Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 06.01.2006 - 20 W 202/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1004 BGB, § 14 Nr 1 WoEigG, § 15 Abs 3 WoEigG, § 22 Abs 1 WoEigG
Wohnungseigentümergemeinschaft: Gerichtliche Geltendmachung des Unterlassungs- und Beseitigungsanspruchs gegen einen Störer; Zweckwidrigkeit der Nutzung eines Ladenlokals als Schnell-Imbiss; Pflicht zur Duldung einer Lüftungsanlage - Judicialis
BGB § 1004; ; WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 15 Abs. 3; ; WEG § 22 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG : Zustandsstörer - Antragsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft - Imbiss ist kein "Laden" - Duldungspflicht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Antragsbefugnis bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Notwendigkeit einer besonderen Beschlussfassung aller Wohnungseigentümer für die Erhebung einer Klage; Passivlegitimation eines Wohnungseigentümers; Lüftungsanlage als zustimmungsbedürftige bauliche Veränderung im ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Störung durch Schnell-Imbiss und Lüftungsrohr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 03.03.2004 - 19 T 243/03
- OLG Frankfurt, 06.01.2006 - 20 W 202/04
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BayObLG, 20.07.2000 - 2Z BR 50/00
Zweckbestimmungswidrige Nutzung einer Wohnung als Arztpraxis
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.01.2006 - 20 W 202/04
Ein von der Zweckbestimmung "Laden" abweichender Gebrauch ist unzulässig, wenn er bei der gebotenen typisierender Betrachtungsweise, die auf die typischen Nutzungsmöglichkeiten und die damit verbundenen Störungen abstellt, die generell erwartet werden können (BayObLG ZWE 2001, 27, 28 und NZM 2001, 137; Senatsbeschluss vom 27.10.2003 -20 W 392/01-;… Palandt/Bassenge, aaO., § 15, Rdnr. 14) stärker stören kann. - BayObLG, 17.02.2000 - 2Z BR 180/99
Pflichten des Hausverwalters gegenüber den Wohnungseigentümern
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.01.2006 - 20 W 202/04
Einer besonderen Beschlussfassung hätte es nur dann bedurft, wenn der Verwalter den Beseitigungsanspruch hätte geltend machen wollen, da dazu seine allgemeine Ermächtigung zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentümer nicht ausreicht (BayObLG NZM 2000, 513, 514). - OLG Karlsruhe, 22.09.1993 - 6 U 49/93
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.01.2006 - 20 W 202/04
Davon ist schon auf Grund der auch in die Abend- und Nachtstunden verlängerten Öffnungszeiten bei einem Imbiss gegenüber einem Laden und den zusätzlich auftretenden Gerüchen bei der Zubereitung der Speisen auszugehen (vgl. auch Senat WuM 1990, 316; OLG Karlsruhe NJW-RR 1994, 146; BayObLG WoM 1998, 619). - OLG Frankfurt, 07.03.2003 - 20 W 431/00
Kostenverteilungsregelung in der Teilungserklärung: Auslegung des Begriffs …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.01.2006 - 20 W 202/04
Umstände außerhalb der Erklärung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (…Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 10 Rdnr. 53;… Palandt/Bassenge: BGB, 65. Aufl., § 10 WEG, Rdnr. 8;… Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl. § 10, Rdnr. 15, jeweils mit weiteren Hinweisen; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z. B. Beschluss vom 07.03.2003 - 20 W 431/2000 -). - BayObLG, 16.06.2000 - 2Z BR 20/00
Ausbau eines Speichers als Wohnung
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.01.2006 - 20 W 202/04
Ein von der Zweckbestimmung "Laden" abweichender Gebrauch ist unzulässig, wenn er bei der gebotenen typisierender Betrachtungsweise, die auf die typischen Nutzungsmöglichkeiten und die damit verbundenen Störungen abstellt, die generell erwartet werden können (BayObLG ZWE 2001, 27, 28 und NZM 2001, 137; Senatsbeschluss vom 27.10.2003 -20 W 392/01-;… Palandt/Bassenge, aaO., § 15, Rdnr. 14) stärker stören kann.
- AG München, 26.06.2014 - 483 C 2983/14
Kein Döner im Laden
Davon ist schon aufgrund der auch in die Abend und Nachtstunden verlängerten Öffnungszeiten bei einem Imbiss gegenüber einem Laden und den zusätzlich auftretenden Gerüchen bei der Zubereitung der Speisen auszugehen (OLG FFM 06.01.2006 20 W 202/04; BayObLG 12:01.2005 2Z BR 202/04). - OLG München, 24.07.2006 - 34 Wx 56/06
Teilbarkeit des Verfahrensgegenstandes bei mehreren Unterlassungs- und …
(2) Die Unteilbarkeit des Verfahrensgegenstands ergibt sich hier nicht daraus, dass die baulichen Veränderungen zur Nutzung des Teileigentums entsprechend der Teilungserklärung notwendig wären, was im Hinblick auf das Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und den Grundsatz von Treu und Glauben bei Abwägung der Interessen aller Beteiligten zu einer einen Beseitigungsanspruch der Antragsteller ausschließenden Duldungspflicht (§ 1004 Abs. 2 BGB) führen könnte (OLG Frankfurt ZWE 2006, 250/LS). - AG Frankfurt/Main, 19.02.2020 - 33 C 1451/19
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