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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 20 W 267/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9819
OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 20 W 267/04 (https://dejure.org/2005,9819)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.05.2005 - 20 W 267/04 (https://dejure.org/2005,9819)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Mai 2005 - 20 W 267/04 (https://dejure.org/2005,9819)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 306 Abs 4 S 6 AktG, § 306 Abs 4 S 8 AktG, § 17 BRAGebO, § 6 Abs 2 SpruchG, § 15 Abs 1 S 2 Halbs 2 SpruchG
    Aktienrechtliches Spruchstellenverfahren: Bemessung der Vergütung und eines Vorschusses für den gemeinsamen Vertreter der antragsberechtigten Aktionäre

  • Judicialis

    AktG § 327 f; ; SpruchG § 6 II; ; SpruchG § 17 II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 306
    Geschäftswertfestsetzung bei der Vergütung des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre im Spruchstellenverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung des bestellten Vertreters der außenstehenden Aktionäre; Bedeutung der Geschäftswertfestsetzung für dieVergütung des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre im Spruchstellenverfahren ; Problematik der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 03.02.1998 - 1 BvR 909/94

    Nichtbeachtung eines Antrags auf Erläuterung eines Sachverständigengutachtens im …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 20 W 267/04
    Auch für den vorliegenden Fall kann nach dem bisherigen Verfahrensstand nicht ausgeschlossen werden, dass zur Klärung der vorgetragenen Einwendungen eine mündliche Anhörung geboten sein kann (vgl. § 12 FGG, § 8 SpruchG; BVerfG AG 1998, 334 ff = NJW 1998, 2273 ff).
  • OLG Düsseldorf, 17.08.2000 - 20 W 98/00

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 20 W 267/04
    Der Senat hat stets die Auffassung vertreten, dass bei einem gemeinsamen Vertreter, der Rechtsanwalt ist, die BRAGO ein Orientierungsmerkmal sein kann, die angemessene Vergütung aber weitgehend eine Frage des Einzelfalls ist (Beschluss vom 01.03.2003, 20 W 98/2000; OLG Frankfurt am Main, DB 1986, 1062; ders., DB 1982, 1106).
  • BayObLG, 28.08.1997 - 3Z BR 257/97

    Keine Beteiligung der gemeinsamen Vertreter im Verfahren über die Festsetzung von …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 20 W 267/04
    Er war auch nicht beschwerdeberechtigt (BayObLG, DB 1997, 2597 ff; BayObLG, DB 1979, 2172, Schmidt, Kostenprobleme des § 306, BB 1981, 1243 ff, 1245).
  • OLG München, 17.07.2007 - 31 Wx 60/06

    Berechnung und Ausgleich der Abfindungsansprüche bei Minderheitsgesellschaften

    Hiergegen sind grundsätzliche Bedenken nicht ersichtlich (OLG München AG 2007, 411/415; OLG Frankfurt AG 2005, 658).
  • OLG München, 30.11.2006 - 31 Wx 59/06

    Anwendung von Bewertungsgrundsätzen für Zeiträume vor deren Inkrafttreten - …

    Hiergegen sind grundsätzliche Bedenken nicht ersichtlich (vgl. OLG Frankfurt AG 2005, 658 ; Senatsbeschluss vom 10.4.2006, Az. 31 Wx 24/06).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2009 - 26 W 7/07

    Höhe des Ausgleichs bei negativer Ertragsprognose; Festsetzung des Geschäftswerts …

    Jedenfalls in den Übergangsfällen wie hier, bei denen für das erstinstanzliche Verfahren altes und für das zweitinstanzliche Verfahren neues Recht anzuwenden ist und sich kein Erhöhungsbetrag für Ausgleich und Abfindung im Spruchverfahren ergibt, ist es sinnvoll, einheitlich auf den nunmehr festgelegten Mindestgeschäftswert von 200.000 EUR abzustellen (OLG Frankfurt, AG 2005, 658).
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - 26 W 2/06
    Von daher erscheint es auch dem Senat sachgerecht, die Leitlinien des Gesetzgebers für die Bemessung des Geschäftswerts in Spruchverfahren nach dem 1.09.2003 für die Festsetzung des Geschäftswerts in Altverfahren nutzbar zu machen (s.a. OLG Frankfurt AG 2005, 658; OLG München AG 2007, 411).
  • OLG Düsseldorf, 30.05.2011 - 26 W 4/10

    Insolvenzrechtliche Einordnung des Kostenvorschussanspruchs des gemeinsamen …

    Jedenfalls in den Übergangsfällen wie hier, bei denen für das erstinstanzliche Verfahren altes und für das - möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt folgende - zweitinstanzliche Verfahren neues Recht anzuwenden sein wird, ist es sinnvoll, einheitlich auf den nunmehr festgelegten Mindestgeschäftswert von 200.000 EUR abzustellen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.01.2009, Az. I-26 W 7/07 AktE; OLG Frankfurt, Beschluss vom19.05.2005, Az. 20 W 267/04, AG 2005, 658).
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