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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 278/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4298
OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 278/03 (https://dejure.org/2006,4298)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.10.2006 - 20 W 278/03 (https://dejure.org/2006,4298)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Oktober 2006 - 20 W 278/03 (https://dejure.org/2006,4298)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 12 FGG, § 43 FGG, § 16 WoEigG, § 26 WoEigG, § 28 WoEigG
    Wohnungseigentumsrecht: Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen über eine Jahresabrechnung und darauf basierenden Einzelabrechnungen

  • Judicialis

    FGG § 12; ; FGG § 43; ; WEG § 16; ; WEG § 28

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 43; WEG § 16; WEG § 28
    Zur Beschränkung der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Auslegung der Art der Rechnungslegung in § 28 Abs. 3 WEG (Wohnungseigentumsgesetz); Anforderungen an die Übersichtlichkeit und Verständlichkeit der Abrechnung insbesondere der Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten und der Vermögensübersicht; Anfechtung einzelner ...

  • Wolters Kluwer

    Wohnungseigentumsrecht: Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen über eine Jahresabrechnung und darauf basierenden Einzelabrechnungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über Jahresabrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Jahresabrechnung: Ist sie wegen des ihr beigefügten Vermögensstatus anfechtbar? (IMR 2007, 1068)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (40)

  • BayObLG, 23.04.1993 - 2Z BR 113/92

    Wohnungseigentum; Form der Jahresabrechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 278/03
    Von den beiden Grundtypen der Rechnungslegung, nämlich der Rechnungslegung im Sinne von § 259 Abs. 1 BGB und den Sondervorschriften über die handelsrechtliche Rechnungslegung nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, entspricht am ehesten die erstere dem Gesetzeszweck (so BayObLG NJW-RR 1993, 1166, unter Hinweis auf Senat OLGZ 1984, 333; OLG Hamm OLGZ 1975, 157; vgl. auch OLG Hamm ZMR 1998, 715;… Bärmann/Seuß, a.a.O., B 496, und die vielfältigen Nachweise bei Staudinger/Bub, a.a.O., § 28 WEG Rz. 310).

    Auch ob die Gemeinschaft liquide ist, ob die Einnahmen des Wirtschaftsjahres zur Deckung der Ausgaben ausgereicht haben oder nicht und welche Nachzahlungen oder Rückzahlungen demnach geleistet werden müssen, lässt sich in einer einfachen Einnahmen- und Ausgabenrechnung klar und verständlich darstellen (vgl. OLG Hamm ZMR 1998, 715 unter Hinweis BayObLG WuM 1993, 485 = NJW-RR 1993, 1166;… vgl. auch Münchener Kommentar/Engelhardt, a.a.O., § 28 WEG Rz. 11;… Staudinger/Bub, a.a.O., § 28 WEG Rz. 13, 314, 315;… Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 28 Rz. 71).

    Nur so kann der Zweck der Jahresabrechnung erreicht werden, verbindlich festzulegen, welche Beträge an die einzelnen Wohnungseigentümer zurückzuzahlen oder von diesen nachzuzahlen sind (vgl. OLG Hamm ZMR 1998, 715 unter Hinweis BayObLG WuM 1993, 485 = NJW-RR 1993, 1166; WuM 1994, 498).

    Wie anfänglich bereits erwähnt entspricht eine solche einfache Abrechnung von daher am ehesten der gesetzlichen Regelung, wie sie in § 28 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 WEG zu finden ist (vgl. auch OLG Hamm ZMR 1998, 715 m. w. N.;… Bärmann/Seuß, a.a.O., B 496; vgl. Armbrüster ZWE 2005, 267); vor diesem Hintergrund müssen geringfügige Nachteile der einfachen Einnahmen- und Ausgabenrechnung, wie sie auch die weitere Beschwerde darstellt, hingenommen werden (…so auch Staudinger/Bub, a.a.O., § 28 WEG Rz. 315; BayObLG NJW-RR 1993, 1166).

    Folgt man denn den obigen Ausführungen, so bedarf es mit der herrschenden Meinung (vgl. OLG Zweibrücken NZM 1999, 276; BayObLG WuM 1993, 485 = NJW-RR 1993, 1166; NZM 2000, 873; OLG Celle OLG-Report 2000, 137;… Palandt/Bassenge, a.a.0., § 28 WEG Rz. 20;… Bärmann/Pick/Merle, a.a.0., § 28 Rz. 72;… Hügel/Scheel, a.a.O., Rz. 671;… Weitnauer/Gottschalg, a.a.O., § 28 Rz. 24;… Niedenführ/Schulze, a.a.0., § 28 Rz. 43;… Bärmann/Seuß, a.a.O., B 497; Armbrüster ZWE 2005, 267;… Staudinger/Bub, a.a.O., § 28 WEG Rz. 56, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung), der sich der Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat (vgl. die Beschlüsse vom 07.04.2003 und vom 03.03.2003, ZMR 2003, 594 und WuM 2003, 647), jedenfalls einer Vereinbarung, wenn die Wohnungseigentümer eine Jahresabrechnung wünschen, die offene Forderungen und Verbindlichkeiten berücksichtigt; ein Mehrheitsbeschluss wäre nicht ausreichend.

  • OLG Hamm, 25.04.1998 - 15 W 13/98

    Unvollständige Jahresabrechnung in der Wohnungseigentumssache; Wahrung der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 278/03
    Von den beiden Grundtypen der Rechnungslegung, nämlich der Rechnungslegung im Sinne von § 259 Abs. 1 BGB und den Sondervorschriften über die handelsrechtliche Rechnungslegung nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, entspricht am ehesten die erstere dem Gesetzeszweck (so BayObLG NJW-RR 1993, 1166, unter Hinweis auf Senat OLGZ 1984, 333; OLG Hamm OLGZ 1975, 157; vgl. auch OLG Hamm ZMR 1998, 715;… Bärmann/Seuß, a.a.O., B 496, und die vielfältigen Nachweise bei Staudinger/Bub, a.a.O., § 28 WEG Rz. 310).

    Auch ob die Gemeinschaft liquide ist, ob die Einnahmen des Wirtschaftsjahres zur Deckung der Ausgaben ausgereicht haben oder nicht und welche Nachzahlungen oder Rückzahlungen demnach geleistet werden müssen, lässt sich in einer einfachen Einnahmen- und Ausgabenrechnung klar und verständlich darstellen (vgl. OLG Hamm ZMR 1998, 715 unter Hinweis BayObLG WuM 1993, 485 = NJW-RR 1993, 1166;… vgl. auch Münchener Kommentar/Engelhardt, a.a.O., § 28 WEG Rz. 11;… Staudinger/Bub, a.a.O., § 28 WEG Rz. 13, 314, 315;… Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 28 Rz. 71).

    Nur so kann der Zweck der Jahresabrechnung erreicht werden, verbindlich festzulegen, welche Beträge an die einzelnen Wohnungseigentümer zurückzuzahlen oder von diesen nachzuzahlen sind (vgl. OLG Hamm ZMR 1998, 715 unter Hinweis BayObLG WuM 1993, 485 = NJW-RR 1993, 1166; WuM 1994, 498).

    Wie anfänglich bereits erwähnt entspricht eine solche einfache Abrechnung von daher am ehesten der gesetzlichen Regelung, wie sie in § 28 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 WEG zu finden ist (vgl. auch OLG Hamm ZMR 1998, 715 m. w. N.;… Bärmann/Seuß, a.a.O., B 496; vgl. Armbrüster ZWE 2005, 267); vor diesem Hintergrund müssen geringfügige Nachteile der einfachen Einnahmen- und Ausgabenrechnung, wie sie auch die weitere Beschwerde darstellt, hingenommen werden (…so auch Staudinger/Bub, a.a.O., § 28 WEG Rz. 315; BayObLG NJW-RR 1993, 1166).

  • OLG Zweibrücken, 30.04.1999 - 3 W 83/99

    Neue Aufteilung von Aufzugskosten in einer Wohnungseigentumgemeinschaft durch …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 278/03
    2 Z 83/85">NJW 1986, 385; DWE 1994, 26 und OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 140).

    2 Z 83/85">NJW 1986, 385; DWE 1994, 26, und OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 140; vgl. auch Bärmann/Pick/Merle, a.a.0., § 16 Rz. 119).

    Der Umstand, dass die Wohnungseigentümer etwa Eigentümerbeschlüsse hinnehmen, in dem sie sie nicht anfechten, reicht auch in diesem Zusammenhang nicht aus, um eine für das Zustandekommen einer Vereinbarung erforderliche Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer annehmen zu können (BayObLG ZMR 2001, 996 unter Hinweis auf BayObLG DWE 1994, 26; OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 140).

  • OLG Frankfurt, 03.03.2003 - 20 W 261/01

    Wohnungseigentum: Jahresabrechnung am Maßstab der II. BVO; Geschäftswert der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 278/03
    Folgt man denn den obigen Ausführungen, so bedarf es mit der herrschenden Meinung (vgl. OLG Zweibrücken NZM 1999, 276; BayObLG WuM 1993, 485 = NJW-RR 1993, 1166; NZM 2000, 873; OLG Celle OLG-Report 2000, 137;… Palandt/Bassenge, a.a.0., § 28 WEG Rz. 20;… Bärmann/Pick/Merle, a.a.0., § 28 Rz. 72;… Hügel/Scheel, a.a.O., Rz. 671;… Weitnauer/Gottschalg, a.a.O., § 28 Rz. 24;… Niedenführ/Schulze, a.a.0., § 28 Rz. 43;… Bärmann/Seuß, a.a.O., B 497; Armbrüster ZWE 2005, 267;… Staudinger/Bub, a.a.O., § 28 WEG Rz. 56, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung), der sich der Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat (vgl. die Beschlüsse vom 07.04.2003 und vom 03.03.2003, ZMR 2003, 594 und WuM 2003, 647), jedenfalls einer Vereinbarung, wenn die Wohnungseigentümer eine Jahresabrechnung wünschen, die offene Forderungen und Verbindlichkeiten berücksichtigt; ein Mehrheitsbeschluss wäre nicht ausreichend.

    Nach herrschender Auffassung (…vgl. Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 28 Rz. 55;… Staudinger/Bub, a.a.O., § 28 WEG Rz. 377; BayObLG NZM 1999, 133; OLG Stuttgart OLGZ 1990, 175; vgl. auch Wilhelmy NZM 2004, 921), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. WuM 2003, 647 m. w. N.), besteht keine gesetzliche Verpflichtung, die Jahresabrechnung an § 27 der zweiten Berechnungsverordnung auszurichten; dies bedarf ggf. einer entsprechenden Vereinbarung.

    Dies trägt der notwendigen Differenzierung zwischen Mietverwaltung und Wohnungseigentumsverwaltung Rechnung und überlässt es der Privatautonomie jeder Eigentümergemeinschaft, welche Art der Abrechnung den Bedürfnissen ihrer Gemeinschaft entspricht; die Regelung aller Einzelmietverträge kann in der Abrechnung ohnedies nicht berücksichtigen werden (vgl. Senat WuM 2003, 647).

    Dieser Beschluss, der ausweislich des von den Antragsgegnern in Bezug genommenen Versammlungsprotokolls dahingehend lautet, dass "auch künftig die Jahresabrechnung in derselben oder in ähnlicher Form wie bisher bis auf weiteres vorgenommen werden soll" wäre zum einen nach der oben zitierten ständigen Rechtsprechung des Senats nichtig (vgl. die oben zitierten Beschlüsse in ZMR 2003, 594 und WuM 2003, 647), da er keine Vereinbarung ersetzen kann.

  • BayObLG, 10.04.2002 - 2Z BR 70/01

    Umlage von Wohngeldrückständen zahlungsunfähiger Wohnungseigentümer - Positionen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 278/03
    Aus den genannten Gründen sind Forderungen bzw. Forderungsausfälle in die Jahresabrechnung grundsätzlich nicht aufzunehmen (…vgl. auch Staudinger/Bub, a.a.O., § 28 WEG Rz. 316, 326;… Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 28 Rz. 35; BayObLG NZM 2002, 531).

    Der Eigentümerbeschluss ist auch hinsichtlich der diesbezüglichen Abrechnungsposition für ungültig zu erklären (so auch BayObLG NZM 2002, 531).

    Dann wäre aber die zitierte Rechtsprechung des Kammergerichts - wollte man ihr denn folgen und lägen die weiteren Voraussetzungen vor, die das Kammergericht in jenen Entscheidungen aufgestellt hat - ohnehin nicht anwendbar (vgl. dazu KG WuM 2001, 355; BayObLG NZM 2002, 531).

  • OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 224/99

    Beschwerde gegen Sicherungsmaßnahmen im Eröffnungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 278/03
    Folgt man denn den obigen Ausführungen, so bedarf es mit der herrschenden Meinung (vgl. OLG Zweibrücken NZM 1999, 276; BayObLG WuM 1993, 485 = NJW-RR 1993, 1166; NZM 2000, 873; OLG Celle OLG-Report 2000, 137;… Palandt/Bassenge, a.a.0., § 28 WEG Rz. 20;… Bärmann/Pick/Merle, a.a.0., § 28 Rz. 72;… Hügel/Scheel, a.a.O., Rz. 671;… Weitnauer/Gottschalg, a.a.O., § 28 Rz. 24;… Niedenführ/Schulze, a.a.0., § 28 Rz. 43;… Bärmann/Seuß, a.a.O., B 497; Armbrüster ZWE 2005, 267;… Staudinger/Bub, a.a.O., § 28 WEG Rz. 56, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung), der sich der Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat (vgl. die Beschlüsse vom 07.04.2003 und vom 03.03.2003, ZMR 2003, 594 und WuM 2003, 647), jedenfalls einer Vereinbarung, wenn die Wohnungseigentümer eine Jahresabrechnung wünschen, die offene Forderungen und Verbindlichkeiten berücksichtigt; ein Mehrheitsbeschluss wäre nicht ausreichend.

    Alle tatsächlichen Beitragszahlungen sind aber auszuweisen (vgl. etwa BayObLG ZMR 2002, 946; ZWE 2001, 492;… Staudinger/Bub, a.a.0., § 28 WEG Rz. 328, 338, 355, 389;… Riecke/Happ, a.a.O., § 28 Rz. 30; Armbrüster ZWE 2005, 267;… vgl. auch Röll/Sauren, Handbuch für Wohnungseigentümer und Verwalter, 8. Aufl., Rz. 358;… Riecke in Handbuch des Fachanwalts Miet- und Wohnungseigentumsrecht, 21. Kap. Rz. 137;… Weitnauer/Gottschalg, a.a.O., § 28 Rz. 25, 28;… Palandt/Bassenge, a.a.O., § 28 WEG Rz. 12;… Bärmann/Pick, a.a.O., § 28 Rz. 13; OLG Celle OLG-Report 2000, 137), denn die Abrechnung ergibt erst, welche Beträge die Wohnungseigentümer zahlen sollen.

    2 Z 79/90">NJW-RR 1991, 15; OLG Celle OLGR 2000, 137; Hügel/Scheel, a.a.O., Rz. 674; Münchener Kommentar/Engelhardt, a.a.O., § 28 WEG Rz. 12; Riecke in Handbuch des Fachanwalts Miet- und Wohnungseigentumsrecht, 21. Kap. Rz. 199; Erman/Grziwotz, a.a.O., § 28 WEG Rz. 4; vgl. auch die vielfältigen Nachweise bei Staudinger/Bub, a.a.O., § 28 WEG Rz. 318, der die Gegenauffassung vertritt).

  • OLG Frankfurt, 07.04.2003 - 20 W 209/01

    Wohnungseigentum: Formalien der Jahresabrechnung; Verwalterentlastung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 278/03
    Folgt man denn den obigen Ausführungen, so bedarf es mit der herrschenden Meinung (vgl. OLG Zweibrücken NZM 1999, 276; BayObLG WuM 1993, 485 = NJW-RR 1993, 1166; NZM 2000, 873; OLG Celle OLG-Report 2000, 137;… Palandt/Bassenge, a.a.0., § 28 WEG Rz. 20;… Bärmann/Pick/Merle, a.a.0., § 28 Rz. 72;… Hügel/Scheel, a.a.O., Rz. 671;… Weitnauer/Gottschalg, a.a.O., § 28 Rz. 24;… Niedenführ/Schulze, a.a.0., § 28 Rz. 43;… Bärmann/Seuß, a.a.O., B 497; Armbrüster ZWE 2005, 267;… Staudinger/Bub, a.a.O., § 28 WEG Rz. 56, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung), der sich der Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat (vgl. die Beschlüsse vom 07.04.2003 und vom 03.03.2003, ZMR 2003, 594 und WuM 2003, 647), jedenfalls einer Vereinbarung, wenn die Wohnungseigentümer eine Jahresabrechnung wünschen, die offene Forderungen und Verbindlichkeiten berücksichtigt; ein Mehrheitsbeschluss wäre nicht ausreichend.

    Dieser Beschluss, der ausweislich des von den Antragsgegnern in Bezug genommenen Versammlungsprotokolls dahingehend lautet, dass "auch künftig die Jahresabrechnung in derselben oder in ähnlicher Form wie bisher bis auf weiteres vorgenommen werden soll" wäre zum einen nach der oben zitierten ständigen Rechtsprechung des Senats nichtig (vgl. die oben zitierten Beschlüsse in ZMR 2003, 594 und WuM 2003, 647), da er keine Vereinbarung ersetzen kann.

    Auch der Umstand, dass die Wohnungseigentümer etwa über einen längeren Zeitraum Eigentümerbeschlüsse mit einer entsprechenden oder "ähnlichen" Abrechnungsform hingenommen haben, indem sie sie nicht angefochten haben, würde nicht ausreichen, um eine für das Zustandekommen einer konkreten Vereinbarung erforderliche Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer und deren Willen, bei dieser Gelegenheit eine Vereinbarung über die Abrechnungsweise herbeiführen zu wollen, annehmen zu können (Senat ZMR 2003, 594; vgl. auch BayObLG NZM 2006, 62; DWE 1994, 26;… Staudinger/Bub a.a.O., § 28 WEG Rz. 33, § 16 WEG Rz. 28, m. w. N.).

  • OLG Hamburg, 11.08.2003 - 2 Wx 76/03

    Anfechtung des Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung wegen Streit über …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 278/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Beschluss vom 06.05.2004, 20 W 33/02) kann eine die Gemeinschaftsordnung ändernde Vereinbarung auch nicht daraus abgeleitet werden, dass über Jahre hinweg oder sogar seit Bestehen der Wohnungseigentümergemeinschaft Jahresabrechnungen genehmigt wurden, in denen die Kosten abweichend von der Gemeinschaftsordnung verteilt waren (vgl. Senat, a.a.O., und OLG Hamburg OLG-Report 2004, 165 unter Hinweis auf BayObLG …

    Die langjährig geübte Praxis ersetzt unabhängig von ihrer Dauer allenfalls dann eine förmliche Abänderungsvereinbarung, wenn feststeht, dass sämtliche Wohnungseigentümer sie in dem Bewusstsein vornehmen, den Kostenverteilungsschlüssel der Gemeinschaftsordnung zu ändern und durch einen neuen zu ersetzen (Senat, a.a.O., unter Hinweis auf OLG Hamburg OLG-Report 2004, 165; BayObLG NZM 2001, 754 unter Hinweis auf BayObLG …

  • OLG Hamm, 04.05.2004 - 15 W 142/03

    Verteilung der Kosten für die Nutzung des Kabelanschlusses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 278/03
    Dieser Regelung unterfallen also nicht die Kosten des Wassers, das im Sondereigentum verbraucht wird (vgl. Senat, Beschluss vom 30.11.2004, Az. 20 W 214/02;… Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 16 Rz. 10;… Staudinger/Bub, a.a.O., § 16 WEG Rz. 32, 161; Bub ZWE 2001, 457; Armbrüster ZWE 2002, 145; Häublein, NJW 2003, 3529; Wenzel, ZWE 2004, 5; vgl. auch insoweit BGH NJW 2003, 3476 unter 2. b) aa) und OLG Hamm ZMR 2004, 774).

    Gleiches dürfte für die Kosten des Kabelfernsehens gelten (vgl. dazu OLG Hamm ZMR 2004, 774; KG ZWE 2005, 340), wobei dahinstehen kann, ob es für die diesbezügliche Verteilung in der Jahresabrechnung eines vorangegangenen Beschlusses bedurft hätte (vgl. KG ZWE 2005, 340, für die einredeweise Geltendmachung dieses Gesichtspunkts im Rahmen der Beschlussanfechtung) und ob dieser bereits in demjenigen vom 22.10.1982 gesehen werden könnte.

  • BayObLG, 26.02.2001 - 2Z BR 14/01

    Inhalt der Einzelabrechnung für eine Eigentumswohnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 278/03
    Alle tatsächlichen Beitragszahlungen sind aber auszuweisen (vgl. etwa BayObLG ZMR 2002, 946; ZWE 2001, 492;… Staudinger/Bub, a.a.0., § 28 WEG Rz. 328, 338, 355, 389;… Riecke/Happ, a.a.O., § 28 Rz. 30; Armbrüster ZWE 2005, 267;… vgl. auch Röll/Sauren, Handbuch für Wohnungseigentümer und Verwalter, 8. Aufl., Rz. 358;… Riecke in Handbuch des Fachanwalts Miet- und Wohnungseigentumsrecht, 21. Kap. Rz. 137;… Weitnauer/Gottschalg, a.a.O., § 28 Rz. 25, 28;… Palandt/Bassenge, a.a.O., § 28 WEG Rz. 12;… Bärmann/Pick, a.a.O., § 28 Rz. 13; OLG Celle OLG-Report 2000, 137), denn die Abrechnung ergibt erst, welche Beträge die Wohnungseigentümer zahlen sollen.

    Wesentlicher Bestandteil der Einzelabrechnung ist die Gegenüberstellung des von dem einzelnen Wohnungseigentümer auf der Grundlage der Jahresabrechnung geschuldeten Betrags und der von ihm hierauf geleisteten Vorauszahlungen mit dem sich daraus ergebenden Saldo in Form eines Fehlbetrages oder einer Überzahlung (…vgl. etwa Niedenführ/Schulze, a.a.0., § 28 Rz. 54, 63 m. w. N.;… vgl. auch Bärmann/Pick/Merle, a.a.0., § 28 Rz. 82;… Riecke/Happ, a.a.O., § 28 Rz. 42;… Staudinger/Bub, a.a.0., § 28 WEG Rz. 389; BayObLG NJW-RR 1998, 1624; ZWE 2001, 492).

  • OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 178/03

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses; Form der …

  • BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 11/94

    Jahresabrechnung für eine Eigentumswohnanlage

  • OLG Hamm, 03.05.2001 - 15 W 7/01

    Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit der Jahresabrechnung des …

  • BayObLG, 13.06.2000 - 2Z BR 175/99

    Zur Jahresabrechnung durch den Hausverwalter

  • BayObLG, 20.03.2001 - 2Z BR 101/00

    Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan

  • BayObLG, 07.08.2001 - 2Z BR 38/01

    Anfechtung von von der Gemeinschaftsordnung abweichenden Jahresabrechnungen, die …

  • BayObLG, 18.02.1998 - 2Z BR 134/97

    Rechtsschutzbedürfnisses für die Anfechtung der Genehmigung des Wirtschaftsplans …

  • KG, 06.04.2005 - 24 W 13/03

    Wohnungseigentum: Umlageschlüssel bei Abschluss eines gemeinschaftlichen …

  • BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99

    Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03

    Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer …

  • BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95

    Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer

  • BGH, 30.11.1995 - V ZB 16/95

    Haftung des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers

  • BayObLG, 04.07.2002 - 2Z BR 139/01

    Anspruch des Wohnungseigentümers auf Einsicht in Abrechnungsunterlagen - …

  • OLG Frankfurt, 12.03.2003 - 20 W 283/01

    Wohnungseigentumsverfahren: Teil- oder Vollungültigerklärung des …

  • OLG Frankfurt, 23.08.1990 - 20 W 165/90

    Entscheidung in der Sache durch das Langericht bei Beschränkung des Antrags auf …

  • BayObLG, 23.05.1990 - BReg. 2 Z 44/90
  • OLG Frankfurt, 04.07.2006 - 20 W 179/04

    Wohnungseigentum: Antragsablehnung als Voraussetzung für die gerichtliche …

  • BayObLG, 17.08.2005 - 2Z BR 229/04

    Voraussetzungen und Gegenstand eines ordnungsmäßigen Eigentümerbeschlusses über …

  • OLG Frankfurt, 06.08.2003 - 20 W 73/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Geschäftswert bei der Anfechtung von Beschlüssen über …

  • OLG Köln, 02.02.1996 - 16 Wx 166/95

    Folgen der Nichteinzahlung des gerichtlich geforderten Kostenvorschusses

  • BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 53/92

    Kostentragung bei Rücknahme eines Rechtsmittels

  • KG, 17.06.1998 - 24 W 9047/97
  • BGH, 23.11.1981 - VIII ZR 298/80

    Inhalt der Nebenkostenabrechung

  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über …

  • BayObLG, 07.03.2002 - 2Z BR 77/01

    Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses über Jahresabrechnung - …

  • OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 20 W 231/01

    Wohnungseigentumsverfahren wegen Beschlussanfechtung und Auskunft durch den …

  • OLG Zweibrücken, 03.11.1998 - 3 W 224/98

    Wohnungseigentum

  • BayObLG, 21.12.1999 - 2Z BR 79/99

    Aufnahme von Forderungen und Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft …

  • OLG Frankfurt, 20.06.1984 - 20 W 602/83
  • OLG Stuttgart, 31.10.1989 - 8 W 37/89

    Wohnungseigentum

  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09

    Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf …

    Dazu hat die Verwaltung eine geordnete und übersichtliche (KG NJW-RR 1987, 1160, 1161; OLG Hamm ZMR 1997, 251, 252;… Merle, aaO, § 28 Rdn. 67) Einnahmen- und Ausgabenrechnung (OLG Hamm ZWE 2001, 446, 448; OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 16. Oktober 2006, 20 W 278/03, juris Rdn. 28;… MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 28 WEG Rdn. 15) vorzulegen, die auch Angaben über die Höhe der gebildeten Rücklagen enthält (OLG Hamburg ZMR 2007, 550, 552;… Merle, aaO, § 28 Rdn. 68).

    Danach kann der Soll-Betrag der Zuführung als Teil der Ausgaben in die Jahresabrechnung eingestellt werden (KG NJW-RR 1987, 1160, 1161; 1994, 1105, 1106; ZMR 2008, 67, 69; OLG Hamm ZMR 1997, 251, 252; ZWE 2001, 446, 448; OLG Celle OLGR 2000, 137, 138; OLG Frank- furt a. M., Beschl. v. 16. Oktober 2006, 20 W 278/03, juris Rdn. 50;… Erman/Grizwotz, BGB, 12. Aufl., § 28 WEG Rdn. 4;… MünchKomm-BGB/Engelhardt, aaO, § 28 WEG Rdn. 17;… Jennißen/Heinemann, WEG, § 28 Rdn. 73;… Jennißen, Die Verwalterabrechnung nach dem Wohnungseigentumsgesetz, 6. Aufl., Rdn. 460;… Weitnauer/Hauger, WEG, 9. Aufl., § 28 Rdn. 25).

  • AG Bad Segeberg, 08.12.2011 - 17 C 186/10

    Eigentümer haben auch über Einzelabrechnungen abgestimmt bei Vorliegen der …

    Diese muss eine geordnete und verständliche, inhaltlich zutreffende Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben enthalten; sie ist keine Gewinn- und Verlustrechnung und keine Bilanz, sondern eine Einnahmenrechnung und Ausgabenrechnung, die die tatsächlichen Beträge einander gegenüber zu stellen hat (…BayObLG, Beschl. v. 18.07.1989 - BReg 2 Z 66/89, NJW-RR 1989, 1163 , [...] Rn. 2; OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 16.10.2006 - 20 W 278/03, [...] Rn. 27).

    In die Jahresabrechnung sind alle tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben einzustellen, ohne Rücksicht darauf, ob sie zu Recht getätigt worden sind (OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 16.10.2006 - 20 W 278/03, [...] Rn. 27, 49;… HansOLG Hamburg, Beschl. v. 11.04.2007 - 2 Wx 2/07, ZMR 2007, 550 , [...] Rn. 33;… OLG Köln, Beschl. v. 08.11.2006 - 16 Wx 165/06, NJW-RR 2007, 670 , [...] Rn. 19).

  • OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 178/03

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses; Form der …

    Es ist weiter aus Rechtsgründen auch nicht zu beanstanden, dass das Landgericht - wie oben bereits erwähnt - unausgesprochen die Einstellung eines Sollbetrages für die Instandhaltungsrücklage in die "Einnahmen-, Ausgabenrechnung vom 01.01.2000 bis 31.12.2000" nicht beanstandet hat (vgl. auch ausdrücklich in den Verfahren 2/9 T 6/02 = 20 W 54/03, 2/9 T 686/00 = 20 W 278/03 und 2/9 T 3/03 = 20 W 407/03).
  • LG München I, 08.08.2011 - 1 S 4470/11

    Wohnungseigentum: Ungültigerklärung einer gesonderten Heizkostenabrechnung

    Sie kann daher eine ihrer wichtigsten Funktionen, die Überprüfbarkeit der Verwaltung durch die Miteigentümer sicherzustellen (LG Hamburg ZWE 2011, 129; LG München I NZM 2009, 822; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.10.2006, Az.: 20 W 278/03, zit. nach juris Rz. 28;… Spielbauer/Then, WEG, § 28 Rz. 31), nicht oder jedenfalls nicht in genügendem Maße erfüllen.
  • LG Nürnberg-Fürth, 26.09.2008 - 14 S 4692/08

    Wohnungseigentum: Anforderungen an die Darstellung der Rechnungsabgrenzungsposten …

    Unterbleibt dies, ist ein Abgleich der Bankkonten mit der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nicht möglich, die rechnerische Schlüssigkeit kann nicht nachvollzogen werden und die Jahresabrechnung ist fehlerhaft (vgl. mit zahlreichen Nachweisen eingehend OLG Frankfurt v. 16.10.2996, 20 W 278/03 - juris).
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