Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 20.12.2004 - 20 W 337/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 16 WoEigG, § 21 Abs 4 WoEigG, § 28 WoEigG, § 43 Abs 1 Nr 2 WoEigG
Wohnungseigentum: Durchsetzung der Aufnahme eines Tagesordnungspunktes für die Wohnungseigentümerversammlung; Darstellung einer Jahresabrechnung; Abrechnung von Verfahrenskosten; Anfechtung der Jahresabrechnung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
(Wohnungseigentum: Durchsetzung der Aufnahme eines Tagesordnungspunktes für die Wohnungseigentümerversammlung; Darstellung einer Jahresabrechnung; Abrechnung von Verfahrenskosten; Anfechtung der Jahresabrechnung)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 25.07.2000 - 65 UR II 254/99
- LG Frankfurt/Main, 31.07.2001 - 9 T 533/00
- OLG Frankfurt, 20.12.2004 - 20 W 337/01
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- OLG Frankfurt, 12.03.2003 - 20 W 283/01
Wohnungseigentumsverfahren: Teil- oder Vollungültigerklärung des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2004 - 20 W 337/01
Wie der Senat bereits im Beschluss vom 12.03.2003 im Verfahren 20 W 283/01 - die gleiche Eigentümergemeinschaft betreffend - hinsichtlich der Jahresabrechnung 1997 im Einzelnen ausgeführt hat, entspricht es weit überwiegender Auffassung in Literatur und Rechtsprechung, dass die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung auf einzelne selbstständige Rechnungsposten beschränkt werden kann.Der Senat hat dies bereits für die Jahresabrechnung 1997 im Beschluss vom 12.03.2003 im Verfahren 20 W 283/01 dargelegt.
Auch dazu hat der Senat bereits im Beschluss vom 12.03.2003 im Verfahren 20 W 283/01, Seite 6, Stellung genommen.
Soweit sie sich auf Umstände bezieht, die erst nachträglich eingetreten sind, kann dieses neue - und umfassend umstrittene - Vorbringen im Verfahren der weiteren Beschwerde nicht mehr berücksichtigt werden, da sich das Verfahren auf eine reine Rechtskontrolle zu beschränken hat (vgl. Senat, Beschluss vom 12.03.2003, 20 W 283/01;… Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 45 Rz. 85;… Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 45 WEG Rz. 44;… Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 45 Rz. 40).
Zur Rüge der Bevollmächtigung verweist der Senat auf die Ausführungen im Beschluss vom 12.03.2003 (20 W 283/01), Seite 4.
- BayObLG, 12.07.2001 - 2Z BR 139/00
Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Aufnahme von Punkten in die Tagesordnung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2004 - 20 W 337/01
Grundsätzlich kann jeder einzelne Wohnungseigentümer gemäß § 21 Abs. 4 WEG die Aufnahme bestimmter Tagesordnungspunkte vom Verwalter verlangen kann, wenn die Behandlung dieses Punktes ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht (…vgl. Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 24 Rz. 37;… § 23 Rz. 86;… Sauren, WEG, 4. Aufl., § 23 Rz. 12;… Palandt/Bassenge, a.a.O., § 24 WEG Rz. 7;… Staudinger/Bub, a.a.O., § 21 WEG Rz. 109; BayObLG ZWE 2001, 538, 540; ZWE 2001, 603, 605; OLG Düsseldorf ZMR 1994, 520, 524; OLG Köln ZMR 1998, 48, jeweils m. w. N.).Bevor die anderen Wohnungseigentümer in Anspruch genommen werden können, ist der Anspruch auf Ankündigung eines Tagesordnungspunkts gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG gegen den Verwalter gerichtlich geltend zu machen (BayObLG ZWE 2001, 538, 540; OLG Düsseldorf ZMR 1994, 520, 524;… Staudinger/Bub, a.a.O., § 21 WEG Rz. 109, jeweils m. w. N.).
- OLG Hamm, 03.05.2001 - 15 W 7/01
Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit der Jahresabrechnung des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2004 - 20 W 337/01
Dass diese unter Zuhilfenahme weiterer Unterlagen ggf. nachvollziehbar würde, ist unerheblich, weil die bloße Möglichkeit, dass sich der Wohnungseigentümer eine schlüssige Abrechnung mit Hilfe anderer Unterlagen selbst zusammenstellt, keinesfalls ausreichend ist (vgl. etwa BayObLGZ 1989, 310, 314; OLG Hamm ZWE 2001, 446, 448).
- OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 440/01
Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss über die Stilllegung eines Müllschluckers
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2004 - 20 W 337/01
Rn. 88 Nach der Rechtsprechung des Senats sind Verfahrenskosten, die aus dem Verwaltungsvermögen gezahlt worden sind, als tatsächlich getätigte Ausgaben auch abzurechnen (Senat, Beschluss vom 30.08.2004, 20 W 440/01;… vgl. auch Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 28 Rz. 50;… Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 28 Rz. 77, § 16 Rz. 149, 63;… Weitnauer/Gottschalg, a.a.O., § 28 Rz. 25;… Palandt/Bassenge, a.a.O., § 16 WEG Rz. 13b;… § 28 WEG Rz. 11;… Staudinger//Bub, a.a.O., § 16 WEG Rz. 182, je mit weiteren Nachweisen; vgl. nun auch OLG Düsseldorf FGPrax 2003, 23). - BayObLG, 06.03.1987 - BReg. 2 Z 26/86
Jahresabrechnung und Entlastung des Verwalters
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2004 - 20 W 337/01
Wenn nämlich Angaben gemacht werden, dürfen sie nicht falsch und irreführend sein (vgl. etwa BayObLGZ 1987, 86, 93). - OLG Düsseldorf, 18.10.2002 - 3 Wx 261/02
Zur Aufteilung der Kosten eines gerichtlichen Wohnungseigentumsverfahrens auf die …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2004 - 20 W 337/01
Rn. 88 Nach der Rechtsprechung des Senats sind Verfahrenskosten, die aus dem Verwaltungsvermögen gezahlt worden sind, als tatsächlich getätigte Ausgaben auch abzurechnen (Senat, Beschluss vom 30.08.2004, 20 W 440/01;… vgl. auch Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 28 Rz. 50;… Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 28 Rz. 77, § 16 Rz. 149, 63;… Weitnauer/Gottschalg, a.a.O., § 28 Rz. 25;… Palandt/Bassenge, a.a.O., § 16 WEG Rz. 13b;… § 28 WEG Rz. 11;… Staudinger//Bub, a.a.O., § 16 WEG Rz. 182, je mit weiteren Nachweisen; vgl. nun auch OLG Düsseldorf FGPrax 2003, 23). - BayObLG, 18.07.1989 - BReg. 2 Z 66/89
Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresgesamtabrechnung; Die …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2004 - 20 W 337/01
Dass diese unter Zuhilfenahme weiterer Unterlagen ggf. nachvollziehbar würde, ist unerheblich, weil die bloße Möglichkeit, dass sich der Wohnungseigentümer eine schlüssige Abrechnung mit Hilfe anderer Unterlagen selbst zusammenstellt, keinesfalls ausreichend ist (vgl. etwa BayObLGZ 1989, 310, 314; OLG Hamm ZWE 2001, 446, 448). - BayObLG, 23.12.2003 - 2Z BR 189/03
Verwaltervergütung - Gültigkeit von Jahresabrechnung oder Wirtschaftsplan trotz …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2004 - 20 W 337/01
Auch auf eine angeblich nicht durchgeführte Prüfung durch den Verwaltungsbeirat könnte die Anfechtung der Jahresabrechnung nicht gestützt werden (KG NZM 2003, 903; BayObLG ZMR 2004, 358;… Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 28 Rz. 89;… Palandt/Bassenge, a.a.O., § 29 WEG Rz. 7), so dass es einer diesbezüglichen weiteren Aufklärung nicht bedürfte. - BayObLG, 20.06.2001 - 2Z BR 12/01
Anspruch eines Wohnungseigentümers, bestimmte Punkte in die Tagesordnung der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2004 - 20 W 337/01
Grundsätzlich kann jeder einzelne Wohnungseigentümer gemäß § 21 Abs. 4 WEG die Aufnahme bestimmter Tagesordnungspunkte vom Verwalter verlangen kann, wenn die Behandlung dieses Punktes ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht (…vgl. Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 24 Rz. 37;… § 23 Rz. 86;… Sauren, WEG, 4. Aufl., § 23 Rz. 12;… Palandt/Bassenge, a.a.O., § 24 WEG Rz. 7;… Staudinger/Bub, a.a.O., § 21 WEG Rz. 109; BayObLG ZWE 2001, 538, 540; ZWE 2001, 603, 605; OLG Düsseldorf ZMR 1994, 520, 524; OLG Köln ZMR 1998, 48, jeweils m. w. N.). - BayObLG, 17.07.2003 - 2Z BR 45/03
Folgen der Nichtigkeit eines Treuhandvertrags für die vom Treuhänder …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2004 - 20 W 337/01
Auch auf eine angeblich nicht durchgeführte Prüfung durch den Verwaltungsbeirat könnte die Anfechtung der Jahresabrechnung nicht gestützt werden (KG NZM 2003, 903; BayObLG ZMR 2004, 358;… Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 28 Rz. 89;… Palandt/Bassenge, a.a.O., § 29 WEG Rz. 7), so dass es einer diesbezüglichen weiteren Aufklärung nicht bedürfte. - LG Darmstadt, 23.08.1996 - 15 O 271/96
- OLG Frankfurt, 15.11.2005 - 20 W 130/03
Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung: …
Der Senat hat in dem bereits vom Landgericht zitierten Beschluss (vom 12.03.2003, 20 W 283/01 = ZMR 2003, 769) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Kammergerichts (vgl. ZWE 2001, 334) ausgesprochen, dass es dabei im Ermessen der Tatsacheninstanzen liegt, ob sie bei festgestellten Fehlern der Jahresabrechnung, insbesondere wegen der Schwere oder der Vielzahl der sich auf das Endergebnis auswirkenden Abrechnungsfehler, die Billigung der Jahresabrechnung insgesamt für ungültig erklären oder nur eine (abgrenzbare) Teilungültigerklärung aussprechen (vgl. auch den weiteren Beschluss des Senats vom 20.12.2004, 20 W 337/01; ebenfalls die vorliegende Gemeinschaft betreffend).Dies zeigt sich auch darin, dass anders als in den Beschlüssen des Landgerichts vom 26.06.2001 und 31.07.2001 in den Verfahren Az.: 2-9 T 340/00 und Az.: 2-9 T 533/00, denen die Jahresabrechnungen 1997 und 1998 der gleichen Wohnungseigentumsanlage zugrunde lagen und die der Senat in den Verfahren Az.: 20 W 283/01 und Az.: 20 W 337/01 zu überprüfen und insofern für rechtsfehlerfrei erachtet hatte, das Landgericht hier die die Abrechnungen genehmigenden Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft lediglich mit Ausnahme einzelner Ausgabenpositionen für ungültig erklärt hat.
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