Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 06.03.2012 - 20 W 37/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 5 BerHG, § 72 GVG, § 119 GVG, § 33 RVG, § 44 RVG
Beratungshilfe: Zuständigkeit des Landgerichts als Beschwerdegericht - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über die Beschwerde gegen die Entscheidung über die Kostenerstattung im Rahmen der Beratungshilfe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Gerichtliche Zuständigkeit für eine Beschwerde gegen den Kostenerstattungsbeschluss des Amtsgerichts i.R.d. Beratungshilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Eschwege, 15.12.2011 - 12 II 839/11
- OLG Frankfurt, 06.03.2012 - 20 W 37/12
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 1024
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OLG Köln, 11.10.2010 - 17 W 141/10
Zuständigkeit des Landgerichts als Beschwerdegericht in Kostenfestsetzung der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.03.2012 - 20 W 37/12
Für die Beschwerde gegen den im Rahmen bewilligter Beratungshilfe ergangenen Kostenerstattungsbeschluss des Amtsgerichts ist das Landgericht auch nach dem FGG-RG zuständiges Beschwerdegericht (Anschluss an OLG Köln, Beschluss vom 11.10.2010, Az.: 17 W 141/10, MDR 2011, 258 ff).Mit dem OLG Köln (MDR 2011, 258 ff) ist der Senat daher der Ansicht, dass die Kostenfestsetzung für die Beratungshilfe keine Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist und daher die ab dem 01.09.2009 geltende Neufassung des § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b GVG in Verbindung mit § 33 Abs. 4 Satz 2 RVG auch keine Änderung der Rechtsmittelzuständigkeit herbeigeführt hat (so im Ergebnis auch OLG Koblenz, Beschluss vom 28.11.2011, 14 W 694/11, Jurisdok.).
- OLG Koblenz, 28.11.2011 - 14 W 694/11
Gebührenfestsetzung für Beratungshilfe in einer Familiensache
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.03.2012 - 20 W 37/12
Mit dem OLG Köln (MDR 2011, 258 ff) ist der Senat daher der Ansicht, dass die Kostenfestsetzung für die Beratungshilfe keine Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist und daher die ab dem 01.09.2009 geltende Neufassung des § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b GVG in Verbindung mit § 33 Abs. 4 Satz 2 RVG auch keine Änderung der Rechtsmittelzuständigkeit herbeigeführt hat (so im Ergebnis auch OLG Koblenz, Beschluss vom 28.11.2011, 14 W 694/11, Jurisdok.).
- OLG Naumburg, 11.03.2013 - 2 Wx 51/12
Beratungshilfe: Zuständiges Gericht in Beschwerdesachen
Rn. 14 3. Die hier vertretene Auffassung entspricht - soweit ersichtlich - der inzwischen einhelligen Auffassung der Oberlandesgerichte (vgl. OLG Köln, Beschluss v. 11.10.2010, I-17 W 141/10; OLG Celle, Beschluss v. 28.02.2011, 2 W 45/11; OLG Hamm, Beschluss v. 31.05.2011, I-32 Sbd 39/11; OLG Koblenz, Beschluss v. 28.11.2011, 14 W 694/11; OLG Frankfurt, Beschluss v. 06.03.2012, 20 W 37/12 - alle zitiert nach juris). - LG Magdeburg, 08.04.2013 - 5 T 107/13
Gerichtszuständigkeit für die Entscheidung über eine Gebührenfestsetzung im …
- OLG Frankfurt (Main) B.v.06.03.2012, 20 W 37/12,.
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