Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 14.05.1985 - 20 W 370/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Errichtung einer Markise als bauliche Veränderung; Zustimmung von Miteigentümern bei baulichen Veränderungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 20.01.1984 - 62 UR II 113/82
- LG Frankfurt/Main, 15.10.1984 - 9 T 208/84
- OLG Frankfurt, 14.05.1985 - 20 W 370/84
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- OLG Köln, 30.07.1980 - 16 Wx 67/80
Antrag eines Wohnungseigentümers gegen einen Miteigentümer auf Wiederherstellung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.05.1985 - 20 W 370/84
2 Z 74/79">NJW 81, 690; BGH Rpfleger 79, 130 = NJW 79, 817; OLG Köln NJW 81, 585; OLG Stuttgart Justiz 80, 474; NJW 70, 102).Damit stehen den Beeinträchtigungen der Antragsteller noch keine ganz erheblichen schutzwürdigen Interessen der Antragsgegner gegenüber (vgl. OLG Köln NJW 81, 585), so daß die Markise auch nicht in dem vom Landgericht festgelegten Rahmen zu dulden wäre.
- BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78
Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.05.1985 - 20 W 370/84
2 Z 74/79">NJW 81, 690; BGH Rpfleger 79, 130 = NJW 79, 817; OLG Köln NJW 81, 585; OLG Stuttgart Justiz 80, 474; NJW 70, 102). - OLG Frankfurt, 06.12.1984 - 20 W 242/84
Bauliche Änderung; Errichtung; Gartenhütte; Gartenhaus; Gemeinschaftseigentum; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.05.1985 - 20 W 370/84
Das Landgericht hat zwar erkannt, daß es nur auf die Zustimmung der nach den §§ 22 I 2, 14 WEG benachteiligten Wohnungseigentümer ankommt und ein Nachteil für alle Miteigentümer auch in einer nicht unerheblichen Veränderung des optischen Gesamteindrucks der Anlage zu sehen ist (vgl. OLG Frankfurt OLGZ 80, 80 zur Umgestaltung eines Müllcontainerplatzes; Rpfleger 83, 64 zur Sprossenverglasung von Fenstern; 20 W 242/84 vom 6.12.1984 zur Errichtung einer Gartenhütte; 20 W 130/84 vom 26.11.1984 zur Balkonverglasung; 20 W 192/84 vom 29.11.1984 zur einheitlichen Verglasung von Loggien; BayObLG …
- OLG Stuttgart, 23.09.1969 - 8 W 147/69
Wohnungseigentum
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.05.1985 - 20 W 370/84
2 Z 74/79">NJW 81, 690; BGH Rpfleger 79, 130 = NJW 79, 817; OLG Köln NJW 81, 585; OLG Stuttgart Justiz 80, 474; NJW 70, 102). - OLG Frankfurt, 29.11.1984 - 20 W 192/84
Wirksamkeit eines Eigentümerbeschlusses; Verfolgung eines Beseitigungsanspruches
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.05.1985 - 20 W 370/84
Das Landgericht hat zwar erkannt, daß es nur auf die Zustimmung der nach den §§ 22 I 2, 14 WEG benachteiligten Wohnungseigentümer ankommt und ein Nachteil für alle Miteigentümer auch in einer nicht unerheblichen Veränderung des optischen Gesamteindrucks der Anlage zu sehen ist (vgl. OLG Frankfurt OLGZ 80, 80 zur Umgestaltung eines Müllcontainerplatzes; Rpfleger 83, 64 zur Sprossenverglasung von Fenstern; 20 W 242/84 vom 6.12.1984 zur Errichtung einer Gartenhütte; 20 W 130/84 vom 26.11.1984 zur Balkonverglasung; 20 W 192/84 vom 29.11.1984 zur einheitlichen Verglasung von Loggien; BayObLG … - OLG Frankfurt, 18.11.1982 - 20 W 712/82
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.05.1985 - 20 W 370/84
Das Landgericht hat zwar erkannt, daß es nur auf die Zustimmung der nach den §§ 22 I 2, 14 WEG benachteiligten Wohnungseigentümer ankommt und ein Nachteil für alle Miteigentümer auch in einer nicht unerheblichen Veränderung des optischen Gesamteindrucks der Anlage zu sehen ist (vgl. OLG Frankfurt OLGZ 80, 80 zur Umgestaltung eines Müllcontainerplatzes; Rpfleger 83, 64 zur Sprossenverglasung von Fenstern; 20 W 242/84 vom 6.12.1984 zur Errichtung einer Gartenhütte; 20 W 130/84 vom 26.11.1984 zur Balkonverglasung; 20 W 192/84 vom 29.11.1984 zur einheitlichen Verglasung von Loggien; BayObLG …
- OLG Frankfurt, 17.08.2006 - 20 W 205/05
Wohnungseigentum: Zugehörigkeit einer Markisenanlage zum Gemeinschaftseigentum; …
Ausgehend davon muss für den vorliegenden Fall davon ausgegangen werden, dass die Markisenanlage für die äußere Gestaltung des Gebäudes maßgeblich ist (…vgl. dazu auch Sauren, a.a.O.; Senat OLGZ 1986, 42; BayObLG NJW-RR 1986, 178) und damit nach den obigen Ausführungen als fassadengestaltendes Element zum Gemeinschaftseigentum gehört, und zwar unabhängig davon, ob sie zum Zeitpunkt der Errichtung bauseitig errichtet oder erst später angebracht worden ist (…vgl. dazu auch Eichhorn, a.a.O.). - BayObLG, 01.06.1995 - 2Z BR 34/95
Tatrichterliche Feststellung über die Nachteiligkeit einer Veränderung des …
a) Das Anbringen einer Markise stellt zwar, wie das Landgericht zu Recht ausführt, eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinn des § 22 Abs. 1 S. 1 WEG dar, die der die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung hinausgeht (BayObLG NJW-RR 1986, 178; OLG Frankfurt.OLGZ 1986, 42/43; KG WuM 1994, 99/100;… KG ZMR 1995, 169/170, Henkes/Niedenfür/Schulze WEG 3. Aufl. § 22 Rn. 5;… Weitnauer WEG 7. Aufl. § 22 Rn. 2c).Soweit die Rechtsprechung bei fehlender Zustimmung eines Wohnungseigentümers auf Entfernung einer nachträglich angebrachten Markise erkannt hat (BayObLG NJW-RR 1986, 178, OLG Frankfurt OLGZ 1986, 42/43; bezüglich Vertikalmarkise vor einer Terrasse KG WuM 1994, 99/100; bezüglich Ladenmarkise KG ZMR 1995, 169/170), beruhte dies auf tatsächlichen Feststellungen über vorliegende Beeinträchtigungen.
- OLG Frankfurt, 01.04.1986 - 20 W 99/86
Bauliche Veränderung eines Gebäudes durch Einbau eines Klimagerätes
Damit ist ein nach den §§ 22 I 2, 14 WEG nicht hinzunehmender Nachteil verbunden, der den Beseitigungsanspruch der Antragsteller begründet sein läßt (vgl. OLG Frankfurt Rpfleger 83, 64 zur Sprossenverglasung von Fenstern; 20 W 242/84 vom 6.12.1984 = DWE 86, 30 zur Errichtung einer Gartenhütte; 20 W 130/84 vom 26.11.1984 zur Balkonverglasung; 20 W 192/34 vom 29.11.1984 zur einheitlichen Verglasung vom Loggien; 20 W 370/84 vom 14.5.1984 = DWE 86, 30 zum Einbau einer Markise; BayObLG …
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