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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.01.2011 - 20 W 378/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8455
OLG Frankfurt, 17.01.2011 - 20 W 378/10 (https://dejure.org/2011,8455)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.01.2011 - 20 W 378/10 (https://dejure.org/2011,8455)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Januar 2011 - 20 W 378/10 (https://dejure.org/2011,8455)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 40 GmbHG, § 382 Abs 4 FamFG, § 58 FamFG
    Prüfungspflichten des Registergerichts bei Gesellschafterliste

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG § 40; FamFG §§ 58, 382 Abs. 4
    Prüfungspflicht des Registergerichts bei Einreichung neuer Gesellschafterliste hinsichtlich Übereinstimmung mit gesetzlich formalen Anforderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 40; FamFG § 382 Abs. 4; FamFG § 58
    Prüfungspflichten des Registergerichts bei Einreichung einer neuen Gesellschafterliste

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Prüfungspflichten des Registergerichts bei Einreichung einer neuen Gesellschafterliste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 30.06.2003 - II ZR 326/01

    Zeitpunkt des Ausscheidens eines kündigenden Gesellschafters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2011 - 20 W 378/10
    Eine automatische Übertragung des Geschäftsanteils auf die Gesellschaft mit Fassung des Ausschlussbeschlusses ohne weiteren Verwertungsakt erfolgt jedoch nicht (davon ausgehend auch BGH, Urteil vom 30.06.2003, Az. II ZR 326/01, zitiert nach juris).

    Ob dieser Auffassung zu folgen ist, hat der BGH in seinem Urteil vom 30.06.2003 (Az. II ZR 326/01, zitiert nach juris) offen gelassen.

    Rn. 57 Durch die satzungsmäßige Trennung der Beschlussfassung über den Ausschluss, die fehlende Regelung über die sodann erfolgende Verwertung und die dann wiederum davon getrennte Zubilligung einer Entschädigung in dem gesonderten Punkt § 12 d), also gerade ohne ausdrückliche Verknüpfung der erforderlichen Verwertungshandlung mit der Leistung der Entschädigung, ist es zumindest denkbar, dass die Satzung auch dahingehend ausgelegt werden kann, dass diese Leistung der Entschädigung keine Voraussetzung der Wirksamkeit der erfolgten Verwertungshandlung sein soll, der ausgeschlossene Gesellschafter also mit sofortiger Wirkung durch die vorgenommene Verwertungshandlung seine Gesellschafterstellung verlieren soll ( zu dieser Möglichkeit im Falle einer entsprechenden Satzungsreglung BGH, Urteil vom 20.06.1983, Az. II ZR 237/82; BGH Urteil vom 30.06.2003, Az. II ZR 326/01, bestätigt durch Beschluss vom 08.12.2008, Az. II ZR 263/07 jeweils zitiert nach juris).

    Auch in seinem Urteil vom 30.06.2003 (Az. II ZR 326/01, zitiert nach juris) hat er nochmals darauf hingewiesen, dass er die Entscheidung dieser Frage bislang offen gelassen hat, dabei aber auch darauf hingewiesen, dass eine solche aufschiebende Bedingung, die er in seinem Urteil vom 01.04.1953 (Az. II ZR 235/52, zitiert nach juris) für die Frage der Ausschließungsklage gegen einer Gesellschafter bei fehlender Satzungsreglung in diesem Sinne entschieden hat, zu einer schwierigen Schwebelage führe.

  • OLG München, 08.09.2009 - 31 Wx 82/09

    GmbH: Zurückweisung einer Gesellschafterliste durch das Registergericht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2011 - 20 W 378/10
    Zum Zeitpunkt der Gesetzgebung war jedoch in der Rechtsprechung anerkannt, dass auch gegen eine Zwischenverfügung, mit der eine Aufnahme einer Gesellschafterliste wegen eines behebbaren Hindernisses moniert wurde, Beschwerde eingelegt werden könne (so beispielsweise OLG München, Beschlüsse vom 08.09.2009, Az. 31 Wx 82/09, und 27.05.2009, Az. 31 Wx 38/09, LG Dresden 2. Kammer für Handelssachen, Beschluss vom 08.04.2009, Az. 42 HK T 10/09, LG München I 17. Kammer für Handelssachen, Beschluss vom 20.08.2009, Az. 17 HKT 13711/09 und LG Gera 2. Kammer für Handelssachen, Beschluss vom 18.06.2009, Az. 2 HK T 16/09 jeweils zitiert nach juris).

    Dies ist mittlerweile, soweit ersichtlich, einhellige Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (u.a. Thüringer Oberlandesgericht 6. Zivilsenat, Beschluss vom 22.03.2010, Az. 6 W 110/10; OLG München 31. Zivilsenat, Beschluss vom 08.09.2009, Az. 31 Wx 082/09, jeweils zitiert nach juris;… Zöllner/Noack in Baumbach/Hueck, GmbHG, 19. Aufl., § 40 Rn. 75;… Altmeppen in Roth/Altmeppen, GmbHG, München 2009, § 40 Rn. 11;… Mayer in ZIP 2009, S. 1037, 1039) und entspricht auch der aus den Gesetzesmaterialien ersichtlichen Absicht des Gesetzgebers.

    Rn. 42 Es ist jedoch der Auffassung zu folgen, nach der das Registergericht die Aufnahme der Gesellschafterliste zum Registerordner auch dann verweigern kann, wenn es sichere Kenntnis von der inhaltlichen Unrichtigkeit der eingereichten Liste hat (…so auch Thüringer Oberlandesgericht 6. Zivilsenat, aaO; OLG München, Beschluss vom 08.09.2009, aaO;… Wachter in NZG 2009, S. 1001, 1003;… Bayer in Lutter/Hommelhoff, aaO, § 40 Rn.15: Altmeppen in Roth/Altmeppen,aaO, § 40 Rn. 11: Schmidt in Ernsthaler/Füller/Schmidt. GmbHG, 2.Auflage, 2010;… Schneider, aaO).

  • BGH, 01.04.1953 - II ZR 235/52

    Sternbrauerei Regensburg

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2011 - 20 W 378/10
    Da der Ausschluss wegen wichtigem Grund jedoch einem unabdingbaren Grundprinzip folgt, nach dem ein in die Lebensbetätigung der Beteiligten stark eingreifendes Rechtsverhältnis immer auch vorzeitig gelöst werden können muss (vgl. zur Herleitung BGH, Urteil vom 01.04.1953, Az. II ZR 235/52), ist es allgemein anerkannt, dass der Ausschluss zwar im Gesellschaftsvertrag näher ausgestaltet, jedoch nicht eingeschränkt werden kann (…vgl. Hueck/Fastrich in Baumbach/Hueck, aaO., § 34 Anh, Rn. 1 mwN.).

    Auch in seinem Urteil vom 30.06.2003 (Az. II ZR 326/01, zitiert nach juris) hat er nochmals darauf hingewiesen, dass er die Entscheidung dieser Frage bislang offen gelassen hat, dabei aber auch darauf hingewiesen, dass eine solche aufschiebende Bedingung, die er in seinem Urteil vom 01.04.1953 (Az. II ZR 235/52, zitiert nach juris) für die Frage der Ausschließungsklage gegen einer Gesellschafter bei fehlender Satzungsreglung in diesem Sinne entschieden hat, zu einer schwierigen Schwebelage führe.

  • BGH, 20.06.1983 - II ZR 237/82

    Ausschluss eines Gesellschafters einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2011 - 20 W 378/10
    Rn. 57 Durch die satzungsmäßige Trennung der Beschlussfassung über den Ausschluss, die fehlende Regelung über die sodann erfolgende Verwertung und die dann wiederum davon getrennte Zubilligung einer Entschädigung in dem gesonderten Punkt § 12 d), also gerade ohne ausdrückliche Verknüpfung der erforderlichen Verwertungshandlung mit der Leistung der Entschädigung, ist es zumindest denkbar, dass die Satzung auch dahingehend ausgelegt werden kann, dass diese Leistung der Entschädigung keine Voraussetzung der Wirksamkeit der erfolgten Verwertungshandlung sein soll, der ausgeschlossene Gesellschafter also mit sofortiger Wirkung durch die vorgenommene Verwertungshandlung seine Gesellschafterstellung verlieren soll ( zu dieser Möglichkeit im Falle einer entsprechenden Satzungsreglung BGH, Urteil vom 20.06.1983, Az. II ZR 237/82; BGH Urteil vom 30.06.2003, Az. II ZR 326/01, bestätigt durch Beschluss vom 08.12.2008, Az. II ZR 263/07 jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 08.12.2008 - II ZR 263/07

    Gesellschafterausschluss -Verlust der Gesellschafterstellung mit sofortiger …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2011 - 20 W 378/10
    Rn. 57 Durch die satzungsmäßige Trennung der Beschlussfassung über den Ausschluss, die fehlende Regelung über die sodann erfolgende Verwertung und die dann wiederum davon getrennte Zubilligung einer Entschädigung in dem gesonderten Punkt § 12 d), also gerade ohne ausdrückliche Verknüpfung der erforderlichen Verwertungshandlung mit der Leistung der Entschädigung, ist es zumindest denkbar, dass die Satzung auch dahingehend ausgelegt werden kann, dass diese Leistung der Entschädigung keine Voraussetzung der Wirksamkeit der erfolgten Verwertungshandlung sein soll, der ausgeschlossene Gesellschafter also mit sofortiger Wirkung durch die vorgenommene Verwertungshandlung seine Gesellschafterstellung verlieren soll ( zu dieser Möglichkeit im Falle einer entsprechenden Satzungsreglung BGH, Urteil vom 20.06.1983, Az. II ZR 237/82; BGH Urteil vom 30.06.2003, Az. II ZR 326/01, bestätigt durch Beschluss vom 08.12.2008, Az. II ZR 263/07 jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 20.02.1995 - II ZR 46/94

    Einziehung eines Geschäftsanteils

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2011 - 20 W 378/10
    Rn. 60 Der BGH hat sich zu der Frage einer aufschiebenden Wirkung der Zahlung einer Abfindung für den Eintritt der Rechtswirkung des nach entsprechender Satzungsreglung erfolgten Ausschluss eines Gesellschafters noch nicht abschließend geäußert (vgl. BGH, Urteil vom 20.02.1995, Az. II ZR 46/94 mit weiteren Nachweisen).
  • KG, 06.02.2006 - 23 U 206/04

    GmbH: Mitgliedschaftsrechte eines durch Einziehungsbeschluss ausgeschiedenen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2011 - 20 W 378/10
    Rn. 59 So hat das KG Berlin (Urteil vom 06.02.2006, Az. 23 U 206/04, zitiert nach juris) für den Fall einer Einziehung des Geschäftsanteils entschieden, dass der rechtmäßig durch entsprechenden Beschluss ausgeschiedene Gesellschafter einer GmbH keine Mitgliedschaftsrechte mehr habe, auch wenn er das Abfindungsguthaben noch nicht erhalten habe.
  • OLG Jena, 22.03.2010 - 6 W 110/10

    GmbH: Anforderungen an die Gesellschafterliste bei Veränderung des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2011 - 20 W 378/10
    Dies ist mittlerweile, soweit ersichtlich, einhellige Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (u.a. Thüringer Oberlandesgericht 6. Zivilsenat, Beschluss vom 22.03.2010, Az. 6 W 110/10; OLG München 31. Zivilsenat, Beschluss vom 08.09.2009, Az. 31 Wx 082/09, jeweils zitiert nach juris;… Zöllner/Noack in Baumbach/Hueck, GmbHG, 19. Aufl., § 40 Rn. 75;… Altmeppen in Roth/Altmeppen, GmbHG, München 2009, § 40 Rn. 11;… Mayer in ZIP 2009, S. 1037, 1039) und entspricht auch der aus den Gesetzesmaterialien ersichtlichen Absicht des Gesetzgebers.
  • OLG München, 27.05.2009 - 31 Wx 38/09

    Handelsregisteranmeldung einer Veränderung des Gesellschafterbestandes der GmbH: …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2011 - 20 W 378/10
    Zum Zeitpunkt der Gesetzgebung war jedoch in der Rechtsprechung anerkannt, dass auch gegen eine Zwischenverfügung, mit der eine Aufnahme einer Gesellschafterliste wegen eines behebbaren Hindernisses moniert wurde, Beschwerde eingelegt werden könne (so beispielsweise OLG München, Beschlüsse vom 08.09.2009, Az. 31 Wx 82/09, und 27.05.2009, Az. 31 Wx 38/09, LG Dresden 2. Kammer für Handelssachen, Beschluss vom 08.04.2009, Az. 42 HK T 10/09, LG München I 17. Kammer für Handelssachen, Beschluss vom 20.08.2009, Az. 17 HKT 13711/09 und LG Gera 2. Kammer für Handelssachen, Beschluss vom 18.06.2009, Az. 2 HK T 16/09 jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Hamburg, 12.07.2010 - 11 W 51/10

    GmbH: Zeitpunkt der Einreichung einer neuen Gesellschafterliste bei aufschiebend …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2011 - 20 W 378/10
    Rn. 26 Auch das Thüringer Oberlandesgericht 6. Zivilsenat (Beschluss vom 25.05.2010, Az. 6 W 39/10, zitiert nach juris) und das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (Beschluss vom 12.07.2010, Az. 11 W 51/10, zitiert nach juris) gehen in ihren Entscheidungen ohne weitere Begründung unter Bezugnahme auf § 382 Absatz 4 FamFG davon aus, dass die Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung im Zusammengang mit der Einreichung einer Gesellschafterliste zulässig ist.
  • OLG Jena, 25.05.2010 - 6 W 39/10

    Handelsregisterverfahren: Formerfordernisse bei elektronischer Einreichung einer …

  • OLG Bamberg, 02.02.2010 - 6 W 40/09

    Handelsregisterverfahren: Einreichung der neuen Gesellschafterliste einer GmbH …

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2006 - 15 U 39/06

    Zur Wirksamkeit des Ausschlusses eines GmbH-Gesellschafters

  • LG München I, 20.08.2009 - 17 HKT 13711/09

    Gesellschafterliste der GmbH: Bedeutung für die Stellung des Gesellschafters; …

  • BGH, 17.12.2013 - II ZB 6/13

    Handelsregisterverfahren: Zurückweisung einer von einem schweizer Notar …

    In der Regel wird die Prüfung, ob über die formalen Anforderungen hinaus die weitergehenden (materiellen) Voraussetzungen von § 40 Abs. 1 oder 2 GmbHG gegeben sind, nur anhand einer eingehenden Beurteilung des der neuen Gesellschafterliste zugrundeliegenden Übertragungsaktes oder sonstigen Veränderungsvorgangs möglich sein (vgl. OLG Frankfurt, GmbHR 2011, 198, 200; GmbHR 2011, 823, 825 f.;… MünchKommGmbHG/Heidinger, § 40 Rn. 238;… Koppensteiner/Gruber in Rowedder/Schmidt-Leithoff, GmbHG, 5. Aufl., § 40 Rn. 7;… Zöllner/Noack in Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Aufl., § 40 Rn. 75; Hasselmann, NZG 2013, 325, 326; Herrler, GmbHR 2013, 617, 629 f.; Süß, DNotZ 2011, 414, 415; Wachter, GmbHR 2010, 206; vgl. ferner Wicke, DB 2013, 1099; Gerber, EWiR 2013, 549, 550; Mayer, ZIP 2009, 1037, 1039).

    Zwar wird teilweise vertreten, dass dem Registergericht neben dem Recht, die formalen Voraussetzungen des § 40 GmbHG zu prüfen, ein begrenztes inhaltliches Prüfungsrecht dahingehend zustehen soll, dass es die Aufnahme der Gesellschafterliste verweigern darf, wenn es sichere Kenntnis von ihrer inhaltlichen Unrichtigkeit hat (OLG München, ZIP 2009, 1421; OLG Frankfurt, GmbHR 2011, 198, 201; GmbHR 2011, 823, 826; OLG Jena, GmbHR 2010, 598, 599 jeweils mwN).

  • OLG München, 02.12.2020 - 7 U 4305/20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Ausschließung als Gesellschafter

    Rn. 32 Die Gefahr der Aufnahme einer geänderten, unrichtigen Gesellschafterliste in das Handelsregister vor Vorliegen eines rechtskräftigen Ausschließungsurteil erachtet der Senat nach dem unstreitigen oder glaubhaft gemachten Sachverhalt auch schon deshalb derzeit nicht für erheblich, da das Registergericht, obwohl es grundsätzlich nur eine Prüfung der Gesellschafterliste in formaler Hinsicht vorzunehmen hat, die Aufnahme der Gesellschafterliste zum Registerordner jedenfalls dann verweigern kann, wenn die eingereichte geänderte Gesellschafterliste offenkundig unrichtig ist (vgl. OLG München…, Beschluss vom 08.09.2009 - 31 Wx 82/09, Rdnr. 5 und OLG Jena…, Beschluss vom 22.03.2010 - 6 W 110/10, Rdnr. 17) oder wenn das Registergericht sichere Kenntnis von der inhaltlichen Unrichtigkeit der eingereichten Liste hat (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.01.2011 - 20 W 378/10, Rdnr. 42).
  • OLG Rostock, 25.01.2017 - 1 W 55/16

    Gesellschafterliste: Befugnis des Geschäftsführers zur Einreichung einer …

    ohne eine inhaltliche Prüfpflicht zu haben (BGH…, Beschluss vom 17.12.2013, II ZB 6/13, a. a. O. Rdnr. 7; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.1.2011, 20 W 378/10, GmbHR 2011, 823 Rdnr. 32 m. w. N., zitiert nach juris; OLG Jena…, Beschluss vom 22.3.2010, 6 W 110/10, GmbHR 2010, 598 Rdnr. 17, zitiert nach juris; OLG München…, Beschluss vom 8.9.2009, 31 Wx 82/09, GmbHR 2009, 781 Rdnr. 5, zitiert nach juris;… Baumbach/Hueck/Zöllner/Noack, GmbHG, 21. Aufl., § 40 Rdnr. 75;… Roth/Altmeppen/Altmeppen, GmbHG, 8. Aufl., § 40 Rdnr. 11).

    18 d) Das Registergericht darf jedoch gleichwohl prüfen, ob die Gesellschafterliste den formalen Anforderungen des § 40 GmbHG entspricht, und ist berechtigt, bei Beanstandungen die Entgegennahme zu verweigern (BGH…, Beschluss vom 20.9.2011, II ZB 17/10, a. a. O. Rdnr. 10 m. w. N., zitiert nach juris; BGH…, Beschluss vom 17.12.2013, II ZB 6/13, a. a. O. Rdnr. 8; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.1.2011, 20 W 378/10, a. a. O. Rdnr. 33 m. w. N.; OLG Hamm…, Beschluss vom 24.5.2016, I-27 W 27/16, GmbHR 2016, 1090 Rdnr. 8, zitiert nach juris; KG Berlin…, Beschluss vom 5.7.2016, 22 W 114/15, GmbHR 2016, 1157 Rdnr. 19, zitiert nach juris;… Roth/ Altmeppen/Altmeppen, GmbHG, § 40 Rdnr. 14;… Saenger/ Inhester/Lücke/Simon, GmbHG, 3. Aufl., § 40 Rdnr. 31;… Lutter/Hommelhoff/Bayer, GmbHG, 19. Aufl., § 40 Rdnr. 15; Schneider, GmbHR 2009, 393, 394), wobei im Einzelnen unterschiedliche Ansicht zum Umfang des angenommenen Prüfungsrechts bestehen.

    19 Dieses formale Prüfungsrecht gibt dem Registergericht die Befugnis, die Gesellschafterliste jedenfalls dann zurückzuweisen, wenn für das AG ohne Weiteres ein Sachverhalt fest steht, nach dem entweder eine vom Notar einzureichende Gesellschafterliste oder aber eine vom Geschäftsführer einzureichende Liste vorzulegen ist, und die dann tatsächlich vorgelegte Gesellschafterliste nicht diesem Unterschriftserfordernis entspricht (siehe OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.1.2011, 20 W 378/10, a. a. O. Rdnr. 36).

    Im Hinblick auf die durch die Aufnahme der Gesellschafterliste in den Registerordner eintretende Legitimations- und Rechtsscheinwirkung (vgl. § 16 GmbHG) darf das Registergericht nicht wissentlich an der Schaffung eines falschen Rechtsscheins mitwirken und damit möglicherweise die Grundlage für Schädigungen Dritter oder von Gesellschaftern schaffen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.1.2011, 20 W 378/10, a. a. O. Rdnr. 42, zitiert nach juris).

  • OLG München, 06.02.2013 - 31 Wx 8/13

    Zurückweisung einer von einem ausländischen Notar unterzeichneten …

    Das Registergericht hat zu prüfen, ob die eingereichte Liste den formalen Anforderungen entspricht (OLG München NZG 2009, 797; OLG Frankfurt GmbHR 2011, 823/825;… Krafka/Willer/Kühn Registerrecht 8. Aufl. Rn. 1105).
  • KG, 05.07.2016 - 22 W 114/15

    Handelsregistersache: Löschung einer in das Handelsregister aufgenommenen …

    Rn. 21 Ob darüber hinaus dem Registergericht ein begrenztes inhaltliches Prüfungsrecht dahin zusteht, dass es die Aufnahme der Gesellschafterliste verweigern darf, wenn es eine sichere Erkenntnis von deren inhaltlicher Unrichtigkeit hat (vgl. in diesem Sinne OLG Frankfurt, GmbHR 2011, 198, 201 und GmbHR 2011, 823, 826; Thüringisches OLG, GmbHR 2010, 598, 599; a.A. OLG Bamberg…, Beschluss vom 02.02.2010, 6 W 40/09, GmbHR 2010, 594 bei juris Rn. 12, das ein materielles Prüfungsrecht des Registergerichts ganz ablehnt), kann hier offen bleiben.
  • KG, 13.09.2018 - 22 W 63/18

    Handelsregister: Aufnahme einer vom GmbH-Geschäftsführer unterzeichneten …

    Ob darüber hinaus dem Registergericht ein begrenztes inhaltliches Prüfungsrecht in der Weise zusteht, dass es die Aufnahme der Gesellschafterliste verweigern darf, wenn es eine sichere Erkenntnis von deren inhaltlicher Unrichtigkeit hat (vgl. in diesem Sinne OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Januar 2011 - 20 W 378/10 -, Rn. 42, juris;… Beschluss vom 22. November 2010 - 20 W 333/10 -, Rn. 42, juris; Thüringer Oberlandesgericht…, Beschluss vom 22. März 2010 - 6 W 110/10 -, Rn. 17, juris; OLG München…, Beschluss vom 08. September 2009 - 31 Wx 82/09 -, Rn. 5, juris; a.A. OLG Bamberg…, Beschluss vom 02. Februar 2010 - 6 W 40/09 -, Rn. 12, juris, das ein materielles Prüfungsrecht des Registergerichts ganz ablehnt), kann damit offen bleiben.
  • OLG Frankfurt, 27.06.2024 - 20 W 105/23

    Unwirksame Beurkundung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 BeurkG

    Nach Auffassung des erkennenden Senats (Beschluss vom 17.01.2011 - 20 W 378/10 , zitiert nach juris, m.w.N.) kann das Registergericht die Aufnahme der Gesellschafterliste zum Registerordner auch dann verweigern, wenn es sichere Kenntnis von der inhaltlichen Unrichtigkeit der eingereichten Liste hat.
  • OLG Köln, 26.06.2014 - 2 Wx 129/14

    Befugnis des Geschäftsführers einer GmbH zur Einreichung einer …

    Zwar hat das Amtsgericht im Ausgangspunkt zutreffend angenommen, dass das Registergericht vor Einstellung in den Registerordner (§ 9 HRV) bei der Einreichung einer neuen Gesellschafterliste zu prüfen hat, ob die eingereichte Liste den formalen Anforderungen des § 40 GmbHG entspricht (BGHZ 191, 84; OLG Jena GmbHR 2010, 598; OLG Frankfurt GmbHR 2011, 823;… Krafka/Kühn, Registerrecht, 9. Aufl. 2013, Rn. 1105), wozu es gehört, dass die Liste von der richtigen Person eingereicht worden ist.
  • OLG Hamm, 17.03.2020 - 27 W 18/20
    Rn. 5 Es entspricht, soweit ersichtlich, einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass dem Registergericht durch die Neufassung von § 40 GmbHG durch den Gesetzgeber keine inhaltliche Prüfungspflicht der von einem Berechtigten eingereichten neuen Gesellschafterliste auferlegt worden ist (OLG Frankfurt, Beschluss v. 17.01.2011, Az. 20 W 378/10, Rn. 32 m.w.N. auch zur Lit.; OLG München, Beschluss v. 08.09.2009, Az. 31 Wx 82/09;… OLG Frankfurt, Beschluss v. 22.11.2010, Az. 20 W 333/10, Rn. 30 m.w.N.;… KG Berlin, Beschluss v. 13.09.2018, Az. 22 W 63/18, Rn. 12).
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