Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 5 - Verfahren in Registersachen, unternehmensrechtliche Verfahren (§§ 374 - 409) |
Abschnitt 3 - Registersachen (§§ 378 - 401) |
Unterabschnitt 1 - Verfahren (§§ 378 - 387) |
(1) 1Das Registergericht gibt einem Eintragungsantrag durch die Eintragung in das Register statt. 2Die Eintragung wird mit ihrem Vollzug im Register wirksam.
(2) Die Eintragung soll den Tag, an welchem sie vollzogen worden ist, angeben; sie ist mit der Unterschrift oder der elektronischen Signatur des zuständigen Richters oder Beamten zu versehen.
(3) Die einen Eintragungsantrag ablehnende Entscheidung ergeht durch Beschluss.
(4) 1Ist eine Anmeldung zur Eintragung in die in § 374 genannten Register unvollständig oder steht der Eintragung ein anderes durch den Antragsteller behebbares Hindernis entgegen, hat das Registergericht dem Antragsteller eine angemessene Frist zur Beseitigung des Hindernisses zu bestimmen. 2Die Entscheidung ist mit der Beschwerde anfechtbar.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Abschaffung des Güterrechtsregisters und zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes vom 31.10.2022
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2023 | Gesetz zur Abschaffung des Güterrechtsregisters und zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes | 31.10.2022 |
ermächtigung § 379Mitteilungspflichten der Behörden § 380Beteiligung der berufsständischen Organe; Beschwerderecht § 381Aussetzung des Verfahrens § 382Entscheidung über Eintragungsanträge § 383Mitteilung; Anfechtbarkeit § 384Von Amts wegen vorzunehmende Eintragungen § 385Einsicht in die Register § 386Bescheinigungen § 387Ermächtigungen
Rechtsprechung zu § 382 FamFG
398 Entscheidungen zu § 382 FamFG in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 08.08.2017 - 20 W 229/14
Zum Regelungsgehalt einer Zwischenverfügung nach § 382 Abs. 4 FamFG
Zum selben Verfahren:
- BGH, 15.06.2021 - II ZB 25/17
Die Anmeldung einer Eintragung in das Handelsregister ist gemäß §
- BGH, 15.06.2021 - II ZB 25/17
- OLG Brandenburg, 02.01.2024 - 7 W 66/23
Beschwerde gegen die Feststellung des erstinstanzlichen Gerichts die Bestellung ...
- BGH, 19.09.2023 - II ZB 15/22
Eintragung einer Vereinigung von Sparkassen in das Handelsregister
- OLG Oldenburg, 26.07.2021 - 12 W 71/21
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Aufforderung des Registergerichts zur ...
- OLG Stuttgart, 09.03.2020 - 8 W 295/19
Handelsregistersache: Beschlussform der Zwischenverfügung; Prüfungspflicht bei ...
- KG, 10.09.2021 - 22 W 51/21
Löschung einer Firma bei anhängigem Passivprozess; Beschwerde gegen ...
Zum selben Verfahren:
- KG, 07.09.2021 - 22 W 51/21
Anmeldung der Löschung einer Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister ...
- KG, 07.09.2021 - 22 W 51/21
- KG, 05.10.2022 - 22 W 54/22
Prüfpflichten des Registergerichts bei Anmeldung von Geschäftsführerwechsel
Zum selben Verfahren:
- KG, 30.09.2022 - 22 W 54/22
Im Rahmen der Anmeldung eines Geschäftsführerwechsels nach § 39 Abs. 1 GmbHG ...
- KG, 30.09.2022 - 22 W 54/22
Querverweise
Auf § 382 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Registersachen, unternehmensrechtliche Verfahren
- Registersachen
- Verfahren
- § 384 (Von Amts wegen vorzunehmende Eintragungen)