Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
| Buch 5 - Verfahren in Registersachen, unternehmensrechtliche Verfahren (§§ 374 - 409) |
| Abschnitt 3 - Registersachen (§§ 378 - 401) |
| Unterabschnitt 1 - Verfahren (§§ 378 - 387) |
(1) Die Gerichte, die Staatsanwaltschaften, die Polizei- und Gemeindebehörden sowie die Notare haben die ihnen amtlich zur Kenntnis gelangenden Fälle einer unrichtigen, unvollständigen oder unterlassenen Anmeldung zum Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregister dem Registergericht mitzuteilen.
(2) 1Die Finanzbehörden haben den Registergerichten Auskunft über die steuerlichen Verhältnisse von Kaufleuten oder Unternehmen, insbesondere auf dem Gebiet der Gewerbe- und Umsatzsteuer, zu erteilen, soweit diese Auskunft zur Verhütung unrichtiger Eintragungen im Handels-, Gesellschafts- oder Partnerschaftsregister sowie zur Berichtigung, Vervollständigung oder Löschung von Eintragungen im Register benötigt wird. 2Die Auskünfte unterliegen nicht der Akteneinsicht (§ 13).
Fassung aufgrund des Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetzes (MoPeG) vom 10.08.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2024 | Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) | 10.08.2021 |
ermächtigung § 379Mitteilungspflichten der Behörden § 380Beteiligung der berufsständischen Organe; Beschwerderecht § 381Aussetzung des Verfahrens § 382Entscheidung über Eintragungsanträge § 383Mitteilung; Anfechtbarkeit § 384Von Amts wegen vorzunehmende Eintragungen § 385Einsicht in die Register § 386Bescheinigungen § 387Ermächtigungen
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Rechtsprechung zu § 379 FamFG
7 Entscheidungen zu § 379 FamFG in unserer Datenbank:
- LG Nürnberg-Fürth, 22.11.2024 - 18 Qs 17/24
Durchsuchung bei einem unverdächtigen Notar; Umfang des Beschlagnahmeverbotes ...
- OLG Frankfurt, 29.01.2015 - 20 W 116/12
Handelsregister: Feststellung der Vermögenslosigkeit einer GmbH
- OLG Frankfurt, 18.05.2017 - 20 W 170/16
Amtslöschung der Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit
- OLG Düsseldorf, 01.03.2016 - 3 Wx 191/15
Verfahren des Registergerichts bei Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens
- OLG Nürnberg, 18.12.2020 - 12 W 2991/20
Beschwerde, Gesellschaft, Steuerfestsetzung, Gesellschafterbeschluss, ...
- OLG Düsseldorf, 25.08.2020 - 3 Wx 117/20
Beendigung der Liquidation trotz laufenden Besteuerungsverfahrens
- OLG Düsseldorf, 28.02.2017 - 3 Wx 126/16
Zulässigkeit der Beschwerde einer von Amts wegen gelöschten GmbH im ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 379 FamFG:
- Abgabenordnung (AO)
- Einleitende Vorschriften
- Verarbeitung geschützter Daten und Steuergeheimnis
- §§ 30 ff. (Steuergeheimnis)