Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
| Buch 5 - Verfahren in Registersachen, unternehmensrechtliche Verfahren (§§ 374 - 409) |
| Abschnitt 3 - Registersachen (§§ 378 - 401) |
| Unterabschnitt 1 - Verfahren (§§ 378 - 387) |
(1) Die Registergerichte werden bei der Vermeidung unrichtiger Eintragungen, der Berichtigung und Vervollständigung des Handels-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregisters, der Löschung von Eintragungen in diesen Registern und beim Einschreiten gegen unzulässigen Firmengebrauch oder unzulässigen Gebrauch des Namens einer Partnerschaft oder einer eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts von
(berufsständische Organe) unterstützt.
(2) 1Das Gericht kann in zweifelhaften Fällen die berufsständischen Organe anhören, soweit dies zur Vornahme der gesetzlich vorgeschriebenen Eintragungen sowie zur Vermeidung unrichtiger Eintragungen in das Register erforderlich ist. 2Auf ihren Antrag sind die berufsständischen Organe als Beteiligte hinzuzuziehen.
(3) In Genossenschaftsregistersachen beschränkt sich die Anhörung nach Absatz 2 auf die Frage der Zulässigkeit des Firmengebrauchs.
(4) Soweit die berufsständischen Organe angehört wurden, ist ihnen die Entscheidung des Gerichts bekannt zu geben.
(5) Gegen einen Beschluss steht den berufsständischen Organen die Beschwerde zu.
Fassung aufgrund des Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetzes (MoPeG) vom 10.08.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2024 | Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) | 10.08.2021 |
ermächtigung § 379Mitteilungspflichten der Behörden § 380Beteiligung der berufsständischen Organe; Beschwerderecht § 381Aussetzung des Verfahrens § 382Entscheidung über Eintragungsanträge § 383Mitteilung; Anfechtbarkeit § 384Von Amts wegen vorzunehmende Eintragungen § 385Einsicht in die Register § 386Bescheinigungen § 387Ermächtigungen
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Rechtsprechung zu § 380 FamFG
29 Entscheidungen zu § 380 FamFG in unserer Datenbank:
- BGH, 15.07.2014 - II ZB 18/13
Handelsregisterverfahren: Beschwerde eines Aktionärs gegen die Zurückweisung ...
- BGH, 15.07.2014 - II ZB 19/13
Handelsregisterverfahren: Beschwerde eines Aktionärs gegen die Zurückweisung ...
- OLG Düsseldorf, 16.03.2020 - 3 Wx 133/19
Löschung einer Firma auf Antrag der StBK
- OLG Düsseldorf, 12.11.2018 - 3 Wx 22/18
Verhältnis von Registerzwang hinsichtlich der Löschung der Eintragung als ...
- BayObLG, 22.07.2026 - 102 VA 82/26
Hinterlegungsverfahren, Rücknahmeverzicht, Anfechtungserklärung, ...
- KG, 23.10.2012 - 12 W 48/12
Handelsregistereintragung einer GmbH: Unterscheidbarkeit von Firmen durch ...
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 31.03.2017 - VGH N 4/16
Kein absolutes Verbot einer Ärzte-GmbH in Rheinland-Pfalz
Zum selben Verfahren:
- OLG Zweibrücken, 21.01.2016 - 3 W 136/15
Handelsregisterverfahren: Aussetzung zur Vorlage an das Landesverfassungsgericht ...
- OLG Zweibrücken, 21.01.2016 - 3 W 136/15
- OLG München, 12.09.2022 - 34 Wx 329/22
Mangelhafte Registeranmeldung einer GmbH wegen Änderung des Musterprotokolls
Zum selben Verfahren:
- AG Kempten, 11.05.2022 - 4 AR 111/22
Zurückweisung der Anmeldung einer GmbH zum Handelsregister wegen Abweichung vom ...
- AG Kempten, 11.05.2022 - 4 AR 111/22
Querverweise
Auf § 380 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Kostenordnung (KostO)
- Gerichtskosten
- Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- 3. Registersachen
- § 87 (Gebührenfreie Geschäfte des Registergerichts)