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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.03.1998 - 20 W 84/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,17637
OLG Frankfurt, 05.03.1998 - 20 W 84/98 (https://dejure.org/1998,17637)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.03.1998 - 20 W 84/98 (https://dejure.org/1998,17637)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. März 1998 - 20 W 84/98 (https://dejure.org/1998,17637)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1998, 348
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 14.09.2012 - 3 Wx 62/12

    Amtslöschung der vollzogenen Löschung einer GmbH wegen Vermögenslosigkeit nur bei …

    Rn. 21 394 Abs. 1 Satz 1 FamFG vollzogenen Löschung kommt nur bei Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften in Betracht, nicht hingegen schon dann, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Gesellschaft noch über Vermögen verfügt (OLG Frankfurt NJW-RR 1998, S. 612 f und Rpfleger 1998, S. 348;… Keidel-Heinemann, FamFG, 17. Aufl. 2011, § 395 Rnr. 33 sowie § 395 Rnr. 17; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 19.10.2023 - 20 W 60/23

    Amtslöschungsverfahren nach § 395 Abs. 2 und 3 i.V.m. § 393 Abs. 3 bis 5 FamFG

    Dies kommt nach allgemeiner Auffassung, der auch der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt, im Falle der Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit nach § 394 Abs. 1 S. 1 FamFG nur dann in Betracht, wenn diese Löschungseintragung auf einer Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften beruht, und nicht alleine - also ohne entsprechenden Verfahrensfehler - deshalb, weil sich nachträglich herausstellt, dass die Gesellschaft noch über Vermögen verfügt; im letzteren Fall ist vielmehr im Wege der Nachtragsliquidation vorzugehen (vgl. insgesamt etwa Senat, Beschlüsse vom 19.04.2022, Az. 20 W 56/22, n. v., vom 18.05.2017, Az. 20 W 170/16, zitiert nach beck-online; vom 07.06.2010, Az. 20 W 200/10, n. v., vom 05.03.1998, Az. 20 W 84/1998 und vom 04.08.1997, Az. 20 W 359/96, letztere beide zu § 142 FGG a. F., jeweils zitiert nach juris; u. a. auch Oberlandesgericht Düsseldorf…, Beschluss vom 01.03.2016, a. a. O.; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 04.04.2006, Az. 1 W 272/05, zitiert nach beck-online, zu § 142 FGG a. F.; i. E. auch Kammergericht, Beschluss vom 31.08.2018, Az. 22 W 33/15, zitiert nach beck-online, mit der Formulierung, dass alleine das Vorhandensein von Vermögen zum Löschungszeitpunkt die Löschung nicht fehlerhaft i. S. d. § 395 FamFG mache und dies nicht nur dann gelte, wenn unerkannt Vermögenswerte bestünden, sondern auch dann, wenn diese bei der ordnungsgemäßen Ermittlung nicht hätten festgestellt werden können;… Eickelberg in Sternal, a. a. O., § 394 Rn. 47 m. w. N.).
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