Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.12.2009 - 20 W 85/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,27851
OLG Frankfurt, 18.12.2009 - 20 W 85/09 (https://dejure.org/2009,27851)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.12.2009 - 20 W 85/09 (https://dejure.org/2009,27851)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Dezember 2009 - 20 W 85/09 (https://dejure.org/2009,27851)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,27851) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1835 Abs 3 BGB, § 1915 Abs 1 BGB, § 123 BRAGebO, § 132 Abs 1 BRAGebO, § 49 RVG
    Rechtsanwaltsvergütung: Höhe des einem anwaltlichen Berufsbetreuer für mittellose Minderjährige zuzubilligenden Aufwendungsersatzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung des als Pfleger für einen mittellosen Minderjährigen bestellten Rechtsanwalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Aufwendungsersatz eines Pflegers für asylrechtliche Betreuung besteht i.H.d. Vergütung für die Beratungshilfe zuzüglich Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer; Vergütung des als Pfleger für einen mittellosen Minderjährigen bestellten Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 670
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.12.2006 - XII ZB 118/03

    Honorierung anwaltsspezifischer Dienste des zum Berufsbetreuer bestellten …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2009 - 20 W 85/09
    Der berufsmäßig zum Pfleger für einen mittellosen Minderjährigen bestellte Rechtsanwalt kann aus der Staatskasse als Aufwendungsersatz für seine beruflichen Dienste nicht die über die Sätze der Prozesskostenhilfe bzw. Beratungshilfe hinaus gehenden Gebühren eines Wahlanwaltes beanspruchen (Anschluss an BGH NJW 2007, 844).

    Rn. 5 Die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde des Antragstellers wies das Landgericht mit Beschluss vom 26. Februar 2009 unter Hinweis auf die zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des BGH vom 20. Dezember 2006 - II ZB 118/03 = NJW 2007, 844) unter Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde zurück.

    Rn. 10 Zu der früher in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstrittenen Frage der Höhe des einem anwaltlichen Berufsbetreuer, Pfleger oder Vormund für berufsspezifische Dienste für mittellose Betroffene oder Mündel zuzubilligenden Aufwendungsersatzes (vgl. hierzu OLG Köln, NJW-RR 2003, 712, BayObLG FamRZ 2003, 1586; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 195) hat der Bundesgerichtshof in seiner auf Vorlage des BayObLG (a.a.0.) am 20. Dezember 2006 ergangenen Entscheidung (NJW 2007, 844) zwischenzeitlich rechtsgrundsätzlich Stellung bezogen.

  • OLG Frankfurt, 16.07.2009 - 20 W 147/06

    Pflicht des anwaltlichen Berufsbetreuers zur Inanspruchnahme von Beratungshilfe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2009 - 20 W 85/09
    Rn. 11 Diesen von dem Bundesgerichtshof in seinem obiter dictum aufgestellten Grundsätzen ist der Senat für den anwaltlichen Berufsbetreuer bereits in seinem Beschluss vom 16. Juli 2009 (20 W 147/06 - doc. bei juris) gefolgt.
  • BayObLG, 28.05.2003 - 3Z BR 49/03

    BRAGO -Gebühren für einen zum Betreuer für einen mittellosen Betroffenen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2009 - 20 W 85/09
    Rn. 10 Zu der früher in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstrittenen Frage der Höhe des einem anwaltlichen Berufsbetreuer, Pfleger oder Vormund für berufsspezifische Dienste für mittellose Betroffene oder Mündel zuzubilligenden Aufwendungsersatzes (vgl. hierzu OLG Köln, NJW-RR 2003, 712, BayObLG FamRZ 2003, 1586; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 195) hat der Bundesgerichtshof in seiner auf Vorlage des BayObLG (a.a.0.) am 20. Dezember 2006 ergangenen Entscheidung (NJW 2007, 844) zwischenzeitlich rechtsgrundsätzlich Stellung bezogen.
  • OLG Frankfurt, 29.05.2001 - 20 W 328/00

    Zum Anspruch des Aufwendungsersatzanspruchs eines zum Pfleger für einen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2009 - 20 W 85/09
    Rn. 10 Zu der früher in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstrittenen Frage der Höhe des einem anwaltlichen Berufsbetreuer, Pfleger oder Vormund für berufsspezifische Dienste für mittellose Betroffene oder Mündel zuzubilligenden Aufwendungsersatzes (vgl. hierzu OLG Köln, NJW-RR 2003, 712, BayObLG FamRZ 2003, 1586; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 195) hat der Bundesgerichtshof in seiner auf Vorlage des BayObLG (a.a.0.) am 20. Dezember 2006 ergangenen Entscheidung (NJW 2007, 844) zwischenzeitlich rechtsgrundsätzlich Stellung bezogen.
  • OLG Köln, 26.06.2002 - 16 Wx 109/02

    Berufsspezifische Arbeiten des Rechtsanwalts als Betreuer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2009 - 20 W 85/09
    Rn. 10 Zu der früher in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstrittenen Frage der Höhe des einem anwaltlichen Berufsbetreuer, Pfleger oder Vormund für berufsspezifische Dienste für mittellose Betroffene oder Mündel zuzubilligenden Aufwendungsersatzes (vgl. hierzu OLG Köln, NJW-RR 2003, 712, BayObLG FamRZ 2003, 1586; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 195) hat der Bundesgerichtshof in seiner auf Vorlage des BayObLG (a.a.0.) am 20. Dezember 2006 ergangenen Entscheidung (NJW 2007, 844) zwischenzeitlich rechtsgrundsätzlich Stellung bezogen.
  • OLG Frankfurt, 29.01.2013 - 6 UF 344/11

    Vergütung eines anwaltlichen Ergänzungspflegers nach § 1835 IV BGB

    Das Amtsgericht hat bereits ausgeführt, es sei unbestreitbar, dass die nach den Grundsätzen der Beratungshilfe festgesetzte Vergütung "den im Interesse einer sachgerechten und am Kindeswohl orientierten notwendigen zeitlichen und intellektuellen Aufwand nicht abdeckt", der vorliegend vom Beschwerdeführer als Ergänzungspfleger zu leisten war, sah sich jedoch gehindert, die Sach- und Rechtslage anders zu bewerten als in der Entscheidung des 20. Zivilsenats des OLG Frankfurt am Main vom 18.12.2009 (20 W 85/09).

    Der 20. Zivilsenat des OLG Frankfurt am Main hat diese Grundsätze in seiner Entscheidung vom 18.12.2009 (FamRZ 2011, 670) grundsätzlich auch auf den Ergänzungspfleger, der für einen mittellosen ausländischen Minderjährigen ein asylrechtliches Umverteilungsverfahren geführt hat, ausgedehnt und ihn im konkreten Fall auf die gebührenrechtlichen Sätze der Beratungshilfe verwiesen, allerdings auch unter Hinweis darauf, dass die Beschränkung der Gebührenabrechnung in Verfahren bei Einreise auf dem Luftwege nach § 18a AsylVfg nicht gelten könnte.

    Der Senat hält deswegen an seiner generellen Aussage im o. g. Beschluss vom 27.10.2010 (6 UF 238/10), dass im Hinblick auf den Verweis in § 1915 BGB auf § 1835 BGB nicht zwischen dem anwaltlichen Berufsbetreuer und dem zum Ergänzungspfleger eines Minderjährigen bestellten Anwalt unterschieden werden könne, in dieser Allgemeinheit nicht fest, zumal der damaligen Entscheidung - ähnlich wie im Fall des darin zitierten 20. Zivilsenats des OLG Frankfurt am Main (FamRZ 2011, 670) - kein zur Differenzierung Anlass gebender Sachverhalt vorgelegen hat.

  • OLG Frankfurt, 07.02.2013 - 6 UF 169/11

    Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts als Ergänzungspfleger nach § 1835 IV BGB

    In diesem Sinne habe auch das LG Darmstadt mit Beschluss vom 15.12.2008 in 5 T 409/08 und das OLG Frankfurt am Main am 18.12.2009 unter dem Aktenzeichen 20 W 85/09 entschieden; die Entscheidung des OLG Frankfurt am Main vom 03.12.2011, Az.: 2 WF 457/10 könne nicht nachvollzogen werden, da es sich auch bei den vorgenannten Verfahren um sogenannte "Flughafenverfahren" gehandelt habe.

    Rn. 10 Der 20. Zivilsenat des OLG Frankfurt am Main hat diese Grundsätze in seiner Entscheidung vom 18.12.2009 (FamRZ 2011, 670) grundsätzlich auch auf den Ergänzungspfleger, der für einen mittellosen ausländischen Minderjährigen ein asylrechtliches Umverteilungsverfahren geführt hat, ausgedehnt und ihn im konkreten Fall auf die gebührenrechtlichen Sätze der Beratungshilfe verwiesen, allerdings auch unter Hinweis darauf, dass die Beschränkung der Gebührenabrechnung in Verfahren bei Einreise auf dem Luftwege nach § 18a AsylVfg nicht gelten könnte.

    Der Senat hält deswegen an seiner generellen Aussage im o. g. Beschluss vom 27.10.2010 (6 UF 238/10), dass im Hinblick auf den Verweis in § 1915 BGB auf § 1835 BGB nicht zwischen dem anwaltlichen Berufsbetreuer und dem zum Ergänzungspfleger eines Minderjährigen bestellten Anwalt unterschieden werden könne, in dieser Allgemeinheit nicht fest, zumal der damaligen Entscheidung - ähnlich wie im Fall des darin zitierten 20. Zivilsenats des OLG Frankfurt am Main (FamRZ 2011, 670) - kein zur Differenzierung Anlass gebender Sachverhalt vorgelegen hat.

  • BGH, 19.01.2011 - XII ZB 323/10

    Vormundschaft über Minderjährige: Prozesskostenhilfebewilligung für den …

    Rn. 13 Dieser Rechtsprechung des Senats haben sich die obergerichtliche Rechtsprechung und das Schrifttum angeschlossen (…vgl. OLG Frankfurt a.M. FamRZ 2010, 64 Rn. 17 f. und Beschluss vom 18. Dezember 2009 - 20 W 85/09 - juris; OLG Köln BtPrax 2009, 839 f.;… MünchKommBGB/Wagenitz 5. Aufl. § 1835 Rn. 47;… Palandt/Diederichsen BGB 70. Aufl. § 1835 Rn. 13;… Pammler-Klein/Pammler in: jurisPK-BGB, 5. Aufl. 2010 § 1835 BGB Rn. 86;… Jürgens Betreuungsrecht 4. Aufl. § 1835 BGB Rn. 16).
  • OLG Frankfurt, 10.01.2013 - 5 WF 215/11

    Vergütung des Berufsergänzungspflegers für Vertretung unbegleiteter …

    Der 20. Zivilsenat des OLG Frankfurt ist dem in seiner Entscheidung vom 18.12.2009 (FamRZ 2011, 670) auch für den Ergänzungspfleger, der für einen mittellosen ausländischen Minderjährigen ein asylrechtliches Umverteilungsverfahren geführt hat, gefolgt und hat diesen auf die gebührenrechtlichen Sätze der Beratungshilfe verwiesen und ihm eine dem Wahlanwalt entsprechende Vergütung verweigert.

    Anders wird dagegen auch im Rahmen von § 1836 Abs. 1 S. 2 BGB zu entscheiden sein, wenn wie etwa in dem vom OLG Frankfurt am Main entschiedenen Fall (FamRZ 2011, 670) sich die Tätigkeit des Pflegers auf berufstypische Handlungen, wie etwa die Stellung eines asylrechtlichen Umverteilungs- oder Asylfolgeantrages, beschränkt.

  • OLG Frankfurt, 12.02.2013 - 6 UF 200/11

    Vergütung des zum Ergänzungspfleger bestellten Rechtsanwalts

    Der 20. Zivilsenat des OLG Frankfurt am Main hat diese Grundsätze in seiner Entscheidung vom 18.12.2009 (FamRZ 2011, 670) grundsätzlich auch auf den Ergänzungspfleger, der für einen mittellosen ausländischen Minderjährigen ein asylrechtliches Umverteilungsverfahren geführt hat, ausgedehnt und ihn im konkreten Fall auf die gebührenrechtlichen Sätze der Beratungshilfe verwiesen, allerdings auch unter Hinweis darauf, dass die Beschränkung der Gebührenabrechnung in Verfahren bei Einreise auf dem Luftwege nach § 18a AsylVfg nicht gelten könnte.

    Der Senat hält deswegen an seiner generellen Aussage im o. g. Beschluss vom 27.10.2010 (6 UF 238/10), dass im Hinblick auf den Verweis in § 1915 BGB auf § 1835 BGB nicht zwischen dem anwaltlichen Berufsbetreuer und dem zum Ergänzungspfleger eines Minderjährigen bestellten Anwalt unterschieden werden könne, in dieser Allgemeinheit nicht fest, zumal der damaligen Entscheidung - ähnlich wie im Fall des darin zitierten 20. Zivilsenats des OLG Frankfurt am Main (FamRZ 2011, 670) - kein zur Differenzierung Anlass gebender Sachverhalt vorgelegen hat.

  • KG, 13.09.2011 - 1 W 462/10

    Vergütung eines Anwaltsbetreuers: Vorbereitung eines Regelinsolvenzverfahrens für …

    Rn. 11 Vor diesem Hintergrund hat das OLG Frankfurt/Main in zwei Verfahren dem anwaltlichen Berufsbetreuer (FamRZ 2010, 64) bzw. Pfleger (FamRZ 2011, 670) einen über die Sätze der Beratungshilfe hinausgehenden Aufwendungsersatz bei der Erbringung außergerichtlicher berufsspezifischer Dienste versagt (ebenso LG Münster, FamRZ 2011, 136 für einen anwaltlichen Berufsbetreuer).
  • BGH, 19.01.2011 - XII ZB 322/10

    Vormundschaft über Minderjährige: Prozesskostenhilfebewilligung für den …

    Rn. 13 Dieser Rechtsprechung des Senats haben sich die obergerichtliche Rechtsprechung und das Schrifttum angeschlossen (…vgl. OLG Frankfurt a.M. FamRZ 2010, 64 Rn. 17 f. und Beschluss vom 18. Dezember 2009 - 20 W 85/09 - juris; OLG Köln BtPrax 2009, 839 f.;… MünchKommBGB/Wagenitz 5. Aufl. § 1835 Rn. 47;… Palandt/Diederichsen BGB 70. Aufl. § 1835 Rn. 13;… Pammler-Klein/Pammler in: jurisPK-BGB, 5. Aufl. 2010 § 1835 BGB Rn. 86;… Jürgens Betreuungsrecht 4. Aufl. § 1835 BGB Rn. 16).
  • OLG Frankfurt, 03.02.2011 - 2 WF 457/10

    Vergütung des Ergänzungspflegers bei Flughafenverfahren

    So habe auch das Oberlandesgericht Frankfurt im Beschluss vom 18. Dezember 2009 zum Aktenzeichen 20 W 85/09 bereits entschieden.

    Rn. 13 Soweit die Beschwerde darauf verweist, das Oberlandesgericht habe mit Beschluss vom 26. Februar 2009 (Aktenzeichen 20 W 85/09) eindeutig dazu Stellung genommen, dass immer eine Begrenzung auf die gekürzten Gebühren vorgenommen werden müsse, kann der Senat dem nicht folgen.

  • OLG Frankfurt, 21.06.2016 - 1 WF 78/16

    Wahlrecht des Berufsergänzungspflegers zwischen Anspruch nach RVG oder …

    Der Ergänzungspfleger habe im Rahmen der Pflicht zur kostensparenden Amtsführung nach RVG und dort nach den Grundsätzen der Beratungshilfe abzurechnen (vgl. BGH, JA 2013, 426; OLG Frankfurt am Main, FamRZ 2011, 670).

    Diese beschäftigen sich nämlich gar nicht mit der Frage eines Vergütungsanspruchs (BGH, JA 2013, 426) oder mit der Frage, wie abzurechnen ist, wenn der anwaltliche Berufsbetreuer seinen Aufwand gemäß § 1835 Abs. 3 BGB nach anwaltlichem Gebührenrecht abrechnet (OLG Frankfurt am Main, FamRZ 2011, 670).

  • AG Darmstadt, 07.11.2011 - 51 F 1340/10

    Die Vergütung des Ergänzungspflegers für ein mittelloses, unbegleitetes Kindes im …

    Rn. 3 Gleichwohl ist die Sach- und Rechtslage, entgegen der Ansicht des Ergänzungspflegers nicht anders zu bewerten, als in der insoweit einschlägigen Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main vom 26.02.2009, Az. 20 W 85/09.
  • OLG Frankfurt, 21.01.2011 - 4 WF 209/10
  • OLG Frankfurt, 21.01.2010 - 4 WF 209/10

    Kein Aufwendungsersatz des Anwaltspflegers, wenn PKH für Pflegling versagt

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Frankfurt
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht