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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 26.11.2008 - 20 WF 839/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,15487
OLG Dresden, 26.11.2008 - 20 WF 839/08 (https://dejure.org/2008,15487)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26.11.2008 - 20 WF 839/08 (https://dejure.org/2008,15487)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26. November 2008 - 20 WF 839/08 (https://dejure.org/2008,15487)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 2400; RVG § 58 Abs. 2; ZPO § 121
    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hälftige Anrechenbarkeit einer Geschäftsgebühr auf eine gerichtliche Verfahrensgebühr bei außergerichtlicher und anschließend gerichtlicher Vertretung eines Mandanten in derselben Sache

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 470
  • FamRZ 2009, 1087
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden …

    Auszug aus OLG Dresden, 26.11.2008 - 20 WF 839/08
    Gerade diese letzte Schlussfolgerung bejaht indes die vorgenannte Judikatur (BGH FamRZ 2008, 878; FamRZ 2008, 1346; FamRZ 2008, 2023) und begründet dies damit, dass die Verfahrensgebühr nicht erst in vollem, d. h. ungekürztem Umfang entstehe und dann infolge der Anrechnung der Geschäftsgebühr teilweise wieder erlösche, sondern von vornherein nur in gekürzter Höhe zur Entstehung gelange.
  • BGH, 30.04.2008 - III ZB 8/08

    Anrechnung der vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr auf die …

    Auszug aus OLG Dresden, 26.11.2008 - 20 WF 839/08
    Gerade diese letzte Schlussfolgerung bejaht indes die vorgenannte Judikatur (BGH FamRZ 2008, 878; FamRZ 2008, 1346; FamRZ 2008, 2023) und begründet dies damit, dass die Verfahrensgebühr nicht erst in vollem, d. h. ungekürztem Umfang entstehe und dann infolge der Anrechnung der Geschäftsgebühr teilweise wieder erlösche, sondern von vornherein nur in gekürzter Höhe zur Entstehung gelange.
  • BGH, 25.07.2008 - IV ZB 16/08

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die spätere Verfahrensgebühr des gerichtlichen …

    Auszug aus OLG Dresden, 26.11.2008 - 20 WF 839/08
    Gerade diese letzte Schlussfolgerung bejaht indes die vorgenannte Judikatur (BGH FamRZ 2008, 878; FamRZ 2008, 1346; FamRZ 2008, 2023) und begründet dies damit, dass die Verfahrensgebühr nicht erst in vollem, d. h. ungekürztem Umfang entstehe und dann infolge der Anrechnung der Geschäftsgebühr teilweise wieder erlösche, sondern von vornherein nur in gekürzter Höhe zur Entstehung gelange.
  • OLG Stuttgart, 15.01.2008 - 8 WF 5/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Berufung der Staatskasse im …

    Auszug aus OLG Dresden, 26.11.2008 - 20 WF 839/08
    In einer solchen Konstellation spräche aus Sicht des Senats viel dafür, der Staatskasse gegenüber dem beigeordneten Rechtsanwalt nach Sinn und Zweck der Prozesskostenhilfe die Berufung darauf zu versagen, dass die gerichtliche Verfahrensgebühr nur anteilig gekürzt entstehe, weil der Mandant - theoretisch - verpflichtet sei, die außergerichtliche Geschäftsgebühr selbst zu zahlen (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 2008, 1013, 1014).
  • OVG Hamburg, 19.02.2009 - 3 So 197/08

    Rechtsanwaltsgebühren; Terminsgebühr bei zwei gleichzeitig terminierten Sachen; …

    Dessen ungeachtet wäre die Zahlung auf eine außergerichtliche Geschäftsgebühr auch keine Leistung auf die Differenz zwischen der Wahlanwaltsvergütung und der Prozesskostenhilfevergütung für eine gerichtliche Tätigkeit; ob, wieviel und vom wem auf die Geschäftsgebühr tatsächlich gezahlt wird, berührt vielmehr die Höhe des anwaltlichen Vergütungsanspruchs aus der gerichtlichen Tätigkeit nicht, weil schon der Anspruch auf die Geschäftsgebühr dazu führt, dass die entsprechende Verfahrensgebühr aus einem anschließenden Gerichtsverfahren nur anteilig entsteht (OLG Dresden, Beschl. v. 26.11.2008, 20 WF 839/08, juris).
  • OLG Frankfurt, 12.02.2010 - 18 W 3/10

    Reduzierung der von der Staatskasse auszugleichenden Verfahrensgebühr

    Rn. 12 Die nach § 13 RVG berechnete Geschäftsgebühr reduziert in Anwendung der oben geschilderten Grundsätze die von der Staatskasse an den Beschwerdegegner auszugleichende Verfahrensgebühr (wie hier OLG Oldenburg, Beschluss vom 27.5.2008, Az.: 2 WF 81/08; OLG Celle, Beschluss vom 13.11.2008, Az.: 20 WF 312/08; OLG Dresden, Beschluss vom 26.11.2008, Az.: 20 WF 839/08; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.11.2008, Az.: 10 W 109/08, sämtlich zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 02.03.2009 - 18 W 258/08

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anteilige Anrechnung einer vorgerichtlich …

    Die nach § 13 RVG berechnete Geschäftsgebühr reduziert in Anwendung der oben geschilderten Grundsätze die von der Staatskasse an den Beschwerdegegner auszugleichende Verfahrensgebühr (wie hier OLG Oldenburg, Beschluss vom 27.5.2008, Az.: 2 WF 81/08; OLG Celle, Beschluss vom 13.11.2008, Az.: 20 WF 312/08; OLG Dresden, Beschluss vom 26.11.2008, Az.: 20 WF 839/08; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.11.2008, Az.: 10 W 109/08, sämtlich zitiert nach juris).
  • OLG Dresden, 27.04.2009 - 3 W 346/09

    Berechnung zur Vergütung eines Rechtsanwalts i.R.e. Prozesskostenhilfeverfahrens

    Die Verfahrensgebühr sei daher nicht oder nur nach Maßgabe von VV 2503 Abs. 2 S. 1 zu ermäßigen, es sei denn, die außergerichtliche Vergütung sei bereits bezahlt (vgl. etwa OLG Stuttgart, RVGreport 09, 106 unter Aufgabe früherer Rspr., zu dieser AGS 08, 561; OLG Oldenburg, 5. Zivilsenat, MDR 08, 1006; ersichtlich auch OLG Dresden, 20. Zivilsenat, B. v. 26.11.08, 20 WF 839/08 zu II.3.).
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