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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 13.12.2012 - 20 ZB 12.1158   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,40255
VGH Bayern, 13.12.2012 - 20 ZB 12.1158 (https://dejure.org/2012,40255)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.12.2012 - 20 ZB 12.1158 (https://dejure.org/2012,40255)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Dezember 2012 - 20 ZB 12.1158 (https://dejure.org/2012,40255)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Berufungszulassung (abgelehnt); Akteneinsicht; Aufklärungsrüge; Schriftsatzfrist; Benutzungsgebühren; Kalkulationsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 15.03.2005 - 23 B 04.2683
    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2012 - 20 ZB 12.1158
    Rn. 6 Nach der Rechtsprechung des Senats (BayVGH vom 15.03.2005 Az. 23 B 04.2683 - juris) stellt das Kostenüberschreitungsverbot eine bloße Veranschlagungsmaxime dar, was bedeutet, dass die im Zeitpunkt des Satzungserlasses vorhersehbaren Abgabeeinnahmen nicht höher sein sollen, als die zum selben Zeitpunkt vorhersehbaren Kosten.

    Damit werden jedoch nicht Überdeckungen sanktioniert, die sich aus einer vom Einrichtungsträger unterlassenen oder den Anforderungen des Art. 8 KAG nicht entsprechenden Gebührenkalkulation ergeben oder die bewusst herbeigeführt wurden (vgl. BayVGH vom 11.7.1991 GK 1992 Nr. 5; vom 10.11.1998 Az. 23 B 97.439; v. 15.03.2005 Az. 23 B 04.2683).

  • BVerwG, 22.04.2003 - 8 B 144.02

    Notwendige Beiladung einer Partei erst in der mündlichen Verhandlung; Umfang der …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2012 - 20 ZB 12.1158
    Der Kläger hätte insofern vortragen müssen, was er innerhalb der erbetenen Schriftsatzfrist zu dem "neuen" Thema noch hätte vortragen wollen und inwieweit dies für die Entscheidung erheblich gewesen wäre (BVerwG vom 22.4.2003 Az. 8 B 144.02; BayVGH vom 16.10.2012 Az. 22 ZB 12.1676 - juris).
  • VGH Bayern, 16.10.2012 - 22 ZB 12.1676

    Zur Darlegung eines Verstoßes gegen § 283 Satz 1 ZPO gehören auch Ausführungen …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2012 - 20 ZB 12.1158
    Der Kläger hätte insofern vortragen müssen, was er innerhalb der erbetenen Schriftsatzfrist zu dem "neuen" Thema noch hätte vortragen wollen und inwieweit dies für die Entscheidung erheblich gewesen wäre (BVerwG vom 22.4.2003 Az. 8 B 144.02; BayVGH vom 16.10.2012 Az. 22 ZB 12.1676 - juris).
  • VGH Bayern, 10.11.1998 - 23 B 97.439
    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2012 - 20 ZB 12.1158
    Damit werden jedoch nicht Überdeckungen sanktioniert, die sich aus einer vom Einrichtungsträger unterlassenen oder den Anforderungen des Art. 8 KAG nicht entsprechenden Gebührenkalkulation ergeben oder die bewusst herbeigeführt wurden (vgl. BayVGH vom 11.7.1991 GK 1992 Nr. 5; vom 10.11.1998 Az. 23 B 97.439; v. 15.03.2005 Az. 23 B 04.2683).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2019 - 1 L 68/19

    Schadensersatz wegen mehrerer Dienstpflichtverletzungen: Ehemaliger Bürgermeister …

    Hinsichtlich des geltend gemachten Verfahrensmangels verliert ein - wie hier - vor dem Verwaltungsgericht anwaltlich vertretener Beteiligter sein Rügerecht jedoch durch rügelose Verhandlung zur Sache und damit durch das Unterlassen einer diesbezüglichen Rüge (§ 173 Satz 1 VwGO in Verbindung mit §§ 295, 534 ZPO;… vgl. etwa BFH, Beschlüsse vom 28. Dezember 2007 - V B 40/06 -, juris Rn. 15, …und vom 14. April 2010 - VIII B 91/08 -, juris Rn. 13; OVG NRW…, Beschluss vom 25. November 2008 - 12 A 1564/08 -, juris Rn. 49; NdsOVG…, Beschluss vom 27. Februar 2009 - 5 LA 126/06 -, juris Rn. 29; BayVGH, Beschluss vom 13. Dezember 2012 - 20 ZB 12.1158 -, juris Rn. 2).
  • VG Augsburg, 01.08.2018 - Au 6 K 17.441

    Höhe der kalkulatorischen Zinsen bei der Kalkulation von Wasser- und …

    Dies beruht letztlich auf dem Gedanken, dass das in der Anlage gebundene Eigenkapital der Gemeinde nicht zur Erfüllung anderweitiger öffentlicher Aufgaben eingesetzt werden und daher an anderer Stelle zu Lasten des allgemeinen Haushalts keine Zinserträge erwirtschaften oder Zinsleistungen für Fremdkapital ersparen kann (BayVGH, B.v. 13.12.2012 - 20 ZB 12.1158 - juris Rn. 7 m.w.N.).

    Daher ist eine Orientierung an den langfristigen Umlaufrenditen inländischer Inhaberschuldverschreibungen noch angemessen (BayVGH, B.v. 13.12.2012 - 20 ZB 12.1158 - juris Rn. 7;… VG München, U.v. 10.11.2016 - M 10 K 15.4549 - juris Rn. 70; Wuttig/Thimet, Gemeindliches Satzungsrecht und Unternehmensrecht, Teil VI, Frage 4, 3.3; Schieder/Happ, Bayerisches Kommunalabgabengesetz, 3. Aufl., Rn. 39 zu Erl.

    Rn. 30 Ein Zinssatz von 4, 5% ist damit auch während der aktuell andauernden Niedrigzinsphase noch angemessen (vgl. auch BayVGH, B.v. 13.12.2012 - 20 ZB 12.1158 - juris Rn. 7: keine Absenkung auf 2, 88% erforderlich;… BayVGH, U.v. 22.9.2011 - 4 N 10.315 - KommunalPraxis Bayern 2011, 428 - juris Rn. 16: 4,5% angemessen;… BayVGH, B.v. 5.5.2008 - 4 BV 07.614 - BayVBl. 2009, 247 - juris Rn. 10: 4,5% nicht rechtswidrig niedrig;… VG München, U.v. 10.11.2016 - M 10 K 15.4549 - juris Rn. 69 f.: 5% angemessen;… VG München, U.v. 25.7.2012 - M 10 K 11.984 - juris Rn. 72 ff.: 5,5% nicht in Frage gestellt;… VG München, U.v. 15.3.2012 - M 10 K 10.4493 - juris Rn. 83: 4,7% nicht zu beanstanden;… VG Leipzig, U.v. 3.7.2017 - 6 K 950/15, juris Rn. 14: 5% zulässig;… VG Düsseldorf, U.v. 3.5.2017 - 5 K 7991/16 - juris Rn. 85 ff.: 6,59% rechtmäßig;… VG Wiesbaden, U.v. 23.6.2016 - 1 K 1214/13.WI - juris Rn. 138, 95 ff: 4,85% angemessen;… VG Aachen, U.v. 11.12.2015 - 7 K 243/15 - AbfallR 2016, 114 - juris Rn. 28 ff.: 6,5% nicht in rechtswidriger Weise zu hoch;… VG Düsseldorf, U.v. 28.5.2014 - 5 K 828/14 - juris Rn. 114 ff.: 6,7% nicht überhöht).

  • VG München, 10.11.2016 - M 10 K 15.4549

    Erfolglose Klage gegen von kommunalem Zweckverband erlassenen …

    Rn. 39 Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe in einem Beschluss vom 13. Dezember 2012 (20 ZB 12.1158) sogar einen kalkulatorischen Zinssatz von 5, 76% für rechtmäßig angesehen.

    Damit werden jedoch nicht Überdeckungen sanktioniert, die sich aus einer vom Einrichtungsträger unterlassenen oder den Anforderungen des Art. 8 KAG nicht entsprechenden Gebührenkalkulation ergeben oder die bewusst herbeigeführt wurden (BayVGH, B.v. 13.12.2012 - 20 ZB 12.1158 - juris Rn. 6).

    Dies beruht auf dem Gedanken, dass das in der Anlage gebundene Eigenkapital die Gemeinde nicht zur Erfüllung anderweitiger öffentliche Aufgaben eingesetzt werden und daher an anderer Stelle zu Lasten des allgemeinen Haushalts keine Zinserträge erwirtschaften oder Zinsleistungen für Fremdkapital ersparen kann (BayVGH, B.v. 13.12.2012 a.a.O. Rn. 7).

  • VGH Bayern, 23.10.2018 - 20 N 17.621

    Benutzungsgebühren - Abgelehnter Antrag

    Rechtfertigungsgrund für den Ansatz kalkulatorischer Zinsen nach Art. 8 Abs. 3 Satz 1 KAG ist die Erwägung, dass die Bindung des Eigenkapitals eines Trägers der öffentlichen Verwaltung in einer öffentlichen Einrichtung zu Gunsten eines bestimmten Personenkreises dazu führt, dass dieser Träger öffentlicher Verwaltung andere öffentliche Vorhaben oder Zwecke nicht, erst zu einem späteren Zeitpunkt oder nur aufgrund einer mit Zinsen zu vergütenden Fremdfinanzierung verwirklichen kann (BVerwG, B.v. 19.9.1983 - 8 B 117/82 - NVwZ 1984, 239;… Stadlöder in Schieder/Happ, BayKAG, Stand Januar 2018, Art. 8 Rn. 39; BayVGH, B.v. 13.12.2012 - 20 ZB 12.1158 - juris Rn. 7;… B.v. 13.12.1990 - 23 N 88.2823 - juris Rn. 7).
  • VG Potsdam, 02.07.2024 - 8 K 2799/22

    Abgabenrecht, Bindungswirkung rechtmäßiger Prognoseentscheidungen/ex ante …

    Soweit für andere landesgesetzliche Regelungen, die den Ausgleich von Kostenüber- bzw. -unterdeckungen zum Gegenstand haben, die Auffassung vertreten wird, dass der Kostenüberdeckungsausgleich ebenso wie der Kostenunterdeckungsausgleich der Unwägbarkeit von Prognoseentscheidungen der Vergangenheit Rechnung tragen soll und allein ungewollte Planungs- und Prognosefehler erfasst, nicht aber Kalkulationsmängel (vgl. etwa OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 17. Januar 2011 - 9 A 693/09 -, juris Rn. 9 ff. m.w.N.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 13. Dezember 2012 - 20 ZB 12.1158 -, juris Rn. 6) ist dies nicht auf die Regelung in Brandenburg übertragbar.
  • VG München, 28.09.2017 - M 10 K 16.282

    Pflicht zur Abgabe von Wassergebühren

    Dies beruht auf dem Gedanken, dass das in der Anlage gebundene Eigenkapital die Gemeinde nicht zur Erfüllung anderweitiger öffentliche Aufgaben eingesetzt werden und daher an anderer Stelle zu Lasten des allgemeinen Haushalts keine Zinserträge erwirtschaften oder Zinsleistungen für Fremdkapital ersparen kann (BayVGH, B.v. 13.12.2012 - 20 ZB 12.1158 - juris Rn. 7).
  • VG München, 28.09.2017 - M 10 K 16.511

    Verpflichtung zur Zahlung von Abwassergebühren

    Dies beruht auf dem Gedanken, dass das in der Anlage gebundene Eigenkapital die Gemeinde nicht zur Erfüllung anderweitiger öffentliche Aufgaben eingesetzt werden und daher an anderer Stelle zu Lasten des allgemeinen Haushalts keine Zinserträge erwirtschaften oder Zinsleistungen für Fremdkapital ersparen kann (BayVGH, B.v. 13.12.2012 - 20 ZB 12.1158 - juris Rn. 7).
  • VGH Hessen, 19.09.2013 - 5 A 831/13
    Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 HessKAG zählt zu den Kosten der Einrichtung, die durch die Gebühren zu decken sind, unter anderem eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals (…vgl. dazu ausführlich: Brüning in: Driehaus, a.a.O. § 6 Rn. 148 ff., Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 5. Mai 2008 - 4 BV 07.614-, BayVBl 2009, 247, und vom 13. Dezember 2012 - 20 ZB 12.1158-, beide juris).
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