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| VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 20-IV-04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- AG Dresden, 29.11.2002 - 230 Cs 108 Js 11243/02
- VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 20-IV-04
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 1-IV-95
Verletzung des Grundrechtes auf rechtliches Gehör im amtsgerichtlichen Verfahren; …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 20-IV-04
Der Verfassungsgerichtshof hat daher auf entsprechende Rüge an Artikel 18 Abs. 1 SächsVerf zu messen, ob die Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes (hier: § 313 Abs. 2 StPO) durch ein sächsisches Gericht mit der Sächsischen Verfassung vereinbar ist (vgl. für rechtliches Gehör: SächsVerfGH, NJW 1998, 3266 f.; für Gleichheitsgebot: SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Februar 2000 - Vf. 42-IV-99). - VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 77-IV-03
Anforderungen an einen Verstoß gegen das in der sächsischen Verfassung verankerte …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 20-IV-04
Nur bei einer derart schweren Verkennung der Rechtslage drängt sich in der Regel der Schluss auf, dass die fehlerhafte Rechtsanwendung - wie für Willkür erforderlich - auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 18. März 2004 - Vf. 77-IV-03). - VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 21-IV-03
Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 20-IV-04
Dieser Beschluss wurde durch den Beschluss des Verfassungsgerichtshofs vom 25. September 2003 (Vf. 21-IV-03) wegen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aufgehoben. - VerfGH Sachsen, 24.02.2000 - 42-IV-99
Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 20-IV-04
Der Verfassungsgerichtshof hat daher auf entsprechende Rüge an Artikel 18 Abs. 1 SächsVerf zu messen, ob die Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes (hier: § 313 Abs. 2 StPO) durch ein sächsisches Gericht mit der Sächsischen Verfassung vereinbar ist (vgl. für rechtliches Gehör: SächsVerfGH, NJW 1998, 3266 f.; für Gleichheitsgebot: SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Februar 2000 - Vf. 42-IV-99). - VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 22-IV-04
Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 20-IV-04
Hierzu war der Lebenssachverhalt, aus dem sie die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiederzugeben und im Einzelnen aufzuzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 22. April 2004 - Vf. 22-IV-04).
- VerfGH Sachsen, 25.11.2005 - 86-IV-05 Da die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführer bereits wegen Verstoßes gegen Art. 16 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf begründet ist, bedarf die Frage, ob auch ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 78 Abs. 2 SächsVerf vorliegt, keiner Erörterung (Sächs- VerfGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - Vf. 20-IV-04; BVerfG, Beschluss 3. November 2005, 1 BvR 691/03).
- VerfGH Sachsen, 24.02.2006 - 7-IV-06 Nur bei einer derart schweren Verkennung der Rechtslage ist Willkür gegeben (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - Vf. 20-IV-04; st. Rspr.).
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