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Rechtsprechung
   BayObLG, 01.03.2024 - 201 ObOWi 110/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,11533
BayObLG, 01.03.2024 - 201 ObOWi 110/24 (https://dejure.org/2024,11533)
BayObLG, Entscheidung vom 01.03.2024 - 201 ObOWi 110/24 (https://dejure.org/2024,11533)
BayObLG, Entscheidung vom 01. März 2024 - 201 ObOWi 110/24 (https://dejure.org/2024,11533)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    OWiG § 46, § 79; StPO § 261; StVG § 25 Abs. 1
    Standardisiertes Messverfahren bei bloßen Mängeln des Messprotokolls

  • bussgeldsiegen.de

    Freispruch kassiert: Messprotokoll-Mängel schützen nicht vor standardisiertem Messverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 3
    Standardisiertes Geschwindigkeitsmessverfahren bei Einhaltung der technischen Vorgaben und Mängel des Messprotokolls; Abweichungen von Vorgaben der Bedienungsanleitung des Geräteherstellers

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Auswirkung der Mängel des Messprotokolls auf das Ergebnis des Messvorgangs

Papierfundstellen

  • NStZ 2025, 254
  • NZV 2024, 603
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 21.11.2022 - 201 ObOWi 1291/22

    Anforderungen an freisprechendes Urteil bei Abweichung von Bedienungsanleitung

    Auszug aus BayObLG, 01.03.2024 - 201 ObOWi 110/24
    Abweichungen von Vorgaben der Bedienungsanleitung des Geräteherstellers vermögen das Vorliegen eines sog. standardisierten Messverfahrens jedenfalls dann nicht in Frage zu stellen, wenn die Möglichkeit einer fehlerhaften Messung ausgeschlossen ist (Fortführung von BayObLG, Beschluss vom 21.11.2022 - 201 ObOWi 1291/22 bei juris = DAR 2023, 223 = ZfSch 2023, 225 = NZV 2023, 271 = BeckRS 2022, 41451).

    Dies wäre etwa dann der Fall, wenn die Vorgaben des Geräteherstellers lediglich eine bloße Empfehlung im Sinne einer Sollvorschrift darstellen würden, die lediglich die Vermeidung einer höhere Annullierungsquote bei den Messungen zum Ziel hätte, ohne das Messergebnis beeinflussen zu können (BayObLG, Beschluss vom 21.11.2022 - 201 ObOWi 1291/22 bei juris = DAR 2023, 223 = ZfSch 2023, 225 = NZV 2023, 271 = BeckRS 2022, 41451).

  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche …

    Auszug aus BayObLG, 01.03.2024 - 201 ObOWi 110/24
    Rn. 6 a) Ein standardisiertes Messverfahren setzt ein durch Normen vereinheitlichtes (technisches) Verfahren voraus, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (BGHSt 43, 277).
  • OLG Karlsruhe, 16.02.2023 - 2 ORbs 35 Ss 4/23

    Bußgeldverfahren: Einsprucheinlegung mittels E-Mail

    Auszug aus BayObLG, 01.03.2024 - 201 ObOWi 110/24
    Notwendige Bedingung dafür ist deshalb die Einhaltung der technischen Vorgaben, die beim Betrieb zu beachten sind und sich regelmäßig aus der Bedienungsanleitung ergeben (vgl. nur OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.02.2023 - 2 ORbs 35 Ss 4/23 bei juris = ZfSch 2023, 472 = NStZ 2023, 621 = BeckRS 2023, 3496).
  • BayObLG, 09.12.2019 - 202 ObOWi 1955/19

    Kein Verstoß gegen faires Verfahren und kein Verwertungsverbot bei …

    Auszug aus BayObLG, 01.03.2024 - 201 ObOWi 110/24
    Rn. 13 Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass die grundsätzliche Verwertbarkeit der Ergebnisse einer Geschwindigkeitsmessung unter Verwendung eines als standardisiert anerkannten Messverfahrens, hier mit dem Gerät PoliScan FM1, nicht von der nachträglichen Überprüfbarkeit oder Plausibilisierung der Daten abhängt, die der Messung zugrunde liegen (BayObLG, Beschluss vom 09.12.2019 - 202 ObOWi 1955/19 = DAR 2020, 145 = NZV 2020, 322 = BeckRS 2019, 31165; vgl. zuletzt OLG Bremen, Beschluss vom 20.10.2023 - 1 ORbs 25/23 = BeckRS 2023, 40005; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.06.2022 - 3 Ss OWi 476/22 = BeckRS 2022, 15242 jeweils m.w.N.).
  • OLG Bremen, 20.10.2023 - 1 ORbs 25/23

    Zur Frage der Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren bei nicht …

    Auszug aus BayObLG, 01.03.2024 - 201 ObOWi 110/24
    Rn. 13 Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass die grundsätzliche Verwertbarkeit der Ergebnisse einer Geschwindigkeitsmessung unter Verwendung eines als standardisiert anerkannten Messverfahrens, hier mit dem Gerät PoliScan FM1, nicht von der nachträglichen Überprüfbarkeit oder Plausibilisierung der Daten abhängt, die der Messung zugrunde liegen (BayObLG, Beschluss vom 09.12.2019 - 202 ObOWi 1955/19 = DAR 2020, 145 = NZV 2020, 322 = BeckRS 2019, 31165; vgl. zuletzt OLG Bremen, Beschluss vom 20.10.2023 - 1 ORbs 25/23 = BeckRS 2023, 40005; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.06.2022 - 3 Ss OWi 476/22 = BeckRS 2022, 15242 jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 14.06.2022 - 3 Ss OWi 476/22

    Verwertbarkeit der Ergebnisse einer Geschwindigkeitsmessung bei standardisiertem …

    Auszug aus BayObLG, 01.03.2024 - 201 ObOWi 110/24
    Rn. 13 Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass die grundsätzliche Verwertbarkeit der Ergebnisse einer Geschwindigkeitsmessung unter Verwendung eines als standardisiert anerkannten Messverfahrens, hier mit dem Gerät PoliScan FM1, nicht von der nachträglichen Überprüfbarkeit oder Plausibilisierung der Daten abhängt, die der Messung zugrunde liegen (BayObLG, Beschluss vom 09.12.2019 - 202 ObOWi 1955/19 = DAR 2020, 145 = NZV 2020, 322 = BeckRS 2019, 31165; vgl. zuletzt OLG Bremen, Beschluss vom 20.10.2023 - 1 ORbs 25/23 = BeckRS 2023, 40005; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.06.2022 - 3 Ss OWi 476/22 = BeckRS 2022, 15242 jeweils m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 29.06.2026 - 3 ORbs 3300 SsBs 343/26

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Messung mit LTI, Abweichung von …

    Das Amtsgericht wird sodann auch Feststellungen zur Nutzung der Vergrößerungsoptik zu treffen haben, wobei darauf hingewiesen wird, dass ein eventueller bloßer Mangel des Messprotokolls allein nicht geeignet ist, Zweifel an der sachgerechten Handhabung des eingesetzten Messgeräts zu begründen (BayObLG, NStZ 2025, 254).
  • OLG Hamm, 16.09.2025 - 1 ORbs 116/25

    Einsicht, Messunterlagen Rohmessdaten, nicht erfolgte Speicherung

    Bei dem vorliegend eingesetzten Messgerät "PoliScan Speed" handelt es sich nach wie vor - auch in der verwendeten Softwareversion 4.4.9 - um ein standardisiertes Messverfahren, dessen Messergebnisse ungeachtet der Frage einer erfolgenden Speicherung sämtlicher Rohmessdaten uneingeschränkt verwertbar sind (Senat, Beschluss vom 20.07.2023 - III-1 ORbs 125/23 [unveröffentlicht]; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 01.03.2024 - 201 ObOWi 110/24 - Rn. 13; KG Berlin…, Beschluss vom 08.12.2023 - 3 ORbs 229/23 - Rn. 19 ff.; OLG Köln…, Beschluss vom 16.12.2022 - III-1 RBs 371/22 - Rn. 6; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 01.12.2021 - 1 OWi 2 SsBs 100/21 - Rn. 17 [jeweils ju-ris]).
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