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Rechtsprechung
   BayObLG, 28.05.2019 - 201 ObOWi 758/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,24089
BayObLG, 28.05.2019 - 201 ObOWi 758/19 (https://dejure.org/2019,24089)
BayObLG, Entscheidung vom 28.05.2019 - 201 ObOWi 758/19 (https://dejure.org/2019,24089)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Mai 2019 - 201 ObOWi 758/19 (https://dejure.org/2019,24089)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Beweisbehauptung, anderer war Fahrer, Sachverständigengutachten, Beweisziel

  • openjur.de
  • IWW

    § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG, § 80 Abs. 1 OWiG, § 80 Abs. 2 Nr. 1 OWiG, § 344 Abs. 2 S. 2 StPO
    OWiG, StPO

  • bussgeldsiegen.de

    Bußgeldverfahren - Behauptung der fehlenden Fahrereigenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Beweisbehauptung, ein anderer war Fahrer - Achtung bei der Formulierung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beweisantrag im Bußgeldverfahren: Ohne konkrete Beweisbehauptung kein Anspruch auf Sachverständigengutachten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beweisbehauptung des Führens des Fahrzeugs durch eine andere Person

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.01.2017 - 2 StR 509/16

    Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines Sachverständigen wegen eigener …

    Auszug aus BayObLG, 28.05.2019 - 201 ObOWi 758/19
    Es fehlen aber insoweit jegliche Angaben entweder dazu, welche bestimmte ("verwechselungsgeeignete") Person anstelle des Betroffenen das Fahrzeug zur Tatzeit geführt hat bzw. auf dem Beweisfoto abgebildet ist oder aber wenigstens dazu, welche bestimmten morphologischen oder sonstigen Merkmale des Erscheinungsbilds, die eine Identität des Betroffenen mit der auf dem Messfoto abgebildeten Person ausschließen, durch das beantragte Gutachten ermittelt werden sollen (vgl. neben BGH, Beschluss vom 24.01.2017 - 2 StR 509/16 = NStZ 2017, 300 = StV 2017, 787 u.a. auch OLG Hamm, Beschluss vom 15.09.2009 - 3 Ss OWi 689/09 und 17.02.2009 - 4 Ss OWi 86/09 [jeweils bei juris] sowie OLG Bamberg, Beschluss v. 17.03.2017 - 3 Ss OWi 264/17 = StraFo 2017, 156 = OLGSt StPO § 244 Nr. 25, jeweils m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 17.03.2017 - 3 Ss OWi 264/17

    Mindestanforderungen an Beweisantrag auf Einholung eines anthropologisches …

    Auszug aus BayObLG, 28.05.2019 - 201 ObOWi 758/19
    Es fehlen aber insoweit jegliche Angaben entweder dazu, welche bestimmte ("verwechselungsgeeignete") Person anstelle des Betroffenen das Fahrzeug zur Tatzeit geführt hat bzw. auf dem Beweisfoto abgebildet ist oder aber wenigstens dazu, welche bestimmten morphologischen oder sonstigen Merkmale des Erscheinungsbilds, die eine Identität des Betroffenen mit der auf dem Messfoto abgebildeten Person ausschließen, durch das beantragte Gutachten ermittelt werden sollen (vgl. neben BGH, Beschluss vom 24.01.2017 - 2 StR 509/16 = NStZ 2017, 300 = StV 2017, 787 u.a. auch OLG Hamm, Beschluss vom 15.09.2009 - 3 Ss OWi 689/09 und 17.02.2009 - 4 Ss OWi 86/09 [jeweils bei juris] sowie OLG Bamberg, Beschluss v. 17.03.2017 - 3 Ss OWi 264/17 = StraFo 2017, 156 = OLGSt StPO § 244 Nr. 25, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 15.09.2009 - 3 Ss OWi 689/09

    Beweisantrag; Anorderungen; Beweistatsache; Beweisziel; Rechtsbeschwerde; …

    Auszug aus BayObLG, 28.05.2019 - 201 ObOWi 758/19
    Es fehlen aber insoweit jegliche Angaben entweder dazu, welche bestimmte ("verwechselungsgeeignete") Person anstelle des Betroffenen das Fahrzeug zur Tatzeit geführt hat bzw. auf dem Beweisfoto abgebildet ist oder aber wenigstens dazu, welche bestimmten morphologischen oder sonstigen Merkmale des Erscheinungsbilds, die eine Identität des Betroffenen mit der auf dem Messfoto abgebildeten Person ausschließen, durch das beantragte Gutachten ermittelt werden sollen (vgl. neben BGH, Beschluss vom 24.01.2017 - 2 StR 509/16 = NStZ 2017, 300 = StV 2017, 787 u.a. auch OLG Hamm, Beschluss vom 15.09.2009 - 3 Ss OWi 689/09 und 17.02.2009 - 4 Ss OWi 86/09 [jeweils bei juris] sowie OLG Bamberg, Beschluss v. 17.03.2017 - 3 Ss OWi 264/17 = StraFo 2017, 156 = OLGSt StPO § 244 Nr. 25, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 17.02.2009 - 4 Ss OWi 86/09

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Identifizierung; Libi; Foto; Antrag auf Einholung …

    Auszug aus BayObLG, 28.05.2019 - 201 ObOWi 758/19
    Es fehlen aber insoweit jegliche Angaben entweder dazu, welche bestimmte ("verwechselungsgeeignete") Person anstelle des Betroffenen das Fahrzeug zur Tatzeit geführt hat bzw. auf dem Beweisfoto abgebildet ist oder aber wenigstens dazu, welche bestimmten morphologischen oder sonstigen Merkmale des Erscheinungsbilds, die eine Identität des Betroffenen mit der auf dem Messfoto abgebildeten Person ausschließen, durch das beantragte Gutachten ermittelt werden sollen (vgl. neben BGH, Beschluss vom 24.01.2017 - 2 StR 509/16 = NStZ 2017, 300 = StV 2017, 787 u.a. auch OLG Hamm, Beschluss vom 15.09.2009 - 3 Ss OWi 689/09 und 17.02.2009 - 4 Ss OWi 86/09 [jeweils bei juris] sowie OLG Bamberg, Beschluss v. 17.03.2017 - 3 Ss OWi 264/17 = StraFo 2017, 156 = OLGSt StPO § 244 Nr. 25, jeweils m.w.N.).
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