Rechtsprechung
| BayObLG, 10.03.2025 - 203 VAs 656/24 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Betäubungsmittelabhängigkeit, Straftat, Kausalität, Tatgericht, floskelhafte Aussage
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BtMG § 35 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1; StGB § 64; StVollstrO § 21; EGGVG § 23, § 24 Abs. 1, Abs. 2, § 28 Abs. 1 S. 1
Anforderungen an Zurückstellung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe bei Betäubungsmittelabhängigkeit
- strafrechtsiegen.de
Betäubungsmittelabhängigkeit - Gesamtfreiheitsstrafe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 35
- rechtsportal.de
BtMG § 35
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
BtM: Zurückstellung der Vollstreckung (§ 35 BtMG), Kausalzusammenhang und Therapieunwilligkeit
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BayObLG, 13.12.2023 - 203 VAs 419/23
Ablehnung eines Antrags auf Zurückstellung der Strafvollstreckung zur …
Auszug aus BayObLG, 10.03.2025 - 203 VAs 656/24
Ein Kausalzusammenhang zwischen Abhängigkeit und Straftat im Sinne von § 35 Abs. 1 BtMG ist gegeben, wenn die Abhängigkeit nicht hinweg gedacht werden kann, ohne dass die Straftat entfiele (Senat, Beschluss vom 13. Dezember 2023 - 203 VAs 419/23 -, juris Rn. 14; Senat…, Beschluss vom 21. September 2020 - 203 VAs 215/20 -, juris Rn. 49).Die Ursächlichkeit oder Mitursächlichkeit muss mit Gewissheit bestehen (Senat, Beschluss vom 13. Dezember 2023 - 203 VAs 419/23 -, juris Rn. 14; BayObLG…, Beschluss vom 8. April 2024 - 204 VAs 62/24 -, juris Rn. 41).
Umfangreiche Ermittlungen zur Feststellung des Kausalzusammenhangs sind im Rahmen des Verfahrens nach § 35 BtMG nicht geboten (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Dezember 2023 - 203 VAs 419/23 -, juris Rn. 14).
Nach gefestigter Rechtsprechung steht der Vollstreckungsbehörde hinsichtlich der Frage des Kausalzusammenhangs zwischen der Betäubungsmittelabhängigkeit und der Tat grundsätzlich ein - gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer - Beurteilungsspielraum zu (Senat, Beschluss vom 13. Dezember 2023 - 203 VAs 419/23-, juris Rn. 14; BayObLG…, Beschluss vom 8. April 2024 - 204 VAs 62/24 -, juris Rn. 19), es sei denn, die Kausalität ergäbe sich hinreichend nachvollziehbar "aus den Urteilsgründen" (vgl. § 35 Abs. 1 BtMG, BayObLG…, Beschluss vom 28. Januar 2021 - 204 VAs 536/20 -, juris Rn. 16).
- BayObLG, 21.09.2020 - 203 VAs 215/20
Zurückstellung der Strafvollstreckung bei Betäubungsmittelabhängigkeit und …
Auszug aus BayObLG, 10.03.2025 - 203 VAs 656/24
Ein Kausalzusammenhang zwischen Abhängigkeit und Straftat im Sinne von § 35 Abs. 1 BtMG ist gegeben, wenn die Abhängigkeit nicht hinweg gedacht werden kann, ohne dass die Straftat entfiele (Senat…, Beschluss vom 13. Dezember 2023 - 203 VAs 419/23 -, juris Rn. 14; Senat, Beschluss vom 21. September 2020 - 203 VAs 215/20 -, juris Rn. 49).Die Abhängigkeit darf nicht nur begleitender Umstand, sondern muss die Bedingung der Straffälligkeit gewesen sein (Senat, Beschluss vom 21. September 2020 - 203 VAs 215/20 -, juris Rn. 49).
Eine Ursächlichkeit kann nicht bereits dann angenommen werden, wenn zum Zeitpunkt der Tat eine Betäubungsmittelabhängigkeit bestand oder wenn die Tat aus einer Betäubungsmittelabhängigkeit heraus zu erklären ist (BayObLG…, Beschluss vom 28. Januar 2021 - 204 VAs 536/20 -, juris Rn. 14; Senat, Beschluss vom 21. September 2020 - 203 VAs 215/20 -, juris Rn. 49).
- BayObLG, 28.01.2021 - 204 VAs 536/20
Feststellung der Betäubungsmittelabhängigkeit durch die Vollstreckungsbehörde
Auszug aus BayObLG, 10.03.2025 - 203 VAs 656/24
Eine Ursächlichkeit kann nicht bereits dann angenommen werden, wenn zum Zeitpunkt der Tat eine Betäubungsmittelabhängigkeit bestand oder wenn die Tat aus einer Betäubungsmittelabhängigkeit heraus zu erklären ist (BayObLG, Beschluss vom 28. Januar 2021 - 204 VAs 536/20 -, juris Rn. 14; Senat…, Beschluss vom 21. September 2020 - 203 VAs 215/20 -, juris Rn. 49).Nach gefestigter Rechtsprechung steht der Vollstreckungsbehörde hinsichtlich der Frage des Kausalzusammenhangs zwischen der Betäubungsmittelabhängigkeit und der Tat grundsätzlich ein - gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer - Beurteilungsspielraum zu (Senat…, Beschluss vom 13. Dezember 2023 - 203 VAs 419/23-, juris Rn. 14; BayObLG…, Beschluss vom 8. April 2024 - 204 VAs 62/24 -, juris Rn. 19), es sei denn, die Kausalität ergäbe sich hinreichend nachvollziehbar "aus den Urteilsgründen" (vgl. § 35 Abs. 1 BtMG, BayObLG, Beschluss vom 28. Januar 2021 - 204 VAs 536/20 -, juris Rn. 16).
- BayObLG, 08.04.2024 - 204 VAs 62/24
Anforderungen an die Zurückstellung der Strafvollstreckung gemäß § 35 BtMG
Auszug aus BayObLG, 10.03.2025 - 203 VAs 656/24
Die Ursächlichkeit oder Mitursächlichkeit muss mit Gewissheit bestehen (Senat…, Beschluss vom 13. Dezember 2023 - 203 VAs 419/23 -, juris Rn. 14; BayObLG, Beschluss vom 8. April 2024 - 204 VAs 62/24 -, juris Rn. 41).Nach gefestigter Rechtsprechung steht der Vollstreckungsbehörde hinsichtlich der Frage des Kausalzusammenhangs zwischen der Betäubungsmittelabhängigkeit und der Tat grundsätzlich ein - gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer - Beurteilungsspielraum zu (Senat…, Beschluss vom 13. Dezember 2023 - 203 VAs 419/23-, juris Rn. 14; BayObLG, Beschluss vom 8. April 2024 - 204 VAs 62/24 -, juris Rn. 19), es sei denn, die Kausalität ergäbe sich hinreichend nachvollziehbar "aus den Urteilsgründen" (vgl. § 35 Abs. 1 BtMG, BayObLG…, Beschluss vom 28. Januar 2021 - 204 VAs 536/20 -, juris Rn. 16).
- BayObLG, 21.10.2024 - 203 VAs 397/24
Betäubungsmittelabhängigkeit, Beurteilungsspielraum, Gesamtfreiheitsstrafe, …
Auszug aus BayObLG, 10.03.2025 - 203 VAs 656/24
Bei der gebotenen zusammenfassenden Bewertung kommt der Art und Höhe einer Einzelstrafe maßgebliche Bedeutung zu, es sind aber auch Anzahl, Art, Begehungsweise, Umfang und Auswirkungen, mithin der Unrechts- und Schuldgehalt aller Taten, in die Würdigung einzubeziehen (Senat, Beschluss vom 21. Oktober 2024 - 203 VAs 397/24 -, juris Rn. 9).
- BayObLG, 18.11.2025 - 203 VAs 378/25
Prozesskostenhilfe, Antragsteller, Vollstreckungsbehörde, …
Rn. 7 c. Ein Kausalzusammenhang zwischen Abhängigkeit und Straftat im Sinne von § 35 Abs. 1 BtMG ist gegeben, wenn die Abhängigkeit nicht hinweg gedacht werden kann, ohne dass die Straftat entfiele (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 10. März 2025 - 203 VAs 656/24 -, juris Rn. 13 m.w.N.;… Fabricius in Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl. § 35 Rn. 95 ff., insb. 96 m.w.N.;… Weber/Dietsch a.a.O. § 35 Rn. 33).Der Vollstreckungsbehörde steht hinsichtlich der Frage des Kausalzusammenhangs zwischen der Betäubungsmittelabhängigkeit und der Tat grundsätzlich ein Beurteilungsspielraum zu (Senat…, Beschluss vom 13. Dezember 2023 a.a.O. Rn. 14;… Weber/Dietsch a.a.O. § 35 Rn. 33, 142 m.w.N.), es sei denn, die Kausalität ergäbe sich hinreichend nachvollziehbar "aus den Urteilsgründen" (vgl. § 35 Abs. 1 S. 1 BtMG, Senat; Beschluss vom 10. März 2025 a.a.O. Rn. 14 m.w.N.;… Fabricius a.a.O. § 35 Rn. 92 m.w.N.;… Weber/Dietsch a.a.O. § 35 Rn. 43 m.w.N.).
- BayObLG, 15.01.2026 - 203 VAs 403/25
Strafvollstreckung, Drogenabhängigkeit, Kausalität der Straftat, …
Der floskelhaften Aussage in den Urteilsgründen kommt daher keine maßgebliche Aussagekraft für die Entscheidung der Vollstreckungsbehörde zu (vgl. Senat, Beschluss vom 10. März 2025 - 203 VAs 656/24 -, juris Rn. 16; KG, Beschluss vom 15. Februar 2016 - 1 VAs 1/16, BeckRS 2016, 9293).
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