Rechtsprechung
| BFH, 07.09.2006 - V B 203/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
AO 1977 § 152; ; AO 1977 § 233a; ; FGO § 73 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
USt-Voranmeldung; Abgabepflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 02.11.2005 - 18 K 5140/02
- FG Düsseldorf, 02.11.2005 - 18 K 7343/02
- BFH, 07.09.2006 - V B 203/05
- BFH, 07.09.2006 - V B 204/05
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 25.11.2005 - 2 BvR 1028/05
Auszug aus BFH, 07.09.2006 - V B 203/05
Gegen diese Festsetzungen hat sich der Kläger wiederholt mit Klagen und Nichtzulassungsbeschwerden (vgl. Az. des Bundesfinanzhofs --BFH-- V B 183/02, V B 37-39, 57/03) gewandt und auch eine Verfassungsbeschwerde erhoben, die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht zur Entscheidung angenommen wurde (Beschluss vom 25. November 2005 2 BvR 1028/05).Die Verfassungsbeschwerde des Klägers wurde vom BVerfG mit Beschluss vom 25. November 2005 2 BvR 1028/05 nicht zur Entscheidung angenommen.
- BFH, 19.08.2021 - VII R 34/20
Androhung von Zwangsgeld für den Fall der Nichtabgabe von Steuererklärungen
Eine formlose Mitteilung genüge nicht, weil steuerrelevante Vorgänge der Finanzbehörde im Rahmen von Steuererklärungen anzuzeigen seien; ggf. seien sog. Nullmeldungen bzw. -erklärungen abzugeben (vgl. Senatsurteil vom 06.11.2012 - VII R 72/11, BFHE 239, 15, BStBl II 2013, 141; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 07.09.2006 - V B 203/05, BFH/NV 2006, 2312). - FG Rheinland-Pfalz, 17.06.2020 - 1 K 1651/19
Verpflichtung einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft, trotz …
Steuerrelevante Vorgänge sind der Finanzbehörde nicht durch formlose Mitteilungen, sondern im Rahmen von Steuererklärungen anzuzeigen; gegebenenfalls sind sog. Nullmeldungen bzw. -erklärungen abzugeben (vgl. z.B. zur Pflicht eines Insolvenzverwalters, für eine GmbH, deren Geschäftsbetrieb seit Insolvenzeröffnung ruht, Steuererklärungen abzugeben: BFH, Urteil vom 06. November 2012 VII R 72/11, BFHE 239, 15, BStBl II 2013, 141; außerdem zur Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen auch dann, wenn diese auf "null" lauten: BFH, Beschluss vom 7. September 2006 V B 203/05, BFH/NV 2006, 2312). - BFH, 19.08.2021 - VII R 35/20
Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 19.08.2021 VII R 34/20 - Androhung und …
Eine formlose Mitteilung genüge nicht, weil steuerrelevante Vorgänge der Finanzbehörde im Rahmen von Steuererklärungen anzuzeigen seien; ggf. seien sog. Nullmeldungen bzw. -erklärungen abzugeben (vgl. Senatsurteil vom 06.11.2012 - VII R 72/11, BFHE 239, 15, BStBl II 2013, 141; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 07.09.2006 - V B 203/05, BFH/NV 2006, 2312).
- FG München, 25.01.2021 - 7 K 2456/19
Verspätungszuschlag zur Körperschaftsteuer - gesonderte Feststellung von …
Steuerrelevante Vorgänge sind der Finanzbehörde nicht durch formlose Mitteilungen, sondern im Rahmen von Steuererklärungen anzuzeigen; ggf. sind sog. Null-Meldungen bzw. -erklärungen abzugeben (vgl. z. B. zur Pflicht eines Insolvenzverwalters, für eine GmbH, deren Geschäftsbetrieb seit Insolvenzeröffnung ruht, Steuererklärungen abzugeben: BFH-Urteil vom 6. November 2012 VII R 72/11, BStBl II 2013, 141; zur Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen auch, wenn diese auf "null" lauten: BFH-Beschluss vom 7. September 2006 V B 203/05, BFH/NV 2006, 2312).Steuerrelevante Vorgänge sind der Finanzbehörde nicht durch formlose Mitteilungen, sondern im Rahmen von Steuererklärungen anzuzeigen; ggf. sind sog. Nullmeldungen bzw. - erklärungen abzugeben (vgl. z. B. zur Pflicht eines Insolvenzverwalters, für eine GmbH, deren Geschäftsbetrieb seit Insolvenzeröffnung ruht, Steuererklärungen abzugeben: BFH-Urteil vom 6. November 2012 VII R 72/11, BStBl II 2013, 141; außerdem zur Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen auch dann, wenn diese auf "null" lauten: BFH-Beschluss vom 7. September 2006 V B 203/05, BFH/NV 2006, 2312; FG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 17. Juni 2020 1 K 1768/19, EFG 2020, 1558, Rn. 34, Revision anhängig beim BFH unter Az. VII R 35/20).
- FG Rheinland-Pfalz, 17.06.2020 - 1 K 1768/19
Rechtmäßigkeit einer Zwangsgeldfestsetzung: Verpflichtung einer …
Steuerrelevante Vorgänge sind der Finanzbehörde nicht durch formlose Mitteilungen, sondern im Rahmen von Steuererklärungen anzuzeigen; gegebenenfalls sind sog. Nullmeldungen bzw. -erklärungen abzugeben (vgl. z.B. zur Pflicht eines Insolvenzverwalters, für eine GmbH, deren Geschäftsbetrieb seit Insolvenzeröffnung ruht, Steuererklärungen abzugeben: BFH, Urteil vom 06. November 2012 VII R 72/11, BFHE 239, 15, BStBl II 2013, 141; außerdem zur Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen auch dann, wenn diese auf "null" lauten: BFH, Beschluss vom 7. September 2006 V B 203/05, BFH/NV 2006, 2312). - BFH, 07.09.2006 - V B 204/05
Verpflichtung zur Abgabe von auf "null" lautenden Umsatzsteuervoranmeldungen als …
V B 203/05 V B 204/05.
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