Rechtsprechung
| BayObLG, 19.01.2023 - 207 StRR 2/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
StPO § 32a Abs. 4 S. 1 Nr. 2, § 45 Abs. 1
Voraussetzungen der sicheren Übermittlung über ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach; Anforderungen an Wiedereinsetzung - JurPC
Voraussetzungen der sicheren Übermittlung über beA
Kurzfassungen/Presse
- ervjustiz.de (Kurzinformation)
Einfache Signatur und qeS dürfen nicht auseinanderfallen
Verfahrensgang
- LG München I, 21.09.2022 - 16 Ns 273 Js 107675/22
- BayObLG, 19.01.2023 - 207 StRR 2/23
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.11.2022 - 6 StR 413/22
Erfolgreicher Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; …
Auszug aus BayObLG, 19.01.2023 - 207 StRR 2/23
Dieses ist der Angeklagten nicht zuzurechnen (vgl. BGH, Beschluss vom 02.11.2022, 6 StR 413/22). - BGH, 18.10.2022 - 3 StR 262/22
Elektronische Übersendung der Revisionseinlegungsschrift (elektronisches …
Auszug aus BayObLG, 19.01.2023 - 207 StRR 2/23
Für die sichere Übermittlung über ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach gemäß § 32a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 StPO muss das Dokument über das Postfach desjenigen Verteidigers oder Rechtsanwalts übertragen werden, dessen Name als Signatur in der Schrift als verantwortende Person aufgeführt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18.10.2022, 3 StR 262/22, zitiert nach juris, m. w. N.).
- OLG München, 02.02.2026 - 5 Ws 38/26
Gefahrliche Körperverletzung, Berufungseinlegung, Elektronisches Anwaltspostfach, …
Fachanwältin für Strafrecht Mit Verfügung vom 08.11.2025 äußerte das Landgericht unter Ziffer 11 Bedenken im Hinblick auf den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 19.01.2023 - 207 StRR 2/23, ob die Berufung des Angeklagten entsprechend den Formvorschriften der §§ 314 Abs. 1, 32d Satz 2, 32a Abs. 3 StPO eingelegt worden sei, nachdem die Berufungsschrift nicht von der Verteidigerin über deren besonderes elektronisches Anwaltspostfach, sondern von Rechtsanwalt Heli (der an dem hier anhängigen Verfahren nicht beteiligt sei) über dessen besonderes elektronisches Anwaltspostfach eingereicht worden sei.Rn. 19 (2) Dem Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 19.01.2023 - 207 StRR 2/23 lag zwar - wie hier - eine Übermittlung aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach des gemäß § 53 Abs. 3 Satz 1 BRAO bestellten Vertreters des Verteidigers zugrunde.
- BSG, 31.05.2023 - B 2 U 136/22 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
Dagegen meinen der BGH (Beschluss vom 18.10.2022 - 3 StR 262/22 - juris RdNr 2) und das BayObLG (Beschluss vom 19.1.2023 - 207 StRR 2/23 - BeckRS 2023, 232 RdNr 2) , die Unterzeichnung des Schriftsatzes mit einfacher Signatur stelle die Verantwortungsübernahme dar. - OLG Frankfurt, 19.09.2025 - 21 U 14/25
Kein Abzug für Baustrom & Co. bei der Bauhandwerkersicherheit!
Gleiches gilt für die ebenfalls von der Beklagten herangezogene Entscheidung des Bayrischen Oberlandesgerichts (BeckRS 2023, 232). - VG Köln, 09.09.2025 - 6 K 5809/22 Rn. 56 Vgl. VG Berlin, Urteil vom 6. Februar 2023 - VG 12 K 52/22 -, BeckRS 2023, 232, Rn. 28.
- OLG Frankfurt, 22.10.2025 - 21 U 14/25
Teilurteil über Stellung einer Bauhandwerkersicherung
Gleiches gilt für die ebenfalls von der Beklagten herangezogene Entscheidung des Bayrischen Oberlandesgerichts (BeckRS 2023, 232).
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