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   VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 B 16.30338   

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https://dejure.org/2016,53515
VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 B 16.30338 (https://dejure.org/2016,53515)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.12.2016 - 21 B 16.30338 (https://dejure.org/2016,53515)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Dezember 2016 - 21 B 16.30338 (https://dejure.org/2016,53515)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfolgung eines syrischen Staatsangehörigen aus einem Vorort von Damaskus im Falle seiner Rückkehr aufgrund oppositioneller Gesinnung bei Ausreise aus Syrien und Asylantragstellung in Deutschland; Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 3 Abs. 1, 4, § 3a Abs. 1, § 28 Abs. 1a, § 77 Abs. 1 Satz 1 AsylG
    Asylrecht: Nicht alle Syrer werden verfolgt | Subsidiärer Schutz; (Kein) Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Vorverfolgung, Nachfluchtgründe; Arabische Republik Syrien; Syrische Machthaber, Geheimdienste, Oppositionelle, Oppositionsnahe; ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 3 Abs. 1, 4, § 3a Abs. 1, § 28 Abs. 1a, § 77 Abs. 1 Satz 1 AsylG
    Asylrecht: Nicht alle Syrer werden verfolgt | Subsidiärer Schutz; (Kein) Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Vorverfolgung, Nachfluchtgründe; Arabische Republik Syrien; Syrische Machthaber, Geheimdienste, Oppositionelle, Oppositionsnahe; ...

  • rewis.io

    Keine wahrscheinliche Verfolgung einer Sunnitin bei Rückkehr nach Syrien wegen oppositioneller Gesinnung oder Asylantragstellung

  • ra.de
  • milo.bamf.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asylrecht (Syrien); Syrerin arabischer Volkszugehörigkeit (Sunnitin) aus einem Vorort von Damaskus; Vorbringen zur Vorverfolgung nicht glaubhaft; Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Rückkehr über Flughafen Damaskus oder eine andere staatliche ...

  • rechtsportal.de

    Verfolgung eines syrischen Staatsangehörigen aus einem Vorort von Damaskus im Falle seiner Rückkehr aufgrund oppositioneller Gesinnung bei Ausreise aus Syrien und Asylantragstellung in Deutschland; Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 3 Abs. 1, 4, § 3a Abs. 1, § 28 Abs. 1a, § 77 Abs. 1 Satz 1 AsylG
    Asylrecht: Nicht alle Syrer werden verfolgt | Subsidiärer Schutz; (Kein) Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Vorverfolgung, Nachfluchtgründe; Arabische Republik Syrien; Syrische Machthaber, Geheimdienste, Oppositionelle, Oppositionsnahe; ...

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Wird zitiert von ... (185)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2016 - 14 A 1852/16

    Politische Verfolgung von nach Syrien zurückkehrenden syrischen

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 B 16.30338
    60 2.2.2 Trotz des Umstands, dass die syrischen Machthaber um des Erhalts ihrer infolge der militärischen Auseinandersetzung bedrohten Herrschaft willen mit äußerster Härte gegen tatsächliche oder vermeintliche Oppositionelle vorgehen, ist es zur Überzeugung des Senats nicht beachtlich wahrscheinlich, dass die Klägerin allein wegen ihrer Ausreise, ihres Asylantrags und des Aufenthalts in Deutschland als Oppositionelle betrachtet wird und deshalb Verfolgungshandlungen im Sinn des § 3a Abs. 1 AsylG zu befürchten hat (so auch OVG SH, U.v. 23.11.2016 - 3 LB 17.16 - juris; OVG NW, B.v. 6.10.2016 - 14 A 1852/16.A - juris; a.A. OVG Sachsen-Anhalt, U.v. 18.7.2012 - 3 L 147.12 - juris).

    62 2.2.2 Trotz des Umstands, dass die syrischen Machthaber um des Erhalts ihrer infolge der militärischen Auseinandersetzung bedrohten Herrschaft willen mit äußerster Härte gegen tatsächliche oder vermeintliche Oppositionelle vorgehen, ist es zur Überzeugung des Senats nicht beachtlich wahrscheinlich, dass die Klägerin allein wegen ihrer Ausreise, ihres Asylantrags und des Aufenthalts in Deutschland als Oppositionelle betrachtet wird und deshalb Verfolgungshandlungen im Sinn des § 3a Abs. 1 AsylG zu befürchten hat (so auch OVG SH, U.v. 23.11.2016 - 3 LB 17.16 - juris; OVG NW, B.v. 6.10.2016 - 14 A 1852/16.A - juris; a.A. OVG Sachsen-Anhalt, U.v. 18.7.2012 - 3 L 147.12 - juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2012 - 3 L 147/12

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für syrische Staatsangehörige

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 B 16.30338
    72 Die im angefochtenen Gerichtsbescheid in Bezug genommenen (GA S. 7), in einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 17. Februar 2012 (3 L 147/12) beschriebenen Fälle von Personen, die bis zum Erlass des generellen Abschiebungstopps im April 2011 aus der Bundesrepublik Deutschland und anderen europäischen Staaten nach Syrien abgeschoben wurden, sind nicht geeignet, eine allein auf die Asylantragstellung zurückzuführende politische Verfolgung zu belegen.

    74 Die im angefochtenen Gerichtsbescheid in Bezug genommenen (GA S. 7), in einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 17. Februar 2012 (3 L 147/12) beschriebenen Fälle von Personen, die bis zum Erlass des generellen Abschiebungstopps im April 2011 aus der Bundesrepublik Deutschland und anderen europäischen Staaten nach Syrien abgeschoben wurden, sind nicht geeignet, eine allein auf die Asylantragstellung zurückzuführende politische Verfolgung zu belegen.

  • BVerwG, 11.11.1986 - 9 C 316.85

    Asylsuchender - Richterliche Überzeugung - Individuelles Verfolgungsschicksal -

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 B 16.30338
    22 1. Der Senat konnte aufgrund des bisherigen Ablaufs des Asylverfahrens und aufgrund der Anhörung der Klägerin in der Berufungsverhandlung nicht die erforderliche Überzeugung (vgl. dazu BVerwG, U.v. 11.11.1986 - 9 C 316.85 - juris) davon gewinnen, dass sie die Arabische Republik Syrien aus begründeter Furcht vor einer Verfolgung im Sinn des § 3 Abs. 1 AsylG verlassen hat.

    23 1. Der Senat konnte aufgrund des bisherigen Ablaufs des Asylverfahrens und aufgrund der Anhörung der Klägerin in der Berufungsverhandlung nicht die erforderliche Überzeugung (vgl. dazu BVerwG, U.v. 11.11.1986 - 9 C 316.85 - juris) davon gewinnen, dass sie die Arabische Republik Syrien aus begründeter Furcht vor einer Verfolgung im Sinn des § 3 Abs. 1 AsylG verlassen hat.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2017 - 14 A 2316/16

    Kein Flüchtlingsstatus für Syrer

    Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 23.11.2016 - 3 LB 17/16 -, juris, Rn. 40 f.; Bayerischer VGH, Urteile vom 12.12.2016 - 21 B 16.30338 -, juris, Leitsatz und Rn. 30, - 21 B 16.30364 -, juris, Leitsatz und Rn. 32, - 21 B 16.30371 -, Leitsatz und Rn. 20; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -.
  • VG Wiesbaden, 07.03.2017 - 6 K 1426/16

    Für die Beurteilung einer Gefährdung wegen der bloßen Rückkehr nach Syrien ist

    a) Maßgeblich für die Frage der Kontrolldichte der syrischen Behörden bei der Ankunft von Rückkehrern nach Syrien ist grundsätzlich die derzeitige Situation am Damascus International Airport (so auch Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. Februar 2017 - 14 A 2316/16.A -, juris Rn. 29; a.A. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 21 B 16.30338 -, juris Rn. 28, 61).

    Anderes könnte allerdings für die Grenzposten an der libanesischen Grenze gelten, wenn mit dem Bayrischen VGH angenommen wird (Urteil vom 12. Dezember 2016 - 21 B 16.30338 -, juris Rn. 85), jedes Jahr würden hunderttausende Syrer zwischen den beiden Ländern hin- und herreisen.

    Rückkehrer werden aber auch in dieser extensiven Liste nicht per se genannt (so auch BayVGH, Urt. v. 12.12.2016 - 21 B 16.30338 - juris Rn. 87).

    Gerade auch die obergerichtliche Rechtsprechung mehrerer Bundesländer hat von der unterschiedslosen Zuerkennung des Flüchtlingsstatus Abstand genommen (OVG NRW, Beschl. v. 06.10.2016 - 14 A 1852/16.A - juris Rn. 16ff; OVG S-H, Urt. v. 23.11.2016 - 3 LB 17/16 - juris Rn. 40; OVG R-P, Urt. v. 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris Rn. 55ff; BayVGH, Urt. v. 12.12.2016 - 21 B 16.30338 - juris Rn. 60ff; SaarlOVG, Urt. v. 02.02.2017 - 2 A 515/16 - juris Rn. 22ff; s.a. VG C-Stadt, Urt. v. 23.11.2016 - 2 K 969/16.GI.A - juris Rn. 31 und VG Hannover, Urteil vom 08. Februar 2017 - 2 A 3453/16 -, juris Rn. 18ff).

    Der rege Ein- und Ausreiseverkehr von Flüchtlingen in den Nachbarländern belege vielmehr, dass Rückkehrer grundsätzlich nichts zu befürchten hätten (BayVGH, Urt. v. 12.12.2016 - 21 B 16.30338 - juris Rn. 85; s.a. VG C-Stadt, Urt. v. 23.11.2016 - 2 K 969/16.GI.A - juris Rn. 30; dagegen VG Oldenburg, Urt. v. 20. Februar 2017 - 2 A 6163/16 -, juris Rn. 20).

    Auch ist dem Assad-Regime, das angesichts der russisch-iranischen Intervention und auch des türkischen Vorgehens gegen Kurden im Norden des Landes von der Defensive längst in die Offensive geraten und die meisten größeren Städte des Landes wieder unter Kontrolle hat, nicht daran gelegen, diese Erfolge durch erneute Willkürmaßnahmen und damit verbundene Sympathieverluste zu gefährden (s.a. BayVGH, Urt. v. 12.12.2016 - 21 B 16.30338 - juris Rn. 84).

  • VG Cottbus, 14.09.2017 - 1 K 1231/16

    Asyl, Abschiebungsschutz nach § 60, Abs. 1 und Abs. 2-7 AufenthG,

    Dabei kann letztlich dahinstehen, ob (illegal) ausgereiste syrische Staatsangehörige, die einen Asylantrag gestellt und sich längere Zeit im Ausland aufgehalten haben, bei einer unterstellten Rückkehr nach Syrien mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Handlungen im Sinne des § 3 a Abs. 1 AsylG, namentlich eine mit Misshandlungen oder gar Folter einhergehende Befragung zu befürchten haben (offen lassend ebenso: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. August 2017 - A 11 S 710/17 -, juris Rn. 39; OVG des Saarlandes, Urteil vom 2. Februar 2017 - 2 A 515/16 -, juris Rn. 22; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16 -, juris Rn. 47 ff.; ablehnend: Niedersächsisches OVG, Urteil vom 27. Juni 2017 - 2 LB 91/17 -, juris Rn. 44; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. Februar 2017 - 14 A 2316/16.A -, juris Rn. 29 ff.; Bayerischer VGH, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 21 B 16.30338 -, juris Rn. 70 ff. [für den Fall einer legalen Ausreise]).

    Dafür, dass der syrische Staat in diesem Sinne letztlich jeden zurückkehrenden Asylantragsteller ohne weitere Anhaltspunkte der Opposition zurechnet, bestehen aber keine hinreichenden Anhaltspunkte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. August 2017 - A 11 S 710/17 -, juris; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 27. Juni 2017 - 2 LB 91/17 -, juris; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. Februar 2017 - 14 A 2316/16.A -, juris; OVG des Saarlandes, Urteil vom 2. Februar 2017 - 2 A 515/16 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16 -, juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 21 B 16.30338 -, juris; OVG für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 23. November 2016 - 3 LB 17/16 -, juris).

    Denn auch bei diesen lässt sich - soweit überhaupt eine Aussage über den Hintergrund der Verhaftung getroffen wird, was im Fall des am 13. April 2011 aus Deutschland abgeschobenen ............ (Mitteilungen vom 14. April 2011 und vom 28. April 2011) nicht der Fall ist - den jeweiligen Mitteilungen entnehmen, dass bei den Betroffenen neben der Asylantragstellung im Ausland und dem Auslandsaufenthalt weitere - gefahrerhöhende - Umstände, wie etwa eine exilpolitische Betätigung oder eine (vermeintliche) Straffälligkeit, hinzukamen (vgl. für Einzelheiten: OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. Juli 2012 - 3 L 147/12 -, juris Rn. 32 ff.; Bayerischer VGH, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 21 B 16.30338 -, juris Rn. 72 ff.).

    Die weiteren dort aufgeführten Festnahmen - die Rede ist von 35 Palästinensern - erlauben ohne Kenntnis der Begleitumstände ebenfalls nicht den Schluss, diese seien aufgrund einer Asylantragstellung im Ausland erfolgt (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 21 B 16.30338 -, juris Rn. 82).

    Eine Einzelfallprüfung wäre aber letztlich nicht erforderlich, wenn die beschriebenen Merkmale gleichsam automatisch bereits die Verfolgungsgefahr auslösen würden (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 21 B 16.30338 -, juris Rn. 87; VG Berlin, Urteil vom 9. März 2017 - 4 K 752/16.A -, juris Rn. 145 ff.).

    Soweit die Kläger unter Bezugnahme auf den UNHCR ihre Klage schließlich damit zu begründen versuchen, dass die Situation für Frauen (und Kinder) sich durch den fortgesetzten Konflikt dramatisch verschärft habe, weil Frauen aufgrund ihres Geschlechts zunehmend Opfer unterschiedlicher Gewalthandlungen der verschiedenen Konfliktparteien werden (vgl. UNHCR, Erwägungen zum Schutzbedarf von Personen, die aus der Arabischen Republik Syrien fliehen, 4. aktualisierte Fassung aus November 2015, S. 14-15), beziehen sich diese Ausführungen auf die kriegsbedingten Verhältnisse im Land, lassen aber eine spezifische Verfolgung von Frauen gerade seitens des syrischen Staates nicht erkennen (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 21 B 16.30338 -, juris Rn. 91; VG Berlin, Urteil vom 16. Juni 2017 - 12 K 483.16 A -, juris Rn. 46).

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