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   OLG Hamm, 19.05.2016 - 21 U 154/13   

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https://dejure.org/2016,42276
OLG Hamm, 19.05.2016 - 21 U 154/13 (https://dejure.org/2016,42276)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.05.2016 - 21 U 154/13 (https://dejure.org/2016,42276)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Mai 2016 - 21 U 154/13 (https://dejure.org/2016,42276)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rabüro.de

    Zur Verletzung der Instruktionspflicht bei der Verwendung von Fittings wegen fehlendem Hinweis auf Gefahr der Entzinkung

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Produkthaftung des Herstellers von zur Hausinstallation verwendeten Fittings wegen fehlenden Hinweises auf die Gefahr der Entzinkungskorrosion

  • rechtsportal.de

    ProdHaftG § 1 Abs. 1 ; ProdHaftG § 3 Abs. 1
    Produkthaftung des Herstellers von zur Hausinstallation verwendeten Fittings wegen fehlenden Hinweises auf die Gefahr der Entzinkungskorrosion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 16.06.2009 - VI ZR 107/08

    Zur Haftung des Fahrzeugherstellers für einen Produktfehler

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2016 - 21 U 154/13
    Abzustellen ist dabei nicht auf die subjektive Sicherheitserwartung des jeweiligen Benutzers, sondern objektiv darauf, ob das Produkt diejenige Sicherheit bietet, die die in dem entsprechenden Bereich herrschende Verkehrsauffassung für erforderlich hält (BGH NJW 2009, 2952, 2953).

    Lassen sich mit der Verwendung eines Produkts verbundene Gefahren nach dem Stand von Wissenschaft und Technik durch konstruktive Maßnahmen nicht vollständig vermeiden und darf das Produkt trotz der von ihm ausgehenden Gefahren in den Verkehr gebracht werden, so ist der Hersteller grundsätzlich verpflichtet, die Verwender des Produkts vor denjenigen Gefahren zu warnen, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch oder nahe liegendem Fehlgebrauch drohen und die nicht zum allgemeinen Gefahrenwissen des Benutzerkreises gehören (BGH NJW 2009, 2952, 2954; 1999, 2815).

    Sie müssen darüber hinaus in die Lage versetzt werden, den Gefahren soweit wie möglich entgegenzuwirken (BGH NJW 2009, 2952, 2954; Wellner, a.a.O., Rn. 311).

    Je größer die mit der Nutzung eines Produkts verbundenen Gefahren sind, desto höher sind die Anforderungen, die in hinsichtlich der Warnung vor diesen Gefahren gestellt werden müssen (BGH NJW 2009, 2952, 2955).

  • BGH, 18.05.1999 - VI ZR 192/98

    Schadensersatz und Schmerzensgeld aus Produkthaftung,

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2016 - 21 U 154/13
    Lassen sich mit der Verwendung eines Produkts verbundene Gefahren nach dem Stand von Wissenschaft und Technik durch konstruktive Maßnahmen nicht vollständig vermeiden und darf das Produkt trotz der von ihm ausgehenden Gefahren in den Verkehr gebracht werden, so ist der Hersteller grundsätzlich verpflichtet, die Verwender des Produkts vor denjenigen Gefahren zu warnen, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch oder nahe liegendem Fehlgebrauch drohen und die nicht zum allgemeinen Gefahrenwissen des Benutzerkreises gehören (BGH NJW 2009, 2952, 2954; 1999, 2815).

    Steht nämlich fest, dass die von einem Produkt ausgehende Gefahr objektiv eine Information der Verwender erfordert hätte und dass der Hersteller die Sache ohne eine solche Instruktion in den Verkehr gegeben hat, so obliegt es dem Produzenten, Tatsachen vorzutragen und zu beweisen, aus denen sich ergibt, dass die Gefahr für ihn nicht erkennbar war (BGH NJW 1999, 2815, 2816; Knerr in Geigel, Haftpflichtprozess, 27. Aufl., 37. Kap. Rn. 101; OLG Düsseldorf, NJW 1997, 2333, 2334).

  • BGH, 05.04.2005 - VI ZR 216/03

    Darlegungs- und Beweislast des Schadenseintritt bei rechtmäßigem

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2016 - 21 U 154/13
    Dass der Schaden auch dann eingetreten wäre, hat sie zu beweisen (vgl. BGH NJW 2005, 2072, 2073; Knerr in Geigel, Haftpflichtprozess, 27. Aufl., 1. Kap. Rn. 46).
  • BGH, 08.12.2011 - VII ZR 12/09

    Verfahrensfehlerhaftes Zwischenurteil: Teilgrundurteil über einen

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2016 - 21 U 154/13
    Ein Feststellungsurteil, das unter dem Vorbehalt eines später zu bestimmenden Mitverschuldens ausgesprochen wird, ist unzulässig, weshalb über einen Feststellungsantrag nicht befunden werden darf, ohne den von der Schuldnerin erhobenen Mitverschuldenseinwand zu bescheiden (BGH NJW-RR 2012, 880, 881).
  • BGH, 05.02.2013 - VI ZR 1/12

    Heißwasser-Untertischgerät

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2016 - 21 U 154/13
    Erforderlich ist damit ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem festzustellenden Fehler und der eingetretenen Rechtsgutsverletzung, und für diesen Zusammenhang trägt der Geschädigte gem. § 1 IV ProdHaftG die Beweislast (BGH NJW 2013, 1302, 1304).
  • BGH, 21.06.2005 - VI ZR 238/03

    Produkthaftung für fehlerhafte Grillanzünder

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2016 - 21 U 154/13
    Er muss also beweisen, dass sein Schaden im Organisations- und Gefahrenkreis des Herstellers durch einen objektiv mangelhaften, verkehrswidrigen Zustand des Produkts zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens entstanden ist (BGH NJW 2005, 2695, 2696; Knerr, a.a.O., Rn. 100).
  • OLG Schleswig, 19.10.2007 - 17 U 43/07

    Produkthaftung wegen konstruktiv unterlassenen Einbaus eines Fehlerstromschalters

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2016 - 21 U 154/13
    Die bestehenden Risiken bei einem solchen Wasseraustritt auch für die Gesundheit der Hausbewohner, insbesondere in Verbindung mit Strom oder bei Schimmelbildung, sowie die bei Gebäudeschäden regelmäßig bestehende Gefahr besonders hoher materieller Schäden begründeten eine gesteigerte Informationspflicht (vgl. OLG Schleswig, NJW-RR 2008, 691, 692).
  • OLG Frankfurt, 13.01.2015 - 8 U 168/13

    Haftung des Herstellers wegen fehlerhafter Herstellung bzw. mangelhafter

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2016 - 21 U 154/13
    Dabei bedeutet Typizität nicht, dass die Ursächlichkeit einer bestimmten Tatsache für einen bestimmten Erfolg bei allen Sachverhalten dieser Fallgruppe notwendig immer vorhanden ist; sie muss aber so häufig gegeben sein, dass die Wahrscheinlichkeit, einen solchen Fall vor sich zu haben, sehr groß ist (OLG Frankfurt a.M., Urteil v. 13.01.2015, Az. 8 U 168/13, BeckRS 2015, 09145).
  • BGH, 02.03.1999 - VI ZR 175/98

    Hinweispflicht des Herstellers von Kindertee

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2016 - 21 U 154/13
    Im Fall eines Instruktionsfehlers spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass dann, wenn auf die bestehenden Gefahren deutlich und für den Adressaten plausibel hingewiesen worden wäre, diese Warnung auch Beachtung gefunden hätte (BGH NJW 1999, 2273, 2274; Knerr, a.a.O), also bei entsprechender Information durch den Hersteller dessen Warnung auch Folge geleistet worden wäre (vgl. MüKo/Wagner, § 3 ProdHaftG Rn. 37).
  • BGH, 02.12.1986 - VI ZR 252/85

    Haftung des Herstellers mangelhaften Fertigpreßfutters - Anforderungen an einen

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2016 - 21 U 154/13
    Nach der Lebenserfahrung liegt die Annahme nahe, dass ein bestimmter Schaden durch einen Produkt- oder Herstellungsfehler ausgelöst wurde, wenn eine nachträgliche Produktveränderung faktisch ausgeschlossen ist oder - etwa bei neueren Geräten - wenigstens keinerlei Anhaltspunkte für eine zwischenzeitliche Veränderung bestehen (BGH NJW 1987, 1694, 1695).
  • LG Paderborn, 25.09.2013 - 4 O 104/11

    Haftung eines Unternehmens für Leitungswasserschäden durch Produktfehler eines

  • OLG Düsseldorf, 29.11.1996 - 22 U 72/96

    Voraussetzungen der Produkthaftungspflicht; Pflicht des Herstellers einer

  • LG Freiburg, 24.02.2017 - 6 O 359/10

    Produkthaftung: Fehlerhaftigkeit einer

    Die Fehlerhaftigkeit kann sich aus dem gänzlichen Fehlen einer Anweisung oder Gebrauchsanleitung oder aufgrund inhaltlicher Mängel der gelieferten Gebrauchsanleitung ergeben (BGH, Urteil vom 16. Juni 2009 - VI ZR 107/08 -, BGHZ 181, 253-268, Rn. 23; ders. Urteil vom 18. Mai 1999 - VI ZR 192/98 -, juris; OLG Hamm, Urteil vom 19. Mai 2016 - 21 U 154/13 -, juris); MünchKomm/Wagner, BGB, 6. Aufl. 2013, § 3 ProdHaftG Rn. 34).

    Die bestehenden Risiken begründeten eine gesteigerte Informationspflicht (OLG Hamm, Urteil vom 19. Mai 2016 - 21 U 154/13 -, juris).

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