Rechtsprechung
   VGH Bayern, 04.03.2016 - 21 CS 15.2718   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,7070
VGH Bayern, 04.03.2016 - 21 CS 15.2718 (https://dejure.org/2016,7070)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.03.2016 - 21 CS 15.2718 (https://dejure.org/2016,7070)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. März 2016 - 21 CS 15.2718 (https://dejure.org/2016,7070)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,7070) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf von waffenrechtlichen Erlaubnissen; Fehlen der erforderlichen (waffenrechtlichen) Zuverlässigkeit wegen eines gröblichen Verstoßes gegen die Vorschriften des Waffengesetzes (WaffG); Mitführen einer geladenen Jagdwaffe im Fahrzeug auf dem Hinweg zur Jagd bzw. auf ...

  • rewis.io

    Führen einer schussbereiten Waffe im Zusammenhang mit der Jagdausübung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf von waffenrechtlichen Erlaubnissen; Fehlen der erforderlichen (waffenrechtlichen) Zuverlässigkeit wegen eines gröblichen Verstoßes gegen die Vorschriften des Waffengesetzes ( WaffG ); Mitführen einer geladenen Jagdwaffe im Fahrzeug auf dem Hinweg zur Jagd bzw. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2016 - 21 CS 15.2718
    Da die Prüfung des Ausnahmefalls in erster Linie tatbezogen erfolgt und da bereits ein einziger gröblicher Verstoß die Regelvermutung begründet, kann auch der Umstand, dass davon auszugehen sein mag, der Antragsteller habe sich sonst als Jäger straffrei geführt und sei in der Vergangenheit beim Umgang mit Waffen und Munition nicht negativ aufgefallen, keine abweichende Beurteilung rechtfertigen (BVerwG, U. v. 13.12.1994 - 1 C 31/92- BVerwGE 97, 245ff.).
  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2016 - 21 CS 15.2718
    Entsprechend qualifizierte Argumente hat der Antragsteller nicht vorgetragen, so dass die Abwägungsanforderungen regelmäßig nur gering sind (BVerfG, B. v.10.10.2003 - BvR 2015/03 - NVwZ 2004, 93f.).
  • BVerwG, 19.09.1991 - 1 CB 24.91

    Waffenrecht: Widerlegung der Vermutung der Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2016 - 21 CS 15.2718
    Ein Ausnahmefall kommt hier nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann in Betracht, wenn die Umstände des Verstoßes gegen das Waffengesetz die Verfehlung des Betroffenen ausnahmsweise derart in einem milderen Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Tat begründeten Zweifel an der für die waffenrechtliche Erlaubnis vorausgesetzten Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (BVerwG, B. v. 19.9.1991 - 1 CB 24/91 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 60; B. v.21.7.2008 - 3 B 12/08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 96; BayVGH, B. v.19.8.2013 - 21 CS 13.1305 - juris) .
  • VGH Bayern, 03.12.2014 - 21 CS 14.2330

    Regelvermutung, Sofortvollzug, Vollziehung, Waffenbesitzkarte, Zwangsgeld,

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2016 - 21 CS 15.2718
    Entgegen der Auffassung des Antragstellers lässt ein zwischen Tatbegehung und Erlaubniswiderruf liegender Zeitablauf - der hier einem entsprechenden Verwaltungsverfahren angemessen erscheint (Tatbegehung am 2. März 2015, Eingang des polizeilichen Ermittlungsabschlusses beim Landratsamt am 2. Juli 2015, Rechtskraft des Strafbefehls am 8. August 2015 und nach Anhörung Erlass des Widerrufsbescheids am 12. Oktober 2015) - nicht das besondere öffentliche Interesse, das der gemäß § 45 Abs. 5 WaffG angeordneten sofortigen Vollziehbarkeit zugrunde liegt, entfallen (BayVGH, B. v.3.12.2014 - 21 CS 14.2330 - juris).
  • VGH Bayern, 17.04.2015 - 21 ZB 15.84

    Waffenrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2016 - 21 CS 15.2718
    Dies ist nicht der Fall, wenn sich die Jagdwaffe noch in einem Fahrzeug befindet (BayVGH, B. v. 17.4.2015 - 21 ZB 15.84 - juris).
  • VGH Bayern, 22.08.2007 - 19 CS 07.684
    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2016 - 21 CS 15.2718
    Im Übrigen verlangt die Regelvermutung keine wiederholte Strafverhängung, sondern geht vielmehr von einem bisher straffreien Leben aus (BayVGH, B. v. 22.8.2007 - 19 CS 07.684 - juris).
  • VGH Bayern, 19.08.2013 - 21 CS 13.1305

    Waffenrecht; Beschwerde; Unzuverlässigkeit; Regelvermutung

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2016 - 21 CS 15.2718
    Ein Ausnahmefall kommt hier nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann in Betracht, wenn die Umstände des Verstoßes gegen das Waffengesetz die Verfehlung des Betroffenen ausnahmsweise derart in einem milderen Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Tat begründeten Zweifel an der für die waffenrechtliche Erlaubnis vorausgesetzten Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (BVerwG, B. v. 19.9.1991 - 1 CB 24/91 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 60; B. v.21.7.2008 - 3 B 12/08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 96; BayVGH, B. v.19.8.2013 - 21 CS 13.1305 - juris) .
  • VG Regensburg, 01.12.2015 - RN 4 S 15.1872

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2016 - 21 CS 15.2718
    Das Verwaltungsgericht Regensburg hat im Verfahren RN 4 S 15.1872 mit Beschluss vom 1. Dezember 2015 den Eilantrag des Antragstellers abgelehnt (Antrag auf Anordnung hinsichtlich Nr. 1 des Bescheids bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung hinsichtlich Nrn. 2 und 3).
  • VG München, 20.06.2022 - M 7 S 22.1772

    Führen einer geladenen Jagdwaffe auf dem Heimweg - Widerruf einer

    Der Antragsteller hat damit nicht nur gegen eine "bloße Ordnungsvorschrift", sondern vielmehr auch gegen eine elementare Obliegenheit eines Jägers verstoßen (vgl. BayVGH, B.v. 17.4.2015 - 21 ZB 15.83 - juris Rn. 14; B.v. 4.3.2016 - 21 CS 15.2718 - juris Rn. 12).

    Auch handelt es sich bei dem Verstoß gegen eine elementare und selbstverständliche Obliegenheit eines Jägers (vgl. auch BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 21 CS 15.2718 - juris Rn. 12) nicht lediglich um eine situative Nachlässigkeit minderen Gewichts, die bei nur einmaligem Auftreten noch toleriert werden könnte.

    Hat sich schon der Gesetzgeber für den Sofortvollzug entschieden, sind die Gerichte - neben der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache - zu einer Einzelfallbetrachtung grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände angehalten, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen ist (vgl. BVerfG, B.v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - juris Rn. 21 f.; BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 21 CS 15.2718 - juris Rn. 16; B.v. 25.8.2020 - 24 CS 20.1596 - juris Rn. 23 f.).

    Nachdem der Widerruf der Waffenbesitzkarten kraft Gesetzes sofort vollziehbar ist, ist im Regelfall davon auszugehen, dass hinsichtlich der Folgeentscheidungen dem öffentlichen Vollzugsinteresse der Vorrang einzuräumen ist (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 21 CS 15.2718 - juris Rn. 17; B.v. 25.8.2020 - 24 CS 20.1596 - juris Rn. 26).

  • VG München, 28.09.2023 - M 7 S 23.684

    Querdenker- und Reichsbürgerszene: Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen

    Hat sich schon der Gesetzgeber für den Sofortvollzug entschieden, sind die Gerichte - neben der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache - zu einer Einzelfallbetrachtung grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände angehalten, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen ist (vgl. BVerfG, B.v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - juris Rn. 21 f.; BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 21 CS 15.2718 - juris Rn. 16; B.v. 25.8.2020 - 24 CS 20.1596 - juris Rn. 23 f.).

    Nachdem der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse kraft Gesetzes sofort vollziehbar ist, ist im Regelfall davon auszugehen, dass hinsichtlich der Folgeentscheidungen dem öffentlichen Vollzugsinteresse der Vorrang einzuräumen ist (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 21 CS 15.2718 - juris Rn. 17; B.v. 25.8.2020 - 24 CS 20.1596 - juris Rn. 26).

    Denn diese Folgeentscheidungen stellt sicher, dass der kraft Gesetzes (§ 45 Abs. 5 WaffG) sofort vollziehbare Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse (vgl. insoweit BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 21 CS 15.2718 - juris Rn. 17) tatsächlich umgesetzt wird.

  • VGH Bayern, 12.12.2017 - 21 CS 17.1332

    Widerruf waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse wegen Zugehörigkeit zur

    Denn diese Folgeentscheidungen stellen sicher, dass der kraft Gesetzes (§ 45 Abs. 5 WaffG, § 34 Abs. 5 SprengG) sofort vollziehbare Widerruf der waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse tatsächlich umgesetzt wird (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 21 CS 15.2718 - juris Rn. 17).

    Denn diese Folgeentscheidung stellt sicher, dass der kraft Gesetzes (§ 45 Abs. 5 WaffG) sofort vollziehbare Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis tatsächlich umgesetzt wird (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 21 CS 15.2718 - juris Rn. 17).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht