Weitere Entscheidung unten: LG Hannover, 24.06.2002

Rechtsprechung
   LG Dortmund, 24.06.2002 - 21 O 35/02   

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https://dejure.org/2002,21433
LG Dortmund, 24.06.2002 - 21 O 35/02 (https://dejure.org/2002,21433)
LG Dortmund, Entscheidung vom 24.06.2002 - 21 O 35/02 (https://dejure.org/2002,21433)
LG Dortmund, Entscheidung vom 24. Juni 2002 - 21 O 35/02 (https://dejure.org/2002,21433)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch nach Verkehrsunfall wegen Sichtbehinderung durch parkenden Transporter; Betriebsgefahr eines parkenden Fahrzeugs; Schutzzweck des Parkverbots auf Gehwegen oder Schutzstreifen; Mithaftung eines verbotswidrig Parkenden

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 13.09.1989 - 13 U 100/89

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung wegen eines im Einmündungsbereich

    Auszug aus LG Dortmund, 24.06.2002 - 21 O 35/02
    NZV 92, 408; LG Mainz Zfs 95, 168; OLG Köln DAR 91, 146, Letzteres zu dem Parkverbot nach § 12 Abs. 1 Nr. 7.
  • OLG Frankfurt, 09.07.1973 - 18 U 160/72

    Vorschriftswidriges Parken eines Kfz; Kreuzung; Sicht der Verkehrsteilnehmern;

    Auszug aus LG Dortmund, 24.06.2002 - 21 O 35/02
    OLG Frankfurt VersR 74, 440), was durch die Aussage des.
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Rechtsprechung
   LG Hannover, 24.06.2002 - 21 O 35/02 - kart   

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https://dejure.org/2002,23014
LG Hannover, 24.06.2002 - 21 O 35/02 - kart (https://dejure.org/2002,23014)
LG Hannover, Entscheidung vom 24.06.2002 - 21 O 35/02 - kart (https://dejure.org/2002,23014)
LG Hannover, Entscheidung vom 24. Juni 2002 - 21 O 35/02 - kart (https://dejure.org/2002,23014)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 935 ZPO; § 940 ZPO; § 6 Abs. 1 S. 1 EnWG ; § 25 UWG
    Abschluss eines All-inclusive-Vertrages zur Stromversorgung ; Notwendigkeit eines Rechtsschutzbedürfnisses im einstweiligen Verfügungsverfahren ; Zulässigkeit einer auf Befriedigung gerichteten einstweiligen Verfügung im summarischen Verfahren der einstweiligen Verfügung ...

  • Wolters Kluwer

    Abschluss eines All-inclusive-Vertrages zur Stromversorgung ; Notwendigkeit eines Rechtsschutzbedürfnisses im einstweiligen Verfügungsverfahren ; Zulässigkeit einer auf Befriedigung gerichteten einstweiligen Verfügung im summarischen Verfahren der einstweiligen Verfügung ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Kein Netzzugang im Wege einstweiliger Verfügung -

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 11.01.1995 - 16 W 73/94

    Zulässigkeit einer Leistungsverfügung

    Auszug aus LG Hannover, 24.06.2002 - 21 O 35/02
    Der Erlass einer auf endgültige Befriedigung des Erfüllungsanspruchs gerichteten einstweiligen Verfügung kommt deshalb nur dann in Betracht, wenn der dem Antragsteller aus der Nichterfüllung drohende Schaden außer Verhältnis zu demjenigen Schaden steht, der dem Antragsgegner aus der sofortigen Erfüllung droht (OLG Köln, NJW-RR 1995, 1088 [OLG Köln 11.01.1995 - 16 W 73/94] ).
  • OLG Dresden, 08.02.2001 - U 2978/00

    Rechtsnatur und Umfang des Anspruchs auf Netzzugang

    Auszug aus LG Hannover, 24.06.2002 - 21 O 35/02
    Die von der Klägerin angeführten Entscheidungen (insbes. OLG Dresden Urteil vom 8.2.2001 - U 2978/00 kart, RdE 2001, 144 f.) betreffen noch nicht die Ausgestaltung der Rahmenverträge, wie sie heute von der Beklagten angeboten werden.
  • LG Nürnberg-Fürth, 15.10.2001 - 3 O 8002/01
    Auszug aus LG Hannover, 24.06.2002 - 21 O 35/02
    Es besteht im Regelfall kein unmittelbarer Anspruch aus dem Gesetz ( § 6 Abs. 1 S. 1 EnWG ) auf Belieferung der Kunden mittels Netznutzung, sondern der Zugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz erfolgt gemäß § 5 EnWG nach dem System des verhandelten Netzzugangs, wie sich unmittelbar aus dem Gesetz ergibt (LG Leipzig Urteil vom 4.10.2001 - 06 HKO 7953/00, LG Nürnberg/Fürth Urteil vom 15.10.2001 - 3 O 8002/01).
  • LG Leipzig, 04.10.2000 - 6 HKO 7953/00
    Auszug aus LG Hannover, 24.06.2002 - 21 O 35/02
    Es besteht im Regelfall kein unmittelbarer Anspruch aus dem Gesetz ( § 6 Abs. 1 S. 1 EnWG ) auf Belieferung der Kunden mittels Netznutzung, sondern der Zugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz erfolgt gemäß § 5 EnWG nach dem System des verhandelten Netzzugangs, wie sich unmittelbar aus dem Gesetz ergibt (LG Leipzig Urteil vom 4.10.2001 - 06 HKO 7953/00, LG Nürnberg/Fürth Urteil vom 15.10.2001 - 3 O 8002/01).
  • LG Hannover, 21.12.2001 - 21 O 5997/01
    Auszug aus LG Hannover, 24.06.2002 - 21 O 35/02
    Die Kammer hat bei den mit Urteilen vom 14.5.2001 - 21 O 2176/01 und vom 21.12.2001 - 21 O 5997/01 - beide rechtskräftig - entschiedenen einstweiligen Verfügungsverfahren, denen ein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde lag, das Vorliegen der besonderen Voraussetzungen für den Erlaß einer Leistungsverfügung verneint.
  • LG Hannover, 14.05.2001 - 21 O 2176/01
    Auszug aus LG Hannover, 24.06.2002 - 21 O 35/02
    Die Kammer hat bei den mit Urteilen vom 14.5.2001 - 21 O 2176/01 und vom 21.12.2001 - 21 O 5997/01 - beide rechtskräftig - entschiedenen einstweiligen Verfügungsverfahren, denen ein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde lag, das Vorliegen der besonderen Voraussetzungen für den Erlaß einer Leistungsverfügung verneint.
  • LG Hannover, 08.09.2003 - 21 O 109/03

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Gewährung eines Netzzugangs; Voraussetzungen

    Die Kammer hält - auch in nunmehr anderer Besetzung - an ihrer Rechtsprechung fest, dass die engen Voraussetzungen für den Erlass einer Leistungsverfügung mit dem Ziel der Netzdurchleitung nicht gegeben sind (vgl. Urteil vom 30.08.2002, 21 O 55/02 Kart., Urteil vom 14.05.2001, 21 O 2176/01 Kart., Urteil vom 21.12.2001, 21 O 5997/01 Kart., Urteil vom 24.06.2002, 21 O 35/02 Kart.).
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