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Weitere Entscheidung unten: RG, 06.02.1923

Rechtsprechung
   RG, 07.11.1923 - I 21/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1923,5
RG, 07.11.1923 - I 21/23 (https://dejure.org/1923,5)
RG, Entscheidung vom 07.11.1923 - I 21/23 (https://dejure.org/1923,5)
RG, Entscheidung vom 07. November 1923 - I 21/23 (https://dejure.org/1923,5)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RGZ 107, 277
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53

    Veröffentlichung von Briefen

    Das Reichsgericht glaubte, einen solchen von dem Urheberrecht unabhängigen Persönlichkeitsschutz für Briefveröffentlichungen deshalb versagen zu müssen, weil die damals geltende deutsche Rechtsordnung keine positiven Gesetzesbestimmungen über ein allgemeines Persönlichkeitsrecht enthielt (RGZ 79, 397 [398]; 82, 333 [334]; 94, 1; 102, 134; 107, 277 [281]; 113, 414; 123, 312 [320]).
  • BGH, 18.05.1955 - I ZR 8/54

    Urheberrecht und Magnettonaufnahme

    Unter den Vervielfältigungsbegriff fällt aber auch die Erstaufnahme des Vortrags oder der Aufführung eines Werkes auf Tonträger; denn Vervielfältigung im Sinne des Urheberrechts ist jede körperliche Festlegung eines Werkes, die geeignet ist, das Werk den menschlichen Sinnen auf irgend eine Art mittelbar oder unmittelbar wahrnehmbar zu machen (RGZ 107, 277 [279]).
  • BGH, 03.03.2004 - 2 StR 109/03

    Zur Strafbarkeit des unberechtigten Herstellens von Audio-CDs für einen …

    Rein konzerninterne Warenbewegungen, etwa die Herstellung von Tonträgern durch ein Konzernunternehmen und die Weitergabe zum Vertrieb durch ein anderes konzernangehöriges Unternehmen, stellen noch kein Inverkehrbringen dar; hier liegt ein geschäftlicher Verkehr mit echten Außenbeziehungen nicht vor, die Ware gelangt noch nicht aus der konzerninternen Betriebssphäre in den freien Handel (vgl. BGHZ 81, 282, 288; Gebührendifferenz III/Schallplattenexport; BGH GRUR 1986, 668, 669 - Gebührendifferenz IV; ähnlich bereits RGZ 107, 277, 281: Unter "Verbreiten" im Sinne des Literatururheberrechtsgesetzes sei jede Handlung zu verstehen, durch die ein Exemplar des Werks anderen Personen als den bei der Herstellung und Vervielfältigung des Werks Beteiligten zugänglich gemacht wird).
  • BGH, 01.07.1982 - I ZR 119/80

    Vorliegen einer Urheberrechtsverletzung eines Künsters durch die Abbildung seiner …

    Denn als Vervielfältigung im Sinne des § 16 Abs. 1 UrhG ist jede körperliche Festlegung eines Werkes zu sehen, die geeignet ist, das Werk den menschlichen Sinnen auf irgendeine Art mittelbar oder unmittelbar wahrnehmbar zu machen (RGZ 107, 277, 279 - Gottfried Keller; BGHZ 17, 266, 269 f - Grundig-Reporter; im Anschluß daran Amtl.
  • BGH, 03.07.1981 - I ZR 106/79

    Schadensersatzanspruch wegen Eingriffs in das urheberrechtliche …

    Demgegenüber kann sich die Revision nicht auf RGZ 107, 277, 279 - Gottfried-Keller-Gesamtausgabe - berufen.

    Die Beklagte kann sich nicht darauf berufen, sie habe auf die Entscheidung in RGZ 107, 277 ff vertraut.

  • OLG Köln, 02.12.1994 - 6 U 215/92

    Anspruch auf Unterlassung einer Vervielfältigung und/oder Verbreitung von Teilen …

    Zwar liegt in der Ankündigung der Beklagten, dem Kunden auf dessen Wunsch auch Kopien der einschlägigen Literaturstellen zu übersenden, ein Angebot an die Öffentlichkeit im Sinne von § 17 UrhG , nach wohl herrschender Meinung, der der Senat folgt, müssen die kopierten Werkstücke jedoch zum Zeitpunkt des Angebots bereits vorhanden sein (RGZ 107, 277, 281 - "Gottfried Keller"; KG GRUR 1983, 174 - "Videoraub-Cassetten";… von Gamm UrhG , 1968, § 17 Rdn. 6;… differenzierter: Schricker/L. a.a.O. § 17 Rdn. 4).
  • BGH, 18.05.1955 - I ZR 78/54

    Rechtsmittel

    Unter den Vervielfältigungsbegriff fällt aber auch die Erstaufnahme des Vortrags oder der Aufführung eines Werkes auf Tonträger; denn Vervielfältigung im Sinne des Urheberrechts ist jede körperliche Festlegung eines Werkes, die geeignet ist, das Werk den menschlichen Sinnen auf irgend eine Art mittelbar oder unmittelbar wahrnehmbar zu machen (RGZ 107, 277 [279]).
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Rechtsprechung
   RG, 06.02.1923 - I 21/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1923,599
RG, 06.02.1923 - I 21/23 (https://dejure.org/1923,599)
RG, Entscheidung vom 06.02.1923 - I 21/23 (https://dejure.org/1923,599)
RG, Entscheidung vom 06. Februar 1923 - I 21/23 (https://dejure.org/1923,599)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RGSt 57, 234
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 09.12.1959 - 2 StR 489/59

    Ausnahmsweise Rechtfertigung der körperlichen Züchtigung eines Schülers durch …

    In der Rechtsprechung des Reichsgerichts ist auf diese Gesichtspunkte wiederholt hingewiesen worden (vgl. RGSt 57, 234; 63, 370; JW 1936, 260; HRR 1938 Nr. 631).
  • BGH, 13.03.1952 - 4 StR 994/51

    Rechtsmittel

    Dabei ist zunächst verkannt, dass ein der Erinnerung entschwundener Hergang durch blosse Anspannung des Gedächtnisses nicht zurückgerufen worden kann, weil ein entsprechender Eindruck in Geiste oben nicht mehr vorhanden ist (vgl. RGSt 57, 234; 63, 370).
  • BGH, 20.12.1960 - 1 StR 481/60

    Friedrich Zimmermann

    Durch bloße Willensanstrengung kann das Gedächtnis regelmäßig nicht zur Wiedergabe der richtigen Vorstellung gebracht werden (vgl. RGSt 57, 234).
  • BGH, 27.02.1953 - 1 StR 478/52

    Rechtsmittel

    Diese Schuldform ist gegeben, wenn der Schwörende es unterlassen hat, tatsächliche Anhaltspunkte, die ihm zu Gebote standen, zu benutzen (RGSt 42, 236; 57, 234).
  • BGH, 29.04.1957 - 2 StR 146/57

    Rechtsmittel

    Diese formelhafte Wendung in den Urteilsgründen ist dazu nicht ausreichend (vgl. RGSt 57, 234; 63, 371).
  • BGH, 05.07.1960 - 1 StR 275/60

    Rechtsmittel

    Bloße Willensanstrengung reicht hierzu gewöhnlich nicht aus (RGSt 57, 234; Entscheidung des Senats vom 17. November 1953, 1 StR 516/53).
  • BGH, 12.04.1957 - 1 StR 528/56

    Rechtsmittel

    Diese mehr oder minder formelhafte Wendung genügt bei der gegebenen Sachlage nicht, um ein fahrlässiges Verhalten des Angeklagten zu begründen (vgl RGSt 57, 234; 63, 370).
  • BGH, 17.11.1953 - 1 StR 516/53

    Rechtsmittel

    Hatte die Angeklagte wirklich Zweifel an der Richtigkeit ihrer Beobachtungen bekommen, so konnte ihr Gedächtnis nicht durch blosse Willensanstrengung dazu gebracht werden, richtig tätig zu werden (RGSt 57, 234).
  • BGH, 23.05.1957 - 4 StR 158/57

    Rechtsmittel

    Wenn er die ihm zur Verfügung stehenden Mittel zu gebrauchen unterlasse und sich bei Anwendung der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt hätte zum Bewußtsein bringen können, daß bei ihrer Nichtbenutzung möglicherweise die Bekundung falsch sein werde, sei er des fahrlässigen Falscheides schuldig (RGSt 42, 236; 57, 234; 62, 126; 63, 370; 65, 28; JW 1936, 260 Nr. 17; 2229 Nr. 24; HRR 1938, 631).
  • BGH, 15.12.1953 - 1 StR 518/53

    Rechtsmittel

    Es gibt indes, wie die Erfahrung lehrt, Erinnerungsfehler, die sich auch durch Anspannung des Gedächtnisses nicht beseitigen lassen (vgl. RGSt 57, 234; 63, 370; RG HRR 1938, 631).
  • BGH, 15.11.1951 - 4 StR 545/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.08.1951 - 3 StR 339/51

    Verkennung des Begriffs der Fahrlässigkeit bei einer Eidesverletzung als …

  • BGH, 24.03.1953 - 1 StR 695/52

    Rechtsmittel

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