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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 06.11.2000 - 21 B 98.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,57123
VGH Bayern, 06.11.2000 - 21 B 98.11 (https://dejure.org/2000,57123)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.11.2000 - 21 B 98.11 (https://dejure.org/2000,57123)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. November 2000 - 21 B 98.11 (https://dejure.org/2000,57123)
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Wird zitiert von ... (21)

  • VG Mainz, 28.11.2017 - 1 L 1119/17

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis, hier: u.a. europäischer …

    Die gesetzliche Regelung geht damit davon aus, dass die Begehung von Straftaten allein schon wegen der darin liegenden Missachtung der Rechtsordnung Schlüsse darauf zulässt, dass dem Betroffenen die Charakterfestigkeit fehlt, die beim Umgang mit Schusswaffen ständig zu fordern ist und somit Anhaltspunkte dafür erkennbar sind, dass gerade im Hinblick auf die durch § 5 WaffG geschützten Zwecke in der Person des Betroffenen Defizite vorliegen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 6. November 2000 - 21 B 98.11 -, juris, Rn. 21).

    Insoweit ist grundsätzlich von der Richtigkeit des Strafurteils auszugehen (BVerwG…, Beschluss vom 21. Juli 2008 - 3 B 12/08 -, NVwZ 2009, 398, Rn. 9 m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 6. November 2000 - 21 B 98.11 -, juris, Rn. 23).

    Die Anwendung des gesetzlichen Tatbestandes erfordert daher keine Prüfung der Behörde, ob der Betroffene tatsächlich eine Straftat begangen hat (BayVGH, Beschluss vom 6. November 2000 - 21 B 98.11 -, juris, Rn. 23).

    Ausnahmen bestehen nur dann, wenn das Urteil auf einem klar erkennbaren Irrtum beruht oder wenn die Behörde ausnahmsweise in der Lage ist, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären (BVerwG…, Beschluss vom 21. Juli 2008 - 3 B 12/08 -, NVwZ 2009, 398, Rn. 9 m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 6. November 2000 - 21 B 98.11 -, juris, Rn. 24).

  • VG Bayreuth, 07.06.2022 - B 1 S 22.480

    Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit

    Vielmehr geht die gesetzliche Regelung davon aus, dass die Begehung von Straftaten allein schon wegen der darin liegenden Missachtung der Rechtsordnung Schlüsse darauf zulässt, dass dem Betroffenen die Charakterfestigkeit fehlt, die beim Umgang mit Schusswaffen ständig zu fordern ist und somit Anhaltspunkte dafür erkennbar sind, dass gerade im Hinblick auf die durch § 5 WaffG geschützten Zwecke in der Person des Betroffenen Defizite vorliegen (vgl. BayVGH, B.v.6.11.2000 - 21 B 98.11 - juris Rn. 21).

    Eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen indiziert keine besonders geringe Schuld und deutet auch nicht ansonsten auf ein Bagatellgeschehen hin, so dass die Tat ausnahmsweise in einem milderen Licht erscheint und die nach der Wertung des Gesetzes in der Regel durch eine solche Straftat begründeten Zweifel an der für den Waffenbesitz vorausgesetzten Vertrauenswürdigkeit nicht gerechtfertigt wären (vgl. so auch BayVGH, B.v. 6.11.2000 - 21 B 98.11 - juris Rn. 19).

  • VG Würzburg, 02.04.2009 - W 5 K 08.1328

    Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis; Einziehung des Jagdscheins; …

    Die gesetzliche Regelung geht vielmehr davon aus, dass die Begehung von Straftaten allein schon wegen der darin liegenden Missachtung der Rechtsordnung Schlüsse darauf zulässt, dass dem Betroffenen die Charakterfestigkeit fehlt, die beim Umgang mit Schusswaffen ständig zu fordern ist, und somit Anhaltspunkte dafür erkennbar sind, dass gerade im Hinblick auf die sicherheitsrechtlichen Belange des Waffengesetzes in der Person des Betroffenen Defizite vorliegen (BayVGH, B.v. 06.11.2000, Az.: 21 B 98.11;… VG Würzburg, a.a.O.).

    Derartiges könnte aufgrund des vom Gesetzgeber in § 5 Abs. 2 Satz 1 WaffG vorgegebenen Zeitraums von fünf Jahren seit Rechtskraft der Verurteilung von Bedeutung sein, wenn seit Begehung der Tat mehr als noch mal fünf Jahre, also insgesamt zehn Jahre, verstrichen sind (… BVerwG, a.a.O.; BayVGH, B.v. 06.11.2000, Az.: 21 B 98.11), was vorliegend jedoch nicht der Fall ist.

  • VG Bayreuth, 11.12.2023 - B 1 S 23.978

    Erfolgloser Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage …

    Vielmehr geht die gesetzliche Regelung davon aus, dass die Begehung von Straftaten allein schon wegen der darin liegenden Missachtung der Rechtsordnung Schlüsse darauf zulässt, dass dem Betroffenen die Charakterfestigkeit fehlt, die beim Umgang mit Schusswaffen ständig zu fordern ist und somit Anhaltspunkte dafür erkennbar sind, dass gerade im Hinblick auf die durch § 5 WaffG geschützten Zwecke in der Person des Betroffenen Defizite vorliegen (vgl. BayVGH, B.v.6.11.2000 - 21 B 98.11 - juris Rn. 21).

    Eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von zunächst 90 und mit jüngster Verurteilung von 70 Tagessätzen indiziert keine besonders geringe Schuld und deutet auch nicht ansonsten auf ein Bagatellgeschehen hin, so dass die Tat ausnahmsweise in einem milderen Licht erscheint und die nach der Wertung des Gesetzes in der Regel durch eine solche Straftat begründeten Zweifel an der für den Waffenbesitz vorausgesetzten Vertrauenswürdigkeit nicht gerechtfertigt wären (vgl. so auch BayVGH, B.v. 6.11.2000 - 21 B 98.11 - juris Rn. 19).

  • VG Karlsruhe, 15.08.2025 - 9 K 5923/24

    Widerruf; Erlaubnis; Unzuverlässigkeit; Wohlverhaltensfrist; Gesinnung; Indizien; …

    aa WaffG wurde durch das Posten des Adolf-Hitler-Bildes am 30.05.2019 in Gang gesetzt, begann am 31.05.2019 zu laufen und endete gemäß § 31 Abs. 1 LVwVfG i.V.m. § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2, Var. 1 BGB mit Ablauf des 30.05.2024 (vgl. zur Berechnung Bay. VGH, Beschluss vom 06.11.2000 - 21 B 98.11 -, juris Rn. 27).
  • VG Würzburg, 02.07.2009 - W 5 K 08.2138

    Ausnahme von der waffenrechtlichen Regelunzuverlässigkeit bejaht

    Die gesetzliche Regelung geht vielmehr davon aus, dass die Begehung von Straftaten schon wegen der darin liegenden Missachtung der Rechtsordnung Schlüsse darauf zulässt, dass dem Betroffenen die Charakterfestigkeit fehlt, die beim Umgang mit Schusswaffen ständig zu fordern ist, und dass also Anhaltspunkte dafür erkennbar sind, dass gerade im Hinblick auf die sicherheitsrechtlichen Belange des Waffengesetzes der Betroffene Defizite aufweist (BayVGH, z.B. B.v. 06.11.2000, Nr. 21 B 98.11; VG Würzburg, st. Rspr., z.B. U.v. 30.04.2009, W 5 K 08.1908).
  • VG Würzburg, 04.04.2008 - W 5 S 08.798

    Anordnung des Sofortvollzugs; Rücknahme der waffenrechtlichen Erlaubnis; …

    Vielmehr ist der Zeitablauf nur ein Kriterium innerhalb einer nötigen Gesamtbetrachtung des Einzelfalls (BayVGH, B.v. 06.11.2000, 21 B 98.11, juris;… BVerwG, B.v. 16.06.1987, 1 B 93/86 - GewArch 1987, S. 351).
  • VG Ansbach, 10.10.2016 - AN 14 S 16.00623

    Vorläufiger Rechtsschutz, Bewilligung von Prozesskostenhilfe, Waffenrechtliche …

    Die gesetzliche Regelung geht vielmehr davon aus, dass die Begehung von Straftaten allein schon wegen der darin liegenden Missachtung der Rechtsordnung Schlüsse darauf zulässt, dass dem Betroffenen die Charakterfestigkeit fehlt, die beim Umgang mit Schusswaffen ständig zu fordern ist, und somit Anhaltspunkte dafür erkennbar sind, dass gerade im Hinblick auf die sicherheitsrechtlichen Belange des Waffengesetzes in der Person des Betroffenen Defizite vorliegen (BayVGH, B. v. 6.11.2000 - 21 B 98.11 - juris).
  • VG Würzburg, 19.04.2012 - W 5 K 11.283

    Widerruf von Waffenbesitzkarten; waffenrechtliche Zuverlässigkeit; vorsätzliche …

    Die gesetzliche Regelung geht vielmehr davon aus, dass die Begehung von Straftaten allein schon wegen der darin liegenden Missachtung der Rechtsordnung Schlüsse darauf zulässt, dass dem Betroffenen die Charakterfestigkeit fehlt, die beim Umgang mit Schusswaffen ständig zu fordern ist, und somit Anhaltspunkte dafür erkennbar sind, dass gerade im Hinblick auf die sicherheitsrechtlichen Belange des Waffengesetzes in der Person des Betroffenen Defizite vorliegen (BayVGH, B.v. 06.11.2000 Nr. 21 B 98.11; VG Würzburg, st. Rspr., zul.: U.v. 02.07.2009 Nr. W 5 K 08.2138).
  • VG München, 19.02.2021 - M 7 S 20.6281

    Widerruf einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis wegen absoluter Unzuverlässigkeit …

    In diesem Zusammenhang kann die Behörde grundsätzlich von der Richtigkeit der rechtskräftigen Verurteilung, insbesondere der sie tragenden tatsächlichen Feststellungen ausgehen, soweit nicht ausnahmsweise für sie ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht oder sie ausnahmsweise in der Lage ist, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären (…vgl. BayVGH, B.v. 12.2.2007 - 19 CS 06.2210 - juris Rn. 25; B.v. 6.11.2000 - 21 B 98.11 - juris Rn. 23, 24).
  • VG Würzburg, 21.12.2016 - W 5 K 15.327

    Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit wegen vorsätzlicher …

  • VG Ansbach, 23.12.2016 - AN 14 S 16.02086

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis

  • VG München, 19.07.2023 - M 7 K 20.6280

    Widerruf einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis

  • VG Würzburg, 19.11.2015 - W 5 K 15.372

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte

  • VG Würzburg, 23.10.2015 - W 5 K 15.623

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte - gefährliche Körperverletzung

  • VG Augsburg, 27.02.2015 - Au 4 K 14.1710

    Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Tierquälerei durch Unterlassen

  • VG Würzburg, 30.04.2009 - W 5 K 08.1908

    Vorsätzliche Straftat; Vorenthalten von Arbeitsentgelt; 150 Tagessätze; …

  • VG Bayreuth, 17.07.2023 - B 1 K 23.138

    Erfolglose Klage gegen Widerruf des kleinen Waffenscheins

  • VG München, 31.03.2010 - M 7 K 09.3411
  • VG München, 31.03.2010 - M 7 K 09.3410
  • VG Bayreuth, 01.08.2024 - B 1 K 23.268

    Bestimmtheit des Verwaltungsakts, Waffenbesitzverbot auch bzgl. erlaubnisfreier …

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