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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 12.01.2021 - 21 C 20.2062   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,222
VGH Bayern, 12.01.2021 - 21 C 20.2062 (https://dejure.org/2021,222)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.01.2021 - 21 C 20.2062 (https://dejure.org/2021,222)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Januar 2021 - 21 C 20.2062 (https://dejure.org/2021,222)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    GKG § 63 Abs. 3 S. 2; GKG § 68 Abs. 1 S. 3
    Nichtwahrung der Beschwerdefrist gegen die Festsetzung des Streitwerts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Frist für Streitwertbeschwerde läuft ab Zugang der Klagerücknahme!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 01.10.1990 - 4 NB 17.90

    Zeitpunkt der Rücknahme eines Normenkontrollantrags

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2021 - 21 C 20.2062
    Danach begann hier die Frist am 25. Februar 2020, weil an diesem Tag mit Zugang der Klagerücknahme bei dem Verwaltungsgericht das Klageverfahren unmittelbar beendet wurde und dem Einstellungsbeschluss des Verwaltungsgerichts lediglich deklaratorische Wirkung zukommt (vgl. BVerwG, B.v. 1.10.1990 - 4 NB 17.90 - juris Rn. 5 und BayVGH, B.v. 10.9.2020 - 9 C 20.1533 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.09.2020 - 9 C 20.1533

    Beginn der Beschwerdefrist bei der Streitwertbeschwerde (hier: übereinstimmende …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2021 - 21 C 20.2062
    Danach begann hier die Frist am 25. Februar 2020, weil an diesem Tag mit Zugang der Klagerücknahme bei dem Verwaltungsgericht das Klageverfahren unmittelbar beendet wurde und dem Einstellungsbeschluss des Verwaltungsgerichts lediglich deklaratorische Wirkung zukommt (vgl. BVerwG, B.v. 1.10.1990 - 4 NB 17.90 - juris Rn. 5 und BayVGH, B.v. 10.9.2020 - 9 C 20.1533 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • OVG Saarland, 28.08.2023 - 2 E 73/23

    Anhörungsrüge gemäß § 69a GKG; Verfristung der Streitwertbeschwerde (§§ 68 Abs. 1 …

    Entgegen der Ansicht des Klägers läuft die Sechs-Monats-Frist der §§ 68 Abs. 1 S. 3, 63 Abs. 3 S. 2 GKG im Falle einer Klagerücknahme - wie im vorliegenden Fall - ab Eingang der Rücknahmeerklärung beim Gericht,[vgl. u.a.: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.3.2008 - 1 E 161/08 -, juris, Rn. 1 sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.10.2009 - OVG 1 L 49/09 -, juris, Rn. 2][vgl. u.a.: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.3.2008 - 1 E 161/08 -, juris, Rn. 1 sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.10.2009 - OVG 1 L 49/09 -, juris, Rn. 2]weil mit Zugang der Klagerücknahme bei Gericht das Klageverfahren unmittelbar beendet wird und dem Einstellungsbeschluss des Verwaltungsgerichts lediglich deklaratorische Wirkung zukommt.[vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 12.1.2021 - 21 C 20.2062 -, juris, Rn. 8][vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 12.1.2021 - 21 C 20.2062 -, juris, Rn. 8] Danach begann die Frist vorliegend - ausgehend von dem Eingang der Klagerücknahmeerklärung des Klägers beim Verwaltungsgericht - am 18.6.2021, sodass die Beschwerdefrist von sechs Monaten am 18.12.2021 ablief (vgl. § 57 Abs. 2 VwGO, § 222 Abs. 1 ZPO, § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 Alt. 1 BGB); demgegenüber ging die Beschwerdeschrift dem Oberverwaltungsgericht erst am 28.4.2022 zu.
  • VGH Bayern, 13.04.2021 - 4 C 21.647

    Beschwerde gegen Heraufsetzung des Streitwerts

    Die 6-Monats-Frist beginnt dann bereits mit der Wirksamkeit der Erledigungserklärungen, also mit dem Eingang der letzten Erklärung bei Gericht (…BayVGH, B.v. 10.9.2020 - 9 C 20.1533 - juris Rn. 4;… B.v. 7.12.2010 - 20 C 10.2748 - juris Rn. 2;… BayLSG, B.v. 3.3.2010 - L 2 U 274/09 B - juris Rn. 12;… OVG NW, B.v. 16.6.2006 - 13 E 786/04 - juris Rn. 11 ff.;… HessVGH, B.v. 18.5.2017 - 6 E 355/17 - juris Rn. 5;… Hug in Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 165 Rn. 6;… Toussaint in Hartmann/Toussaint, Kostenrecht, 50. Aufl. 2020, § 63 GKG Rn. 83; Schneider, NJW-Spezial 2018, 667;… vgl. auch jeweils zur Klagerücknahme BVerwG, B.v. 1.10.1990 - 4 NB 17.90 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 12.1.2021 - 21 C 20.2062 - juris Rn. 8;… a. A. Laube in BeckOK Kostenrecht, GKG, § 68 Rn. 110 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.10.2024 - 1 C 24.1319

    Streitwertbeschwerde, Beginn der Beschwerdefrist bei Klagerücknahme

    Danach begann hier die Frist am 15. Januar 2024, weil an diesem Tag mit Zugang der Klagerücknahme bei dem Verwaltungsgericht das Klageverfahren unmittelbar beendet wurde und dem Einstellungsbeschluss des Verwaltungsgerichts lediglich deklaratorische Wirkung zukommt (vgl. BVerwG, B.v. 1.10.1990 - 4 NB 17.90 - NVwZ 1991, 60; BayVGH, B.v. 12.1.2021 - 21 C 20.2062 - BayVBl 2021, 281).
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