Rechtsprechung
| VGH Bayern, 22.02.2010 - 21 CS 09.2767 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Widerruf der Waffenbesitzkarte; Ungültigerklärung und Einziehung des Jagdscheins; Unzuverlässigkeit; Verwertung polizeilich angeordneter Blutproben
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwertbarkeit der Ergebnisse von im Ermittlungsverfahren unter Verstoß gegen den Richtervorbehalt entnommenen Blutproben im einstweiligen Rechtsschutzverfahren; Widerruf einer Waffenbesitzkarte sowie Einziehung eines Jagdscheins
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verwertbarkeit der Ergebnisse von im Ermittlungsverfahren unter Verstoß gegen den Richtervorbehalt entnommenen Blutproben im einstweiligen Rechtsschutzverfahren; Widerruf einer Waffenbesitzkarte sowie Einziehung eines Jagdscheins
Besprechungen u.ä.
- Burhoff online Blog (Kurzanmerkung)
Doch keine Einheit der Rechtsordnung!!
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 20.10.2009 - RO 4 S 09.1699
- VGH Bayern, 22.02.2010 - 21 CS 09.2767
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- OVG Niedersachsen, 16.12.2009 - 12 ME 234/09
Verwertungsverbot für nicht richterlich angeordnete körperliche Untersuchungen …
Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2010 - 21 CS 09.2767
In einem Verwaltungsverfahren, das - wie hier - den Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis und die Einziehung eines Jagdscheins wegen Fehlens der erforderlichen Zuverlässigkeit zum Gegenstand hat, ist es daher zulässig und geboten auch möglicherweise unter Verstoß gegen den Richtervorbehalt des § 81 a Abs. 2 StPO gewonnene Ergebnisse von Blutprobenuntersuchungen zu verwerten (so auch OVG Berlin-Brandenburg vom 3.11.2009 Az. 1 S 205.09 und OVG Lüneburg vom 16.12.2009 Az. 12 ME 234/09 , jeweils für den vergleichbaren Bereich des Fahrerlaubnisrechts). - OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2009 - 1 S 205.09
Beschwerde; Fahrerlaubnisentziehung; Betäubungsmittelkonsum; regelmäßiger …
Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2010 - 21 CS 09.2767
In einem Verwaltungsverfahren, das - wie hier - den Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis und die Einziehung eines Jagdscheins wegen Fehlens der erforderlichen Zuverlässigkeit zum Gegenstand hat, ist es daher zulässig und geboten auch möglicherweise unter Verstoß gegen den Richtervorbehalt des § 81 a Abs. 2 StPO gewonnene Ergebnisse von Blutprobenuntersuchungen zu verwerten (so auch OVG Berlin-Brandenburg vom 3.11.2009 Az. 1 S 205.09 und OVG Lüneburg vom 16.12.2009 Az. 12 ME 234/09 , jeweils für den vergleichbaren Bereich des Fahrerlaubnisrechts).
- OLG Hamm, 30.03.2010 - 3 RVs 7/10
Richtervorbehalt, Gefahr im Verzug, Beweisverwertungsverbot, Drogenfahrt, …
Für den Verstoß gegen § 81 a Abs. 2 StPO bedeutet dies, dass ein Beweisverwertungsverbot anzunehmen ist, wenn Gefahr in Verzug willkürlich angenommen und der Richtervorbehalt bewusst und gezielt umgangen bzw. ignoriert wird oder wenn die Rechtslage bei Anordnung der Maßnahme in gleichwertiger Weise grob verkannt worden ist (OLG Köln, BeckRS 2010, 3706; OLG Celle, BeckRS 2009, 27705; OLG Nürnberg, Beschl. v. 07.12.2009 - 1 St OLG Ss 232/2009;… OLG Oldenburg, NJW 2009, S. 3591 jeweils m. w. N.; zur Abwägung im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 16.12.2009 - 12 ME 234/09; zum Verwaltungsverfahren zum Waffen- und Jagdrecht vgl. VGH Bayern, Beschl. v. 22.02.2010 - 21 CS 09.2767). - VG Saarlouis, 25.02.2016 - 1 K 558/15
Widerruf von Waffenbesitzkarten nach Nichtvorlage eines angeforderten Gutachtens …
In einem Verwaltungsverfahren, das - wie hier - den Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Fehlens der erforderlichen persönlichen Eignung zum Gegenstand hat, ist es daher zulässig, auch möglicherweise unter Verstoß gegen den Richtervorbehalt des § 81 a Abs. 2 StPO gewonnene Ergebnisse von Blutprobenuntersuchungen zu verwerten (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 22.2.2010 - 21 CS 09.2767 -, m.w.N.; juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2021 - 6 B 334/21
Beschwerde eines Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr gegen seine Beurlaubung
Rn. 11 Vgl. etwa OVG NRW, Urteil vom 13. März 2018 - 16 A 906/11 -, juris Rn. 78 u. a. unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 19. März 1996 - 11 B 14.96 -, DÖV 1996, 879 = juris Rn. 3; OVG NRW, Urteil vom 25. Oktober 2016 - 16 A 1237/14 -, NJW 2017, 903 = juris Rn. 47 ff.; OVG Saarland, Beschluss vom 9. Dezember 2016 - 2 A 85/16 -, juris Rn. 12; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. August 2011 - 1 S 1391/11 -, NVwZ-RR 2011, 815 = juris Rn. 7; Bay. VGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2010 - 21 CS 09.2767 -, BayVBl 2010, 472 = juris Rn. 3, und vom 10. November 2010 - 21 ZB 10.1387 -, juris Rn. 7.
- VG Düsseldorf, 12.10.2016 - 22 K 2135/15
Rocker Rockerclub Waffe Waffenbesitzkarte Unzuverlässigkeit Verwertungsverbot
Rn. 62 Vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 22. Februar 2010 - 21 CS 09.2767 -, Rdn. 3, juris (in Bezug auf das Waffen- und Jagdrecht); OVG NRW, Beschluss vom 26. November 2015 - 16 E 648/15 -, Rdn. 12-14, juris, unter Verweis auf OVG NRW, Beschluss vom 2. September 2013 - 16 B 976/13 -, Rdn. 2 ff., juris, (jeweils in Bezug auf das ordnungsrechtliche Fahrerlaubnisverfahren); VG Düsseldorf, Urteil vom 13. September 2012 - 18 K 7552/11 -, Rdn. 32, juris (in Bezug auf eine erkennungsdienstliche Behandlung nach § 81b, 2. Alt. StPO). - VGH Bayern, 14.12.2011 - 21 CS 11.2310
Waffenbesitzkarte; Europäischer Feuerwaffenpass; Widerruf; Jagdschein; …
Rn. 8 Die Einstellung des gegen den Antragsteller auf Grund des Vorfalls vom 13. Juli 2009 eingeleiten Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Passau gemäß § 170 Abs. 2 StPO steht einer Verwertung des Sachverhalts im sicherheitsrelevanten und der Gefahrenabwehr dienenden Waffen- und Jagdrecht nicht entgegen (vgl. BayVGH vom 22.2.2010 Az. 21 CS 09.2767), zumal in der Einstellungsverfügung vom 16. Dezember 2009 dargelegt ist, dass der Antragsteller zum Tatzeitpunkt, also bei der missbräuchlichen Verwendung seiner Waffen, an Alkoholabhängigkeit und Verhaltensstörungen litt und wegen der vorhandenen erheblichen Alkoholisierung seine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit aufgehoben war. - VG München, 22.12.2021 - M 7 S 21.4077
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse: Verdacht fehlender persönlicher Eignung …
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führe in seinem Beschluss vom 22. Februar 2010 - 21 Cs 09.2767 - zu einem Verstoß gegen eine strafprozessuale Beweiserhebungsvorschrift aus, dass ein Verstoß nicht zugleich zu einem Verbot führe, die Ergebnisse der Blutproben in waffen- und jagdrechtlichen Verfahren zu verwerten. - VGH Bayern, 29.01.2013 - 21 CS 12.2531
Jagdschein; Ungültigerklärung und Einziehung; einstweiliger Rechtsschutz; …
Rn. 9 Die Einstellung des gegen den Antragsteller eingeleiteten Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft nach § 170 Abs. 2 StPO steht einer Verwertung des Sachverhalts im sicherheitsbedeutsamen und der Gefahrenabwehr dienenden Waffen- und Jagdrecht nicht entgegen (vgl. BayVGH, B.v. 22.2.2010 - 21 CS 09.2767, B.v. 14.12.2011 - 21 CS 11.2310). - VGH Bayern, 10.11.2010 - 21 ZB 10.1387
Verwertung von polizeilich angeordneten Blutproben im Waffen- und Jagdrecht
Rn. 7 Der Senat hat bereits im vorangegangenen Eilverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO (21 CS 09.2767) entschieden, dass Ergebnisse von Blutproben nach einer im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ausreichenden summarischen Prüfung im der Gefahrenabwehr dienenden Waffen- und Jagdrecht wegen des hochrangigen öffentlichen Interesses der Allgemeinheit am Schutz vor unzuverlässigen oder persönlich ungeeigneten Waffenbesitzern und Jägern selbst dann verwertbar sind, wenn die Blutproben im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren unter Verstoß gegen den Richtervorbehalt des § 81 a StPO entnommen worden sind. - VGH Bayern, 25.08.2011 - 21 C 11.1613
Prozesskostenhilfe; Beschwerde
Rn. 4 Diese Gutachten sind wegen des hochrangigen Interesses der Allgemeinheit am Schutz vor unzuverlässigen oder persönlich ungeeigneten Waffenbesitzern und Jägern jedenfalls in einem Prozesskostenhilfeverfahren ohne weiteres verwertbar (vgl. dazu auch BayVGH vom 22.2.2010, Az. 21 CS 09.2767).
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