Rechtsprechung
| VGH Bayern, 07.10.2010 - 21 CS 10.2167 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Ungültigerklärung; Einziehung; Jagdschein; Unzuverlässigkeit; Regelvermutung; Verurteilung zu 60 Tagessätzen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01
Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung …
Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2010 - 21 CS 10.2167
Dessen Grenzen sind erst überschritten, wenn die gesetzgeberischen Erwägungen so fehlerhaft sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für derartige Maßnahmen mehr sein könnten (BVerfG vom 16.3.2004 BVerfGE 110, 141 f.; OVG NW vom 30.6.2009 Az. 20 B 846/09 ). - BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92
Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung …
Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2010 - 21 CS 10.2167
Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Versagungstatbeständen des Waffengesetzes 1976 (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.1994 BVerwGE 97, 245) kann insoweit ohne weiteres auf die heute geltenden Regelungen übertragen werden (vgl. BVerwG vom 27.3.2007 Az. 6 B 108.06 ). - BVerwG, 21.07.2008 - 3 B 12.08
Jagdschein; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; Regelvermutung; Neuregelung des …
Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2010 - 21 CS 10.2167
Ein Ausnahmefall kann demnach nicht schon damit begründet werden - wie der Antragsteller meint -, die konkrete Vorsatztat habe keinen Waffenbezug, weil sich die Regelvermutung eben nicht mehr vorrangig nach der Art der begangenen Straftat bestimmt, sondern nach der Höhe der verhängten Strafe (vgl. BVerwG vom 21.7.2008 NVwZ 2009, 398;… Papsthart in Steindorf/Heinrich/Papsthart, Waffenrecht, 9. Aufl. 2010 RdNr. 13 zu § 5 WaffG m.w.N.).
- BVerwG, 27.03.2007 - 6 B 108.06
Erteilung einer Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung von Schusswaffen; …
Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2010 - 21 CS 10.2167
Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Versagungstatbeständen des Waffengesetzes 1976 (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.1994 BVerwGE 97, 245) kann insoweit ohne weiteres auf die heute geltenden Regelungen übertragen werden (vgl. BVerwG vom 27.3.2007 Az. 6 B 108.06 ). - VGH Bayern, 12.02.2007 - 19 CS 06.2210
Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2010 - 21 CS 10.2167
Denn der Antragsteller, der sich gegen den Sofortvollzug der Ungültigerklärung seines Jagdscheins wendet, ist von Beruf Tierarzt, die Jagdausübung ist demzufolge sein Hobby, so dass er nur das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG für sich in Anspruch nehmen kann (BVerwG vom 23.3.2007 Az. 6 B 108/09 ; BayVGH vom 12.2.2007 Az. 19 CS 06.2210 ), das hier - wie oben im Einzelnen dargelegt - jedenfalls nicht verletzt ist. - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2009 - 20 B 846/09
Waffenrechtliche Zuverlässigkeit hinsichtlich eines Jagdscheins aufgrund …
Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2010 - 21 CS 10.2167
Dessen Grenzen sind erst überschritten, wenn die gesetzgeberischen Erwägungen so fehlerhaft sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für derartige Maßnahmen mehr sein könnten (BVerfG vom 16.3.2004 BVerfGE 110, 141 f.; OVG NW vom 30.6.2009 Az. 20 B 846/09 ).
- VG Würzburg, 10.02.2011 - W 5 K 10.724
Ausschluss der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1a WaffG
Vielmehr genügt nunmehr jede vorsätzliche Straftat (…BVerwG, U.v. 13.12.1994, a.a.O.; BayVGH, B.v. 07.10.2010, Az.: 21 CS 10.2167; Apel/Bushart, Waffenrecht, Band 2, § 5 RdNr. 21; Heller/Soschinka, Waffenrecht, Kap. 5 RdNr. 765).Die Regeltatbestände typisieren die Unzuverlässigkeitsmerkmale in einer Weise, dass die von ihnen genannten Tatsachen schon für sich allein den Mangel der erforderlichen Zuverlässigkeit begründen, sofern nicht besondere Umstände gegeben sind, die im Einzelfall diese Annahme entkräften (BayVGH, B.v. 07.10.2010, a.a.O.).
- VG Bayreuth, 07.04.2014 - B 1 S 14.145
Widerruf von Waffenbesitzkarten
Das mit jedem Waffenbesitz vorhandene Sicherheitsrisiko soll nach dem Willen des Gesetzgebers möglichst gering gehalten und ausschließlich bei Personen hingenommen werden, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit der Waffe jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (vgl. BayVGH, B.v. 2.10.2013 - 21 CS 13.1564; B.v. 4.4.2012 - 21 ZB 12.33 ; B.v. 7.11.2007 - 21 ZB 07.2711; B.v. 8.8.2011 - 21 ZB 11.1286; B.v. 7.10.2010 - 21 CS 10.2167; B.v. 5.5.2010 - 21 ZB 09.2556; B.v. 17.7.2006 - 19 C 06.188 - juris; VGH BW, B.v. 3.8.2011 - 1 S 1391/11 - Jagdrechtliche Entscheidungen XVII Nr. 225; BVerwG, U.v. 22.8.2012 - 6 C 30.11 - DVBl 2012, 1501 - sowie BT-Drs. - VG Bayreuth, 18.09.2015 - B 1 K 14.143
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit
Das mit jedem Waffenbesitz vorhandene Sicherheitsrisiko soll nach dem Willen des Gesetzgebers möglichst gering gehalten und ausschließlich bei Personen hingenommen werden, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit der Waffe jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (vgl. BayVGH, B.v. 2.10.2013 - 21 CS 13.1564; B.v. 4.4.2012 - 21 ZB 12.33; B.v. 7.11.2007 - 21 ZB 07.2711; B.v. 8.8.2011 - 21 ZB 11.1286; B.v. 7.10.2010 - 21 CS 10.2167; B.v. 5.5.2010 - 21 ZB 09.2556; B.v. 17.7.2006 - 19 C 06.188 - juris; VGH BW, B.v. 3.8.2011 - 1 S 1391/11 - Jagdrechtl.
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