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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 19.03.2010 - 21 CS 10.59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,53031
VGH Bayern, 19.03.2010 - 21 CS 10.59 (https://dejure.org/2010,53031)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.03.2010 - 21 CS 10.59 (https://dejure.org/2010,53031)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. März 2010 - 21 CS 10.59 (https://dejure.org/2010,53031)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Waffenverbot; erlaubnisfreie Waffen; Unzuverlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (50)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.2018 - 7 B 11152/18

    "Reichsbürger" müssen Waffen abgeben

    Rn. 71 Im Hinblick auf den Zweck des Waffengesetzes, den Umgang mit Schusswaffen und Munition zu begrenzen und den zuverlässigen und sachkundigen Umgang mit Waffen zu gewährleisten, um die naturgemäß aus dem Besitz und Gebrauch von Waffen resultierenden erheblichen Gefahren einzugrenzen und überwachen zu können (BayVGH, Beschluss vom 19. März 2010 - 21 CS 10.59 -, juris, Rn. 14), ist das strafbewehrte Besitz- und Erwerbsverbot (vgl. § 52 Abs. 3 Nr. 8 WaffG) ein geeignetes Mittel der Gefahrenabwehr.
  • VG München, 29.07.2020 - M 7 K 19.1993

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen strafrechtlicher Verurteilung

    Es ist kein sachlicher Grund ersichtlich, bei nicht erlaubnispflichtigen Waffen einen weniger strengen Maßstab hinsichtlich der erforderlichen Zuverlässigkeit anzulegen als bei erlaubnispflichtigen Waffen (…vgl. BayVGH, B.v. 10.8.2007 - 21 CS 07.1446 - juris Rn. 10; vgl. auch B.v. 19.3.2010 - 21 CS 10.59 - juris Rn. 7 ff.).

    Gerade auch im Hinblick auf den Zweck des Waffengesetzes, den Umgang mit Schusswaffen und Munition zu begrenzen und den zuverlässigen und sachkundigen Umgang mit Waffen zu gewährleisten, um die naturgemäß aus dem Besitz und Gebrauch von Waffen resultierenden erheblichen Gefahren einzugrenzen und überwachen zu können (vgl. BayVGH, B.v. 19.3.2010 - 21 CS 10.59 - juris Rn. 14), erscheint die Verhängung des Verbots vorliegend als geboten, um die andernfalls von einem im Besitz von Waffen befindlichen Kläger drohende Gefahr für die Sicherheit abzuwenden.

    Im Hinblick auf den Zweck des Waffengesetzes, den Umgang mit Schusswaffen und Munition zu begrenzen und den zuverlässigen und sachkundigen Umgang mit Waffen zu gewährleisten, um die naturgemäß aus dem Besitz und Gebrauch von Waffen resultierenden erheblichen Gefahren einzugrenzen und überwachen zu können (vgl. BayVGH, B.v. 19.3.2010 - 21 CS 10.59 - juris Rn. 14), ist das strafbewehrte Besitz- und Erwerbsverbot (vgl. § 52 Abs. 3 Nr. 8 WaffG) ein geeignetes Mittel der Gefahrenabwehr.

  • VG München, 29.07.2020 - M 7 K 18.4259

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit von Angehörigen der Reichsbürgerbewegung

    Es ist kein sachlicher Grund ersichtlich, bei nicht erlaubnispflichtigen Waffen einen weniger strengen Maßstab hinsichtlich der erforderlichen Zuverlässigkeit anzulegen als bei erlaubnispflichtigen Waffen (…vgl. BayVGH, B.v. 10.8.2007 - 21 CS 07.1446 - juris Rn. 10; vgl. auch B.v. 19.3.2010 - 21 CS 10.59 - juris Rn. 7 ff.).

    Im Hinblick auf den Zweck des Waffengesetzes, den Umgang mit Schusswaffen und Munition zu begrenzen und den zuverlässigen und sachkundigen Umgang mit Waffen zu gewährleisten, um die naturgemäß aus dem Besitz und Gebrauch von Waffen resultierenden erheblichen Gefahren einzugrenzen und überwachen zu können (vgl. BayVGH, B.v. 19.3.2010 - 21 CS 10.59 - juris Rn. 14), ist das strafbewehrte Besitz- und Erwerbsverbot (vgl. § 52 Abs. 3 Nr. 8 WaffG) ein geeignetes Mittel der Gefahrenabwehr.

  • VG München, 17.08.2018 - M 7 S 18.1851

    Waffenbesitzverbot wegen Tätlichkeiten

    Es ist kein sachlicher Grund ersichtlich, bei nicht erlaubnispflichtigen Waffen einen weniger strengen Maßstab hinsichtlich der erforderlichen Zuverlässigkeit anzulegen als bei erlaubnispflichtigen Waffen (…vgl. BayVGH, B.v. 10.8.2007 - 21 CS 07.1446 - juris Rn. 10; vgl. auch B.v. 19.3.2010 - 21 CS 10.59 - juris Rn. 7 ff.).

    Gerade auch im Hinblick auf den Zweck des Waffengesetzes, den Umgang mit Schusswaffen und Munition zu begrenzen und den zuverlässigen und sachkundigen Umgang mit Waffen zu gewährleisten, um die naturgemäß aus dem Besitz und Gebrauch von Waffen resultierenden erheblichen Gefahren einzugrenzen und überwachen zu können (vgl. BayVGH, B.v. 19.3.2010 - 21 CS 10.59 - juris Rn. 14), erscheint die Verhängung des Verbots vorliegend als geboten, um die andernfalls von einem im Besitz von Waffen befindlichen Kläger drohende Gefahr für die Sicherheit abzuwenden.

    Gerade im Hinblick auf den Zweck des Waffengesetzes, den Umgang mit Schusswaffen und Munition zu begrenzen und den zuverlässigen und sachkundigen Umgang mit Waffen zu gewährleisten, um die naturgemäß aus dem Besitz und Gebrauch von Waffen resultierenden erheblichen Gefahren einzugrenzen und überwachen zu können (BayVGH, B.v. 19.3.2010 - 21 CS 10.59 - juris Rn. 14), ist das strafbewehrte Besitz- und Erwerbsverbot (vgl. § 52 Abs. 3 Nr. 8 WaffG) ein geeignetes Mittel der Gefahrenabwehr.

  • VG Mainz, 06.05.2021 - 1 K 496/20

    Entzug des Besitzes einer erlaubnisfreien Waffe

    Dabei ist von einem innerhalb des Waffengesetzes einheitlichen Unzuverlässigkeitsbegriff auszugehen, der durch § 5 WaffG bestimmt wird (vgl. speziell für § 41 WaffG: BayVGH, Beschluss vom 19. März 2010 - 21 CS 10.59 -, juris, Rn. 7 ff.; HambOVG…, Beschluss vom 13. April 2011 - 3 Bf 86/10.Z -, juris, Rn. 10 ff. [keine gesteigerten Anforderungen];… siehe auch Gerlemann, in: Steindorf, Waffenrecht, 10. Auflage 2015, § 41 WaffG, Rn. 5 m.w.N.).
  • VG München, 28.09.2023 - M 7 S 23.684

    Querdenker- und Reichsbürgerszene: Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen …

    Rn. 23 Es ist daher kein sachlicher Grund ersichtlich, bei nicht erlaubnispflichtigen Waffen einen weniger strengen Maßstab hinsichtlich der erforderlichen Zuverlässigkeit anzulegen, als bei erlaubnispflichtigen Waffen (…vgl. BayVGH, B.v. 10.8.2007 - 21 CS 07.1446 - juris Rn. 10; vgl. auch B.v. 19.3.2010 - 21 CS 10.59 - juris Rn. 7 ff.;… B.v. 17.8.2010 - 21 C 10.1599 - juris Rn. 2 ff.;… B.v. 8.6.2012 - 21 CS 12.790 - juris Rn. 6;… B.v. 22.1.2014 - 21 ZB 13.1781 - juris Rn. 13 ff. m.w.N.;… U.v. 12.8.2015 - 21 BV 14.2170 - juris Rn. 27;… B.v. 15.10.2020 - 24 ZB 18.1159 - juris Rn. 9).
  • VG München, 09.04.2020 - M 7 K 19.5720

    Waffenbesitzverbot bzgl. erlaubnisfreier Waffen

    Es ist kein sachlicher Grund ersichtlich, bei nicht erlaubnispflichtigen Waffen einen weniger strengen Maßstab hinsichtlich der erforderlichen Zuverlässigkeit anzulegen als bei erlaubnispflichtigen Waffen (…vgl. BayVGH, B.v. 10.8.2007 - 21 CS 07.1446 - juris Rn. 10; vgl. auch B.v. 19.3.2010 - 21 CS 10.59 - juris Rn. 7 ff.).

    Im Hinblick auf den Zweck des Waffengesetzes, den Umgang mit Schusswaffen und Munition zu begrenzen und den zuverlässigen und sachkundigen Umgang mit Waffen zu gewährleisten, um die naturgemäß aus dem Besitz und Gebrauch von Waffen resultierenden erheblichen Gefahren einzugrenzen und überwachen zu können (vgl. BayVGH, B.v. 19.3.2010 - 21 CS 10.59 - juris Rn. 14), ist das strafbewehrte Besitz- und Erwerbsverbot (vgl. § 52 Abs. 3 Nr. 8 WaffG) ein geeignetes Mittel der Gefahrenabwehr.

  • VG München, 08.06.2017 - M 7 K 16.5126

    Fehlende waffenrechtliche Eignung bei psychischer Erkrankung

    Schließlich war die Anordnung eines Waffenbesitzverbots im Hinblick auf den damit bezweckten Schutz überragender Gemeinschaftsgüter, nämlich von Leben und Gesundheit der Bevölkerung, auch verhältnismäßig (vgl. BayVGH, B. v. 19. März 2010 - 21 CS 10.59 - juris Rn 14).
  • VG München, 10.04.2019 - M 7 K 17.5722

    Waffenbesitzentzug und Gefahrenprognose

    Es ist kein sachlicher Grund ersichtlich, bei nicht erlaubnispflichtigen Waffen einen weniger strengen Maßstab hinsichtlich der erforderlichen Zuverlässigkeit anzulegen als bei erlaubnispflichtigen Waffen (…vgl. BayVGH, B.v. 10.8.2007 - 21 CS 07.1446 - juris Rn. 10; vgl. auch B.v. 19.3.2010 - 21 CS 10.59 - juris Rn. 7 ff.).

    Im Hinblick auf den Zweck des Waffengesetzes, den Umgang mit Schusswaffen und Munition zu begrenzen und den zuverlässigen und sachkundigen Umgang mit Waffen zu gewährleisten, um die naturgemäß aus dem Besitz und Gebrauch von Waffen resultierenden erheblichen Gefahren einzugrenzen und überwachen zu können (vgl. BayVGH, B.v. 19.3.2010 - 21 CS 10.59 - juris Rn. 14), ist das strafbewehrte Besitz- und Erwerbsverbot (vgl. § 52 Abs. 3 Nr. 8 WaffG) ein geeignetes Mittel der Gefahrenabwehr.

  • VG München, 26.03.2012 - M 7 S 11.4931

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage; Waffenbesitzverbot wegen …

    Der Tatbestand setzt keine darüber hinausgehenden Anhaltspunkte voraus, dass der Antragsteller Waffen missbräuchlich verwenden wird (BayVGH, B. v. 19. März 2010 - 21 CS 10.59 - Rz 12 in einem Fall der unversperrten Verwahrung von Waffen(-teilen) im Wohnzimmer; B. v. 10. August 2007 - 21 CS 07.1446 - Rz 10, B. v. 6. November 2006 - 21 ZB 06.2173 - Rz 12 und B. v. 10. August 2006 - 21 ZB 06.428 - Rz 5 ff.; vgl. auch Gesetzesbegründung vom 7. Dezember 2001, BT-Drs.

    Im Hinblick auf den Zweck des Waffengesetzes, den Umgang mit Schusswaffen und Munition zu begrenzen und den zuverlässigen und sachkundigen Umgang mit Waffen zu gewährleisten, um die naturgemäß aus dem Besitz und Gebrauch von Waffen resultierenden erheblichen Gefahren einzugrenzen und überwachen zu können (BayVGH, B. v. 19. März 2010 - 21 CS 10.59 - Rz 14), ist das strafbewehrte Besitz- und Erwerbsverbot (vgl. § 52 Abs. 3 Nr. 8 WaffG) ein geeignetes Mittel der Gefahrenabwehr.

    Rn. 29 Auch die Interessenabwägung im Übrigen lässt das private Interesse des Antragstellers hinter das öffentliche Interesse zurücktreten (vgl. BayVGH, B. v. 19. März 2010 - 21 CS 10.59 - Rz 14).

  • VG München, 19.02.2018 - M 7 S 17.5733

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit - Verstoß gegen Aufbewahrungsvorschriften

  • VG München, 17.09.2019 - M 7 K 17.4451

    Waffenrechtliche (Un-)Zuverlässigkeit von der sog. "Reichsbürgerbewegung" …

  • VG Würzburg, 07.12.2018 - W 9 K 17.812

    Waffenbesitzverbot für erlaubnisfreie und erlaubnispflichtige Waffen

  • VG München, 17.04.2013 - M 7 S 13.1255
  • VG München, 10.06.2013 - M 7 S 13.2105
  • VG München, 04.05.2022 - M 7 K 20.5750

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse

  • VG München, 12.06.2024 - M 7 K 23.1219

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Zugehörigkeit zur "Reichsbürgerbewegung"

  • VG München, 26.04.2023 - M 7 S 23.1898

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit - auch für erlaubnisfreie Waffen - bei …

  • VG München, 22.06.2017 - M 7 S 16.5690

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen medizinisch indizierten …

  • VG München, 09.02.2022 - M 7 K 21.3403

    Erfolglose Klage gegen den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse

  • VG München, 09.11.2017 - M 7 S 17.2633

    Besitz- und Erwerbsverbot für erlaubnisfreie Waffen und erlaubnisfreie Munition

  • VG München, 27.08.2013 - M 7 S 13.2566
  • VG München, 12.08.2013 - M 7 S 13.2710
  • VG München, 18.06.2013 - M 7 S 13.2331
  • VG Würzburg, 27.10.2015 - W 5 S 15.1007

    EInstweiliger Rechtsschutz, Waffenbesitzkarte, Widerruf, Unzuverlässigkeit, …

  • VG München, 02.08.2017 - M 7 S 17.999

    Waffenbesitzverbot wegen Unzuverlässigkeit

  • VG Bayreuth, 15.10.2024 - B 1 K 24.647

    Erfolglose Klage gegen den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse: …

  • VG München, 24.07.2014 - M 7 S 14.300

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis; Mitglied eines Bandidos Motorcycle …

  • VG Aachen, 27.05.2013 - 6 K 117/11

    Erforderlichkeit der Zuverlässigkeit eines Waffeninhabers i.R.d. Besitzes von …

  • VG Bayreuth, 27.04.2021 - B 1 K 20.700

    Widerruf von Waffenbesitzkarte wegen Verstoß gegen …

  • VG München, 19.12.2017 - M 7 S 17.4278

    Verbot von Besitz und Erwerb erlaubnispflichtiger sowie erlaubnisfreier Waffen …

  • VG Bayreuth, 27.10.2023 - B 1 S 23.820

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnis wegen absoluter Unzuverlässigkeit bei …

  • VG München, 04.12.2019 - M 7 K 17.5929

    Besitz- und Erwerbsverbot für erlaubnisfreie Waffen - Widerruf eines …

  • VG Bayreuth, 09.09.2020 - B 1 S 20.699

    Klage gegen den Widerruf einer Waffenbesitzkarte

  • VG München, 22.03.2016 - M 7 K 16.771

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei erlaubnisfreien Waffen

  • VG München, 24.06.2015 - M 7 K 14.1765

    Untersagung des Besitzes von Waffen oder Munition, die keiner Erlaubnis bedürfen

  • VGH Bayern, 01.10.2014 - 21 CS 14.1765

    Waffenrechtliche Erlaubnis, Widerruf, Bandidos-Mitglied, öffentliches Interesse, …

  • VG München, 25.01.2017 - M 7 K 16.771

    Trunkenheit im Verkehr, Rechtsmittelbelehrung, Körperverletzung, …

  • VG München, 01.07.2016 - M 7 K 15.5924

    Verbot erlaubnisfreier Waffen nach strafgerichtlicher Verurteilung

  • VG München, 08.03.2017 - M 7 K 16.350

    Rechtmäßiges Waffenbesitzverbot wegen fehlender waffenrechtlicher Zuverlässigkeit …

  • VG Ansbach, 23.12.2016 - AN 14 S 16.02086

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis

  • VG Ansbach, 26.10.2016 - AN 14 S 16.00462

    Widerruf von Waffenbesitzkarten

  • VG München, 10.06.2015 - M 7 S 15.1335

    Waffenbesitzverbot wegen mangelnder persönlicher Eignung

  • VG München, 02.11.2021 - M 7 S 21.2937

    Besitz- und Erwerbsverbot für erlaubnisfreie Waffen - einstweiliger Rechtsschutz

  • VG München, 05.05.2015 - M 7 SE 14.5556

    Erfolgloser Antrag eines Waffenbesitzers auf Wiederherstellung der aufschiebenden …

  • VG München, 30.10.2015 - M 7 S 15.4539

    Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage - Widerruf …

  • VG München, 02.01.2014 - M 7 S 13.3862

    Prozesskostenhilfe; Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; …

  • VG München, 12.08.2015 - M 7 S 15.2804

    Abgelehnter Antrag im Streit um Widerruf einer Waffenbesitzkarte

  • VG München, 02.01.2014 - M 7 K 13.2494

    Prozesskostenhilfe; Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; …

  • VG München, 18.10.2013 - M 7 S 13.3695
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