Rechtsprechung
| VGH Bayern, 22.10.2014 - 21 CS 14.2025 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 12.02.2007 - 19 CS 06.2210
Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2014 - 21 CS 14.2025
In diesem Zusammenhang kann die Behörde grundsätzlich von der Richtigkeit der rechtskräftigen Verurteilung, insbesondere der sie tragenden tatsächlichen Feststellungen ausgehen, soweit nicht ausnahmsweise für sie ohne Weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht oder sie ausnahmsweise in der Lage ist, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären (BayVGH, B.v. 12.2.2007 - 19 CS 06.2210 - juris unter Bezugnahme auf BVerwG, B.v. 22.4.1992 - 1 B 61/92 - juris, Steindorf/Heinrich/Papsthart a.a.O. Rn. 4). - VG Hamburg, 24.06.2010 - 4 K 152/09
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse nach rechtskräftiger Verurteilung wegen …
Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2014 - 21 CS 14.2025
Dies wird als verfassungskonform angesehen (BVerwG, U.v. 16.5.2007 - 6 C 24/06 - juris, BayVGH, U.v. 20.9.2007 - 21 BV 07.2029 - juris, VG Hamburg, U.v. 24.6.2010 - 4 K 152/09 - juris). - VGH Bayern, 20.09.2007 - 21 BV 07.2029
Waffenrecht: Widerruf von Waffenbesitzkarten // waffenrechtliche …
Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2014 - 21 CS 14.2025
Dies wird als verfassungskonform angesehen (BVerwG, U.v. 16.5.2007 - 6 C 24/06 - juris, BayVGH, U.v. 20.9.2007 - 21 BV 07.2029 - juris, VG Hamburg, U.v. 24.6.2010 - 4 K 152/09 - juris).
- VG Würzburg, 31.07.2015 - W 5 K 14.759
Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Waffenbesitzkarte wegen Verurteilung zu einer …
Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Klägers wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 22. Oktober 2014 Nr. 21 CS 14.2025 zurück.21 CS 14.2025 hierzu Folgendes ausgeführt:.
f) Die übrigen auf § 46 Abs. 2 und 3 WaffG, Art. 31, 36 VwZVG gestützten Anordnungen des Landratsamts Würzburg im angefochtenen Bescheid, wie Rückgabe der Waffenbesitzkarten und des Feuerwaffenpasses, Unbrauchbarmachung bzw. Abgabe der Waffen und Munition sowie die Zwangsgeldandrohung als Folgeentscheidungen wurden vom Kläger substantiiert nicht in Frage gestellt und können rechtlich ebenfalls nicht beanstandet werden (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2014 Nr. 21 CS 14.2025).
- VG Koblenz, 09.05.2017 - 1 K 770/16
Widerruf einer Waffenbesitzkarte und Einzug des Jagdscheins rechtmäßig
Unter diesen Voraussetzungen wird waffenrechtlich die absolute Unzuverlässigkeit für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft des Urteils unwiderlegbar vermutet, wobei maßgebend allein das entsprechende Strafmaß und nicht die Art des Delikts ist, da nach der gesetzgeberischen Entscheidung die Verurteilung zu einer einjährigen Freiheitsstrafe von einem solchen Gewicht ist, dass das Vertrauen in die Zuverlässigkeit im Umgang mit Waffen für die Dauer der Zehnjahresfrist als nicht wiederherstellbar angesehen wird (vgl. BayVGH, B. v. 22.10.2014 - 21 CS 14.2025 - m. w. N., Rn. 11, juris).In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Vorschriften des Waffengesetzes, die den Umgang mit Waffen und Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung regeln (vgl. § 1 Abs. 1 WaffG), verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind (…vgl. BVerfG, B. v. 23.01.2013 - 2 BvR 1645/10 -, Rn. 6; BVerwG, U. v. 16.05.2007 - 6 C 24/06 - BayVGH, B. v. 22.10.2014, a. a. O.;… OVG NRW, B. v. 06.04.2005 - 20 B 155/05 - VG Hamburg, U. v. 24.6.2010 - 4 K 152/09 - VG München, B. v. 30.10.2015 - M 7 S 15.4592 - Rn. 25, jeweils zitiert nach juris).
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