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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 15.08.2016 - 21 CS 16.1247   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,28515
VGH Bayern, 15.08.2016 - 21 CS 16.1247 (https://dejure.org/2016,28515)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.08.2016 - 21 CS 16.1247 (https://dejure.org/2016,28515)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. August 2016 - 21 CS 16.1247 (https://dejure.org/2016,28515)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Waffenrecht; Widerruf; Waffenbesitzkarte; Eignungszweifel; Alkoholabhängigkeit; Eignungsgutachten

  • rechtsportal.de

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte mangels Aufforderung zur Beibringung eines Eignungsgutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte mangels Aufforderung zur Beibringung eines Eignungsgutachtens

 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung, …

    Auszug aus VGH Bayern, 15.08.2016 - 21 CS 16.1247
    Der Schluss auf die Nichteignung ist aber nur zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - juris Rn. 23ff.;… BayVGH, B.v. 24.7.2015 - 11 CS 15.1203 - juris Rn. 19).

    Sollte sich der Antragsteller weigern, sich untersuchen zu lassen oder ein Gutachten beizubringen, darf die Behörde bei ihrer Entscheidung nach Maßgabe des § 4 Abs. 6 AWaffV auf die Nichteignung des Antragstellers schließen (BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13/01 - juris Rn. 26).

  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für …

    Auszug aus VGH Bayern, 15.08.2016 - 21 CS 16.1247
    Danach liegende Umstände, etwa die nachträgliche Vorlage eines Sachverständigengutachtens, sind daher nicht für die Rechtmäßigkeit der Widerrufsentscheidung maßgebend, sondern können sich gegebenenfalls erst in einem neuen Verfahren auf Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis auswirken (zu einem für den Betroffenen günstigen Sachverständigengutachten im Fahrerlaubnisrecht vgl. BVerwG, U.v. 27.9.1995 - 11 C 34.94 - juris Rn. 9).

    Auch die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung der Bundesanstalt für Straßenwesen (gültig ab 1.5.2014, Nr. 3.13 "Alkohol", abgedruckt in Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Mensch und Sicherheit, Heft M 115), die als Niederschlag sachverständiger Erfahrung von Gewicht sind (vgl. BVerwG, U.v. 27.9.1995 - 11 C 34.94 - juris Rn. 14) bestätigen, dass mit einer entsprechenden Alkoholgewöhnung ein erhöhtes Gefährdungspotential einher geht.

  • VGH Bayern, 25.04.2016 - 11 CS 16.227

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Nichtvorlage eines angeforderten psychiatrischen …

    Auszug aus VGH Bayern, 15.08.2016 - 21 CS 16.1247
    Der Betroffene ist nur verpflichtet, mitzuwirken und ein zu Recht angeordnetes Gutachten beizubringen (vgl. zum Fahrerlaubnisrecht: BayVGH, B.v. 25.4.2016 - 11 CS 16.227 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 24.07.2015 - 11 CS 15.1203

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen

    Auszug aus VGH Bayern, 15.08.2016 - 21 CS 16.1247
    Der Schluss auf die Nichteignung ist aber nur zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (…vgl. BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - juris Rn. 23ff.; BayVGH, B.v. 24.7.2015 - 11 CS 15.1203 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 03.06.2013 - 21 C 13.835

    Beschwerde; Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 15.08.2016 - 21 CS 16.1247
    Rn. 27 Der vom Antragsgegner herangezogene Beschluss des Senats vom 3. Juni 2013 (21 C 13.835 - juris) ist schon insoweit nicht vergleichbar, als es sich dort um ein Waffenbesitzverbot gehandelt hat, vor dessen Erlass die Behörde dem dortigen Kläger Gelegenheit zur Ausräumung der Eignungszweifel durch ein fachärztliches Gutachten eingeräumt hatte (§ 41 Abs. 1 Satz 2, § 6 Abs. 2 WaffG, § 4 Abs. 6 AWaffV).
  • VGH Hessen, 22.11.2016 - 4 B 2306/16

    ALKOHOLABHÄNGIGKEIT; ALKOHOLPROBLEMATIK; BEIBRINGUNGSANORDNUNG; BLUTALKOHOLWERT; …

    Weigert sich der Betroffene, sich untersuchen zu lassen oder bringt er das geforderte Gutachten aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht fristgerecht bei, darf die Behörde bei ihrer Entscheidung nach § 4 Abs. 6 Satz 1 AWaffV auf seine Nichteignung schließen, wenn er in der Beibringungsaufforderung auf diese Möglichkeit hingewiesen wurde (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 15. August 2016 - 21 CS 16.1247 -, juris unter Hinweis auf die zu § 15 b Abs. 2 StVZO a.F. ergangene Rechtsprechung des BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2001 - 3 C 13.01 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 21. Februar 2014 -, a.a.O.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.2021 - 3 M 185/21

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis bei waffenrechtlichen Eignungsbedenken …

    Der Schluss auf die Nichteignung ist aber nur zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 15. August 2016 - 21 CS 16.1247 - juris Rn. 15 f.).

    Erst nach dem Erlass des Widerspruchsbescheides liegende Umstände sind für die Rechtmäßigkeit der Widerrufsentscheidung ohne Bedeutung und können sich gegebenenfalls erst in einem neuen Verfahren auf Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis auswirken (vgl. BayVGH, Beschluss vom 15. August 2016, a.a.O. Rn. 17).

    Rn. 22 In Übertragung dieser Grundsätze des Fahrerlaubnisrechts auf die Fallgruppe bestehender Alkoholproblematiken im Waffenrecht (vgl. zur Übertragbarkeit der im Fahrerlaubnisrecht entwickelten Grundsätze zum Thema "Alkoholproblematik und Eignungszweifel" in ihren wesentlichen Zügen auf die Klärung von Eignungsbedenken im Waffenrecht: u.a. BayVGH, Beschluss vom 15. August 2016 - 21 CS 16.1247 - juris Rn. 19) lässt das Gutachten hinreichend nachvollziehbare Ausführungen dazu vermissen, weshalb beim Antragsteller ein Alkoholmissbrauch im waffenrechtlichen Sinne gegeben sein soll, obgleich eine Verwendung von Waffen unter Alkoholeinfluss, also ein Verstoß gegen das Trennungsgebot nicht vorlag.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.2024 - 6 S 1171/23

    Reichsbürger; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; unklarer Tatsachenhintergrund …

    Danach liegende Umstände sind für die Rechtmäßigkeit der Widerrufsentscheidung nicht maßgebend und können sich gegebenenfalls erst in einem neuen Verwaltungsverfahren auswirken (vgl. BayVGH, Beschluss vom 15.08.2016 - 21 CS 16.1247 -, juris Rn. 17).
  • VG München, 04.12.2019 - M 7 K 17.5929

    Besitz- und Erwerbsverbot für erlaubnisfreie Waffen - Widerruf eines …

    Der Schluss auf die Nichteignung ist aber nur zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. BayVGH, B.v. 15.8.2016 - 21 CS 16.1247 - juris Rn. 16).

    Im Einklang mit den Richtlinien hat das Bundesverwaltungsgericht zur Eignung von Fahrerlaubnisinhabern wiederholt entschieden, dass Personen, die Blutalkoholwerte von 1, 6 ? und mehr erreichen, regelmäßig - auch wenn sie Ersttäter sind - an einer dauerhaften ausgeprägten Alkoholproblematik leiden, so dass die Straßenverkehrsbehörde in solchen Fällen Art, Inhalt und Folgen einer möglichen Alkoholabhängigkeit des betreffenden Fahrerlaubnisinhabers und ihre Auswirkungen auf sein Verhalten im Straßenverkehr mit den erforderlichen und angemessenen Mitteln aufzuklären habe (vgl. BayVGH, B.v. 15.8.2016 - 21 CS 16.1247 - juris Rn. 20).

    Die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffenrecht vom 5. März 2012 - WaffVwV - benennt als Beispiel für das Bekanntwerden von Tatsachen, die Bedenken gegen die persönliche Eignung im Sinn von § 6 WaffG begründen, die amtliche Feststellung einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1, 6? (Nr. 6.3 WaffVwV) und überträgt damit diese Erkenntnisse auf das Waffenrecht (vgl. BayVGH, B.v. 15.8.2016 - 21 CS 16.1247 - juris Rn. 21).

  • OVG Sachsen, 19.08.2024 - 6 B 18/24

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Schluss aus der Nichtvorlage eines Gutachtens …

    Der Schluss auf die Nichteignung ist nur zulässig, wenn die Anordnung der Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (…vgl. BVerwG, Urt. v. 17. November 2016 - 3 C 20.15 -, juris Rn. 19 zu § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV m. w. N.;… zu § 4 Abs. 6 Satz 1 AWaffV: OVG LSA, Beschl. v. 1. Dezember 2021 - 3 M 185/21 -, juris Rn. 5; BayVGH, Beschl. v. 15. August 2016 - 21 CS 16.1247 -, juris Rn. 16).
  • VG München, 11.06.2021 - M 7 S 21.185

    Widerruf waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse, Ungültigerklärung und …

    Der Schluss auf die Nichteignung ist aber nur zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. BayVGH, B.v. 15.8.2016 - 21 CS 16.1247 - juris Rn. 16).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der ähnlich gelagerten Problematik im Fahrerlaubnisrecht leiden Personen, die Blutalkoholwerte von 1, 6 Promille und mehr erreichen, regelmäßig - auch wenn sie Ersttäter sind - an einer dauerhaften, ausgeprägten Alkoholproblematik, so dass die Erlaubnisbehörden in derartigen Fällen Art, Inhalt und Folgen einer möglichen Alkoholabhängigkeit des betreffenden Fahrerlaubnisinhabers und ihre Auswirkungen auf sein Verhalten im Straßenverkehr mit den erforderlichen und angemessenen Mitteln aufzuklären haben (…vgl. VG Düsseldorf, B.v. 8.11.2012 - 22 L 1486/12 - juris Rn. 15 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 27.9.1995 - 11C 34/94 - juris Rn. 14 m.w.N. und VG Augsburg, B.v. 15.6.2011 - Au 4 S 11.793, Au 4 S 11.795 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 15.8.2016 - 21 CS 16.1247 - juris Rn. 20;… HessVGH, B.v. 22.11.2016 - 4 B 2306/16 - juris Rn. 13).

  • VG München, 22.12.2021 - M 7 S 21.4077

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse: Verdacht fehlender persönlicher Eignung …

    Der Schluss auf die Nichteignung ist aber nur zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. BayVGH, B.v. 15.8.2016 - 21 CS 16.1247 - juris Rn. 16).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der ähnlich gelagerten Problematik im Fahrerlaubnisrecht leiden Personen, die Blutalkoholwerte von 1, 6 Promille und mehr erreichen, regelmäßig - auch wenn sie Ersttäter sind - an einer dauerhaften, ausgeprägten Alkoholproblematik, sodass die Erlaubnisbehörden in derartigen Fällen Art, Inhalt und Folgen einer möglichen Alkoholabhängigkeit des betreffenden Fahrerlaubnisinhabers und ihre Auswirkungen auf sein Verhalten im Straßenverkehr mit den erforderlichen und angemessenen Mitteln aufzuklären haben (…vgl. VG Düsseldorf, B.v. 8.11.2012 - 22 L 1486/12 - juris Rn. 15 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 27.9.1995 - 11C 34/94 - juris Rn. 14 m.w.N. und VG Augsburg, B.v. 15.6.2011 - Au 4 S 11.793, Au 4 S 11.795 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 15.8.2016 - 21 CS 16.1247 - juris Rn. 20;… HessVGH, B.v. 22.11.2016 - 4 B 2306/16 - juris Rn. 13).

  • VG München, 04.05.2022 - M 7 K 20.5750

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse

    Der Schluss auf die Nichteignung ist aber nur zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. BayVGH, B.v. 15.8.2016 - 21 CS 16.1247 - juris Rn. 16).

    Ist eine solch hoher Promillewert amtlich festgestellt, genügt bereits die einmalige und erstmalige Verfehlung, um tatsachenbegründete Zweifel an der persönlichen Eignung zu begründen (…vgl. VG Düsseldorf, B.v. 8.11.2012 - 22 L 1486/12 - juris Rn. 15 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 27.9.1995 - 11C 34/94 - juris Rn. 14 m.w.N. und VG Augsburg, B.v. 15.6.2011 - Au 4 S 11.793, Au 4 S 11.795 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 15.8.2016 - 21 CS 16.1247 - juris Rn. 20;… HessVGH, B.v. 22.11.2016 - 4 B 2306/16 - juris Rn. 13).

  • VG Bayreuth, 22.03.2018 - B 1 S 18.159

    Widerruf der Waffenbesitzkarte und Einziehung des Jagdscheins wegen …

    Rn. 38 dd) Damit durfte die Antragsgegnerin im Zeitpunkt des Bescheidserlasses am 21.06.2017 nach § 45 Abs. 4 Satz 1 WaffG und § 4 Abs. 6 Satz 1 AWaffV auf die waffenrechtliche Nichteignung des Antragstellers schließen (vgl. BayVGH, B.v. 15.08.2016 - 21 CS 16.1247 - juris Rn. 16 m.w.N.) und war gehalten, die waffenrechtliche Erlaubnis zu entziehen.

    Danach liegende Umstände, wie die erst am 22.01.2018 und 05.02.2018 erstellten Arztberichte, sind daher nicht für die Rechtmäßigkeit der Widerrufsentscheidung maßgebend, sondern können sich gegebenenfalls erst in einem neuen Verfahren auf (Wieder-)Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis auswirken (vgl. BayVGH, B.v. 15.08.2016 - 21 CS 16.1247 - juris, Rn. 17 m.w.N.).

  • VG München, 21.02.2022 - M 7 S 21.80

    Widerruf des Kleinen Waffenscheins- Führern einer mit Reizstoffkartuschen …

    Der Schluss auf die Nichteignung ist aber nur zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. BayVGH, B.v. 15.8.2016 - 21 CS 16.1247 - juris Rn. 16).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der ähnlich gelagerten Problematik im Fahrerlaubnisrecht leiden Personen, die Blutalkoholwerte von 1, 6 Promille und mehr erreichen, regelmäßig - auch wenn sie Ersttäter sind - an einer dauerhaften, ausgeprägten Alkoholproblematik, sodass die Erlaubnisbehörden in derartigen Fällen Art, Inhalt und Folgen einer möglichen Alkoholabhängigkeit des betreffenden Fahrerlaubnisinhabers und ihre Auswirkungen auf sein Verhalten im Straßenverkehr mit den erforderlichen und angemessenen Mitteln aufzuklären haben (…vgl. VG Düsseldorf, B.v. 8.11.2012 - 22 L 1486/12 - juris Rn. 15 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 27.9.1995 - 11C 34/94 - juris Rn. 14 m.w.N. und VG Augsburg, B.v. 15.6.2011 - Au 4 S 11.793, Au 4 S 11.795 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 15.8.2016 - 21 CS 16.1247 - juris Rn. 20;… HessVGH, B.v. 22.11.2016 - 4 B 2306/16 - juris Rn. 13).

  • VG Stuttgart, 28.08.2020 - 5 K 8253/19

    Befugnis zur Auswahl der Gutachtergruppe

  • VGH Bayern, 06.06.2018 - 21 CS 18.658

    Widerruf und Rückgabe einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis

  • VGH Bayern, 06.06.2018 - 21 CS 18.659

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Widerruf der Waffenbesitzkarte

  • VG München, 08.03.2017 - M 7 K 16.1777

    Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen fehlender Eignung

  • VG München, 13.05.2024 - M 7 S 23.3923

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse, Verdacht fehlender persönlicher Eignung, …

  • VG München, 18.02.2022 - M 7 S 22.211

    Erfolgloser Eilantrag gegen den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse

  • VG München, 13.02.2022 - M 7 S 22.211

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse

  • VGH Bayern, 24.10.2019 - 21 CS 18.2298

    Widerruf waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse

  • VG Regensburg, 25.06.2025 - RO 4 S 25.1118

    Waffenrechtliche Erlaubnis, Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit, Waffenrechtliche …

  • VG Ansbach, 15.08.2023 - AN 16 S 23.1490

    Widerruf von waffenrechtlichen, jagdrechtlichen und sprengstoffrechtlichen …

  • VGH Bayern, 15.06.2020 - 24 ZB 19.2340

    Versagung der Erteilung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis

  • VGH Bayern, 18.12.2019 - 21 C 19.881

    Erfolglose PKH-Beschwerde wegen Widerrufs eines kleinen Waffenscheins

  • VG München, 15.02.2022 - M 7 S 21.3274

    Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen den Widerruf waffenrechtlicher …

  • VG Ansbach, 14.11.2023 - AN 16 K 22.02568

    Erfolglose Klage gegen Widerruf von Waffenbesitzkarte wegen Suizidgefahr und …

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