Rechtsprechung
| VGH Bayern, 04.11.2019 - 21 CS 19.226 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis und Ungültigerklärung sowie Einziehung eines Jagdscheines; Unzuverlässigkeit wegen Aufbewahrungsverstoß; Rechtswidrigkeit der Anordnung der "dauerhaften" Überlassung von Waffen und Munition an einen Berechtigten; Umfang des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 14.01.2019 - RN 4 S 18.2056
- VGH Bayern, 04.11.2019 - 21 CS 19.226
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03
Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung …
Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2019 - 21 CS 19.226
Hat sich schon der Gesetzgeber für den Sofortvollzug entschieden, sind die Gerichte - neben der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache - zu einer Einzelfallbetrachtung grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände angehalten, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen ist (vgl. BVerfG, B.v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - juris Rn. 21 f.). - BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 36.87
Inhaber einer Waffenbesitzkarte - Trunkenheit im Verkehr - Gemeingefährliche …
Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2019 - 21 CS 19.226
Dem kann auch auf andere Weise als durch Eigentumsübertragung Rechnung getragen werden (BVerwG, U.v. 17.10.1989 - 1 C 36/87 - juris Rn. 21). - VGH Bayern, 04.03.2016 - 21 CS 15.2718
Führen einer schussbereiten Waffe im Zusammenhang mit der Jagdausübung
Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2019 - 21 CS 19.226
Denn diese Folgeentscheidungen stellen sicher, dass der kraft Gesetzes (§ 45 Abs. 5 WaffG) sofort vollziehbare Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse tatsächlich umgesetzt wird (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 21 CS 15.2718 - juris Rn. 17).
- VGH Bayern, 15.08.2008 - 19 CS 08.1471
Vermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit bei einer Verurteilung zu einer …
Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2019 - 21 CS 19.226
Demzufolge ist weder hinsichtlich der Ungültigerklärung und Einziehung des Jagdscheins (§ 18 S. 1 in Verbindung mit § 17 Abs. 1 S. 2 BJagdG) noch hinsichtlich der diesbezüglichen Anordnung des Sofortvollzugs nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO eine andere rechtliche Sichtweise angebracht oder eine andere Entscheidung zu treffen als im Rahmen der angefochtene waffenrechtlichen Entscheidungen (BayVGH, B.v. 15.8.2008 . - 19 CS 08.1471 - juris Rn. 25 - 28). - BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 7.77
Verhinderung der Waffenführung durch Nichtberechtigte - Sinn und Zweck der …
Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2019 - 21 CS 19.226
Der Betroffene muss die eigene tatsächliche Gewalt aufgeben, weil er nach Wegfall der Erlaubnis nicht mehr zum Waffenbesitz, auch nicht zu einer derartigen Form des Mitbesitzes, befugt ist bzw. befugt sein kann (BVerwG, U.v. 6.12.1978 - 1 C 7.77 - juris). - VGH Bayern, 12.02.2007 - 19 CS 06.2210
Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2019 - 21 CS 19.226
Der Antragsteller macht darüber hinaus nicht geltend, die Jagdausübung berufsmäßig auszuüben (BayVGH, B.v. 12.2.2007 19 CS 06.2210 - juris Rn. 28).
- VG Regensburg, 07.03.2022 - RO 4 S 22.28
Erfolgloser Antrag auf Anordnung der aufschiebende Wirkung einer Klage gegen …
Hat sich schon der Gesetzgeber für den Sofortvollzug entschieden, sind die Gerichte - neben der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache - zu einer Einzelfallbetrachtung grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände angehalten, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen ist (BayVGH, B.v. 4.11.2019 - 21 CS 19.226 - juris Rn. 20;… B.v. 6.6.2018 - 21 CS 18.658 - juris Rn. 27 jeweils unter Verweis auf BVerfG, B.v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - juris Rn. 21 f.).Auch wenn der Gesetzgeber dies nicht zum Anlass genommen hat, eine dem § 45 Abs. 5 WaffG vergleichbare Regelung in das Bundesjagdgesetz aufzunehmen, so ergibt sich daraus gleichwohl die gesetzgeberische Wertung, dass weder hinsichtlich der Entscheidung nach § 18 Satz 1 BJagdG i.V.m. § 17 Abs. 1 Satz 2 BJagdG noch hinsichtlich der diesbezüglichen Anordnung des Sofortvollzugs nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO eine andere Sichtweise angebracht oder eine andere Entscheidung zu treffen wäre als im Rahmen der waffenrechtlichen Entscheidungen (vgl. BayVGH, B.v. 4.11.2019 - 21 CS 19.226 - juris Rn. 25).
- VG Regensburg, 02.02.2021 - RN 4 K 19.1980
Waffenverbot wegen erheblicher strafrechtlicher Verurteilungen
Mithin kommt es nicht darauf an, dass - entgegen der Ansicht des Klägers - eine Überlassung gemäß der Legaldefinition in Nr. 3 im Abschnitt 2 der Anlage 1 zum WaffG keine Eigentumsübertragung voraussetzt (BayVGH, B.v. 14.1.2019 - 21 CS 19.226 - juris Rn. 19). - VG Augsburg, 07.02.2022 - Au 8 S 22.1
Erfolglose vorläufige Rechtsschutzbegehren gegen den Widerruf von …
Einer ausdrücklichen Ungültigkeitserklärung bedarf es bei einer Befristung des Jagdscheins nicht (…vgl. VG Augsburg, U.v. 18.6.2008 - 4 K 07.1178 - juris Rn. 22;… B.v. 15.6.2011 - Au 4 S 11.793, Au 4 S 11.795 - juris Rn. 22; vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 4.11.2019 - 21 CS 19.226 - juris Rn. 25).
- VGH Bayern, 12.01.2022 - 24 ZB 21.1844
Widerruf der Waffenbesitzkarte
Rn. 5 Die hiergegen gerichtete Beschwerde hatte mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. November 2019 (Az.: 21 CS 19.226) nur insoweit Erfolg, als sie sich gegen die in Nummer 4 des Bescheids auf der Rechtsgrundlage des § 46 Abs. 2 Satz 1 WaffG getroffene Anordnung des dauerhaften Unbrauchbarmachens oder "dauerhaften" Überlassens nach Erlaubnisende richtete. - VG Regensburg, 25.05.2021 - RN 4 K 19.2072
Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen unsicherer Aufbewahrung von Munition
Das Gericht schließt sich insoweit den Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Beschluss vom 4.11.2019 im Eilverfahren RN 21 CS 19.226 an. - VG München, 20.07.2021 - M 7 S 21.1425
Widerruf einer Waffenbesitzkarte und Einziehung eines Jagdscheins
Das gesellschaftliche Leben des Antragstellers ist seinem privaten Lebensbereich zuzuordnen; etwaige jagdrechtliche Verpflichtungen lassen sich z.B. durch die Beauftragung eines anderen Jägers erfüllen (vgl. BayVGH, B.v. 4.11.2019 - 21 CS 19.226 - juris Rn. 24). - VG Regensburg, 16.01.2023 - RO 4 S 22.2879
Bescheid, Vollziehung, Ermessensentscheidung, Anfechtungsklage, Frist, Anordnung, …
Eine solche Anordnung ist von § 46 Abs. 2 Satz 1 WaffG indes nicht gedeckt (zur Anordnung der "dauerhaften Überlassung" vgl. BayVGH, B.v. 4.11.2019 - 21 CS 19.226 - BeckRS 2019, 28135 Rn. 12 f.;… VG Regensburg, U.v. 25.5.2021 - RN 4 K 19.2072 - juris Rn. 26). - VG Regensburg, 16.01.2023 - RO 4 S 22.2877
Bescheid, Vollziehung, Ermessensentscheidung, Anfechtungsklage, Frist, Anordnung, …
Eine solche Anordnung ist von § 46 Abs. 2 Satz 1 WaffG indes nicht gedeckt (zur Anordnung der "dauerhaften Überlassung" vgl. BayVGH, B.v. 4.11.2019 - 21 CS 19.226 - BeckRS 2019, 28135 Rn. 12 f.;… VG Regensburg, U.v. 25.5.2021 - RN 4 K 19.2072 - juris Rn. 26).
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