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Rechtsprechung
   LG Bielefeld, 20.05.2010 - 21 S 46/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9231
LG Bielefeld, 20.05.2010 - 21 S 46/09 (https://dejure.org/2010,9231)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 20.05.2010 - 21 S 46/09 (https://dejure.org/2010,9231)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - 21 S 46/09 (https://dejure.org/2010,9231)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Zahlung weiterer Mietwagenkosten nach vollumfänglicher Befriedigung durch eine bereits vorprozessual erfolgte Zahlung; Bestimmung der zweckmäßigen und notwendigen Kosten für einen Mietwagen; Bemessung der Mietwagenkosten anhand des Wertes des sog. ...

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus LG Bielefeld, 20.05.2010 - 21 S 46/09
    Erforderlichkeit nach § 249 II 1 BGB bedeutet für den Bereich der Mietwagenkosten, dass der Geschädigte von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs (innerhalb eines gewissen Rahmens) grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis verlangen kann (st. Rspr. des BGH, zuletzt: BGH, NJW 2009, 58, 58; BGH, Beschluss vom 13.01.2009, VI ZR 134/08).

    Rn. 11 Der Bundesgerichtshof hat unter Hinweis auf die besondere Freiheit des Tatrichters in der Zwischenzeit diverse unterschiedliche Ansätze der Instanzgerichte gebilligt (BGH, NJW 2009, 58: Schwacke-Liste 2003 zzgl. Inflationsausgleich; BGH, NJW 2008, 1519 sowie BGH, Beschluss vom 13.01.2009, VI ZR 134/08: Schwacke-Liste 2006; BGH, NJW 2008, 2910: Schwacke-Liste 2003).

    Diese Art der Berechnung ist auch vom Bundesgerichtshof unbeanstandet geblieben (NJW 2009, 58, 60).

    Rn. 61 Aufgrund dessen kann ebenfalls offen bleiben, ob die Prüfung der Erforderlichkeit i.S.d. § 249 II 1 BGB nicht notwendig ist, weil dem Geschädigten ein Normaltarif in der konkreten Situation nicht zugänglich war und er im Hinblick auf die subjektbezogene Schadensbetrachtung einen den Normaltarif übersteigenden Betrag auch dann verlangen kann, wenn die Erhöhung nicht durch unfallspezifische Mehrleistungen gerechtfertigt ist (vgl. BGH, zuletzt NJW 2009, 58; BGH, Beschluss vom 13.01.2009, VI ZR 134/08).

  • BGH, 13.01.2009 - VI ZR 134/08

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Bielefeld, 20.05.2010 - 21 S 46/09
    Erforderlichkeit nach § 249 II 1 BGB bedeutet für den Bereich der Mietwagenkosten, dass der Geschädigte von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs (innerhalb eines gewissen Rahmens) grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis verlangen kann (st. Rspr. des BGH, zuletzt: BGH, NJW 2009, 58, 58; BGH, Beschluss vom 13.01.2009, VI ZR 134/08).

    Rn. 11 Der Bundesgerichtshof hat unter Hinweis auf die besondere Freiheit des Tatrichters in der Zwischenzeit diverse unterschiedliche Ansätze der Instanzgerichte gebilligt (BGH, NJW 2009, 58: Schwacke-Liste 2003 zzgl. Inflationsausgleich; BGH, NJW 2008, 1519 sowie BGH, Beschluss vom 13.01.2009, VI ZR 134/08: Schwacke-Liste 2006; BGH, NJW 2008, 2910: Schwacke-Liste 2003).

    Rn. 61 Aufgrund dessen kann ebenfalls offen bleiben, ob die Prüfung der Erforderlichkeit i.S.d. § 249 II 1 BGB nicht notwendig ist, weil dem Geschädigten ein Normaltarif in der konkreten Situation nicht zugänglich war und er im Hinblick auf die subjektbezogene Schadensbetrachtung einen den Normaltarif übersteigenden Betrag auch dann verlangen kann, wenn die Erhöhung nicht durch unfallspezifische Mehrleistungen gerechtfertigt ist (vgl. BGH, zuletzt NJW 2009, 58; BGH, Beschluss vom 13.01.2009, VI ZR 134/08).

  • BGH, 09.10.2007 - VI ZR 27/07

    Erforderlichkeit der Mietwagenkosten zum Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Bielefeld, 20.05.2010 - 21 S 46/09
    Entsprechend stellt dieses - auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2007, 3782; NJW 2007, 1449) - eine geeignete Grundlage für die Schätzung des Normaltarifs dar.

    Im Verhältnis zwischen dem Geschädigten und dem Schädiger kommt es vor diesem Hintergrund nicht darauf an, ob dem Geschädigten als Mieter eines Ersatzfahrzeugs möglicherweise gegen den Vermieter ein vertraglicher Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer Aufklärungspflicht zusteht, den er einer Forderung des Vermieters auf Zahlung des Mietzinses entgegenhalten könnte (BGH, NJW-RR 2009, 130, 131; BGH, NJW 2007, 3782; BGH, NJW 2005, 1043; BGH, NJW 2005, 1726).

  • BGH, 16.09.2008 - VI ZR 226/07

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus LG Bielefeld, 20.05.2010 - 21 S 46/09
    Rn. 64 In rechtlicher Hinsicht ist jedoch darauf hinzuweisen, dass eine Aufklärungspflichtverletzung im mietvertraglichen Verhältnis zwischen Mietwagenunternehmer und Geschädigtem den Anspruch des Geschädigten gegen den Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer ohnehin nicht berührt (BGH, NJW-RR 2009, 130, 131).

    Im Verhältnis zwischen dem Geschädigten und dem Schädiger kommt es vor diesem Hintergrund nicht darauf an, ob dem Geschädigten als Mieter eines Ersatzfahrzeugs möglicherweise gegen den Vermieter ein vertraglicher Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer Aufklärungspflicht zusteht, den er einer Forderung des Vermieters auf Zahlung des Mietzinses entgegenhalten könnte (BGH, NJW-RR 2009, 130, 131; BGH, NJW 2007, 3782; BGH, NJW 2005, 1043; BGH, NJW 2005, 1726).

  • LG Bielefeld, 09.10.2009 - 21 S 27/09

    Schätzung des Mietwagennormaltarifs durch Schwacke-Liste und Fraunhofer-Studie

    Auszug aus LG Bielefeld, 20.05.2010 - 21 S 46/09
    Es kann daher dahingestellt bleiben, ob derartige Tarife der genannten Unternehmen tatsächlich günstiger sind, als die unmittelbar an den Anmietstationen dieser Vermieter angebotenen Tarife (st. Rspr. der Kammer, zuletzt: Urteil vom 13.02.2008, 21 S 207/07 sowie Urteil vom 13.05.2009, 21 S 27/09).

    Die Annahme, dass Vermieter bei längerfristigen Anmietungen überschießende, nicht mehr in Wochenpauschalen aufgehende Miettage mit dem Kurzzeittarif berechnen, erscheint der Kammer fernliegend (st. Rspr. der Kammer, zuletzt: Urteil vom 13.02.2008, 21 S 207/07 sowie Urteil vom 13.05.2009, 21 S 27/09).

  • LG Bielefeld, 13.02.2008 - 21 S 207/07

    Mietwagenkosten i.R.d. "Normaltarifs" als ersatzfähiger Herstellungsaufwand; …

    Auszug aus LG Bielefeld, 20.05.2010 - 21 S 46/09
    Es kann daher dahingestellt bleiben, ob derartige Tarife der genannten Unternehmen tatsächlich günstiger sind, als die unmittelbar an den Anmietstationen dieser Vermieter angebotenen Tarife (st. Rspr. der Kammer, zuletzt: Urteil vom 13.02.2008, 21 S 207/07 sowie Urteil vom 13.05.2009, 21 S 27/09).

    Die Annahme, dass Vermieter bei längerfristigen Anmietungen überschießende, nicht mehr in Wochenpauschalen aufgehende Miettage mit dem Kurzzeittarif berechnen, erscheint der Kammer fernliegend (st. Rspr. der Kammer, zuletzt: Urteil vom 13.02.2008, 21 S 207/07 sowie Urteil vom 13.05.2009, 21 S 27/09).

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus LG Bielefeld, 20.05.2010 - 21 S 46/09
    Rn. 11 Der Bundesgerichtshof hat unter Hinweis auf die besondere Freiheit des Tatrichters in der Zwischenzeit diverse unterschiedliche Ansätze der Instanzgerichte gebilligt (BGH, NJW 2009, 58: Schwacke-Liste 2003 zzgl. Inflationsausgleich; BGH, NJW 2008, 1519 sowie BGH, Beschluss vom 13.01.2009, VI ZR 134/08: Schwacke-Liste 2006; BGH, NJW 2008, 2910: Schwacke-Liste 2003).

    Rn. 32 Der maßgebliche Markt ist der Mietwagenmarkt in J. - Postleitzahlengebiet 986 (Schwacke) bzw. 98 (Fraunhofer) -, da dort die streitige Anmietung erfolgte (vgl. dazu BGH, r + s 2008, 258, 259, Rn. 11).

  • BGH, 28.06.2006 - XII ZR 50/04

    Aufklärungspflichten des Autovermieters bei Anbieten eines über dem Normaltarif …

    Auszug aus LG Bielefeld, 20.05.2010 - 21 S 46/09
    Ein solcher Schadensersatzanspruch, den der Bundesgerichtshof im Verhältnis der Mietvertragsparteien ausdrücklich bejaht hat (NJW 2007, 2759; NJW 2006, 2618), ändert nichts an der Verpflichtung des Schädigers, dem Geschädigten die objektiv erforderlichen Mietwagenkosten zu erstatten.
  • OLG Bremen, 25.02.2005 - 4 U 61/04

    Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkung: Begriff und Zeitpunkt der Leistung …

    Auszug aus LG Bielefeld, 20.05.2010 - 21 S 46/09
    Im Verhältnis zwischen dem Geschädigten und dem Schädiger kommt es vor diesem Hintergrund nicht darauf an, ob dem Geschädigten als Mieter eines Ersatzfahrzeugs möglicherweise gegen den Vermieter ein vertraglicher Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer Aufklärungspflicht zusteht, den er einer Forderung des Vermieters auf Zahlung des Mietzinses entgegenhalten könnte (BGH, NJW-RR 2009, 130, 131; BGH, NJW 2007, 3782; BGH, NJW 2005, 1043; BGH, NJW 2005, 1726).
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 160/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Bielefeld, 20.05.2010 - 21 S 46/09
    Im Verhältnis zwischen dem Geschädigten und dem Schädiger kommt es vor diesem Hintergrund nicht darauf an, ob dem Geschädigten als Mieter eines Ersatzfahrzeugs möglicherweise gegen den Vermieter ein vertraglicher Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer Aufklärungspflicht zusteht, den er einer Forderung des Vermieters auf Zahlung des Mietzinses entgegenhalten könnte (BGH, NJW-RR 2009, 130, 131; BGH, NJW 2007, 3782; BGH, NJW 2005, 1043; BGH, NJW 2005, 1726).
  • BGH, 12.06.2007 - VI ZR 161/06

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

  • BGH, 13.02.2007 - VI ZR 105/06

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

  • BGH, 27.06.2007 - XII ZR 53/05

    Schadensersatzansprüche des Mieters eines Kfz zu einem Unfallersatztarif

  • BGH, 24.06.2008 - VI ZR 234/07

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

  • BGH, 12.09.2007 - VIII ZR 194/06

    Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach Vertragsbeendigung: Bestimmung des …

  • OLG München, 25.07.2008 - 10 U 2539/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzgrundlage für Mietwagenkosten

  • OLG Köln, 10.10.2008 - 6 U 115/08

    Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

  • OLG Jena, 27.11.2008 - 1 U 555/07

    Zur Höhe der ersatzfähigen Mietwagenkosten

  • AG Villingen-Schwenningen, 20.04.2011 - 6 C 49/11
    _ätzung in rälten wie dem vorliegenden (vgl. oLG Köln schaden-praxis2010,3g6;oLG SaarbrückenNJW-RR 2010, s41; LG Köln schaden-praxis 2010, 39g; LG Karlsruhe,Urteilvom 14.0s.2010,g s 442109: LG Kassel,Urteilvom 20.01.2011,1 s 2}sl10; LG Bielefeld, Blschlussvom 20.05.2010,21 S 46/09).
  • AG Bielefeld, 08.12.2024 - 417 C 75/24
    Rn. 8 Die Ermittlung des angemessenen Normaltarifs erfolgt nach der hier maßgeblichen ständigen Rechtsprechung des Landgerichts Bielefeld (vgl. LG Bielefeld, Urteil vom 27.08.2014 - 21 S 168/13, juris; Beschluss vom 19.08.2014 - 22 S 199/14; Urteil vom 20.05.2010 - 21 S 46/09, juris, Urteil vom 03.02.2021 - 22 S 162/20) gemäß § 287 ZPO anhand des Mittelwerts der sich jeweils nach dem Mietpreisspiegel des Unternehmens Eurotax Schwacke und dem Marktpreisspiegel Mietwagen Deutschland des Fraunhofer Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation ergebenden Beträge (vgl. LG Bielefeld, Urteil vom 27.08.2014 - 21 S 168/13, juris; Beschluss vom 19.08.2014 - 22 S 199/14; Urteil vom 20.05.2010 - 21 S 46/09, juris, Urteil vom 03.02.2021 - 22 S 162/20).
  • AG Winsen, 17.11.2020 - 20 C 837/18
    Wieder ein anderer Teil der Rechtsprechung bildet das arithmetische Mittel zwischen den Werten, die die Liste des Frauenhofer Instituts und die Schwacke Liste angeben (LG Bielefeld -- vgl. Beschl. v. 20.05.2010 - 21 S 46/09.
  • AG Peine, 08.07.2024 - 5 C 339/21
    Die Wahrheit liegt offenbar in der Mitte (ebenso LG Bielefeld, Urt. v. 20.05.2010, 21 S 46/09;… LG Karlsruhe, Urt. v. 14.05.2010, 9 S 442/09; OLG Celle, Urteil vom 29.02.2012; OLG Celle, Urteil vom 13.04.2016, Az. 14 U 127/15).
  • AG Flensburg, 22.07.2010 - 69 C 218/10
    Eine Beweiserhebung durch Einholung eines Sachverständigengutachtens hält das Gericht jedoch nicht für erforderlich, da eine nach § 287 ZPO geeignete Schätzgrundlage dadurch erreicht werden kann, indem der Mittelwert aus beiden Listen berechnet wird (vgl. LG Bielefeld, Beschluss v. 20.05.2010,Az: 21 S 46/09).
  • AG Schleswig, 08.06.2010 - 3 C 117/10

    Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten durch Bildung eines Mittelwertes …

    Rn. 7 Das Landgericht Bielefeld hat sich im Beschluss vom 20.05.2010 (21 S 46/09) dafür entschieden, den ortsüblichen Normaltarif aus einem Mittelwert zwischen dem Wert der Schwacke-Liste und dem Wert des Fraunhofer Mietpreisspiegels berechnet.
  • LG Bielefeld, 25.05.2021 - 22 S 254/20
    Rn. 7 Die Ermittlung des angemessenen Normaltarifs erfolgt nach ständiger Rechtsprechung der Berufungszivilkammern des Landgerichts Bielefeld gemäß § 287 ZPO anhand des Mittelwerts der sich jeweils nach dem Mietpreisspiegel des Unternehmens Eurotax Schwacke und dem Marktpreisspiegel Mietwagen Deutschland des Fraunhofer Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation ergebenden Beträge (vgl. LG Bielefeld, Urteil vom 27.08.2014 - 21 S 168/13, juris; Beschluss vom 19.08.2014 - 22 S 199/14; Urteil vom 20.05.2010 - 21 S 46/09, juris, Urteil vom 03.02.2021 - 22 S 162/20).
  • AG Bonn, 04.08.2010 - 101 C 114/10

    Winterreifen als Bestandteil des Normaltarifs bei Berechnung von Mietwagenpreisen

    Diesem Ansatz hat sich zwischenzeitlich das Landgericht Bielefeld angeschlossen (Beschluss vom 20.05.2010, 21 S 46/09).
  • AG Siegburg, 29.07.2010 - 103 C 75/10

    Kostenerstattungspflicht bei Unfallersatzanmietungen von Kraftfahrzeugen nach den …

    Insoweit wird in vollem Umfang auf die zutreffenden Erwägungen in den Urteilen des OLG Saarbrücken vom 22.12.2009 (NJW-RR 2010, 541 ff.) und des LG Bielefeld vom 21.05.2010 (21 S 46/09) Bezug genommen.
  • AG Peine, 17.06.2024 - 5 C 485/22
    Die Wahrheit liegt offenbar in der Mitte (ebenso LG Bielefeld, Urt. v. 20.05.2010, 21 S 46/09;… LG Karlsruhe, Urt. v. 14.05.2010, 9 S 442/09; OLG Celle, Urteil vom 29.02.2012; OLG Celle, Urteil vom 13.04.2016, Az. 14 U 127/15).
  • AG Detmold, 01.07.2010 - 7 C 150/10
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