Rechtsprechung
| OLG Hamm, 17.05.2001 - 21 U 178/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Architekten auf Honorar aufgrund eines mündlichen Vertrages; Anforderungen an eine wirksam vereinbarte Pauschalhonorarvereinbarung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 30.07.1999 - 17 O 312/95
- OLG Hamm, 17.05.2001 - 21 U 178/99
Papierfundstellen
- BauR 2002, 1877
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- OLG Düsseldorf, 12.11.1996 - 21 U 68/96
Vollmacht des Architekten zur Abnahme; Anerkennung von Stundenlohnarbeiten; …
Auszug aus OLG Hamm, 17.05.2001 - 21 U 178/99
Rn. 22 Die Beklagte meint, für den Abschluß der von ihr behaupteten Pauschalhonorarvereinbarung spreche eine Reihe von Indizien, die dem Senat auch für das Bauvorhaben "M" im Urteil vom 30.09.1999 (21 U 68/96) zur Annahme einer Pauschalhonorarvereinbarung bewogen hätten.Bezug genommen wird auch auf den Inhalt der Akten 17 O 325/95 LG Essen = 21 U 47/98 OLG Hamm und 17 O 324/95 LG Essen = 21 U 68/96 OLG Hamm, die zu Informationszwecken vorgelegen haben.
Rn. 47 Zwar läßt sich auch im vorliegenden Fall für den Abschluß einer Pauschalhonorarvereinbarung eine Reihe von Indizien heranziehen, die der Senat bereits in seinem Urteil vom 30.09.1999 in dem Verfahren 21 U 68/96 betreffend das Bauvorhaben Luggendelle herausgestellt hat.
Rn. 49 Das Abrechnungsverhalten des Klägers, das die von der Beklagten behauptete Pauschalpreisvereinbarung zu stützen scheint, hat jedoch, anders als noch in dem Verfahren 21 U 68/96, weitgehend an Aussagekraft verloren, wie der Senat in seinem Urteil vom 01.03.2001 in dem Verfahren 21 U 47/98 betreffend das Bauvorhaben L-T3 bereits begründet hat.
- BGH, 22.05.1997 - VII ZR 290/95
HOAI kann auch für eine Architektenleistungen erbringende GmbH gelten
Auszug aus OLG Hamm, 17.05.2001 - 21 U 178/99
Zwar hat der Bundesgerichtshof (BGH NJW 1997, 2329, 2331; BauR 1997, 1062) in letzter Zeit wiederholt festgestellt, daß eine unter den Mindestsätzen liegende Pauschalhonorarvereinbarung, selbst wenn diese nur mündlich getroffen worden ist, insoweit Wirkung entfalten kann, daß unter Umständen nach Treu und Glauben dem Architekten verwehrt ist, das Honorar nach den Mindestsätzen zu verlangen. - BGH, 21.08.1997 - VII ZR 13/96
Begriff des Ausnahmefalles; Vereinbarung eines die Mindestsätze nach HOAI …
Auszug aus OLG Hamm, 17.05.2001 - 21 U 178/99
Zwar hat der Bundesgerichtshof (BGH NJW 1997, 2329, 2331; BauR 1997, 1062) in letzter Zeit wiederholt festgestellt, daß eine unter den Mindestsätzen liegende Pauschalhonorarvereinbarung, selbst wenn diese nur mündlich getroffen worden ist, insoweit Wirkung entfalten kann, daß unter Umständen nach Treu und Glauben dem Architekten verwehrt ist, das Honorar nach den Mindestsätzen zu verlangen.
- OLG Hamm, 19.01.1994 - 12 U 152/93
Auszug aus OLG Hamm, 17.05.2001 - 21 U 178/99
Eine solche Minderung läßt sich jedenfalls im vorliegenden Fall nicht damit begründen, der Kläger habe die Kostenberechnung nicht erbracht, die zu den zentralen Teilleistungen von grundlegender Bedeutung der Leistungsphase 3 des § 15 HOAI zählt (so OLG Hamm, 12. ZS, BauR 1994, 793). - BGH, 09.04.1981 - VII ZR 262/80
DM 10000 Schmerzensgeld für die fehlerhafte Entfernung der Lymphgefäße anläßlich …
Auszug aus OLG Hamm, 17.05.2001 - 21 U 178/99
Zwar ist für den Werkvertrag allgemein anerkannt, daß der Unternehmer, der eine vereinbarte Vergütung oder die übliche Vergütung verlangt, die Behauptung einer niedrigeren Pauschalvergütung zu widerlegen hat (z.B. BGHZ 80, 257). - KG, 31.10.1997 - 4 U 4281/96
Honoraranspruch aus Architektenvertrag; Honorar eines Architekten für …
Auszug aus OLG Hamm, 17.05.2001 - 21 U 178/99
Der Senat folgt nicht der Auffassung des Kammergerichts (KG NJW-RR 1999, 242), das in einem vergleichbaren Fall die Honorarklage des Architekten u.a. mit der Begründung abgewiesen hat, dieser habe nicht die Behauptung einer unter den Mindestsätzen liegenden mündlichen Pauschalhonorarabrede widerlegt.
- OLG Düsseldorf, 14.07.2016 - 5 U 73/14
Zulässigkeit der Unterschreitung der Mindestsätze gem. § 4 HOAI bei überwiegender …
Rn. 28 Verlangt der Architekt ein Honorar nach den Mindestsätzen der HOAI und wendet der Auftraggeber die Vereinbarung eines niedrigeren Pauschalhonorars unterhalb des Mindestsatzes ein, an das der Architekt gebunden sei und auf das er sich auch eingerichtet habe, trägt der Auftraggeber die Darlegungs- und Beweislast für eine solche Pauschalhonorarvereinbarung (BGH, Beschluss v. 25.07.2002 - VII ZR 143/01 -, NJW-RR 2002, 1597;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.03.2008 - 22 U 2/08 -, BeckRS 2010, 05779; OLG Hamm, Urt. v. 17.05.2001 - 21 U 178/99 -, BeckRS 2006, 02960;… Werner in: Werner / Pastor, Der Bauprozess, 15. Auflage 2015, Kap 4 Rn 1087;… Koeble in: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Auflage 2014, Teil 12, Rn. 421 und 633. Zu begründen ist dies mit § 4 Abs. 4 HOAI (1996/2002), wonach grundsätzlich eine Vergütung im Rahmen der Mindestsätze als vereinbart gilt. - OLG Zweibrücken, 28.09.2016 - 7 U 66/14
Nachtrag oder "Bausoll"?
Das Landgericht hat bereits im Ausgangspunkt zutreffend die zu verlangende exakte Darstellung der Abläufe vermisst, insbesondere dazu, für welche Arbeiten im Einzelnen das Gerüst wie lange vorgehalten werden musste (zu diesen Anforderungen OLG Hamm, Urteil vom 17.05.2001 - 21 U 178/99).
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