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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 04.07.2024

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.09.2024 - 21 U 69/24   

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https://dejure.org/2024,37348
OLG Hamm, 23.09.2024 - 21 U 69/24 (https://dejure.org/2024,37348)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.09.2024 - 21 U 69/24 (https://dejure.org/2024,37348)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. September 2024 - 21 U 69/24 (https://dejure.org/2024,37348)
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 18.03.1970 - 2 BvO 1/65

    Spielbank

    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.2024 - 21 U 69/24
    Gesetzgeberische Befugnisse eines Bundeslandes, den Geltungsbereich eines Landesgesetzes über die Grenzen des Landes hinaus zu erstrecken und hierdurch in das Recht anderer Bundesländer, des Bundes oder gar anderer Staaten einzugreifen, bestehen damit - gerade im hier in Rede stehenden Bereich des hoheitlichen Gefahrenabwehrrechts, zu dem das Glücksspielrecht zu zählen ist (…vgl. BGH, Az. III ZR 137/93, Rn. 9; BVerfGE 28, 119, 3. Leitsatz, jeweils zit. n. juris; Anstötz/Lüder, "Grundfragen des Glücksspielrechts", ZJS 2022, 655) - ersichtlich nicht.
  • BGH, 07.07.1994 - III ZR 137/93

    Kontrahierungszwang von Spielbanken

    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.2024 - 21 U 69/24
    Gesetzgeberische Befugnisse eines Bundeslandes, den Geltungsbereich eines Landesgesetzes über die Grenzen des Landes hinaus zu erstrecken und hierdurch in das Recht anderer Bundesländer, des Bundes oder gar anderer Staaten einzugreifen, bestehen damit - gerade im hier in Rede stehenden Bereich des hoheitlichen Gefahrenabwehrrechts, zu dem das Glücksspielrecht zu zählen ist (vgl. BGH, Az. III ZR 137/93, Rn. 9; BVerfGE 28, 119, 3. Leitsatz, jeweils zit. n. juris; Anstötz/Lüder, "Grundfragen des Glücksspielrechts", ZJS 2022, 655) - ersichtlich nicht.
  • LG Essen, 26.02.2024 - 5 O 111/23

    Online-Glücksspiel, Malta

    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.2024 - 21 U 69/24
    Rn. 15 unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Essen vom 26.02.2024, Az.: 5 O 111/23, die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 8.540,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von jährlich 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2021 zu zahlen.
  • OLG Köln, 17.07.2026 - 19 U 35/25

    Online-Poker, Ansprüche bei Spielteilnahmen aus dem Ausland, …

    Rn. 101 Schließlich ist auch damit argumentiert worden, den Ländern komme hinsichtlich der Auslandsspiele keine Gesetzgebungskompetenz zu, wobei der Charakter der Regelungsmaterie als Gefahrenabwehrrecht herausgestellt worden ist (OLG Hamm, Beschluss vom 23.09.2024, 21 U 69/24, juris Rn. 20).

    Rn. 108 auf § 2 Abs. 1 GlüStV 2012 (OLG Braunschweig…, Beschluss vom 09.09.2024, 9 U 72/23, juris Rn. 25; OLG Hamm, Beschluss vom 23.09.2024, 21 U 69/24, juris Rn. 20).

    Rn. 144 Die Argumentation, der vom Senat befürworteten Auslegung von § 3 Abs. 4 GlüStV 2012/2021 stehe eine beschränkte Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer entgegen, da diese nur zur Regelung von Sachverhalten innerhalb des jeweiligen Bundeslandes und nicht in die Kompetenzen anderer Bundesländer oder gar Staaten einzugreifen befugt seien (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 23.09.2024, 21 U 69/24, juris Rn. 20; OLG München…, Beschluss vom 03.04.2025, 24 U 3358/24 e, juris Rn. 46), greift ebenfalls nicht durch.

    Rn. 151 Schließlich überzeugt auch die gegenläufige Argumentation nicht, aus der Heranziehung bestimmter Sachverhalte im Rahmen der Prüfung von Ansprüchen aus § 812 BGB i.V.m. § 134 BGB oder aus § 823 Abs. 2 BGB die Annahme herzuleiten, es werde verkannt, für welche Lebenssachverhalte ein Landesgesetz mit Rücksicht auf die Gesetzgebungskompetenz des betreffenden Landes als geltend anzuerkennen sei (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 23.09.2024, 21 U 69/24, juris Rn. 20; OLG München…, Beschluss vom 03.04.2025, 24 U 3358/24 e, juris Rn. 46).

  • OLG Köln, 10.07.2026 - 19 U 9/25

    Rückzahlung von finanziellen Verlusten eines Spielers und Verbrauchers aus der …

    Rn. 202 Schließlich ist auch damit argumentiert worden, den Ländern komme hinsichtlich der Auslandsspiele keine Gesetzgebungskompetenz zu, wobei der Charakter der Regelungsmaterie als Gefahrenabwehrrecht herausgestellt worden ist (OLG Hamm, Beschluss vom 23.09.2024, 21 U 69/24, juris, Rn. 20).

    Rn. 209 auf § 2 Abs. 1 GlüStV 2012 (OLG Braunschweig…, Beschluss vom 09.09.2024, 9 U 72/23, juris Rn. 25; OLG Hamm, Beschluss vom 23.09.2024, 21 U 69/24, juris Rn. 20).

    Rn. 245 Die Argumentation, der vom Senat befürworteten Auslegung von § 3 Abs. 4 GlüStV 2012/2021 stehe eine beschränkte Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer entgegen, da diese nur zur Regelung von Sachverhalten innerhalb des jeweiligen Bundeslandes und nicht in die Kompetenzen anderer Bundesländer oder gar Staaten einzugreifen befugt seien (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 23.09.2024, 21 U 69/24, juris Rn. 20; OLG München…, Beschluss vom 03.04.2025, 24 U 3358/24 e, juris Rn. 46), greift ebenfalls nicht durch.

    Rn. 252 Schließlich überzeugt auch die gegenläufige Argumentation nicht, aus der Heranziehung bestimmter Sachverhalte im Rahmen der Prüfung von Ansprüchen aus § 812 BGB i.V.m. § 134 BGB oder aus § 823 Abs. 2 BGB die Annahme herzuleiten, es werde verkannt, für welche Lebenssachverhalte ein Landesgesetz mit Rücksicht auf die Gesetzgebungskompetenz des betreffenden Landes als geltend anzuerkennen sei (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 23.09.2024, 21 U 69/24, juris Rn. 20; OLG München…, Beschluss vom 03.04.2025, 24 U 3358/24 e, juris Rn. 46).

  • OLG Köln, 20.07.2026 - 19 U 63/25

    Rückzahlung von Spielverlusten eines Spielers aus der Teilnahme an …

    Rn. 110 Schließlich ist auch damit argumentiert worden, den Ländern komme hinsichtlich der Auslandsspiele keine Gesetzgebungskompetenz zu, wobei der Charakter der Regelungsmaterie als Gefahrenabwehrrecht herausgestellt worden ist (OLG Hamm, Beschluss vom 23.09.2024, 21 U 69/24, juris, Rn. 20).

    Rn. 116 Rn. 117 auf § 2 Abs. 1 GlüStV 2012 (OLG Braunschweig…, Beschluss vom 09.09.2024, 9 U 72/23, juris Rn. 25; OLG Hamm, Beschluss vom 23.09.2024, 21 U 69/24, juris Rn. 20).

    Rn. 149 Die Argumentation, der vom Senat befürworteten Auslegung von § 3 Abs. 4 GlüStV 2012/2021 stehe eine beschränkte Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer entgegen, da diese nur zur Regelung von Sachverhalten innerhalb des jeweiligen Bundeslandes und nicht in die Kompetenzen anderer Bundesländer oder gar Staaten einzugreifen befugt seien (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 23.09.2024, 21 U 69/24, juris Rn. 20; OLG München…, Beschluss vom 03.04.2025, 24 U 3358/24 e, juris Rn. 46), greift ebenfalls nicht durch.

    Rn. 155 Schließlich überzeugt auch die gegenläufige Argumentation nicht, aus der Heranziehung bestimmter Sachverhalte im Rahmen der Prüfung von Ansprüchen aus § 812 BGB i.V.m. § 134 BGB oder aus § 823 Abs. 2 BGB die Annahme herzuleiten, es werde verkannt, für welche Lebenssachverhalte ein Landesgesetz mit Rücksicht auf die Gesetzgebungskompetenz des betreffenden Landes als geltend anzuerkennen sei (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 23.09.2024, 21 U 69/24, juris Rn. 20; OLG München…, Beschluss vom 03.04.2025, 24 U 3358/24 e, juris Rn. 46).

  • OLG Celle, 06.07.2026 - 24 U 115/25

    Rückzahlungsansprüche eines Verbrauchers gegen den Anbieter unerlaubten …

    (cc) Die Einbeziehung von Glücksspielen, an denen ein in Deutschland wohnhafter Spieler während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts teilnimmt, in den Schutzbereich des GlüStV 2012 führt nicht zu einer grenz- und kompetenzüberschreitenden Anwendung von Landesrecht und damit nicht zu einem völkerrechtswidrigen Eingriff in das Recht anderer Länder und Staaten (…OLG Stuttgart aaO Rn. 162 ff; aA OLG Hamm, Beschluss vom 23. September 2024 - 21 U 69/24, juris Rn. 20;… OLG München, Beschlüsse vom 3. April 2025 - 24 U 3358/24, juris Rn. 46 …und vom 28. Oktober 2025 - 8 U 2137/25, juris Rn. 37).
  • KG, 09.07.2025 - 7 U 10/25

    Geltungsbereich des Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland im …

    Von der Frage der Anwendbarkeit einer öffentlich-rechtlichen Verbotsvorschrift außerhalb des jeweiligen Hoheitsgebiets der Länder zu unterscheiden ist die Thematik der Anwendbarkeit deutschen materiellen Rechts auf Verbraucherverträge einschließlich deren Rückabwicklung nach Art. 6 Abs. 1 Abs. 1 bzw. Art. 12 Abs. 1 lit. e) der VO (EG) Nr. 593/2008 - "Rom I" (Anschluss: OLG Hamm, Beschluss vom 23. September 2024 - 21 U 69/24, juris Rn. 20).

    Rn. 3 Entscheidend für einen Rückzahlungsanspruch nach § 812 BGB bzw. Ansprüche aus § 823 BGB ist ein Verstoß gegen Regelungen des 1. Juli 2012 in Kraft getretenen Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland (GlüStV 2012) bzw. gegen Regelungen des Staatsvertrags zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (GlüStV 2021), deren Geltungsbereich auf das Bundesgebiet (ausgenommen Schleswig-Holstein) beschränkt ist (vgl. hierzu ausführlich OLG Hamm, Beschluss vom 23. September 2024 - 21 U 69/24 -, juris Rn. 20 m.w.N.).

    Rn. 5 Von der mithin hier zu verneinenden Frage der Anwendbarkeit einer öffentlich-rechtlichen Verbotsvorschrift außerhalb des jeweiligen Hoheitsgebiets der Länder zu unterscheiden - und hier deshalb nicht von Relevanz - ist die vom Kläger mit der Berufungsbegründung besonders hervorgehobenen Thematik der Anwendbarkeit deutschen materiellen Rechts auf Verbraucherverträge einschließlich deren Rückabwicklung nach Art. 6 Abs. 1 Abs. 1 bzw. Art. 12 Abs. 1 lit. e) der VO (EG) Nr. 593/2008 - "Rom I" (OLG Hamm, Beschluss vom 23. September 2024 - 21 U 69/24 -, juris Rn. 20), von der im Übrigen auch das Landgericht ausgegangen ist (S. 6 LGU).

  • OLG Stuttgart, 27.02.2026 - 5 U 410/24

    Anspruch des Spielers auf Rückzahlung von Spielverlusten gegen Online …

    Rn. 145 Zwar können nach herrschender und bislang auch vom erkennenden Senat geteilter Auffassung Spieleinsätze, welche aus dem Ausland heraus geleistet wurden, grundsätzlich nicht gemäß gem. § 812 Abs. 1 S. 1 Al. 1 bzw. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 bzw. § 4 Abs. 1 S. 2, Abs. 4 S. 2 GlüStV 2021 zurückgefordert werden (vgl. etwa OLG Stuttgart…, Urteil vom 23.05.2025 - 5 U 201/24 , Rn. 91 -92, juris; ebenso OLG Braunschweig…, Beschluss vom 09.09.2024 - 9 U 72/23, Rn. 23, juris; OLG Bamberg…, Beschluss vom 20.10.2025 - 12 U 49/25e, Rn. 77ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 23.09.2024 - 21 U 69/24, Rn. 20, juris; KG Berlin…, Beschluss vom 09.07.2025 - 7 U 10/25, Rn. 3, juris; OLG München…, Beschluss vom 03.04.2025 - 24 U 3358/24 e, Rn. 46, juris).
  • OLG München, 28.10.2025 - 37 U 2541/25

    Darlegungs- und Beweislast, Glücksspielstaatsvertrag, Informatorische Anhörung, …

    Für die rechtliche Beurteilung ist mithin jeweils allein auf diese späteren Zeitpunkte, also auf den konkreten Aufenthaltsort des Klägers zum Zeitpunkt, an dem er am Glücksspiel teilnimmt (also z.B. einen Spieleinsatz tätigt oder eine Sportwette abgibt und damit von seinen Kundenkonto einen Einsatz abruft) abzustellen (OLG Hamm, Beschluss vom 23.09.2024, 21 U 69/24).

    Hierzu muss er substantiiert vortragen und unter Beweis stellen, dass er sich jeweils von Deutschland (mit Ausnahme des Landes Schleswig-Holstein) aus an den Online-Spielen beteiligt hat (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 02.04.2025, 14 U 151/24; OLG München, Beschluss vom 19. Februar 2024, 24 U 4050/23 und Beschluss vom 17.07.2024, 24 U 1393/24; OLG Hamm, Beschluss vom 04.07.2024, 21 U 69/24, OLG Bamberg, Beschluss vom 09.09.2024, 9 U 72/23; OLG Stuttgart, Urteil vom 23.05.2025, 5 U 201/24).

  • OLG Stuttgart, 27.02.2026 - 5 U 142/25

    Anspruch des Spielers auf Rückzahlung von Spielverlusten gegen Online …

    Rn. 146 Zwar können nach herrschender und bislang auch vom erkennenden Senat geteilter Auffassung Spieleinsätze, welche aus dem Ausland heraus geleistet wurden, grundsätzlich nicht gemäß gem. § 812 Abs. 1 S. 1 Al. 1 bzw. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 bzw. § 4 Abs. 1 S. 2, Abs. 4 S. 2 GlüStV 2021 zurückgefordert werden (vgl. etwa OLG Stuttgart…, Urteil vom 23.05.2025 - 5 U 201/24 , Rn. 91 -92, juris; ebenso OLG Braunschweig…, Beschluss vom 09.09.2024 - 9 U 72/23, Rn. 23, juris; OLG Bamberg…, Beschluss vom 20.10.2025 - 12 U 49/25e, Rn. 77ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 23.09.2024 - 21 U 69/24, Rn. 20, juris; KG Berlin…, Beschluss vom 09.07.2025 - 7 U 10/25, Rn. 3, juris; OLG München…, Beschluss vom 03.04.2025 - 24 U 3358/24 e, Rn. 46, juris).
  • KG, 23.01.2026 - 7 U 80/25

    Verstoß gegen Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in …

    Rn. 2 1. Vertragliche Ansprüche Rn. 3 a) Hier dürfte von der Anwendbarkeit deutschen materiellen Rechts auf Verbraucherverträge einschließlich deren Rückabwicklung (vgl. Art. 10 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 593/2008 - "Rom I-VO") nach Art. 6 Abs. 1 Abs. 1 bzw. Art. 12 Abs. 1 lit. e) Rom I-VO auszugehen sein (OLG Hamm, Beschluss vom 23. September 2024 - 21 U 69/24 -, juris Rn. 20).

    Rn. 4 Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 9. Juli 2025 - 7 U 10/25 -, NJW-RR 2025, 1205 ) ist entscheidend für einen Rückzahlungsanspruch nach § 812 BGB ein Verstoß gegen Regelungen des 1. Juli 2012 in Kraft getretenen Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland (GlüStV 2012) bzw. gegen Regelungen des Staatsvertrags zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (GlüStV 2021), deren Geltungsbereich auf das Bundesgebiet (ausgenommen Schleswig-Holstein) beschränkt ist (vgl. hierzu ausführlich OLG Hamm, Beschluss vom 23. September 2024 - 21 U 69/24 -, juris Rn. 20 m.w.N.).

  • OLG München, 28.10.2025 - 8 U 2137/25

    Glücksspielstaatsvertrag, Feststellungsinteresse, Gewöhnlicher Aufenthalt, …

    Gesetzgeberische Befugnisse eines Bundeslandes, den Geltungsbereich eines Landesgesetzes über die Grenzen des Landes hinaus zu erstrecken und hierdurch in das Recht anderer Bundesländer, des Bundes oder gar anderer Staaten einzugreifen, bestehen nicht (vgl. so bereits auch OLG München, Beschluss vom 03.04.2025, 24 U 3358/24 sowie OLG Hamm vom 23.09.2024, 21 U 69/24).
  • OLG Stuttgart, 27.02.2026 - 5 U 299/25

    Anspruch des Spielers auf Rückzahlung von Spielverlusten gegen Online …

  • OLG München, 03.04.2025 - 24 U 3358/24

    Glücksspielstaatsvertrag, Informatorische Anhörung, Vorläufige Vollstreckbarkeit, …

  • OLG München, 22.01.2025 - 24 U 3358/24

    Informatorische Anhörung, Berufungsrücknahme, Einzahlung, Verletzung des …

  • OLG Bamberg, 04.06.2025 - 4 U 145/24

    Klageerweiterung, Kosten des Berufungsverfahrens, Vorläufige Vollstreckbarkeit, …

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.07.2024 - 21 U 69/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,37347
OLG Hamm, 04.07.2024 - 21 U 69/24 (https://dejure.org/2024,37347)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.07.2024 - 21 U 69/24 (https://dejure.org/2024,37347)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Juli 2024 - 21 U 69/24 (https://dejure.org/2024,37347)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 02.04.2025 - 14 U 151/24

    Rückzahlung verlorener Spieleinsätze als Anspruch eines Spielers gegen den …

    Rn. 36 Denn nur dann können die in ihm enthaltenen Regelungen ein - den zwischen den Parteien geschlossenen Spielvertrag als Rechtsgrund im Sinne des § 812 Abs. 1 BGB beseitigendes - Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB darstellen und ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB (vgl. Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 4. Juli 2024, I-21 U 69/24, Anlage B 11, Blatt 169 ff. der LG-Akten).

    Hierzu muss er substantiiert vortragen und unter Beweis stellen, dass er sich jeweils von Deutschland (mit Ausnahme des Landes Schleswig-Holstein) aus an den Online-Spielen beteiligt hat (vgl. Oberlandesgericht München, Beschluss vom 19. Februar 2024, 24 U 4050/23 e, Anlage B 9, Blatt 161 ff. der LG-Akten, und Beschluss vom 17. Juli 2024, 24 U 1393/24 e, Anlage B 10, Blatt 164 ff. der LG-Akten; Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 4. Juli 2024, I-21 U 69/24, Anlage B 11, Blatt 169 ff. der LG-Akten; Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 29. Februar 2024, 14 U 157/23, Anlage B 8, Blatt 158 ff. der LG-Akten; der vom Kläger angeführte Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 8. März 2024, 1 U 1269/23, Anlage K 4, Blatt 464 ff., 481 der LG-Akten, bezieht sich auf den - hier nicht vorliegenden - Fall, dass keine tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Spielteilnahme des Klägers vom Ausland aus bestehen).

  • OLG Brandenburg, 13.01.2025 - 2 U 27/24

    Rückzahlung der auf Glücksspiele im Internet eingezahlten Spieleinsätze; Verstoß …

    Auf sie findet der Glücksspielstaatsvertrag keine Anwendung (vgl. nur OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 4. Juli 2024 - I-21 U 69/24, vorgelegt als Anlage BB 2; OLG München, Hinweisbeschluss vom 19. Februar 2024 - 24 U 4050/23, vorgelegt als Anlage BB 3).
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