Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 08.01.2002 - 21 U 82/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vergaberecht - Schadenersatz wegen Aufhebung eines Ausschreibungsverfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Entgangener Gewinn bei Ausschreibungsaufhebung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
VOB/A § 26; VOB/B § 1 Nr. 3; BGB § 249
Schadensersatzpflicht des öffentlichen Auftraggebers bei unzulässiger Aufhebung einer Ausschreibung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Rechtswidrige Aufhebung einer Ausschreibung: Wann erhält Bieter entgangenen Gewinn? (IBR 2002, 321)
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 08.01.2002 - 21 U 82/01
- BGH, 07.06.2005 - X ZR 19/02
Papierfundstellen
- BauR 2002, 808
- VergabeR 2002, 326
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.09.1998 - X ZR 99/96
Rechtsfolgen der berechtigten Aufhebung einer Ausschreibung; Aufhebung der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2002 - 21 U 82/01
Diese Ersatzpflicht findet ihren Grund in der Verletzung des Vertrauens der Bieter darauf, dass das Vergabeverfahren nach den einschlägigen Vorschriften des Vergaberechts, insbesondere unter Beachtung der VOB/A, abgewickelt wird und dementsprechend regelmäßig mit der Erteilung des Zuschlags an einen Teilnehmer an dem Verfahren endet (BGH BauR 1998, 1238, 1240).Der BGH hat in mehreren Entscheidungen darauf abgestellt, dass ein Anspruch auf Ersatz des entgangenen Gewinns nur dann in Betracht kommt, wenn das zunächst ausgeschriebene Vorhaben später doch durchgeführt wird, ohne dass für die Aufhebung sachliche und willkürfreie Gründe festzustellen seien (BGH BauR 1998, 1238, 1245; BauR 1998, 1232, 1238).
- BGH, 08.09.1998 - X ZR 48/97
Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2002 - 21 U 82/01
Der BGH hat in mehreren Entscheidungen darauf abgestellt, dass ein Anspruch auf Ersatz des entgangenen Gewinns nur dann in Betracht kommt, wenn das zunächst ausgeschriebene Vorhaben später doch durchgeführt wird, ohne dass für die Aufhebung sachliche und willkürfreie Gründe festzustellen seien (BGH BauR 1998, 1238, 1245; BauR 1998, 1232, 1238).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2019 - 15 A 2792/18
Gegen Vergaberecht verstoßen: Müssen Fördermittel zurückgefordert werden?
Dass später die Vergabekammer Nordbayern in ihrem Beschluss vom 15. Juni 2001, der dem Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 18. September 2001 - Verg. 10/01 - vorausging, oder das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 8. Januar 2002 - 21 U 82/01 -, juris, das dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Juni 2005 - X ZR 19/02 - vorausging, zwischenzeitlich eine abweichende Auffassung zu diesem Problemkreis vertreten haben, vermag einen durchsetzungsfähigen Vertrauensschutz zugunsten des Klägers nicht zu begründen. - OLG Düsseldorf, 12.06.2003 - 5 U 109/02
Schadensersatz wegen Aufhebung einer Ausschreibung
Rn. 42 Die vorstehenden Grundsätze gelten insbesondere, wenn eine Ausschreibung aufgehoben wird, ohne dass die Voraussetzungen des § 26 VOB/A erfüllt sind (BGH BauR 1998, 1232 = NJW 1998, 3636 und BauR 1998, 1238 = NJW 1998, 3640; OLG Düsseldorf, BauR 2002, 808, 809; Schelle, BauR 1999, 1233).Grundsätzlich richtet sich der Schadensersatzanspruch wegen Verschuldens bei Vertragsschluss aber nur auf das negative Interesse (vgl. zum Streitstand OLG Düsseldorf, BauR 2002, 808, 810).
- VK Düsseldorf, 03.09.2010 - VK-28/10
Anforderungen an transparenten Wettbewerb
Sie beziehe sich hier auch auf die Entscheidung OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.01.2002, Az. 21 U 82/01.
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 18.07.2002 - 21 U 82/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ibr-online
Prüfungs- und Hinweispflicht der Bauunternehmer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Immer weiter ausufernde Prüfungs- und Hinweispflicht der Bauunternehmer? (IBR 2003, 12)
Verfahrensgang
- LG Essen - 9 O 337/98
- OLG Hamm, 18.07.2002 - 21 U 82/01
Papierfundstellen
- BauR 2003, 101
- ZfBR 2003, 37 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.09.1999 - X ZR 89/97
Prüfungspflicht des Unternehmers hinsichtlich vom Besteller angelieferter Sachen
Auszug aus OLG Hamm, 18.07.2002 - 21 U 82/01
Ihn trifft vielmehr die Pflicht, sich durch die Überprüfung der vom Besteller bereit gestellten Sachen zu vergewissern, dass diese zur Herstellung des mangelfreien Werkes geeignet sind, vgl. BGH NJW 2000, 280.Das hat auch der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 14.09.1999 - X ZR 89/97 - (NJW 2000, 280ff) noch einmal ausdrücklich bestätigt.
- BGH, 29.06.1989 - IX ZR 175/88
Ausgleich zwischen mehreren auf gleicher Stufe stehenden Sicherungsgebern
Auszug aus OLG Hamm, 18.07.2002 - 21 U 82/01
Das rechtfertigt es, sie im Verhältnis zu den Klägern wie Gesamtschuldner haften zu lassen (vgl. BGHZ 108, 179 (108ff), BGHZ 137, 76 (82), Weise, BauR 1992, 685 (689ff). - BGH, 28.10.1997 - X ZR 157/96
Ausgleichsansprüche unter gleichzeitig Beschenkten bei Inanspruchnahme eines von …
Auszug aus OLG Hamm, 18.07.2002 - 21 U 82/01
Das rechtfertigt es, sie im Verhältnis zu den Klägern wie Gesamtschuldner haften zu lassen (vgl. BGHZ 108, 179 (108ff), BGHZ 137, 76 (82), Weise, BauR 1992, 685 (689ff). - BGH, 30.06.1977 - VII ZR 325/74
Grenzen des dem Auftragnehmer zugewiesenen Risikobereichs bei Vereinbarung der …
Auszug aus OLG Hamm, 18.07.2002 - 21 U 82/01
Sie entfällt in diesem Zusammenhang aber nur dann, wenn der Unternehmer auf die größere Fachkenntnis des Bauherrn bzw. seiner Erfüllungsgehilfen vertrauen darf (vgl. BGH BauR 1977, 420 (421)).
- OLG Düsseldorf, 30.01.2004 - 23 U 40/03
Mängelbeseitigung nach Verfüllung von Müllverbrennungsasche
Dass dagegen MV-Asche generell zu den hier gegebene Schäden führen kann und als Verfüllmaterial zumindest sehr problematisch ist, ist inzwischen allgemein bekannt, wie sich aus zahlreichen gerichtlichen Entscheidungen ergibt (vgl. nur aus der neueren Rechtsprechung Urteil des Senats vom 25.11.2003 - 23 U 217/02; OLG Hamm, BauR 2003, 101; OLG Köln, Urteil vom 22.1.2002 - 22 U 201/01; OLG Düsseldorf, 22. Zivilsenat, NZBau 2000, 431, mit Besprechung von Koch, NZBau 2001, 649; LG Köln, Urteil vom 28.11.2002 - 7 O 144/01).Die Beklagte hatte als Fachfirma nämlich die Pflicht, das von ihr verwendete Material auf die Geeignetheit für den vorgesehenen Verwendungszweck zu prüfen (vgl. auch BGH BauR 2000, 262; OLG Hamm, BauR 2003, 101).
Wäre sie dieser Verpflichtung nachgekommen, so hätte sie die auch schon zum damaligen Zeitpunkt bestehenden Zweifel an der Geeignetheit erkannt (vgl. auch die entsprechenden, unter Hinweis auf das Merkblatt des Jahres 1986 erfolgten Feststellungen des OLG Hamm, BauR 2003, 101, 102: "Dass der Einbau von Hausmüllverbrennungsasche mit Risiken, insbesondere dem Risiko der mangelnden Raumbeständigkeit, verbunden war, war den im Straßen- und Tiefbau fachkundige Unternehmen im Jahre 1996 bereits seit längerem bekannt ...").
- OLG Dresden, 20.12.2007 - 10 U 293/07
Prüfungs- und Hinweispflicht bei fehlerhaftem Leistungsverzeichnis!
Sie kann nur dann ausnahmsweise entfallen, wenn der Auftraggeber nicht hinweisbedürftig ist (vgl. BGH…, Urteil vom 30. Juni 1977, VII ZR 325/74, NJW 1977, S. 1966 f; OLG Hamm, Urteil vom 18. Juli 2002 - 21 U 82/01, BauR 2003, S. 101/2;… Kleine-Möller/Merl, a.a.O, § 12 Rn 137, S. 702 und 703) oder er ein bewusstes Risiko eingeht (vgl. BGH…, Urteil vom 20. Januar 1972 - VII ZR 153/70, VersR 1972, S. 457; OLG Hamm, Urteil vom 4. April 2002 - 34 U 132/01, BauR 2003,S, 1570/1;… Kleine-Möller/Merl, a.a.O., § 12 Rn 137, S. 703). - OLG Düsseldorf, 25.11.2003 - 23 U 217/02
Voraussetzungen für eine 30-jährige Verjährungsfrist aus dem Gesichtspunkt der …
Die Risiken von MV-Asche als Füllmaterial waren erst aus der Perspektive des Jahres 1996 "seit längerem" bekannt (OLG Hamm 21 U 82/01 = BauR 2003, 101, 102).
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