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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.01.2024 - 21 W 60/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,1144
OLG Frankfurt, 10.01.2024 - 21 W 60/23 (https://dejure.org/2024,1144)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.01.2024 - 21 W 60/23 (https://dejure.org/2024,1144)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Januar 2024 - 21 W 60/23 (https://dejure.org/2024,1144)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hessen

    § 15 SpruchG, § 17 Abs 1 SpruchG, § 85 FamFG, § 81 Abs 5 FamFG
    Zur Kostentragungspflicht der Antragsteller im Beschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SpruchG § 15
    Nichterreichen des Beschwerdewerts errechnet auf Basis des Aktienbesitzes an einem Unternehmen für die Vermittlung von Reisebuchungen; Auferlegung von außergerichtlichen Kosten nach Billigkeit

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nichterreichen des Beschwerdewerts errechnet auf Basis des Aktienbesitzes an einem Unternehmen für die Vermittlung von Reisebuchungen; Auferlegung von außergerichtlichen Kosten nach Billigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2024, 1143
  • NZG 2024, 397
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • OLG München, 13.12.2016 - 31 Wx 186/16

    Offensichtliche Unzulässigkeit eines Rechtsmittels und Kostenentscheidung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2024 - 21 W 60/23
    Den Antragstellern können daher auch nicht ausnahmsweise gemäß § 84 FamFG die außergerichtlichen Kosten für das Beschwerdeverfahren auferlegt werden (entgegen OLG München, Beschluss vom 13.12.2016 - 31 Wx 186/16).

    Für das Beschwerdeverfahren enthalte § 84 FamFG jedoch eine besondere Regelung, welche auch im Spruchverfahren über § 17 Abs. 1 SpruchG jedenfalls in besonderen Ausnahmefällen Anwendung finden könne (OLG München, Beschluss vom 13.12.2016 - 31 Wx 186/16, juris Rn. 19;… BeckOGK/Drescher, SpruchG, § 15 Rn. 26;… Koch, Aktiengesetzt, 17. Aufl. 2023, § 15 Rn. 6;… MüKoAktG/Krenek, 6. Aufl. 2023, SpruchG, § 15 Rn. 24;… Wittgens in K.Schmidt/Lutter, AktG, 4./5. Aufl. 2020/2024, § 15 Rn. 22).

    Zudem weicht der Senat von der Entscheidung des OLG München im Beschluss vom 13.12.2016 (31 Wx 186/16) in dieser Frage ab.

  • BGH, 13.12.2011 - II ZB 12/11

    Kostenentscheidung im Spruchverfahren: Erstattung außergerichtlicher Kosten des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2024 - 21 W 60/23
    Dies kann dann angenommen werden, wenn die Anträge bzw. das Rechtsmittel bei einer ex ante Beurteilung offensichtlich von vornherein keine Aussicht auf Erfolg hat, offenkundig unbegründet oder rechtsmissbräuchlich ist (BGH, Beschluss vom 13.12.2011 - II ZB 12/11, juris Rn. 23;… BeckOKG/Drescher, Stand 01.10.2023, § 15 Rn. 20, 21;… MüKoAktG/Krenek, 6. Aufl. 2023, § 15 SpruchG Rn. 18).

    Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 13.12.2011 (II ZB 12/11) im Anwendungsbereich des FGG entschieden, dass § 15 Abs. 4 SpruchG in der bis zum 31.07.2013 anwendbaren Fassung - welcher dem heutigen § 15 Abs. 2 SpruchG entspricht - eine abschließende Regelung darstelle, so dass § 13a Abs. 1 FGG über § 17 Abs. 1 SpruchG nicht anwendbar sei.

  • OLG Frankfurt, 24.11.2011 - 21 W 7/11

    Spruchverfahren: Ermittlung des Unternehmenswertes durch Schätzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2024 - 21 W 60/23
    Der Senat hatte noch mit Beschluss vom 24.11.2011 (21 W 7/11) die Auffassung vertreten, dass außergerichtliche Kosten der Antragsgegnerin für den Fall der Erfolgslosigkeit der Beschwerde auf die Antragsteller übergewälzt werden können, weil die Anwendung von § 13a Abs. 1 Satz 2 FGG a.F. durch § 15 Abs. 4 SpruchG a.F. nicht ausgeschlossen werde (…Senat, aaO, juris Rn. 230 ff).
  • OLG Frankfurt, 26.01.2015 - 21 W 26/13

    Bemessung der Barabfindung für außenstehende Aktionäre nach § 305 I AktG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2024 - 21 W 60/23
    Denn es wäre allenfalls eine ganz geringfügige Erhöhung um 0, 42 Cent in Betracht gekommen, welche unterhalb von 2 % gelegen hätte und damit nach der gefestigten Rechtsprechung der Oberlandesgerichte keinen Anlass für eine Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung geboten hätte (vgl. Senat, Beschluss vom 26.01.2015 - 21 W 26/13, juris Rn. 81; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 21.02.2019, 26 W 5/18, juris Rn. 71, 72; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 15.11.2012 - 12 W 66/06, juris Rn. 36).
  • OLG Karlsruhe, 15.11.2012 - 12 W 66/06

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Pflicht zur Begründung des Rechtsmittels; …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2024 - 21 W 60/23
    Denn es wäre allenfalls eine ganz geringfügige Erhöhung um 0, 42 Cent in Betracht gekommen, welche unterhalb von 2 % gelegen hätte und damit nach der gefestigten Rechtsprechung der Oberlandesgerichte keinen Anlass für eine Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung geboten hätte (vgl. Senat…, Beschluss vom 26.01.2015 - 21 W 26/13, juris Rn. 81; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 21.02.2019, 26 W 5/18, juris Rn. 71, 72; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.11.2012 - 12 W 66/06, juris Rn. 36).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2019 - 26 W 5/18

    Spruchverfahren zur Verseidag AG ohne Erhöhung beendet

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2024 - 21 W 60/23
    Denn es wäre allenfalls eine ganz geringfügige Erhöhung um 0, 42 Cent in Betracht gekommen, welche unterhalb von 2 % gelegen hätte und damit nach der gefestigten Rechtsprechung der Oberlandesgerichte keinen Anlass für eine Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung geboten hätte (vgl. Senat…, Beschluss vom 26.01.2015 - 21 W 26/13, juris Rn. 81; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.02.2019, 26 W 5/18, juris Rn. 71, 72; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 15.11.2012 - 12 W 66/06, juris Rn. 36).
  • BayObLG, 18.05.2022 - 101 ZBR 97/20

    Berechnung der Barabfindung einer Vermögensverwaltungsgesellschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2024 - 21 W 60/23
    § 15 SpruchG ist danach weiterhin als abschließende Kostenreglung anzusehen, so dass der Anwendungsbereich der weiteren Kostenregelungen des FamFG über § 17 Abs. 1 SpruchG nicht in Betracht kommt (…Emmerich/Habersack/Emmerich, SpruchG, 10. Aufl. 2022, § 15 Rn. 22;… Hölters/Weber, AktienG, 4. Aufl. 2022, § 15 SpruchG, Rn. 19; offengelassen: OLG Stuttgart…, Beschluss vom 28.09.2017 - 20 W 5/16, juris Rn. 55, 56; BayOblG, Beschluss vom 18.05.2022 - 101 ZBR 97/20, juris Rn. 165, entgegen OLG München, aaO).
  • OLG Stuttgart, 28.09.2017 - 20 W 5/16

    Gerichtliche Festsetzung einer angemessenen Barabfindung im Squeeze-Out-Verfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2024 - 21 W 60/23
    § 15 SpruchG ist danach weiterhin als abschließende Kostenreglung anzusehen, so dass der Anwendungsbereich der weiteren Kostenregelungen des FamFG über § 17 Abs. 1 SpruchG nicht in Betracht kommt (…Emmerich/Habersack/Emmerich, SpruchG, 10. Aufl. 2022, § 15 Rn. 22;… Hölters/Weber, AktienG, 4. Aufl. 2022, § 15 SpruchG, Rn. 19; offengelassen: OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.09.2017 - 20 W 5/16, juris Rn. 55, 56; BayOblG…, Beschluss vom 18.05.2022 - 101 ZBR 97/20, juris Rn. 165, entgegen OLG München, aaO).
  • OLG Stuttgart, 16.12.2024 - 20 W 27/20

    Bewertung des Unternehmens im Spruchverfahren

    Ob auch im Beschwerdeverfahren gemäß (oder analog) § 15 Abs. 2 SpruchG angeordnet werden kann, dass die Kosten der Antragsteller, die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendig waren, ganz oder zum Teil vom Antragsgegner zu erstatten sind, wenn dies unter Berücksichtigung des Ausgangs des Verfahrens der Billigkeit entspricht (vgl. OLG München…, Beschluss vom 13. Dezember 2016 - 31 Wx 186/16, juris Rn. 10; OLG Hamburg…, Beschluss vom 7. September 2020 - 13 W 122/20, juris Rn. 45; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 31. März 2021 - 20 W 8/20 , juris Rn. 115 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. Januar 2024 - 21 W 60/23, jurisRn.

    Rn. 419 b) Auch hinsichtlich der Antragsgegnerin kann dahinstehen (ebenso OLG Stuttgart…, Beschluss vom 28. September 2017 - 20 W 5/16 , juris Rn. 55 f.; OLG München…, Beschluss vom 11. März 2020 - 31 Wx 341/17, juris Rn. 136), ob für sie § 17 Abs. 1 SpruchG aF iVm § 84 FamFG greift (dafür OLG München…, Beschluss vom 13. Dezember 2016 - 31 Wx 186/16, juris Rn. 11 ff.; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 31. März 2021 - 20 W 8/20 , juris Rn. 116 ;… MünchKomm-AktG/Krenek, 6. Aufl., § 15 SpruchG Rn. 21;… Koch, AktG, 18. Aufl., § 15 SpruchG Rn. 6;… Simons in Hölters/Weber, AktG., 4. Aufl., § 15 SpruchG Rn. 19;… Mennicke in Lutter, UmwG, 7. Aufl., § 15 SpruchG Rn. 18;… Wittgens in K. Schmidt/Lutter, AktG, 5. Aufl., § 15 SpruchG Rn. 22), ob § 15 Abs. 2 SpruchG (analog) anzuwenden ist (…dafür BeckOGK-SpruchG/Drescher, § 15 Rn. 26 aE, Stand: 01.10.2024) oder ob eine Kostenüberbürdung aufgrund des Wortlauts des § 15 Abs. 2 SpruchG im Beschwerdeverfahren ausscheidet (so OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. Januar 2024 - 21 W 60/23, juris Rn. 20 ff., 30;… Emmerich in Emmerich/Habersack, Aktien- und Konzernrecht, 10. Aufl., § 15 SpruchG Rn. 38).

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