Rechtsprechung
| VGH Bayern, 13.06.2014 - 21 ZB 14.320 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Edelmetall- und Schmuckhändler; Waffenbesitzkarte; Wegfall des Bedürfnisses; Absehen vom Widerruf; "10-Jahres-Regelung"; entsprechende Anwendung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 14.01.2014 - RO 4 K 13.1257
- VGH Bayern, 13.06.2014 - 21 ZB 14.320
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 31.10.2013 - 21 CS 13.1761
Waffenbesitzkarte; Widerruf; Sofortvollzug; vorläufiger Rechtsschutz; …
Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2014 - 21 ZB 14.320
Rn. 5 Im vorläufigen Rechtsschutzverfahren stellte der Senat unter Abänderung des entgegenstehenden Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 13. August 2013 auf Grund einer Interessenabwägung mit Beschluss vom 31. Oktober 2013 die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Bescheide des Landratsamtes wieder her (Az. 21 CS 13.1761).Zum anderen hat der Senat bereits im Eilverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO in seinem Beschluss vom 31. Oktober 2013 (Az. 21 CS 13.1761) darauf hingewiesen, dass die Anwendung der "10-Jahres-Regelung" den Widerruf der Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition nach § 10 Abs. 3 WaffG unberührt lässt.
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2014 - 21 ZB 14.320
Ernstliche Zweifel sind dabei nur anzunehmen, wenn gegen die Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung nach summarischer Prüfung gewichtige Gesichtspunkte sprechen, das heißt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung in der angefochtenen Gerichtsentscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163; BVerwG, B.v. 10.03.2004 - 7 AV 4/03 - DVBl. 2004, 838;… Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl., § 124 Rn. 6 ff). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2014 - 21 ZB 14.320
Ernstliche Zweifel sind dabei nur anzunehmen, wenn gegen die Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung nach summarischer Prüfung gewichtige Gesichtspunkte sprechen, das heißt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung in der angefochtenen Gerichtsentscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163; BVerwG, B.v. 10.03.2004 - 7 AV 4/03 - DVBl. 2004, 838;… Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl., § 124 Rn. 6 ff).
- VG Augsburg, 06.05.2025 - Au 8 K 24.853
Widerruf einer Waffenbesitzkarte, Wegfall eines Bedürfnisses für den …
Weiter wurde auf die Rechtsprechung des VG Regensburg (Urteil vom 14. Januar 2014 - RO 4 K 13.1257) sowie des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 13. Juni 2014 - 21 ZB 14.320) verwiesen.Rn. 54 Ausdrücklich anwendbar ist diese "10-Jahres-Regelung" allerdings nur auf Jäger und Sportschützen und nach der Gesetzesbegründung zu § 45 Abs. 3 WaffG wohl auch auf Waffen- und Munitionssammler (so BayVGH, B.v. 13.6.2014 - 21 ZB 14.320 - juris Rn. 12 unter Verweis auf BT-Drs. 14/7758, S. 79).
Der Bevollmächtigte des Klägers führt in diesem Zusammenhang allerdings die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Regensburg (…U.v. 14.1.2014 - RO 4 K 13.1257 - juris Rn. 27) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 13.6.2014 - 21 ZB 14.320 - juris Rn. 12 ff.) an, wonach die "10-Jahres-Regelung" in eng begrenzten Ausnahmefällen aus Gleichheitsgründen auch auf andere Waffenbesitzer entsprechend anzuwenden sei, da kein sachlicher Grund ersichtlich sei, warum diese Personengruppen entgegen Art. 3 Abs. 1 GG anders als die ausdrücklich genannten Jäger und Sportschützen behandelt werden sollten.
- VG München, 13.01.2016 - M 7 K 14.4728
Widerruf von Waffenbesitzkarten wegen Mitgliedschaft in einem Rockerclub
Dementsprechend legt auch 45.3.2 WaffVwV fest, dass das Tatbestandsmerkmal "besonderer Grund" i. S. d. § 45 Abs. 3 WaffG eng zu verstehen ist und nennt als Beispiel eine langjährige und aktive Betätigung als Jäger oder Sportschütze, die aus Altersgründen aufgegeben wurde (…vgl. OVG Lüneburg, B. v. 16.5.2011 - 11 LA 365/10 - juris Rn. 10;… OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 5.11.2008 - OVG 11 N 52.06 - juris Rn. 8; im Gegensatz dazu wohl BayVGH, U. v. 13.6.2014 - 21 ZB 14.320 - juris). - VGH Bayern, 01.03.2018 - 21 ZB 16.754
Widerrufs waffenrechtlicher Erlaubnis
Der Klägerbevollmächtigte beruft sich lediglich darauf, dass die Entscheidungsgründe des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, B.v. 13.6.2014 - 21 ZB 14.320) insbesondere "die Unbescholtenheit des Waffenbesitzers bei der Auslegung der Norm" hervorheben würden, während das Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang nicht darauf eingehe, obwohl der Kläger unbescholten sei.
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