Rechtsprechung
EuGH, 14.11.1985 - 219/84 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- EU-Kommission
Powell / Kommission
BEAMTE - KLAGE - FRIST - NEUBEGINN - NEUE TATSACHE - MITTEILUNG AN EINEN BEAMTEN , DURCH DIE ER ERFÄHRT , WIE DIE DAUER SEINER BERUFSERFAHRUNG IM HINBLICK AUF SEINE EINSTUFUNG BEI DER EINSTELLUNG BERECHNET WORDEN IST
- EU-Kommission
Powell / Kommission
- Wolters Kluwer
Einstufung eines Beamten in eine Besoldungsgruppe
- Judicialis
VerfO Art. 91
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VerfO Art. 91
BEAMTE - KLAGE - FRIST - NEUBEGINN - NEUE TATSACHE - MITTEILUNG AN EINEN BEAMTEN , DURCH DIE ER ERFÄHRT , WIE DIE DAUER SEINER BERUFSERFAHRUNG IM HINBLICK AUF SEINE EINSTUFUNG BEI DER EINSTELLUNG BERECHNET WORDEN IST; [BEAMTENSTATUT , ARTIKEL 90 UND 91] - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Rechtsprechung
EuGH, 21.01.1987 - 219/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- EU-Kommission
Powell / Kommission
BEAMTE - EINSTELLUNG - ERNENNUNG IN DER BESOLDUNGSGRUPPE - VON DER KOMMISSION FESTGELEGTE REGELN - ERNENNUNG IN DER OBERSTEN BESOLDUNGSGRUPPE DER LAUFBAHN - ERMESSEN DER VERWALTUNG
- EU-Kommission
Powell / Kommission
- juris (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (4)
- EuGH, 29.06.1994 - C-298/93
Klinke / Gerichtshof
Nach ständiger Rechtsprechung verfügt die Anstellungsbehörde jedoch insoweit über einen weiten Ermessensspielraum (…vgl. etwa Urteile Michäl/Kommission und De Szy-Tarisse und Feyärts/Kommission, a. a. O., und Urteil vom 21. Januar 1987 in der Rechtssache 219/84, Powell/Kommission, Slg. 1987, 339); im Rahmen der betreffenden Bestimmung wie auch in dem von Artikel 32 Absatz 2 des Statuts verfügt die Anstellungsbehörde über dieses Ermessen auch bei der Beurteilung der Berufserfahrung der Betroffenen im Hinblick auf ihre Einstufung in die Besoldungsgruppe (vgl. Urteile Michäl/Kommission, Randnr. 19, und De Szy-Tarisse und Feyärts/Kommission, Randnr. 26). - EuG, 07.05.1991 - T-18/90
Egidius Jongen gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …
21. Januar 1987 in der Rechtssache 219/84, Powell/Kommission, Slg. 1987, 339).Unter diesen Umständen beschränkt sich die gerichtliche Kontrolle auf die Überprüfung, ob die Entscheidung über die Einstufung auf der Grundlage einer falschen Beurteilung von Tatsachen getroffen worden ist (Urteil des Gerichtshofes vom 21. Januar 1987 in der Rechtssache 219/84, Powell, a. a. O., Randnrn.
- EuGH, 05.10.1988 - 314/86
De Szy-Tarisse u.a. / Kommission
Januar 1987 in der Rechtssache 219/84 ( Powell/Kommission, Slg . 1987, 339 ) ausgeführt hat, ist diese Bestimmung als eine Ausnahme von den allgemeinen Einstufungsregeln anzusehen, deren Anwendung auf jeden Fall im Ermessen der Verwaltung liegt . - Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1988 - 314/86
Gérard de Szy-Tarisse und Yvette Feyaerts gegen Kommission der Europäischen …
- Urteil vom 21. Januar 1987 in der Rechtssache 219/84, Powell, Slg. 1987, 339, Randnr. 8.
Rechtsprechung
RG, 31.01.1885 - Rep. V. 219/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist die Berufung gegen ein Erkenntnis zulässig, durch welches der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil zurückgewiesen wird, falls es sich nach inzwischen rechtskräftig entschiedener Hauptsache nur noch um den Kostenpunkt handelt?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer Berufung gegen die Zurückweisung des Einspruches in Kostensachen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 13, 327
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1986 - 219/84 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Michael Powell gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Antrag auf Neueinstufung
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1985 - 219/84
- EuGH, 14.11.1985 - 219/84
- Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1986 - 219/84
- EuGH, 21.01.1987 - 219/84
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 01.12.1983 - 343/82
Michael / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1986 - 219/84
Auf eine Frage des Gerichtshofes in der Rechtssache 343/82 (Michael/Kommission, Slg. 1983, 4023) habe die Kommission ausgeführt, sie habe stets eine Ernennung in der höheren Besoldungsgruppe einer Laufbahn vorgenommen, wenn die nach Artikel 3 des Beschlusses von 1973 erforderliche Berufserfahrung vorgelegen habe.
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1985 - 219/84 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Michael Powell gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Beamte - Antrag auf Neueinstufung
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1985 - 219/84
- EuGH, 14.11.1985 - 219/84
- Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1986 - 219/84
- EuGH, 21.01.1987 - 219/84
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 26.09.1985 - 231/84
Valentini / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1985 - 219/84
Aufgrund der bisherigen Rechtsprechung des Gerichtshofes besteht kein Zweifel daran, daß - wie Generalanwalt Mancini unlängst in seinen Schlußanträgen in der Rechtssache 231/84 (Valentini/Kommission, Slg. 1985, 3028) ausgeführt hat - die Fristen der Artikel 90 und 91 des Beamtenstatuts zwingendes Recht sind.In der Rechtssache 231/84 nahm der Generalanwalt den Standpunkt ein, die Fristen gegen den damaligen Kläger hätten am 12. Mai 1982 zu laufen begonnen, nachdem sein Antrag auf Überprüfung seiner Einstufung vom 4. Juni 1981 beschieden worden sei; folglich könne er sich nicht auf das Urteil im Fall Blomefield berufen, in dem die Klage innerhalb der vorgeschriebenen - neu in Gang gesetzten - Fristen erhoben worden sei.
Der Kläger stellt keinen auf die Veröffentlichung der Kriterien von 1973 im Jahre 1981 gestützten Antrag, so daß insoweit sein Fall von dem des Klägers in der Rechtssache 231/84 abweicht.
Entgegen den Schlußanträgen in der Rechtssache 231/84 bin ich der Meinung, daß das Angebot der Kommission eine neue Tatsache darstellte, daß die auf einen Antrag hin ergehende Entscheidung eine völlig neue Entscheidung war und daß die Kommission mit dem Vorbringen nicht gehört werden kann, weil dies ohne entsprechende Verpflichtung geschehen sei, sei es ohne rechtliche Folgen gewesen.
- EuGH, 12.07.1984 - 227/83
Moussis / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1985 - 219/84
Sie können von den Parteien weder aufgehoben noch geändert werden (Rechtssache 227/83, Moussis/Kommission, Slg. 1984, 3133). - EuGH, 01.12.1983 - 190/82
Blomefield / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1985 - 219/84
So hat der Gerichtshof in der Rechtssache 190/82 (Blomefield/Kommission, Slg. 1983, 3981) die Unterrichtung des Personals der Kommission über den Beschluß vom 6. Juni 1973 durch eine Verwaltungsmitteilung vom März 1981 vor allem deshalb als neue Tatsache angesehen, die die Fristen neu in Gang setze, weil der damalige Kläger den fraglichen Beschluß oder zumindest seinen Wortlaut nicht gekannt hatte. - EuGH, 29.03.1984 - 25/83
Buick / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1985 - 219/84
In der Rechtssache 25/83 (Buick/Kommission, Slg. 1984, 1773) ist entschieden worden, daß der im zweiten Satz der Ziffer 2 Buchstabe a erwähnte Zeitraum von vier Jahren ab Beginn des Universitätsstudiums des Bewerbers zu rechnen ist.