Rechtsprechung
   VGH Bayern, 25.06.2013 - 22 B 11.701   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,21004
VGH Bayern, 25.06.2013 - 22 B 11.701 (https://dejure.org/2013,21004)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.06.2013 - 22 B 11.701 (https://dejure.org/2013,21004)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Juni 2013 - 22 B 11.701 (https://dejure.org/2013,21004)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,21004) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 14 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 GG, Art. 6 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 DSchG, § 35 Abs. 3 Satz 1
    Energie- und Denkmalschutzrecht: Nachbarschutz im Nutzungskonflikt Windkraft und Denkmalschutz | Nr. 5 BauGB; Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zweier Windkraftanlagen; Anfechtung der Genehmigung durch den Eigentümer eines ca. 3 km entfernt liegenden Baudenkmals ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 14 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 GG, Art. 6 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 DSchG, § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB
    Energie- und Denkmalschutzrecht: Nachbarschutz im Nutzungskonflikt Windkraft und Denkmalschutz | Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zweier Windkraftanlagen; Anfechtung der Genehmigung durch den Eigentümer eines ca. 3 km entfernt liegenden Baudenkmals (Schloss); ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08

    Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf

    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2013 - 22 B 11.701
    Um den Anforderungen zu genügen, die im Lichte der Eigentumsgewährleistung (Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG) an inhalts- und schrankenbestimmende Gesetze im Sinn von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG zu stellen sind, müssen die Denkmalschutzgesetze der Länder den Eigentümer eines Denkmals jedenfalls dann berechtigen, die denkmalrechtliche Genehmigung eines benachbarten Vorhabens anzufechten, wenn dieses Vorhaben die Denkmalwürdigkeit seines Anwesens möglicherweise erheblich beeinträchtigt (BVerwG, U.v. 21.4.2009 - 4 C 3.08 - BVerwGE 133, 347 Rn. 9).

    Ein Ausschluss von Abwehrrechten des Eigentümers eines Denkmals gegen die Zulassung eines in der Umgebung geplanten Vorhabens, von dem nachteilige Wirkungen auf das Denkmal ausgehen, ist allerdings insoweit mit Art. 14 Abs. 1 GG nicht vereinbar, als das Denkmal hierdurch "erheblich" beeinträchtigt wird (BVerwG, U.v. 21.4.2009 - 4 C 3.08 - BVerwGE 133, 347 Rn. 5, 9, 14, 15, 17).

    Soll das aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG resultierende Gebot nicht leerlaufen, unverhältnismäßige, durch das Wohl der Allgemeinheit nicht geforderte Belastungen des Eigentümers eines Denkmals zu vermeiden (BVerwG, U.v. 21.4.2009 - 4 C 3.08 - BVerwGE 133, 347 Rn. 8), ist ihm die Möglichkeit der gerichtlichen Anfechtung von Vorhaben Dritter insoweit zuzuerkennen, als denkmalrechtlicher Umgebungsschutz objektiv geboten ist (BVerwG, U.v. 21.4.2009, a.a.O., Rn. 15).

    Der Landesgesetzgeber ist zwar nicht gehindert, denkmalrechtlichen Drittschutz über das vorbezeichnete, von Verfassungs wegen gebotene Mindestmaß hinaus zu gewähren (BVerwG, U.v. 21.4.2009 - 4 C 3.08 - BVerwGE 133, 347 Rn. 23).

    Denn die Belange des Denkmalschutzes werden in der Regel - positiv wie negativ - durch das Landesdenkmalrecht konkretisiert; der Bestimmung des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB kommt daneben nur eine Auffangfunktion zu (BVerwG, U.v. 21.4.2009 - 4 C 3.08 - BVerwGE 133, 347 Rn. 21).

    Ist ein Vorhaben in der Umgebung eines Denkmals denkmalrechtlich genehmigt (und hat dieser Zulassungsakt - wie ergänzend anzumerken ist - vor den Maßstäben des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO Bestand), so können Belange des Denkmalschutzes im Sinn von § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB nicht in drittschutzrelevantem Umfang beeinträchtigt sein (BVerwG, U.v. 21.4.2009, a.a.O., Rn. 22).

    Denn aus § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB, der nur ein Mindestmaß an Denkmalschutz gewährleistet, ergeben sich keine über das Landesdenkmalrecht (sc.: in verfassungskonformer Auslegung) hinausgehenden Voraussetzungen für die Zulassung eines Vorhabens in der Umgebung eines Denkmals (BVerwG, U.v. 21.4.2009, a.a.O., Rn. 22).

  • VGH Bayern, 18.07.2013 - 22 B 12.1741

    Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage

    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2013 - 22 B 11.701
    Denn weder Immissionsschutzbehörden noch Gerichte sind an die fachliche Beurteilung durch das Landesamt für Denkmalpflege gebunden; sie haben die Aussage- und Überzeugungskraft der gutachterlichen Äußerungen dieser Behörde vielmehr nachvollziehend zu überprüfen und sich aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens eine eigene Überzeugung zu bilden (BayVGH, U.v. 18.7.2013 - 22 B 12.1741 - Rn. 27 m.w.N.).

    Aber sie müssen sich an dem Denkmal messen lassen, dürfen es nicht gleichsam erdrücken, verdrängen oder die gebotene Achtung gegenüber den im Denkmal verkörperten Werten vermissen lassen (BayVGH, U.v. 24.1.2013 - 2 BV 11.1631 - NVwZ-RR 2013, 545 Rn. 30; NdsOVG, U.v. 21.4.2010 - 12 LB 44/09 - NuR 2010, 649/657; vgl. BayVGH, U.v. 18.7.2013 - 22 B 12.1741 - Rn. 26, zu § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB).

    Die genannten Merkmale müssen in schwerwiegender Weise gegeben sein, damit von einer erheblichen Beeinträchtigung gesprochen werden kann (BayVGH, U.v. 18.7.2013 - 22 B 12.1741 - Rn. 26, zu § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB).

    Hierbei kommt den fachlichen Einschätzungen des Landesamts tatsächliches Gewicht zu; eine rechtliche Bindung für Immissionsschutzbehörden und Gerichte besteht jedoch nicht (vgl. BayVGH, U.v. 18.7.2013 - 22 B 12.1741 - Rn. 27 m.w.N.).

    Der Grundsatz, dass eine "schöne Aussicht" baurechtlich regelmäßig nicht geschützt wird (vgl. BVerwG, U.v. 28.10.1993 - 4 C 5.93 - NVwZ 1194, 686/688 m.w.N.), kann in solchen Fällen eine Durchbrechung erfahren (vgl. zu der Möglichkeit, dass die Innen-Außen-Blickbeziehung zur denkmalgeschützten künstlerischen Wirkung eines Baudenkmals gehören kann, BayVGH, U.v. 18.7.2013 - 22 B 12.1741).

  • VGH Bayern, 24.01.2013 - 2 BV 11.1631

    Dem Denkmaleigentümer kann im Hinblick auf seine gesetzlichen Pflichten, das

    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2013 - 22 B 11.701
    Der Eigentümer eines Denkmals wird durch die Zulassung einer Windkraftanlage in der Nähe dieses Objekts nur dann in seinem Grundrecht aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG, Art. 103 Abs. 1 BV verletzt, wenn diese Anlage die in Art. 6 Abs. 2 Satz 2 DSchG genannten Rechtsgüter erheblich beeinträchtigt (im Anschluss an BayVGH, U.v. 24.1.2013 - 2 BV 11.1631).

    Da der bayerische Landesgesetzgeber aber weder Art. 6 Abs. 2 Satz 2 DSchG noch andere Bestimmungen dieses Gesetzes in einer Weise geändert hat, durch die die ursprüngliche, ausschließlich gemeinwohlbezogene Zielsetzung dieses Gesetzes um eine den Gedanken des Individualrechtsschutzes aufgreifende Regelung ergänzt wurde, hat es für das bayerische Landesrecht dabei sein Bewenden, dass Eigentümer von Denkmälern durch Vorhaben in der Umgebung des Denkmals nur dann in subjektiven "denkmalbezogenen" Rechten verletzt sind, wenn von dem Vorhaben eine "erhebliche" Beeinträchtigung des Wesens, des überlieferten Erscheinungsbilds oder der künstlerischen Wirkung des Denkmals ausgeht und gewichtige Gründe des Denkmalschutzes für die unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustands sprechen (vgl. zur Berücksichtigungsfähigkeit ausschließlich erheblicher Beeinträchtigungen eines Denkmals im Rahmen von Drittrechtsbehelfen gegen die Zulassung eines Vorhabens in der Umgebung eines Denkmals BayVGH, B.v. 4.8.2011 - 2 CS 11.997 - juris Rn. 4; U.v. 24.1.2013 - 2 BV 11.1631 - NVwZ-RR 2013, 545 Rn. 21 f.; B.v. 14.2.2013 - 1 CS 12.2645 - juris Rn. 6).

    Aber sie müssen sich an dem Denkmal messen lassen, dürfen es nicht gleichsam erdrücken, verdrängen oder die gebotene Achtung gegenüber den im Denkmal verkörperten Werten vermissen lassen (BayVGH, U.v. 24.1.2013 - 2 BV 11.1631 - NVwZ-RR 2013, 545 Rn. 30; NdsOVG, U.v. 21.4.2010 - 12 LB 44/09 - NuR 2010, 649/657; vgl. BayVGH, U.v. 18.7.2013 - 22 B 12.1741 - Rn. 26, zu § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB).

  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2013 - 22 B 11.701
    Der Grundsatz, dass eine "schöne Aussicht" baurechtlich regelmäßig nicht geschützt wird (vgl. BVerwG, U.v. 28.10.1993 - 4 C 5.93 - NVwZ 1194, 686/688 m.w.N.), kann in solchen Fällen eine Durchbrechung erfahren (vgl. zu der Möglichkeit, dass die Innen-Außen-Blickbeziehung zur denkmalgeschützten künstlerischen Wirkung eines Baudenkmals gehören kann, BayVGH, U.v. 18.7.2013 - 22 B 12.1741).
  • BVerwG, 11.01.1991 - 7 B 102.90

    Immissionsschutzrecht: Anfechtungsklage Drittbetroffener gegen die Erteilung

    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2013 - 22 B 11.701
    Denn das Gericht hat seiner Prüfung die bei Erlass des Bescheids vom 21. September 2009 bestehenden Verhältnisse zugrunde zu legen (vgl. zur Maßgeblichkeit dieses Zeitpunkts bei immissionsschutzrechtlichen Drittanfechtungsklagen BVerwG, B.v. 11.1.1991 - 7 B 102.90 - NVwZ-RR 1991, 236).
  • OVG Niedersachsen, 23.08.2012 - 12 LB 170/11

    Vermittlung von Drittschutz gegenüber dem Eigentümer eines Denkmals durch § 8 S.

    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2013 - 22 B 11.701
    Von der Erforderlichkeit einer "erheblichen" Beeinträchtigung geht - bezogen auf § 8 Abs. 1 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes - auch das Niedersächsische Oberver-waltungsgericht aus (U.v. 23.8.2012 - 12 LB 170/11 - NuR 2013, 47/51 f.).
  • BGH, 12.03.1986 - VIII ZR 64/85

    Prozeßführungsbefugnis des Konkursverwalters nach Beschlagnahme einer

    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2013 - 22 B 11.701
    Insbesondere zieht diese Tatsache dann nicht den Verlust der Prozessführungsbefugnis des Grundstückseigentümers (das ist der Kläger nach wie vor) nach sich, wenn die Anordnung der Zwangsverwaltung - wie hier der Fall - erst nach der Einleitung des Rechtsstreits erfolgte (vgl. BGH, U.v. 12.3.1986 - VIII ZR 64/85 - NJW 1986, 3206/3207 f. unter Hinweis auf den Rechtsgedanken des § 265 Abs. 2 Satz 1 ZPO; ebenso OLG Naumburg, B.v. 17.6.2000 - 9 W 18/00 - juris Rn. 4 f.).
  • VGH Bayern, 04.08.2011 - 2 CS 11.997

    Vorbescheid; Bindungswirkung; einheitlich abweichende Abstandsflächentiefen;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2013 - 22 B 11.701
    Da der bayerische Landesgesetzgeber aber weder Art. 6 Abs. 2 Satz 2 DSchG noch andere Bestimmungen dieses Gesetzes in einer Weise geändert hat, durch die die ursprüngliche, ausschließlich gemeinwohlbezogene Zielsetzung dieses Gesetzes um eine den Gedanken des Individualrechtsschutzes aufgreifende Regelung ergänzt wurde, hat es für das bayerische Landesrecht dabei sein Bewenden, dass Eigentümer von Denkmälern durch Vorhaben in der Umgebung des Denkmals nur dann in subjektiven "denkmalbezogenen" Rechten verletzt sind, wenn von dem Vorhaben eine "erhebliche" Beeinträchtigung des Wesens, des überlieferten Erscheinungsbilds oder der künstlerischen Wirkung des Denkmals ausgeht und gewichtige Gründe des Denkmalschutzes für die unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustands sprechen (vgl. zur Berücksichtigungsfähigkeit ausschließlich erheblicher Beeinträchtigungen eines Denkmals im Rahmen von Drittrechtsbehelfen gegen die Zulassung eines Vorhabens in der Umgebung eines Denkmals BayVGH, B.v. 4.8.2011 - 2 CS 11.997 - juris Rn. 4; U.v. 24.1.2013 - 2 BV 11.1631 - NVwZ-RR 2013, 545 Rn. 21 f.; B.v. 14.2.2013 - 1 CS 12.2645 - juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 21.04.2010 - 12 LB 44/09

    Wirksamkeit eines Flächennutzungsplanes im Falle des Offenlassens der Einstufung

    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2013 - 22 B 11.701
    Aber sie müssen sich an dem Denkmal messen lassen, dürfen es nicht gleichsam erdrücken, verdrängen oder die gebotene Achtung gegenüber den im Denkmal verkörperten Werten vermissen lassen (BayVGH, U.v. 24.1.2013 - 2 BV 11.1631 - NVwZ-RR 2013, 545 Rn. 30; NdsOVG, U.v. 21.4.2010 - 12 LB 44/09 - NuR 2010, 649/657; vgl. BayVGH, U.v. 18.7.2013 - 22 B 12.1741 - Rn. 26, zu § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB).
  • VGH Bayern, 14.02.2013 - 1 CS 12.2645

    Gebietserhaltungsanspruch; Gebot der Rücksichtnahme; erhebliche Beeinträchtigung

    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2013 - 22 B 11.701
    Da der bayerische Landesgesetzgeber aber weder Art. 6 Abs. 2 Satz 2 DSchG noch andere Bestimmungen dieses Gesetzes in einer Weise geändert hat, durch die die ursprüngliche, ausschließlich gemeinwohlbezogene Zielsetzung dieses Gesetzes um eine den Gedanken des Individualrechtsschutzes aufgreifende Regelung ergänzt wurde, hat es für das bayerische Landesrecht dabei sein Bewenden, dass Eigentümer von Denkmälern durch Vorhaben in der Umgebung des Denkmals nur dann in subjektiven "denkmalbezogenen" Rechten verletzt sind, wenn von dem Vorhaben eine "erhebliche" Beeinträchtigung des Wesens, des überlieferten Erscheinungsbilds oder der künstlerischen Wirkung des Denkmals ausgeht und gewichtige Gründe des Denkmalschutzes für die unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustands sprechen (vgl. zur Berücksichtigungsfähigkeit ausschließlich erheblicher Beeinträchtigungen eines Denkmals im Rahmen von Drittrechtsbehelfen gegen die Zulassung eines Vorhabens in der Umgebung eines Denkmals BayVGH, B.v. 4.8.2011 - 2 CS 11.997 - juris Rn. 4; U.v. 24.1.2013 - 2 BV 11.1631 - NVwZ-RR 2013, 545 Rn. 21 f.; B.v. 14.2.2013 - 1 CS 12.2645 - juris Rn. 6).
  • OLG Naumburg, 17.06.2000 - 9 W 18/00
  • VGH Bayern, 27.01.1989 - 1 CS 88.02996
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2023 - 5 K 171/22

    Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung einer Windenergieanlage

    Sie müssen sich aber in dem Sinne an dem Denkmal messen lassen, dass sie es nicht gleichsam erdrücken, verdrängen oder es an der gebotenen Achtung gegenüber den im Denkmal verkörperten Werten fehlen lassen dürfen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 19. Juli 2022 - 1 B 105/22 -, Rn. 37 m. w. N.; OVG Hamburg, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 2 Bs 283/13 -, juris Rn. 5; VGH München, Urteil vom 25. Juni 2013- 22 B 11.701 -, juris Rn. 32; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2012 - OVG 10 S 21/12 -, juris Rn. 8; OVG Lüneburg, Urteil vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11 -, juris Rn. 58; OVG Schleswig, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 1 MB 23/15 -, juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 21.09.2015 - 22 ZB 15.1095

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von vier Windkraftanlagen in der Nähe

    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, U.v. 25.6.2013 - 22 B 11.701 - BayVBl 2014, 502 Rn. 47; BayVGH, B.v. 19.8.2015 - 22 ZB 15.458 - BA Rn. 10).

    Dieser Maßstab steht in Einklang mit dem Postulat, dass nur "erhebliche" Beeinträchtigungen der in Art. 6 Abs. 2 Satz 2 DSchG genannten Rechtsgüter die Versagung der Zulassung eines Vorhabens unter denkmalschutzrechtlichem Blickwinkel zu rechtfertigen vermögen (vgl. BVerwG, U.v. 21.4.2009 - 4 C 3.08 - BVerwGE 133, 347 Rn. 5, 9, 14, 15 und 17; BayVGH, B.v. 4.8.2011 - 2 CS 11.997 - juris Rn. 4; U.v. 24.1.2013 - 2 BV 11.1631 - NVwZ-RR 2013, 545 Rn. 21 f.; B.v. 14.2.2013 - 1 CS 12.2645 - juris Rn. 6; U.v. 25.6.2013 - 22 B 11.701 - BayVBl 2014, 502 Rn. 29 f.; U.v. 18.7.2013 - 22 B 12.1741 - BayVBl 2014, 23 Rn. 25 f.).

    Im Rahmen dieser Bewertung hat es sich auch mit der zum Teil gegenläufigen Einschätzung auseinandergesetzt, die in der Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vom 22. April 2014 zum Ausdruck gelangt, wobei es zutreffend davon ausging, dass der Auffassung dieser Behörde tatsächliches Gewicht zukommt, sie jedoch keine rechtliche Bindungswirkung erzeugt (BayVGH, U.v. 25.6.2013 - 22 B 11.701 - BayVBl 2014, 502 Rn. 33; U.v. 18.7.2013 - 22 B 12.1741 - BayVBl 2014, 23 Rn. 27; B.v. 30.4.2014 - 22 ZB 14.680 - juris Rn. 18).

    In rechtlicher Hinsicht steht dieser Ausgangspunkt des Verwaltungsgerichts in Übereinstimmung mit der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs, wonach Standorte, die für die Betrachtung eines Denkmals durch die Allgemeinheit praktisch nicht in Betracht kommen, bei der Beurteilung der Frage, ob es zu einer erheblichen Beeinträchtigung denkmalschutzrechtlicher Belange kommt, außer Betracht zu bleiben haben (vgl. BayVGH, U.v. 25.6.3013 - 22 B 11.701 - BayVBl 2014, 502 Rn. 39).

    Denn der Grundsatz, dass eine "schöne Aussicht" regelmäßig nicht geschützt wird (vgl. BVerwG, U.v. 28.10.1993 - 4 C 5.93 - NVwZ 1994, 686/688), erfährt unter dem Gesichtspunkt eines hieraus erwachsenden Abwehrrechts gegen die öffentlich-rechtliche Zulassung von diese Aussicht beeinträchtigenden Vorhaben nur dann eine Durchbrechung, wenn die Blickbeziehung aus einem Denkmal heraus in die Umgebung zur denkmalrechtlich geschützten künstlerischen Wirkung dieses Denkmals gehört (BayVGH, U.v. 25.6.2013 - 22 B 11.701 - BayVBl 2014, 502 Rn. 40; U.v. 18.7.2013 - 22 B 12.1741 - BayVBl 2014, 23 Rn. 28 ff.).

    Dies kann u. a. dann angenommen werden, wenn ein Baudenkmal bewusst in eine bestimmte Landschaft "hineinkomponiert" oder seine Umgebung so gestaltet wurde, dass sie sich ihrerseits auf das Denkmal bezieht, um die mit ihm verfolgte künstlerische Absicht zu verdeutlichen oder zu verstärken (BayVGH, U.v. 25.6.2013 a.a.O. Rn. 40).

    Denn ein solches subjektives Recht folgt nicht unmittelbar aus dem Wortlaut des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (vgl. BayVGH, U.v. 25.6.2013 - 22 B 11.701 - BayVBl 2014, 502 Rn. 30); vielmehr gebietet es die durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG verbürgte Bestandsgarantie des Eigentums, die Denkmalschutzgesetze der Länder so auszulegen, dass der Eigentümer eines geschützten Denkmals jedenfalls dann berechtigt sein muss, die denkmalrechtliche Genehmigung eines benachbarten Vorhabens anzufechten, wenn dieses Vorhaben die Denkmalwürdigkeit seines Anwesens möglicherweise erheblich beeinträchtigt (BVerwG, U.v. 21.4.2009 - 4 C 3.08 - BVerwGE 133, 347 Rn. 8 f.).

    In diesem Grundrecht aber wird ein Denkmaleigentümer nur verletzt, wenn die von dem zugelassenen Vorhaben des Dritten ausgehende Wirkung das Wesen, das überlieferte Erscheinungsbild oder die künstlerische Wirkung des Denkmals erheblich beeinträchtigt (vgl. eingehend zur Herleitung des Erheblichkeitserfordernisses BayVGH, U.v. 25.6.2013 - 22 B 11.701 - BayVBl 2014, 502 Rn. 29 f.).

    Das wiederum ist nur der Fall, wenn die Anlage des Dritten das dem Rechtsschutzsuchenden gehörende Denkmal gleichsam erdrückt oder verdrängt oder sie die gebotene Achtung gegenüber den Werten vermissen lässt, die dieses Denkmal verkörpert (vgl. zu diesem Maßstab BayVGH, U.v. 25.6.2013 a.a.O. Rn. 32; B.v. 20.5.2015 - 22 ZB 14.2827 - juris Rn. 15).

  • VGH Bayern, 22.01.2020 - 15 ZB 18.2547

    Nachbarschutz gegen Umbau eines Gewerbegebäudes in Boardinghaus

    Darüber hinaus lässt sich dem bayerischen Denkmalschutzgesetz jedoch kein allgemeiner Drittschutz zugunsten des Denkmaleigentümers entnehmen (zum Ganzen: BayVGH, B.v. 4.8.2011 - 2 CS 11.997 - juris Rn. 4; U.v. 24.1.2013 - 2 BV 11.1631 - BayVBl 2013, 470 = juris Rn. 21, 22; B.v. 14.2.2013 - 1 CS 12.2645 - juris Rn. 6; U.v. 25.6.2013 - 22 B 11.701 - BayVBl 2014, 502 = juris Rn. 21, 28 bis 30; B.v. 17.7.2013 - 14 ZB 12.1153 - BauR 2014, 810 = juris Rn. 17, 18; B.v. 10.6.2014 - 15 CS 14.692 - juris 15; B.v. 4.10.2016 - 9 ZB 14.1946 - juris Rn. 13; B.v. 26.9.2016 - 15 CS 16.1348 - juris Rn. 52; B.v. 19.4.2017 - 9 CS 17.195 - juris Rn. 19 f.).

    Die genannten Merkmale müssen in schwerwiegender Weise gegeben sein, damit von einer erheblichen Beeinträchtigung gesprochen werden kann (BayVGH, U.v. 25.6.2013 - 22 B 11.701 - BayVBl 2014, 502 = juris Rn. 32 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 20.05.2015 - 22 ZB 14.2827

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage

    Hinzutretende Anlagen müssen sich an dem Maßstab messen lassen, den das Denkmal gesetzt hat, und dürfen es nicht gleichsam erdrücken, verdrängen, übertönen oder die gebotene Achtung gegenüber den Werten außer Acht lassen, welche dieses Denkmal verkörpert (BayVGH, U.v. 25.6.2013 - 22 B 11.701 - Rn. 32).

    Das Verwaltungsgericht hatte angesichts der nachträglichen "Kehrtwende" des Landesamts für Denkmalpflege in der Beurteilung des vorliegenden Falls - das Landesamt hatte die strittige Windkraftanlage ursprünglich "hingenommen" - zwar allen Grund, die verschiedenen Stellungnahmen des Landesamts für Denkmalpflege nachvollziehend zu überprüfen (vgl. BayVGH, U.v. 25.6.2013 - 22 B 11.701 - Rn. 23).

    Derartige "Kehrtwenden" im Zuge einer hausinternen Diskussion im Landesamt für Denkmalpflege sind dem Verwaltungsgerichtshof auch aus anderen Verfahren bekannt, ohne dass es Anhaltspunkte für den Einfluss irgendeiner "Lobby" gegeben hätte (vgl. U.v. 25.6.2013 - 22 B 11.701 -Rn. 6 a.E.).

    Das Vertrauen des Genehmigungsempfängers in den Fortbestand der ihm erteilten Genehmigung ist zwar schutzwürdig und wird dadurch geschützt, dass bei Drittanfechtungsklagen für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Erlasses des Genehmigungsbescheids abzustellen ist (vgl. BVerwG, B.v. 11.1.1991 - 7 B 102.90 - NVwZ-RR 1991, 2360; BayVGH, U.v. 25.6.2013 - 22 B 11.701 - BayVBl 2014, 502/505 Rn. 47).

    Die Beigeladene spricht zwar möglicherweise auf eine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs an, der zufolge von wesentlicher Bedeutung ist, ob ein Baudenkmal bewusst in eine bestimmte Landschaft hinein komponiert wurde, ob seine Umgebung so gestaltet wurde, dass sie sich auf das Baudenkmal bezieht, um die mit ihm verfolgte künstlerische Absicht zu verdeutlichen und zu verstärken (BayVGH, U.v. 25.6.2013 - 22 B 11.701 - Rn. 40).

    Es kommt insofern darauf an, ob ein Gebäude bei seiner erstmaligen Errichtung oder bei einer denkmalschutzrechtlich relevanten Umgestaltung so konzipiert wurde, dass es auf das Vorhandensein bestimmter Sichtachsen angelegt wurde (BayVGH, U.v. 25.6.2013 - 22 B 11.701 - Rn. 41).

    b) Entgegen den Darlegungen der Beigeladenen hat zudem der Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 25. Juni 2013 - 22 B 11.701 - Rn. 46 keinen Rechtssatz aufgestellt, dass bei der denkmalschutzrechtlichen Entscheidung des Art. 6 Abs. 2 Satz 2 DSchG eine optisch bedrängende Wirkung einer Windkraftanlage gemäß den in der Rechtsprechung entwickelten Maßstäben zur optisch bedrängenden Wirkung einer Windkraftanlage auf Anwohner zu prüfen sei.

  • VG München, 16.10.2017 - M 8 K 15.1186

    Abbruch eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes

    Vorliegend erscheint zweifelhaft, ob eine denkmalrechtliche Inhalts- und Schrankenbestimmung, wie sie Art. 1 Abs. 3 BayDSchG i.V.m. den Regelungen des Teils 2 des BayDSchG unzweifelhaft darstellt (vgl. nur BayVGH, U.v. 25.6.2013 - 22 B 11.701 - juris Rn. 21), mit der Eigentumsfreiheit vereinbaren sein kann, wenn insbesondere keine bauliche Anlage nach Art. 1 Abs. 1 BayDSchG im Ensemblebereich vorhanden sein muss.

    Allein dies könnte überhaupt zu einer historischen Bedeutung des Gebäudes führen (vgl. BayVGH, U.v. 25.6.2013 - 22 B 11.701 - Rn. 41; BayVGH, B.v. 20.5.2015 - 22 ZB 14.2827 - juris Rn. 21).

    Entscheidend kommt es nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift vielmehr darauf an, ob das Baudenkmal und die zu beurteilende Anlage in einem räumlichen Verhältnis zueinander stehen, bei dem die in Art. 6 Abs. 1 Satz 2 BayDSchG genannten denkmalrechtlichen Schutzgüter berührt sein können (vgl. BayVGH, U.v. 25.6.2013 - 22 B 11.701 - juris Rn. 27; Martin in Eberl/Martin/Greipl, BayDSchG, 6. Aufl. 2007, Art. 6 Rn. 38).

    Die Möglichkeit der Auswirkung genügt hierbei, da die Genehmigungspflicht auslösenden Tatbestände des Art. 6 Abs. 1 BayDSchG angesichts der Funktion des Genehmigungserfordernisses als präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt weit auszulegen sind (vgl. BayVGH, U.v. 25.6.2013 - 22 B 11.701 - juris Rn. 27; U.v. 22.4.2016 - 1 B 12.2353 - juris Rn. 16 m.w.N.).

    Aber sie müssen sich an dem Denkmal messen lassen, dürfen es nicht gleichsam erdrücken, verdrängen oder die gebotene Achtung gegenüber den im Denkmal verkörperten Werten vermissen lassen (BayVGH, U.v. 25.6.2013 - 22 B 11.701 - juris Rn. 32 m.w.N.).

  • VG München, 15.07.2019 - M 8 K 19.1250

    Neubau eines innerstädtischen Wohnhauses verletzt keine Nachbarrechte

    Ein Ausschluss von Abwehrrechten des Eigentümers eines Denkmals gegen die Zulassung eines in der Umgebung geplanten Vorhabens, von dem nachteilige Wirkungen auf sein Denkmal ausgehen, ist allerdings insoweit mit Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) nicht vereinbar, als das Denkmal hierdurch erheblich beeinträchtigt wird (vgl. BVerwG, U.v. 21.4.2009 - 4 C 3.08 - juris Rn. 5, 9, 14, 15 und 17; B.v. 14.9.2017 - 4 B 28/17 - juris Rn. 5 ff.; BayVGH, B.v. 4.8.2011 - 2 CS 11.997 - juris Rn. 4; U.v. 24.1.2013 - 2 BV 11.1631 - juris Rn. 21; U.v. 25.6.2016 - 22 B 11.701 - juris Rn. 21, 29; B.v. 17.7.2013 - 14 ZB 12.1153 - juris Rn. 17).

    Die genannten Merkmale müssen in schwerwiegender Weise gegeben sein, damit von einer erheblichen Beeinträchtigung gesprochen werden kann (vgl. BayVGH, U.v. 25.6.2013 - 22 B 11.701 - juris Rn. 32).

    Darüber hinaus lässt sich dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz jedoch kein allgemeiner Drittschutz zugunsten des Denkmaleigentümers entnehmen (vgl. BayVGH, U.v. 24.1.2013 - 2 BV 11.1631 - juris Rn. 21 f.; B.v. 14.2.2013 - 1 CS 12.2645 - juris Rn. 6; U.v. 25.6.2013 - 22 B 11.701 - juris Rn. 21, 28 ff.; B.v. 17.7.2013 - 14 ZB 12.1153 - juris Rn. 17 f.; B.v. 10.6.2014 - 15 CS 14.692 - juris Rn. 14; B.v. 26.9.2016 - 15 CS 16.1348 - juris Rn. 52; B.v. 4.10.2016 - 9 ZB 14.1946 - juris Rn. 13; B.v. 19.4.2017 - 9 CS 17.195 - juris Rn. 20).

    Es ist insofern nicht ersichtlich, dass die Umgebung der klägerischen Villa bislang bzw. jemals so gestaltet war, dass sie sich ihrerseits auf die denkmalgeschützte Villa bezog, um die mit ihm verfolgte künstlerische Absicht zu verdeutlichen oder zu verstärken (vgl. BayVGH, U.v. 25.6.2016 - 22 B 11.701 - juris Rn. 40).

  • OVG Niedersachsen, 16.02.2017 - 12 LC 54/15

    Baudenkmal; erhebliche Beeinträchtigung; Denkmal; Denkmalschutz; Drittschutz;

    c) Bei der Beurteilung der Frage, ob das Baudenkmal der Gutsanlage L. in seinem Erscheinungsbild durch die umstrittenen Windenergieanlagen des "Windparks H." erheblich beeinträchtigt wird, ist die Vorbelastung des Denkmals durch die bestandskräftig genehmigten Windenergieanlagen des "Windparks K." zu berücksichtigen (vgl. Bay.VGH, Urt. v. 25.6.2013 - 22 B 11.701 -, ZUR 2013, 623 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 48, zu einem ähnlich gelagerten Fall).
  • OVG Sachsen, 04.08.2014 - 1 B 56/14

    Baugenehmigung, Denkmalwürdigkeit, Erscheinungsbild, Kulturdenkmal

    Hieraus folgt, dass eine Baugenehmigung auch im Falle, dass sie - wie hier - nach Zustimmung der Denkmalbehörde nach § 12 Abs. 3 SächsDSchG erteilt wurde, den Eigentümer eines Kulturdenkmals im Sinne des § 2 Abs. 1 SächsDSchG in seinen subjektiven Rechten beim Fehlen landesrechtlich besonders ausgestalteter Abwehrrechte jedenfalls dann verletzt, wenn sie die Denkmalwürdigkeit des Kulturdenkmals erheblich beeinträchtigt (so auch BayVGH, Urt. v. 25. Juni 2013 - 22 B 11.701 -, juris Rn. 28) und diese erhebliche Beeinträchtigung nicht durch überwiegende Gründe des Gemeinwohls oder durch überwiegende private Interessen kompensiert wird.

    Die nähere unbebaute Umgebung gehört jedenfalls dann zum Erscheinungsbild des Baudenkmals, wenn es bewusst in eine bestimmte Landschaft "hineinkomponiert" oder seine Umgebung so gestaltet wurde, dass sie sich ihrerseits auf das Denkmal bezieht, um die mit ihm verfolgte künstlerische Absicht zu verdeutlichen oder zu verstärken (BayVGH, Urt. v. 25. Juni 2013 - 22 B 11.701 -, juris Leitsatz 2).

    Der Grundsatz, dass eine "schöne Aussicht" baurechtlich regelmäßig nicht geschützt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. Oktober 1993 - 4 C 5.93 - NVwZ 1194, 686/688 m. w. N.), kann in solchen Fällen eine Durchbrechung erfahren (BayVGH, Urt. v. 25. Juni 2013 - 22 B 11.701 -, juris Rn. 28).

  • OVG Hamburg, 22.10.2013 - 2 Bs 283/13

    Vorübergehende Anbringung einer Werbeanlage in der Nähe eines denkmalgeschützten

    Sie müssen sich aber an dem Maßstab messen lassen, den das Denkmal gesetzt hat, dürfen es also insbesondere nicht gleichsam erdrücken, verdrängen oder übertönen oder es an der gebotenen Achtung gegenüber den im Denkmal verkörperten Werten fehlen lassen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 21.4.2010, NUR 2010, 649, 657; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28.9.2012, juris, Rn. 8; VGH München, Urt. v. 25.6.2013, 22 B 11.701, juris, Rn. 31).

    Ob die genannten Merkmale darüber hinaus in schwerwiegender Weise verwirklicht sein müssen, um von einer wesentlichen Beeinträchtigung des Denkmals sprechen zu können (so zur "erheblichen" Beeinträchtigung VGH München, Beschl. v. 25.6.2013, a.a.O.), kann hier offen bleiben.

  • VG Aachen, 28.05.2020 - 6 L 1399/19

    Windkraft in Kreuzau: Keine Verletzung der Rechte der Nachbargemeinde Nideggen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. April 2009 - 4 C 3.08 -, juris Rn. 6 ff.; OVG NRW Beschluss vom 24. Mai 2019 - 2 B 162/19 -, juris Rn. 8 ff., Urteil vom 4. Dezember 2015 - 7 A 823/14 -, juris Rn. 65 ff. und Urteil vom 8. März 2012 - 10 A 2037/11 -, juris Rn. 55 ff.; zum jeweils vergleichbaren Landesrecht OVG Nds., Urteil vom 16. Februar 2017 - 12 LC 54/15 -, juris Rn. 80 ff., 148; BayVGH, Beschluss vom 21. September 2015 - 22 ZB 15.1095 -, juris Rn. 24 und Urteil vom 25. Juni 2013 - 22 B 11.701 -, juris Rn. 28 ff.

    vgl. BayVGH, Urteil vom 25. Juni 2013 - 22 B 11.701 -, juris Rn. 38; VG Ansbach, Urteil vom 12. März 2015 - AN 11 K 14.01479 -, juris Rn. 69.

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 21. September 2015 - 22 ZB 15.1095 -, juris Rn. 36 und Urteil vom 25. Juni 2013 - 22 B 11.701 -, juris Rn. 40.

  • VGH Bayern, 26.10.2021 - 15 B 19.2130

    Denkmalschutzrechtliche Erlaubnispflicht wegen Ensembleschutz und Nähe zu

  • VGH Bayern, 20.04.2016 - 15 ZB 14.2686

    Darlegungserfordernis beim Antrag auf Zulassung der Berufung

  • OVG Sachsen, 19.12.2014 - 1 B 263/14

    Baunachbarantrag, Rücksichtnahmegebot, Drittschutz

  • VG Sigmaringen, 14.02.2019 - 9 K 4136/17

    Denkmalschutzrechtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen in 3 km Entfernung

  • VGH Bayern, 16.06.2015 - 15 B 13.424

    Zum Anspruch auf Erteilung eines abgrabungsrechtlichen Vorbescheids für ein

  • VG Ansbach, 12.03.2015 - AN 11 K 14.01479

    Klage einer Nachbargemeinde gegen Windkraftanlage; Drittschutz bei

  • VGH Bayern, 23.10.2019 - 15 ZB 18.1275

    Gründe des Denkmalschutzes für die unveränderte Beibehaltung des bisherigen

  • OVG Hamburg, 25.09.2014 - 2 Bs 164/14

    Beeinträchtigung eines Baudenkmals durch Bauvorhaben

  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2016 - 8 S 848/13

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - zur Prozessführungsbefugnis nach

  • OVG Sachsen, 07.08.2017 - 1 B 143/17

    Baunachbarantrag; Denkmal; Umgebungsschutz

  • OVG Niedersachsen, 21.04.2022 - 12 MS 188/21

    Denkmalschutz; Gehölz; Umgebungsschutz; Wald; Windenergieanlage

  • VGH Bayern, 10.12.2015 - 22 CS 15.2247

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung, Windkraftanlage, Anlagenbegriff,

  • VG München, 16.07.2018 - M 8 K 17.1621

    Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zur Veränderung eines zu einem Ensemble

  • VGH Bayern, 19.08.2015 - 22 ZB 15.458

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen

  • VGH Bayern, 09.09.2013 - 22 ZB 11.2858

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines Steinbruchs

  • VGH Bayern, 10.08.2015 - 22 ZB 15.1113

    Die Rechtmäßigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung hängt

  • VGH Bayern, 13.10.2015 - 22 ZB 15.1186

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von vier Windkraftanlagen

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.04.2014 - 3 M 29/14

    Objektiv rechtlich relevante erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2015 - 3 L 62/10

    Hafen im Sinne von BauO MV 2006 § 1 Abs 2 Nr 6; wasserrechtliche Erlaubnispflicht

  • OVG Hamburg, 05.11.2013 - 2 Bs 265/13

    Nachbarrechtsstreit mit Denkmaleigentümer; Denkmalschutzrecht und vereinfachtes

  • VGH Bayern, 19.08.2015 - 22 ZB 15.457

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen

  • VGH Bayern, 24.03.2015 - 22 ZB 15.113

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage

  • VerfGH Bayern, 28.10.2014 - 7-VII-14

    Verfassungsrechtliche Überprüfung eines Bebauungsplans

  • VG Ansbach, 30.03.2021 - AN 17 K 19.00739

    Nachbarklage gegen Renovierung eines Wohnhauses

  • OVG Sachsen, 22.09.2016 - 1 B 194/16

    Baugenehmigung, Nachbarschutz; Denkmal, Umgebungsschutz

  • VG Augsburg, 17.10.2014 - Au 4 K 13.42

    Sicherheitsrechtliche Anordnungen; Berliner Verbau; Ablauf der Nutzungsdauer von

  • VG München, 20.05.2014 - M 1 K 13.4761

    Nachbarklage; Baugenehmigung für Milchviehstall; Nähe zu einem Denkmal;

  • VerfGH Bayern, 09.03.2016 - 17-VII-15

    Zum Rechtsschutzbedürfnis für eine Popularklage gegen einen vorhabenbezogenen

  • VGH Bayern, 14.09.2015 - 22 ZB 15.1028

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von vier Windkraftanlagen

  • OVG Niedersachsen, 19.01.2021 - 1 LA 16/20

    Klagebefugnis des Eigentümers gegen eine Bauaufsichtsverfügung im Fall der

  • VG Ansbach, 26.02.2020 - AN 3 S 20.00215

    Baugenehmigung für ein neben einer Kirche geplantes Wohnhaus

  • OVG Sachsen, 25.07.2016 - 1 B 91/16

    Baugenehmigung; Baunachbarstreit; Drittschutz; Gebietserhaltungsanspruch;

  • VGH Bayern, 21.04.2016 - 15 ZB 14.2575

    Auslagenvorschuss für Standsicherheitsprüfungen und Bauüberwachungsmaßnahmen des

  • VGH Bayern, 19.02.2015 - 22 CS 14.2495

    Für sofort vollziehbar erklärter Zurückstellungsbescheid

  • VGH Bayern, 23.11.2023 - 9 CS 23.1538

    Schutzwürdiges Interesse eines Denkmaleigentümers, Abwehr von Beeinträchtigungen

  • OVG Sachsen, 07.11.2019 - 1 A 676/17

    Kulturdenkmal; Eingriff; Genehmigungsfähigkeit; Vorbescheid

  • VGH Bayern, 21.06.2016 - 22 ZB 16.24

    Drittschutz gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen

  • VGH Bayern, 21.04.2016 - 15 ZB 14.2572

    Auslagen für die Vergütung von prüfungs- und bauüberwachungsbezogenen

  • VGH Bayern, 20.04.2016 - 22 ZB 16.9

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen

  • OVG Sachsen, 28.01.2015 - 1 A 448/11

    Wertanlage, Denkmalschutz, störende Häufung

  • VG München, 13.08.2019 - M 8 SN 19.2706

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen eine Baugenehmigung aufgrund der

  • VG Düsseldorf, 16.03.2023 - 28 K 6678/19

    Baudenkmal, Eintragung, Erlaubnis, Umgebung, Umgebungsschutz, Erscheinungsbild

  • VG Ansbach, 05.07.2017 - AN 11 S 17.00474

    Erfolgloser Eilantrag der Nachbargemeinde gegen Windenergieanlagen

  • VGH Bayern, 20.07.2016 - 22 ZB 16.11

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen und Eiswurfgefahr

  • VG Bayreuth, 15.08.2023 - B 2 S 23.488

    Maß der baulichen Nutzung, Gebot der Rücksichtnahme

  • VGH Bayern, 10.06.2014 - 15 CS 14.692

    Vorläufiger Rechtsschutz, Nachbarschutz des Denkmaleigentümers gegen

  • VG Hamburg, 07.05.2015 - 7 K 2845/14

    Feststellung, dass ein Vorhaben mangels wesentlicher Beeinträchtigung eines

  • VG München, 15.05.2019 - M 29 SN 19.970

    Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn gegen Studentenwohnheim

  • VG Lüneburg, 03.11.2016 - 2 A 96/15

    Baugenehmigung; Denkmalschutz; Drittschutz; erhebliche Beeinträchtigung; Treu und

  • VG Augsburg, 17.10.2014 - Au 4 K 13.1152

    Auslagen für Statikprüfung und Bauüberwachung durch Prüfingenieur

  • VG München, 27.10.2020 - M 1 K 20.398

    Klage auf Erteilung eines Bauvorbescheides für ein Boardinghouse

  • VG München, 14.09.2020 - M 8 K 18.3994

    Baugenehmigung für die Änderung eines zu einem Ensemble gehörenden Gebäudes

  • VG Leipzig, 02.11.2016 - 4 L 700/16

    Baugenehmigung für Neubau von vier Einfamilienhäusern

  • VG München, 17.07.2017 - M 9 SN 17.2380

    Erfolgloser Eilantrag des Eigentümers eines benachbarten Baudenkmals gegen

  • VG Bayreuth, 15.09.2015 - B 2 K 15.141

    Klage gegen immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid zur Errichtung und zum

  • VG Schleswig, 29.10.2014 - 8 B 30/14

    Nachbarstreit um Abriss eines möglicherweise denkmalgeschützten Gebäudes

  • VG München, 06.03.2023 - M 8 K 21.4859

    Ensemble "Hellipviertel", Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung

  • VG München, 04.12.2020 - M 29 SN 20.4685

    Beeinträchtigung des Denkmalensembles einer Villenkolonie

  • VG München, 28.07.2015 - M 1 K 15.1360

    Nachbarklage; denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für Fahrsiloanlage; Nähe zu einem

  • VG München, 19.08.2013 - M 1 E 13.3228

    Anhörungsschreiben des Landesdenkmalamts an eine Gemeinde wegen

  • VG Berlin, 12.11.2019 - 13 K 156.18

    Denkmalrechtlicher Umgebungsschutz

  • VG Bayreuth, 20.03.2014 - B 2 K 13.897

    Rinderstall; Geruch; Denkmalnähe

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht