Rechtsprechung
OLG Köln, 13.01.2004 - 22 U 125/03 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Außerordentliches Kündigungsrecht des Mieters wegen Vermietung von Räumen an die Staatsanwaltschaft im selben Haus; Zumutbarkeit der Auswirkungen auf die vertragliche Nutzung von Büroräumen als Anwaltskanzlei; Unbeachtlichkeit des Einwands der Mandantenabschreckung und ...
- Judicialis
EGBGB § 3 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 535; ; BGB § 536; ; BGB § 543 n.F.; ; BGB § 543 Abs. 1 n.F.; ; BGB § 543 Abs. 1 Satz 1 n.F.; ; BGB § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 535 536 543
Grds. kein Mietkündigungsrecht einer Anwaltskanzlei wegen Vermietung von Büroräumen im selben Gebäude an die Staatsanwaltschaft - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gewerberaummietrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Staatsanwaltschaft als Mietmangel?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Staatsanwaltschaft als Mietmangel?
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Räume an die Staatsanwaltschaft vermietet - kann Rechtsanwalt kündigen?
- advogarant.de (Kurzinformation)
Kein außerordentliches Kündigungsrecht wegen des Einzuges neuer Mieter
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Kein außerordentliches Kündigungsrecht für einen Rechtsanwalt, wenn die Staatsanwaltschaft Mieträume im selben Gebäude bezieht
Verfahrensgang
- LG Aachen, 18.07.2003 - 9 O 165/03
- OLG Köln, 13.01.2004 - 22 U 125/03
Papierfundstellen
- MDR 2004, 660
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.11.1977 - VI ZR 101/76
Alkoholtest
Auszug aus OLG Köln, 13.01.2004 - 22 U 125/03
Der Kläger ist jedoch - jedenfalls im Berufungsrechtszug - nicht gezwungen, zur bezifferten Leistungsklage überzugehen, sobald dies nachträglich möglich ist (Zöller/Greger, § 256 Rdn.7c unter Hinweis auf BGHZ 70, 39 = NJW 78, 210).
- OLG Hamm, 24.11.2004 - 35 U 17/04
Zur Frage der Courtagepflicht des Versicherers bei Einbruch eines …
Auch wenn ein Teil der in Betracht kommenden Courtageansprüche für die Klägerin ohne weiteres bezifferbar sein mag, wie ihre erstinstanzlich vorgelegten Berechnungen (Bl. 80 ff GA) zeigen, betrifft dies doch allein etwaige in der Vergangenheit erworbene Ansprüche, nicht dagegen solche, die sich aufgrund des - bislang nicht beendeten - Maklerauftrages der Klägerin bei fortbestehenden Versicherungsverträgen der Versicherungsnehmer H in Zukunft noch ergeben können (OLG Köln OLGR 2004, 143 ff, 145; OLG Zweibrücken, OLGR 2004, 37).