Rechtsprechung
| VGH Bayern, 06.07.2004 - 22 A 03.40032 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
AEG § 18 Abs. 1 Satz 2; ; AEG § 20 Abs. 2 Satz 1; ; AEG § 20 Abs. 2 Satz 2; ; AEG § 20 Abs. 7 Satz 1; ; VwVfG § 73 Abs. 4 Satz 1; ; VwVfG § 73 Abs. 8; ; GG Art. 28 Abs. 2 Satz 1
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ablehnung von technischen Planungsalternativen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Eisenbahnrechtliche Planfeststellung für die Errichtung einer 110-kV-Bahnstromleitung; Einschränkung in der künftigen Bauleitplanung und damit der Planungshoheit der Gemeinde; Wehrfähige Rechtsposition einer Gemeinde im Hinblick auf ihre kommunalen Einrichtungen ; ...
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 06.07.2004 - 22 A 03.40032
- BVerwG, 30.09.2004 - 9 B 46.04
Papierfundstellen
- BauR 2005, 1061 (Ls.)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 05.11.2002 - 9 VR 14.02
Gemeinde; kommunale Planungshoheit; Bauleitplanung; Fachplanung; …
Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2004 - 22 A 03.40032
a) Die Klägerin kann zwar weder gesundheitliche Belange noch Grundstückseigentumsbelange von Privatpersonen mit Erfolg geltend machen (vgl. BVerwG vom 5.11.2002, DVBl 2003, 211/213).Insbesondere kann sie sich gegenüber einem anderen Planungsträger nicht zum gesamtverantwortlichen "Wächter des Umweltschutzes" machen (BVerwG vom 5.11.2002, DVBl 2003, 211/213).
Entscheidend ist danach, welche Planung - das Fachplanungsvorhaben oder die gemeindliche Bauleitplanung -zuerst einen hinreichenden Grad der Konkretisierung und Verfestigung erreicht hat (vgl. BVerwG vom 5.11.2002, DVBl 2003, 211/212).
- BVerwG, 12.08.1999 - 4 C 3.98
Trinkwasserversorgung; Wassergewinnungsanlage; Planfeststellung; Vorkehrungen; …
Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2004 - 22 A 03.40032
Zwar kann eine Gemeinde grundsätzlich eine wehrfähige Rechtsposition im Hinblick auf ihre kommunalen Einrichtungen geltend machen, wobei es nicht auf deren Größe und Bedeutung ankommt (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG; vgl. BVerwG vom 12.8.1999, GewArch 2000, 193).Die Klägerin kann sich grundsätzlich darauf berufen, dass sie ein Abwehrrecht gegenüber erheblichen Beeinträchtigungen dieses kommunalen Bolzplatzes hat (BVerwG vom 12.8.1999, GewArch 2000, 193).
- BVerwG, 27.08.1997 - 11 A 18.96
Verwaltungsverfahren - Gegenstand einer Einwendung im Sinne von § 73 Abs. 4 Satz …
Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2004 - 22 A 03.40032
So ist etwa in der Rechtsprechung geklärt, dass ein hinreichender Grad der Konkretisierung, der eine weitgehende Erwartung der Verwirklichung der Planung rechtfertigt, bereits dann erreicht ist, wenn ein Bebauungsplan zwar noch nicht als Satzung beschlossen worden ist, wenn aber diesbezüglich bereits ein Anhörungsverfahren stattgefunden hat (BVerwG vom 27.8.1997, NVwZ-RR 1998, 290/291 f., m.w.N.).Dies gilt wohl auch dann, wenn nicht ein Bebauungsplan, sondern ein vorbereitender Bauleitplan, nämlich ein Flächennutzungsplan, das entsprechende Verfahrensstadium erreicht hat (offengelassen vom BVerwG, NVwZ-RR 1998, 290/291 f.).
- BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 12.99
Planfeststellung; Gemeinde; Eigentum der Gemeinde; Klagebefugnis der Gemeinde; …
Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2004 - 22 A 03.40032
Die Klägerin kann zwar auch verlangen, dass die Planfeststellungsbehörde auf nicht verfestigte, aber konkrete Planungsabsichten abwägend so weit wie möglich Rücksicht nimmt (vgl. z.B. BVerwG vom 11.1.2001, NVwZ 2001, 1160/1162). - BVerwG, 18.07.1983 - 4 CB 77.82
Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2004 - 22 A 03.40032
Solche Planungsalternativen haben rechtliche Bedeutung nicht für die Frage nach der Planrechtfertigung, sondern nur im Zusammenhang mit dem Abwägungsgebot (vgl. BVerwG vom 18.7.1983 - Az. 4 CB 77.82). - BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83
Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG ; Abgrenzung zur …
Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2004 - 22 A 03.40032
Dabei geht es um die Frage, ob das Vorhaben, gemessen an den Zielen des jeweiligen Fachplanungsgesetzes und im Hinblick darauf, dass privates Eigentum in Anspruch genommen werden soll, im Allgemeinwohlinteresse vernünftigerweise geboten ist (vgl. BVerwG vom 22.3.1985, BVerwGE 71, 166/168). - BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 18.91
Abfallbeseitigung - Planfeststellungsbeschluß - Gemeindegebiet
Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2004 - 22 A 03.40032
d) Letztendlich bleibt aber die zivilrechtliche Eigentümerstellung der Klägerin am Maststandort M 13 als wehrfähige Rechtsposition übrig (vgl. BVerwG vom 27.3.1992, DVBl 1992, 1233). - BVerwG, 01.10.1997 - 11 A 10.96
Schienenverkehrsrecht - Konflikt um die Offenhaltung oder Schließung eines …
Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2004 - 22 A 03.40032
Von Einfluss auf das Ergebnis ist der Abwägungsmangel dann, wenn nach den Umständen des Einzelfalls die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den Mangel die Planung anders ausgefallen wäre (BVerwG vom 1.10.1997, DVBl 1998, 330). - BVerwG, 25.10.2001 - 11 A 30.00
Beiladung einer Energieversorgungs GmbH & Co KG
Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2004 - 22 A 03.40032
Die Ablehnung von technischen Planungsalternativen verstößt nur dann gegen das Abwägungsgebot, wenn sich eine Alternative zu einem planfestgestellten Vorhaben als die eindeutig bessere Lösung aufdrängt (vgl. BVerwG vom 25.10.2001 - Az. 11 A 30/00; BayVGH vom 9.7.2003 -Az. 22 A 02.40089/40092; BayVGH vom 13.3.1995, BayVBl 1995, 399/400). - VGH Bayern, 13.03.1995 - 2 N 94.1198
Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2004 - 22 A 03.40032
Die Ablehnung von technischen Planungsalternativen verstößt nur dann gegen das Abwägungsgebot, wenn sich eine Alternative zu einem planfestgestellten Vorhaben als die eindeutig bessere Lösung aufdrängt (vgl. BVerwG vom 25.10.2001 - Az. 11 A 30/00; BayVGH vom 9.7.2003 -Az. 22 A 02.40089/40092; BayVGH vom 13.3.1995, BayVBl 1995, 399/400).
- VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40059
Mittlerer Streckenabschnitt der 2. S-Bahn-Stammstrecke in München - Klagen von …
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs zur Auswahl bei verschiedenen räumlichen Trassenvarianten, die auf die Variantenauswahl bei mehreren technischen Bauvarianten übertragen werden kann (vgl. hierzu BVerwG vom 23.6.2009 NVwZ-RR 2009, 753; vgl. auch BVerwG vom 25.10.2001 Az. 11 A 30/00 sowie BayVGH vom 6.7.2004 Az. 22 A 03.40032 und vom 9.7.2003 Az. 22 A 02.40089 u.a.), die diesbezügliche Auswahl als Abwägungsentscheidung gerichtlicher Kontrolle nur begrenzt auf erhebliche Abwägungsmängel hin zugänglich ist.Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs zur Auswahl bei verschiedenen räumlichen Trassenvarianten, die auf die Variantenauswahl bei mehreren technischen Bauvarianten übertragen werden kann (vgl. hierzu BVerwG vom 23.6.2009 NVwZ-RR 2009, 753; vgl. auch BVerwG vom 25.10.2001 Az. 11 A 30/00 sowie BayVGH vom 6.7.2004 Az. 22 A 03.40032 und vom 9.7.2003 Az. 22 A 02.40089 u.a.), die diesbezügliche Auswahl als Abwägungsentscheidung gerichtlicher Kontrolle nur begrenzt auf erhebliche Abwägungsmängel hin zugänglich ist.
- VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40045
Mittlerer Streckenabschnitt der 2. S-Bahn-Stammstrecke in München - Klagen von …
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs zur Auswahl bei verschiedenen räumlichen Trassenvarianten, die auf die Variantenauswahl bei mehreren technischen Bauvarianten übertragen werden kann (vgl. hierzu BVerwG vom 23.6.2009 NVwZ-RR 2009, 753; vgl. auch BVerwG vom 25.10.2001 Az. 11 A 30/00 sowie BayVGH vom 6.7.2004 Az. 22 A 03.40032 und vom 9.7.2003 Az. 22 A 02.40089 u.a.), die diesbezügliche Auswahl als Abwägungsentscheidung gerichtlicher Kontrolle nur begrenzt auf erhebliche Abwägungsmängel hin zugänglich ist. - VGH Bayern, 29.01.2010 - 22 A 09.40005
Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Auflassung von Bahnübergängen; wehrfähige …
Darüber hinaus vermittelt das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde ein Abwehrrecht gegenüber erheblichen Beeinträchtigungen gemeindlicher Einrichtungen (vgl. z.B. BVerwG vom 12.8.1999 NVwZ 2000, 675; BayVGH vom 6.7.2004 - Az. 22 A 03.40032).Weder diesem noch der Klagebegründung ist aber zu entnehmen, dass diese Einrichtungen durch die durch die Schließung bedingten Umwege für Fußgänger oder Radfahrer erheblich beeinträchtigt sein könnten (vgl. z.B. BVerwG vom 12.8.1999 NVwZ 2000, 675; BayVGH vom 6.7.2004 - Az. 22 A 03.40032).
- VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40044
Planfeststellung für Neubau einer 2. S-Bahn-Stammstrecke; Auswahlentscheidung …
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs zur Auswahl bei verschiedenen räumlichen Trassenvarianten, die auf die Variantenauswahl bei mehreren technischen Bauvarianten übertragen werden kann (vgl. hierzu BVerwG vom 23.6.2009 NVwZ-RR 2009, 753; vgl. auch BVerwG vom 25.10.2001 Az. 11 A 30/00 sowie BayVGH vom 6.7.2004 Az. 22 A 03.40032 und vom 9.7.2003 Az. 22 A 02.40089 u.a.), die diesbezügliche Auswahl als Abwägungsentscheidung gerichtlicher Kontrolle nur begrenzt auf erhebliche Abwägungsmängel hin zugänglich ist. - VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40043
Planfeststellung für Neubau einer S-Bahn-Stammstrecke - Schutz von Vermietern und …
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs zur Auswahl bei verschiedenen räumlichen Trassenvarianten, die auf die Variantenauswahl bei mehreren technischen Bauvarianten übertragen werden kann (vgl. hierzu BVerwG vom 23.6.2009 NVwZ-RR 2009, 753; vgl. auch BVerwG vom 25.10.2001 Az. 11 A 30/00 sowie BayVGH vom 6.7.2004 Az. 22 A 03.40032 und vom 9.7.2003 Az. 22 A 02.40089 u.a.), die diesbezügliche Auswahl als Abwägungsentscheidung gerichtlicher Kontrolle nur begrenzt auf erhebliche Abwägungsmängel hin zugänglich ist. - VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40052
Planfeststellung für Neubau einer 2. S-Bahn-Stammstrecke; Auswahlentscheidung …
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs zur Auswahl bei verschiedenen räumlichen Trassenvarianten, die auf die Variantenauswahl bei mehreren technischen Bauvarianten übertragen werden kann (vgl. hierzu BVerwG vom 23.6.2009 NVwZ-RR 2009, 753; vgl. auch BVerwG vom 25.10.2001 Az. 11 A 30/00 sowie BayVGH vom 6.7.2004 Az. 22 A 03.40032 und vom 9.7.2003 Az. 22 A 02.40089 u.a.), die diesbezügliche Auswahl als Abwägungsentscheidung gerichtlicher Kontrolle nur begrenzt auf erhebliche Abwägungsmängel hin zugänglich ist. - OVG Thüringen, 19.05.2010 - 1 O 7/09
Präklusion gemeindlicher Einwendungen gegen eine eisenbahnrechtliche …
Darüber hinaus vermittelt das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde ein Abwehrrecht gegenüber erheblichen Beeinträchtigungen gemeindlicher Einrichtungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.08.1999 - 4 C 3/98 - BayVGH, Urteil vom 06.07.2004 - 22 A 03.40032 -). - VGH Bayern, 25.08.2004 - 22 As 04.40031
Planfeststellung für eine U-Bahn; sofortige Vollziehbarkeit; Abwägungsgebot; …
Die Ablehnung von technischen Alternativen verstößt nur dann gegen das Abwägungsgebot, wenn sich eine Alternative zu einem planfestgestellten Vorhaben als die eindeutig bessere Lösung aufdrängt (vgl. BayVGH vom 6.7.2004 - 22 A 03.40032, m.w.N.).
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