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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 31.03.2006 - 22 B 05.1683   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,15060
VGH Bayern, 31.03.2006 - 22 B 05.1683 (https://dejure.org/2006,15060)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.03.2006 - 22 B 05.1683 (https://dejure.org/2006,15060)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. März 2006 - 22 B 05.1683 (https://dejure.org/2006,15060)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BImSchG § 3 Abs. 1; ; BImSchG § 3 Abs. 2; ; BImSchG § 22 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 906 Abs. 1; ; BayGO Art. 57 Abs. 1; ; BayBO Art. 71 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Immissionsschutzrecht, soweit nicht nach der Natur der Sache ein anderer Senat zuständig ist: Öffentlich-rechtlicher Immissionsabwehranspruch; kommunale Musikschule; kommunales Jugendhaus; nicht für den öffentlichen Verkehr gewidmeter Parkplatz mit 12 Stellplätzen; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Unterlassen einer Lärmbelästigung durch Nutzung des Nachbargründstücks; Öffentlich-rechtlicher Immissionsabwehranspruch gegen die Verursachung schädlicher Umwelteinwirkungen durch "schlichthoheitliches Handeln"; Duldung von Immissionen auf Grund einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 462
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (13)

  • VGH Bayern, 12.05.2004 - 22 ZB 04.234

    Immissionsschutzrecht, soweit nicht nach der Natur der Sache ein anderer Senat …

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2006 - 22 B 05.1683
    Hier können bei der Nachbarschaft subjektives Verständnis und Akzeptanz erwartet werden (vgl. BayVGH vom 12.5.2004, NVwZ-RR 2004, 735/736; vgl. auch BGH vom 7.4.2000, DVBl 2000, 1608/1610).

    Insbesondere müssen Lärmimmissionen, die den Immissionsrichtwert für Mischgebiete nach Nr. 6.1 c TA-Lärm 1998 überschreiten, dann unterbleiben, wenn sie ohne besonderen Aufwand und ohne Beeinträchtigung des Anlagezwecks vermieden werden könnten (vgl. BayVHG vom 12.5.2004, NVwZ-RR 2004, 735/736; VGH BW vom 27.4.1990, NVwZ 1990, 988 f.).

  • BVerwG, 22.06.1990 - 4 C 6.87

    Bebauungszusammenhang - Bestandteil des Bebauungszusammenhangs

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2006 - 22 B 05.1683
    Wer zwar schon vor der Ansiedlung eines Betriebs in jenem Bereich gewohnt hat, sich aber gegen die Betriebsansiedlung selbst nicht fristgerecht gewehrt hat, ihr vielmehr ausdrücklich zugestimmt hat, dessen Schutzwürdigkeit wird mit der Unanfechtbarkeit der Genehmigung und mit der Aufnahme der legalen betrieblichen Nutzung gemindert (vgl. z.B. BVerwG vom 22.6.1990, UPR 1990, 439/441; BayVGH vom 19.3.1997 - Az. 22 B 96.951, bestätigt durch BVerwG vom 28.8.1997 - Az. 7 B 214.97).
  • VGH Bayern, 19.03.1997 - 22 B 96.951

    gemeindliche Mehrzweckhalle - Lärmbelästigung, Nachbarklage, § 1004 BGB analog, …

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2006 - 22 B 05.1683
    Wer zwar schon vor der Ansiedlung eines Betriebs in jenem Bereich gewohnt hat, sich aber gegen die Betriebsansiedlung selbst nicht fristgerecht gewehrt hat, ihr vielmehr ausdrücklich zugestimmt hat, dessen Schutzwürdigkeit wird mit der Unanfechtbarkeit der Genehmigung und mit der Aufnahme der legalen betrieblichen Nutzung gemindert (vgl. z.B. BVerwG vom 22.6.1990, UPR 1990, 439/441; BayVGH vom 19.3.1997 - Az. 22 B 96.951, bestätigt durch BVerwG vom 28.8.1997 - Az. 7 B 214.97).
  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 B 214.97

    Möglichkeit sich gegen Lärmimmissionen zu wehren, die durch den Betrieb einer in …

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2006 - 22 B 05.1683
    Wer zwar schon vor der Ansiedlung eines Betriebs in jenem Bereich gewohnt hat, sich aber gegen die Betriebsansiedlung selbst nicht fristgerecht gewehrt hat, ihr vielmehr ausdrücklich zugestimmt hat, dessen Schutzwürdigkeit wird mit der Unanfechtbarkeit der Genehmigung und mit der Aufnahme der legalen betrieblichen Nutzung gemindert (vgl. z.B. BVerwG vom 22.6.1990, UPR 1990, 439/441; BayVGH vom 19.3.1997 - Az. 22 B 96.951, bestätigt durch BVerwG vom 28.8.1997 - Az. 7 B 214.97).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2004 - 7a D 11/04

    Konfliktbewältigung in der Bauleitplanung

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2006 - 22 B 05.1683
    Weitergehende Maßnahmen kommen erst bei größeren Parkplätzen und häufigeren Störungen in Betracht (vgl. z.B. OVG NW vom 25.11.2004 - Az. 7 a D 11/04 NE).
  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines …

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2006 - 22 B 05.1683
    Die nachbarschützende immissionsschutzrechtliche Grundpflicht des § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG wirkt unabhängig von der Erteilung der Baugenehmigung, hat dynamischen Charakter und ist vom Betreiber während der ganzen Betriebsphase zu erfüllen (BVerwG vom 18.5.1995, DVBl 1996, 40/43 und BVerwG vom 23.9.1999, DVBl 2000, 192/196).
  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Baurechtlicher Nachbarschutz - Allgemeines Wohngebiet - Wohngebietsverträgliche …

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2006 - 22 B 05.1683
    Die nachbarschützende immissionsschutzrechtliche Grundpflicht des § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG wirkt unabhängig von der Erteilung der Baugenehmigung, hat dynamischen Charakter und ist vom Betreiber während der ganzen Betriebsphase zu erfüllen (BVerwG vom 18.5.1995, DVBl 1996, 40/43 und BVerwG vom 23.9.1999, DVBl 2000, 192/196).
  • BGH, 07.04.2000 - V ZR 39/99

    Frankfurter Drogenhilfezentrum

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2006 - 22 B 05.1683
    Hier können bei der Nachbarschaft subjektives Verständnis und Akzeptanz erwartet werden (vgl. BayVGH vom 12.5.2004, NVwZ-RR 2004, 735/736; vgl. auch BGH vom 7.4.2000, DVBl 2000, 1608/1610).
  • BGH, 26.09.2003 - V ZR 41/03

    Lärm durch Rockkonzert

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2006 - 22 B 05.1683
    Es besteht kein Anlass, die grundlegenden Maßstäbe, mit denen das private und das öffentliche Immissionsschutzrecht die Grenze für eine Duldungspflicht gegenüber Immissionen und damit deren Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit gegenüber der Nachbarschaft im Ansatz bestimmen, nämlich einerseits die Wesentlichkeit und andererseits die Erheblichkeit, unterschiedlich auszulegen (vgl. zuletzt BGH vom 26.9.2003, UPR 2004, 31).
  • BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 42.88

    Voraussetzungen für einen Billigkeitserlaß der Gewerbesteuer

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2006 - 22 B 05.1683
    Der baunachbarrechtlichen Zustimmung kommt ein solcher Aussagegehalt nicht zu (vgl. etwa BayObLG vom 2.7.1990, BayVBl 1991, 28).
  • VGH Bayern, 27.11.1995 - 20 B 95.436

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Wertstoffhofs in einem reinen Wohngebiet, …

  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.1990 - 8 S 1820/89

    Zumutbarkeit von Spielplatzlärm; notwendige Maßnahmen zur Lärmvermeidung

  • OLG Schleswig, 26.02.1999 - 1 U 65/98
  • VGH Bayern, 06.02.2015 - 22 B 12.269

    Von einem Jugendspielplatz mit "Streetballanlage" ausgehende Lärmimmissionen

    Für Störungen durch Nutzungen außerhalb dieses Rahmens ist dagegen der Anlagenbetreiber nur dann verantwortlich, wenn er besondere Anreize geschaffen hat, die zu einer regelwidrigen Nutzung "einladen" (BayVGH, U.v. 30.11.1987 - 26 B 82 A.2088 - BayVBl 1988, 241; BayVGH, U.v. 31.3.2006 - 22 B 05.1683 - NVwZ-RR 2007, 462/464 m.w.N.), und wenn er derartigen Anreizen nicht mit zumutbaren angemessenen Mitteln entgegenwirkt.
  • VGH Bayern, 24.08.2007 - 22 B 05.2870

    Immissionsschutzrecht: Schwimmbäder als Sportanlagen // Schwimmbad; Freibad; …

    Nachdem der Vater des Klägers als früherer Eigentümer sich nicht gegen die Erweiterung des Freibads fristgerecht gewehrt hat, ist die Schutzwürdigkeit des vom Kläger bewohnten Grundstücks mit der Unanfechtbarkeit der Genehmigungen für das Freibadgelände und mit der Aufnahme der legalen betrieblichen Nutzung gemindert (vgl. BayVGH vom 31.3.2006 NVwZ-RR 2007, 462 m.w.N.).
  • OVG Saarland, 24.08.2026 - 2 A 30/25

    Öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch; hier: Bestimmungswidrige Nutzung einer …

    Rn. 33 Soweit der Kläger Lärmbeeinträchtigungen durch die bestimmungswidrige Benutzung des Schulgeländes behauptet, ist der Anlagenbetreiber für Störungen durch Nutzungen außerhalb des geltenden Rahmens nur dann verantwortlich, wenn er besondere Anreize geschaffen hat, die zu einer regelwidrigen Nutzung "einladen"[vgl. BayVGH, Urteil vom 31.3.2006 - 22 B 05.1683 -, juris, m.w.N.][vgl. BayVGH, Urteil vom 31.3.2006 - 22 B 05.1683 -, juris, m.w.N.] und wenn er derartigen Anreizen nicht mit zumutbaren angemessenen Mitteln entgegenwirkt.[vgl. BayVGH, Urteil vom 6.2.2015 - 22 B 12.269 -, juris, Rn. 61][vgl. BayVGH, Urteil vom 6.2.2015 - 22 B 12.269 -, juris, Rn. 61] Allein die Einrichtung eines Spielplatzes mit entsprechenden Spielgeräten und die Unterhaltung eines Schulhofs führen nicht dazu, dass der Betreiber für jede Störung verantwortlich ist, die bei der - wie hier - bestimmungswidrigen Nutzung der Anlage entsteht.[vgl. BayVGH, Urteil vom 6.2.2015 - 22 B 12.269 -, juris, Rn. 61][vgl. BayVGH, Urteil vom 6.2.2015 - 22 B 12.269 -, juris, Rn. 61] Öffentlichen Einrichtungen, für die keine besonderen Zulassungsregeln gelten und für die keine besondere Aufsicht besteht, ist die Gefahr nicht bestimmungsgemäßer Benutzung immanent; insoweit ist die Gefahr gelegentlicher Missbräuche unvermeidbar.[vgl. hierzu bereits Beschluss des Senats vom 28.9.2023 - 2 B 99/23 -, juris, Rn. 10][vgl. hierzu bereits Beschluss des Senats vom 28.9.2023 - 2 B 99/23 -, juris, Rn. 10] Hat der Betreiber die ihm unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zumutbaren Maßnahmen getroffen, um naheliegende missbräuchliche Nutzungen der Anlage auszuschließen oder zumindest zu begrenzen, kann ihm eine durch solche Nutzungen gleichwohl verursachte Störung nicht mehr zugerechnet werden.
  • VG Ansbach, 03.12.2014 - AN 9 K 12.01753

    Baurecht

    Derartige besondere Umstände der sozialen Adäquanz können nach Art und Gewicht wesentlichen Einfluss auf die Beurteilung von Lärmimmissionen haben mit der Folge, dass von den betroffenen Nachbarn im Einzelfall mehr Verständnis und Akzeptanz erwartet werden kann (vgl. BayVGH, U.v. 31.3.2006 - 22 B 05.1683 - juris; B.v. 12.5.2004 - 22 ZB 04.234 - NVwZ-RR 2004, 735 f. sowie BGH vom 7.4.2000, DVBl 2000, 1608/1610).

    Die Beklagte nimmt mit der Mittagsbetreuung eine öffentliche Aufgabe wahr, deren Erfüllung im besonderen öffentlichen Interesse liegt und deren Funktionsfähigkeit gewährleistet sein muss (vgl. BayVGH, U.v. 31.3.2006 - 22 B 05.1683 - juris).

  • VG Frankfurt/Oder, 19.04.2017 - 5 K 549/13

    Immissionsschutzrecht

    Wer schon vor der Ansiedlung eines Betriebs in jenem Bereich gewohnt hat, sich aber gegen die Betriebsansiedlung selbst nicht fristgerecht gewehrt hat, dessen Schutzwürdigkeit wird mit der Unanfechtbarkeit der Genehmigung und mit der Aufnahme der legalen betrieblichen Nutzung gemindert (vgl. z. B BVerwG Urteil vom 22. Juni 1990 - 4 C 6/87 - juris Ra. 29; Bay VGH, Urteil vom 31. März 2006 - 22 B 05.1683, juris, Rn. 31).

    Die musikalische Erziehung und das Spielen von Musikinstrumenten werden in unserem Kulturkreis herkömmlicherweise praktiziert und allgemein akzeptiert (so auch VG Münster…, Urteil vom 14. April 2016 - 2 K 1348/15 - juris, Rn. 59; Bay VGH, Urteil vom 31. März 2006 - 22 B 05.1683 -, juris Rn. 33).

    Hier kann von der Nachbarschaft grundsätzlich subjektives Verständnis und Akzeptanz erwartet werden (vgl. Bay VGH, Urteil vom 31. März 2006 - 22 B 05.1683 -, juris Rn. 33).

  • VG München, 21.06.2023 - M 28 K 18.4659

    Immissionsschutzrecht, Immissionschutzrechtlicher Abwehranspruch des Nachbarn, …

    Schlicht hoheitliches Handeln liegt hier insoweit vor, als die Beklagte gemäß Art. 57 Abs. 1, Art. 21 Abs. 1 GO öffentliche Einrichtungen - hier in Form eines Jugendtreffs - schafft und erhält, die für das kulturelle und soziale Wohl ihrer Einwohner erforderlich sind, also Einrichtungen der Kulturpflege und der öffentlichen Wohlfahrtspflege einschließlich der Jugendhilfe (BayVGH, U.v. 31.3.2006 - 22 B 05.1683 - juris Rn. 27).

    Rn. 41 Dabei verkennt die Kammer nicht, dass hier besondere Umstände der sozialen Adäquanz der Lärmimmissionen vorliegen, die nach Art und Gewicht wesentlichen Einfluss auf die Beurteilung haben können (BayVGH, U.v. 31.3.2006 - 22 B 05.1683 - juris Rn. 33).

    Die Nachbarn können insbesondere verlangen, dass die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gewahrt bleiben (BayVGH, U.v. 31.3.2006 - 22 B 05.1683 - juris Rn. 33).

  • VG Würzburg, 17.10.2019 - W 5 K 19.241

    Erfolglose Nachbarklage gegen die Erweiterung einer heilpädagogischen Einrichtung …

    Derartige besondere Umstände der sozialen Adäquanz können nach Art und Gewicht wesentlichen Einfluss auf die Beurteilung von Lärmimmissionen haben mit der Folge, dass von den betroffenen Nachbarn im Einzelfall mehr Verständnis und Akzeptanz erwartet werden kann (vgl. BayVGH, U.v. 31.3.2006 - 22 B 05.1683 - juris; B.v. 12.5.2004 - 22 ZB 04.234 - NVwZ-RR 2004, 735 f.).

    Die Evangelische Kinder- und Jugendhilfe nimmt mit der Betreuung autistischer und psychisch kranker Kinder und Jugendlicher eine öffentliche Aufgabe wahr, deren Erfüllung im besonderen öffentlichen Interesse liegt und deren Funktionsfähigkeit gewährleistet sein muss (vgl. BayVGH, U.v. 31.3.2006 - 22 B 05.1683 - juris).

  • VG Bremen, 17.05.2023 - 1 K 22/17

    Beschwerde gegen Basketballanlage, Urteil vom 17.05.2023 - Basketball; …

    Bei Einrichtungen, mit denen öffentliche Aufgaben wahrgenommen werden, deren Erfüllung im besonderen öffentlichen Interesse liegt, können bei der Nachbarschaft subjektives Verständnis und Akzeptanz erwartet werden (BayVGH, Urt. v. 31.3.2006 - 22 B 05.1683 -, LS 4, Rn. 33, 38 juris).

    Die mit dem Fehlverhalten der Benutzer einer Anlage verbundenen Lärmbelästigungen für die Umgebung können die Zumutbarkeit erst und nur dann berühren, wenn die Ausgestaltung der Anlage selbst einem derartigen Missbrauch Vorschub leistet oder einer rechtsmissbräuchlichen Nutzung nicht mit zumutbaren, angemessenen Maßnahmen entgegengetreten wird (BayVGH, Urt. v. 31.3.2006 - 22 B 05.1683 -, Rn. 43;… Beschl. v. 23.1.2015 - 22 ZB 14.42, Rn. 67, juris).

  • VG Sigmaringen, 09.06.2011 - 6 K 1825/10

    Immissionsabwehranspruch gegen Lärmbelästigung eines öffentlichen Parkplatzes

    Rn. 15 Die Kläger stützen ihre Klage in erster Linie auf den von der Rechtsprechung entwickelten öffentlich-rechtlichen Immissionsabwehranspruch gegen die Verursachung schädlicher Umwelteinwirkungen i.S. von § 22 Abs. 1 i.V. mit § 3 Abs. 1 und 2 BImSchG durch schlichthoheitliches Handeln, der mittels einer allgemeinen Leistungsklage im Verwaltungsrechtsweg verfolgt werden kann (vgl. zuletzt BayVGH, Urteil vom 31.03.2006 - 22 B 05.1683 -, NVwZ-RR 2007, 462; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.06.2002 - 10 S 1559/01 -, VBlBW 2002, 483 m.w.N.).

    Dass es - trotz von der Beklagten vorgenommenen Kontrollen - zu (einzelnen) Verstößen gegen die Parkzeitbeschränkung kommt, ist unvermeidlich (vgl. dazu auch BayVGH, Urteil vom 31.03.2006 - 22 B 05.1683 - m.w.N.).

  • VG Augsburg, 11.01.2012 - Au 4 K 10.2059

    Umgestaltung Freibadparkplatz ...; Freibad als Sportanlage

    Soweit die Nutzung des Parkplatzes über die öffentliche Einrichtung Freibad hinausgeht, ist sie jedenfalls nicht diesem zuzurechnen (vgl. BayVGH vom 31.03.2006, Az. 22 B 05.1683, juris-Rdnr. 27).

    Rn. 58 Der Anspruch aus §§ 906, 1004 BGB kann als öffentlich-rechtlicher Immissionsabwehranspruch gegen die Verursachung schädlicher Umwelteinwirkungen i.S.v. § 22 Abs. 1 i.V. mit § 3 Abs. 1 und 2 BImSchG im öffentlichen Recht mittels einer allgemeinen Leistungsklage im Verwaltungsrechtsweg verfolgt werden (vgl. BayVGH vom 31.03.2006, Az. 22 B 05.1683, juris-Rdnr. 27;… VG Sigmaringen vom 9.06.2011, Az. 6 K 1825/10, juris-Rdnr. 15).

  • VGH Bayern, 23.01.2015 - 22 ZB 14.42

    Übergabe eines vollständig abgesetzten Urteils an die Geschäftsstelle am letzten …

  • VGH Bayern, 03.08.2015 - 11 ZB 15.1114

    Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen; straßenverkehrsrechtliche Genehmigung; …

  • VG Ansbach, 20.04.2015 - AN 9 S 15.00314

    Rücksichtnahmegebot

  • VG Regensburg, 20.10.2015 - RN 6 K 14.1073

    Voraussetzungen der Zurechnung einer missbräuchlichen Nutzung gegenüber dem …

  • VG Regensburg, 20.10.2015 - 6 K 14.1073

    Voraussetzungen der Zurechnung einer missbräuchlichen Nutzung gegenüber dem …

  • VG Ansbach, 23.07.2008 - AN 3 K 07.02141

    Nachbarstreitigkeit; Schule; Gebäude für die Ganztagesbetreuung; allgemeines …

  • VG Ansbach, 16.12.2015 - AN 9 K 15.00157

    Rücksichtnahme, Verkehrsimmissionen, Erdrückende Wirkung, Seniorenwohnheim, …

  • VG Würzburg, 25.03.2021 - W 5 K 20.792

    Nachbarklage gegen Erweiterung eines Hospizes

  • VG München, 26.06.2013 - M 7 K 12.4122
  • VGH Bayern, 11.12.2008 - 22 ZB 07.613

    Außerschulische Nutzung eines Schulhofs; Kinderspielplatz; Lärmbeeinträchtigung …

  • VG München, 26.06.2013 - M 7 K 11.4993
  • VG München, 26.06.2013 - M 7 K 12.4121
  • VG München, 01.03.2011 - M 16 K 10.6145

    Approbationsordnung für Ärzte - Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung; …

  • VG München, 22.04.2013 - M 8 SN 12.5578

    Nachbareilantrag gegen die Zulassung einer Kindertagesstätte (7-gruppige …

  • VG München, 01.03.2011 - M 16 K 11.96

    Approbationsordnung für Ärzte - Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung

  • VG München, 01.03.2011 - M 16 K 11.383

    Approbationsordnung für Ärzte - Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung

  • VG Ansbach, 22.01.2008 - AN 3 S 07.02633

    Nachbarstreitigkeit; vorläufiger Rechtsschutz; Mittagsbetreuung für …

  • VG Ansbach, 09.07.2008 - AN 3 K 07.02634

    Nachbarklage; Mittagsbetreuung für Kinder; Gebot der Rücksichtnahme; Lärm

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