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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 11.10.2019 - 22 B 19.840   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,37493
VGH Bayern, 11.10.2019 - 22 B 19.840 (https://dejure.org/2019,37493)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.10.2019 - 22 B 19.840 (https://dejure.org/2019,37493)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Oktober 2019 - 22 B 19.840 (https://dejure.org/2019,37493)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 23, Art. 44 Abs. 1 Satz 1 BayHO, Art. 48 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG, Förderrichtlinien zur Durchführung des bayerischen 10.000-Häuser-Programms

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücknahme einer Fördermaßnahme nach dem bayerischen "10.000-Häuser-Programm"; Beginn der Errichtung des Fertighauses vor Stellung des Förderantrags als Grund für die Rücknahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 23, Art. 44 Abs. 1 Satz 1 BayHO, Art. 48 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG, Förderrichtlinien zur Durchführung des bayerischen 10.000-Häuser-Programms

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (423)Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 06.12.2016 - 22 ZB 16.2037

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheides - "Förderschädlichkeit" des vorzeitigen …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.10.2019 - 22 B 19.840
    Dieser Ansicht stünden der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Dezember 2016 (BayVGH, B.v. 6.12.2016 - 22 ZB 16.2037) und das diesem Beschluss vorangegangene Urteil nicht entgegen, denn dort sei mit dem Begriff der "Auftragsvergabe" der Abschluss eines Vertrags gemeint gewesen; ein vorzeitiger rechtsverbindlicher Vertragsabschluss sei vorliegend aber nicht gegeben.

    Gegen Art. 23 BayHO wird indes dann verstoßen, wenn Zuwendungen einem Empfänger gewährt werden, der zeigt, dass er das staatliche Interesse an der Zweckerfüllung auch befriedigen, also sein an sich förderfähiges Vorhaben verwirklichen würde, ohne dass ihm hierfür staatliche Zuwendungen gewährt würden (BayVGH, B.v. 6.12.2016 - 22 ZB 16.2037 - juris Rn. 18).

  • VGH Bayern, 12.09.2000 - 4 ZB 97.3544
    Auszug aus VGH Bayern, 11.10.2019 - 22 B 19.840
    Der Kläger habe bei der online-Antragstellung aktiv bestätigt, die "einschlägigen Merkblätter" zur Kenntnis genommen zu haben Der Fördervollzug entspreche auch dem Ausnahmecharakter der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns, wie er in der Rechtsprechung anerkannt sei (u.a. BayVGH, B.v. 12.9.2000 - 4 ZB 97.3544 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 16.06.2015 - 10 C 15.14

    Bedingung, auflösende ~; Bedingung, aufschiebende ~; Bestandskraft; …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.10.2019 - 22 B 19.840
    Dabei darf eine solche Richtlinie nicht - wie Gesetze oder Rechtsverordnungen - gerichtlich ausgelegt werden, sondern sie dient nur dazu, eine dem Gleichheitsgrundsatz entsprechende Ermessensausübung der Behörde zu gewährleisten (BVerwG, U.v. 16.6.2015 - 10 C 15.14 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 17.11.2010 - 4 ZB 10.1689 - juris Rn. 19; BayVGH.
  • VGH Bayern, 25.07.2013 - 4 B 13.727

    Stellt der staatliche Haushaltsplan Fördermittel bereit, so muss der für den …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.10.2019 - 22 B 19.840
    Dazu gehört das Verbot einer nicht durch sachliche Unterschiede gerechtfertigten Differenzierung zwischen verschiedenen Sachverhalten bei der Förderung und auch bei der Praxis der Rückforderung (BayVGH, U.v. 25.7.2013 -4 B 13.727 - juris Rn. 41).
  • VGH Bayern, 17.11.2010 - 4 ZB 10.1689

    Zuwendung (staatliche Förderung); Rücknahme; Rückforderung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.10.2019 - 22 B 19.840
    Dabei darf eine solche Richtlinie nicht - wie Gesetze oder Rechtsverordnungen - gerichtlich ausgelegt werden, sondern sie dient nur dazu, eine dem Gleichheitsgrundsatz entsprechende Ermessensausübung der Behörde zu gewährleisten (BVerwG, U.v. 16.6.2015 - 10 C 15.14 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 17.11.2010 - 4 ZB 10.1689 - juris Rn. 19; BayVGH.
  • VGH Bayern, 10.12.2015 - 4 B 15.1831

    Verstoß gegen interkommunales Gleichbehandlungsgebot

    Auszug aus VGH Bayern, 11.10.2019 - 22 B 19.840
    Maßgebend sei dabei nicht die Sicht- und Verfahrensweise der im jeweiligen Einzelfall zuständigen Stelle, sondern die landesweite Vollzugspraxis (BayVGH, U.v. 10.12.2015 - 4 B 15.1831 - juris Rn. 26 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 16.04.2018 - W 8 K 18.34

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheids

    Auszug aus VGH Bayern, 11.10.2019 - 22 B 19.840
    Der Auffassung des Verwaltungsgerichts Würzburg (U.v. 16.4.2018 - W 8 K 18.34 - juris Rn. 40), wonach "nach dem Sinn und Zweck der Vorbeginnklausel schon die rechtsverbindliche Bestellung (Auftragsvergabe) erfasst ist, die der Betreffende nicht mehr einseitig rückgängig machen kann", sei für den hier gegebenen Sachverhalt nicht zu folgen.
  • VGH Bayern, 27.07.2009 - 4 ZB 07.1132

    Zuwendung; Rückforderung; Wasserwirtschaftliches Vorhaben; …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.10.2019 - 22 B 19.840
    B.v. 27.7.2009 - 4 ZB 07.1132 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 11.04.2019 - 22 ZB 18.2291

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheids wegen vorzeitigen Maßnahmebeginns

    Auszug aus VGH Bayern, 11.10.2019 - 22 B 19.840
    Zur Vermeidung der Förderschädlichkeit des Angebots ungenügend wäre dieser Förderpraxis zufolge daher z.B. eine solche Einschränkung, die der Auftraggeber nicht im Hinblick auf das 10.000-Häuser-Programm, sondern etwa wegen seiner Ungewissheit über eine erforderliche Kreditfinanzierung oder einen noch zu schließenden Grundstückskaufvertrag erklärt hat (wie im Fall von BayVGH, B.v. 11.4.2019 - 22 ZB 18.2291 - juris Rn. 22).
  • VG München, 12.06.2026 - M 31 K 23.3516

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Zuwendungsrecht, Überbrückungshilfe IV, Werbeagentur, …

    Dabei darf eine solche Richtlinie nicht - wie Gesetze oder Rechtsverordnungen - gerichtlich ausgelegt werden, sondern sie dient nur dazu, eine dem Grundsatz der Gleichbehandlung entsprechende Ermessensausübung der Behörde zu gewährleisten (…aktuell z.B. BayVGH, B.v. 18.3.2026 - 21 ZB 24.1465 -, juris Rn. 18, 22;… B.v. 14.8.2025 - 21 ZB 24.927 - juris Rn. 12;… B.v. 14.8.2024 - 22 ZB 23.643 - juris Rn. 10;… B.v. 31.3.2022 - 6 ZB 21.2933 - juris Rn. 7;… vgl. ferner BVerwG, U.v. 16.6.2015 - 10 C 15.14 - juris Rn. 24;… B.v. 11.11.2008 - 7 B 38.08 - juris Rn. 9; BayVGH, U.v. 11.10.2019 - 22 B 19.840 - juris Rn. 26 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2023 - 14 S 2699/22

    Corona-Krise; Förderung bestimmter Unternehmen mittels der sog. November- und …

    Die einschlägigen Richtlinien dürfen dabei vom Verwaltungsgericht nicht wie Gesetze oder Verordnungen gerichtlich ausgelegt werden, sondern dienen nur dazu, eine dem Gleichheitsgrundsatz entsprechende Ermessensausübung der Behörde zu gewährleisten (…vgl. BVerwG, Urteil vom - 10 C 15.14 - BVerwGE 152, 211, juris Rn. 24; BayVGH, Urteil vom 11.10.2019 - 22 B 19.840 - BayVBl 2020, 346, juris Rn. 26).
  • VG Würzburg, 25.05.2020 - W 8 K 19.1546

    Förderung aus dem Förderprogramm Digitalbonus Bayern

    Für die gerichtliche Prüfung einer Förderung ist deshalb entscheidend, wie die Behörde des zuständigen Rechtsträgers die Verwaltungsvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger Praxis gehandhabt hat und in welchem Umfang sie infolgedessen durch den Gleichheitssatz gebunden ist (vgl. BayVGH, U.v. 11.10.2019 - 22 B 19.840 - juris Rn. 26;… U.v. 28.10.1999 - 19 B 96.3964 - juris Rn. 59;… VG München, U.v. 19.11.2009 - M 15 K 07.5555 - juris Rn. 30).

    Ein Anspruch auf die Förderung besteht im Einzelfall über den Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung und den Gleichheitssatz dann, wenn die in den Richtlinien dargelegten Fördervoraussetzungen vorliegen und vergleichbare Anträge in ständiger Förderpraxis des Beklagten auch positiv verbeschieden werden (BayVGH, U.v. 11.10.2019 - 22 B 19.840 - juris Rn. 26; siehe auch VG Würzburg, Ue. v. 13.1.2020 - W 8 K 19.364 und W 8 K 19.1096 - jeweils juris).

    Rn. 24 Die rechtliche Prüfung im vorliegenden Fall hat demnach nicht daran anzusetzen, wie die maßgeblichen Förderrichtlinien und andere Unterlagen auszulegen wären, sondern daran, welche Förderpraxis des Beklagten dem Zuwendungsbescheid zugrunde lag (BayVGH, U.v.11.10.2019 - 22 B 19.840 - juris).

    Eine Überprüfung hat sich darauf zu beschränken, ob aufgrund der einschlägigen Förderrichtlinien überhaupt eine Verteilung öffentlicher Mittel vorgenommen werden kann (Vorbehalt des Gesetzes) und bejahendenfalls, ob bei Anwendung der Richtlinien in Einzelfällen, in denen die begehrte Leistung versagt worden ist, der Gleichheitssatz (Art. 3 GG) verletzt oder der Rahmen, der durch die gesetzliche Zweckbestimmung gezogen ist, nicht beachtet worden ist (vgl. BVerwG, U.v. 26.4.1979 - 3 C 111/79 - BVerwGE 58, 45; BayVGH, U.v.11.10.2019 - 22 B 19.840 - juris).

    Dazu gehört das Verbot einer nicht durch sachliche Unterschiede gerechtfertigten Differenzierung zwischen verschiedenen Sachverhalten bei der Förderung (BayVGH, U.v.11.10.2019 - 22 B 19.840 - juris Rn 32).

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