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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 25.06.1997 - 22 B 94.2065   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,49084
VGH Bayern, 25.06.1997 - 22 B 94.2065 (https://dejure.org/1997,49084)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.06.1997 - 22 B 94.2065 (https://dejure.org/1997,49084)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Juni 1997 - 22 B 94.2065 (https://dejure.org/1997,49084)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Bayern, 31.03.2006 - 22 B 05.1683

    Öffentlich-rechtlicher Immissionsabwehranspruch; kommunale Musikschule; …

    Die mit dem Fehlverhalten der Benutzer einer Anlage verbundenen Lärmbelästigungen für die Umgebung können die Zumutbarkeit aber erst und nur dann berühren, wenn die Ausgestaltung der Anlage selbst einem derartigen Missbrauch Vorschub leistet oder einer rechtsmissbräuchlichen Nutzung nicht mit zumutbaren, angemessenen Maßnahmen entgegengetreten wird (vgl. z.B. BayVGH vom 27.11.1995, NVwZ 1996, 1031; BayVGH vom 25.6.1997 - Az. 22 B 94.2065).

    Im Übrigen können rechtswidrige Verhaltensweisen Einzelner wie etwa Verstöße gegen § 117 OWiG durch angemessenen Einsatz der der öffentlichen Hand zur Verfügung stehenden Mittel nicht zuverlässig unterbunden werden (vgl. BayVGH vom 25.6.1997, Az. 22 B 94.2065).

  • VGH Bayern, 04.03.2010 - 22 ZB 09.1785

    Nachbarklage gegen Wertstoffcontainer - Standort; unzumutbare Lärmimmissionen …

    Rn. 3 Das Verwaltungsgericht ist im Zusammenhang mit der Prüfung des öffentlich-rechtlichen Immissionsabwehranspruchs (§ 1004 BGB analog) bei der Bestimmung der Schutzwürdigkeit der Kläger (§ 22 Abs. 1 Satz 1 BImSchG) zu Recht davon ausgegangen, dass Wertstoffsammelcontainer als sonstige untergeordnete Einrichtungen im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO, die dem Nutzungszweck des Baugebiets dienen und seiner Eigenart nicht widersprechen, auch in einem reinen Wohngebiet als sozialadäquate Ergänzung der Wohnbebauung zulässig sind und die mit deren bestimmungsgemäßer Nutzung verbundenen Beeinträchtigungen - vorwiegend Geräusche - von den Nachbarn grundsätzlich hinzunehmen sind (vgl BayVGH vom 25.6.1997 - Az. 22 B 94.2065 und BVerwG vom 3.5.1996 NVwZ 1996, 1001).

    § 22 Abs. 1 BImSchG bietet ebensowenig wie § 906 Abs. 1 BGB eine Handhabe dafür, Geräuschimmissionen unterhalb der Schwelle der Erheblichkeit abzuwehren, selbst wenn nach dem Stand der Technik Lärmminderungsmaßnahmen möglich wären oder sich die Beeinträchtigung dadurch gänzlich vermeiden ließe, dass für die Container ein anderer Standort gewählt würde (vgl. BVerwG vom 3.5.1996 NVwZ 1996, 1001; BayVGH vom 25.6.1997 - Az. 22 B 94.2065).

  • VG Augsburg, 06.03.2023 - Au 9 K 22.725

    Nachbarklage gegen Wertstoffcontainer, Keine unzumutbaren Lärmimmissionen, …

    § 22 Abs. 1 BImSchG bietet ebenso wenig wie § 906 Abs. 1 BGB eine Handhabe dafür, Geräuschimmissionen unterhalb der Schwelle der Erheblichkeit und bloße Lästigkeiten abzuwehren, selbst wenn nach dem Stand der Technik Lärmminderungsmaßnahmen, wie das Aufstellen einer Schallschutzwand oder die Verwendung von Unterflurcontainern, möglich wären (…vgl. BVerwG, B.v. 3.5.1995 - 4 B 50.96 - juris Rn. 14; BayVGH, U.v. 25.6.1997 - 22 B 94.2065 - juris).
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