Rechtsprechung
| VGH Bayern, 07.05.2001 - 22 B 94.3165 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 07.05.2001 - 22 B 94.3165
- BVerwG, 21.05.2002 - 7 B 5.02
Wird zitiert von ... (10)
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.12.2022 - 2 K 139/19
Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses für eine Hochwasserschutzanlage; …
Bei Hochwassergefahren ist insoweit auf ein 100-jährliches Hochwasser (HQ100) abzustellen, also auf ein Hochwasserereignis, das statistisch im Verlauf von 100 Jahren einmal eintritt (BayVGH, Urteil vom 7. Mai 2001 - 22 B 94.3165 - juris Rn. 36; a.A. HmbOVG…, Urteil vom 22. März 2000 - 5 Bf 22/96 - a.a.O. Rn. 62: überwiegende Wahrscheinlichkeit in einem 30-jährigen Zeitraum erforderlich).Ein derartiges katastrophenartiges Unwetter kann nur als "höhere Gewalt" betrachtet werden (BayVGH, Urteil vom 7. Mai 2001 - 22 B 94.3165 - a.a.O. Rn. 36).
- VGH Baden-Württemberg, 14.08.2025 - 3 S 831/23
Gewässerausbau; Hochwasserschutz; Umweltverträglichkeitsprüfung; Abwägungsgebot; …
Bei Hochwassergefahren ist hierbei grundsätzlich auf ein 100-jährliches Hochwasser (HQ100) abzustellen, also auf ein Hochwasserereignis, das statistisch im Verlauf von 100 Jahren einmal eintritt (…vgl. OVG S.-Anh., Urt. v. 20.12.2022 - 2 K 139/19 -, juris Rn. 236;… Nds. OVG, Urt. v. 22.04.2016 - 7 KS 35/12 -, juris Rn. 317; Bay. VGH, Urt. v. 07.05.2001 - 22 B 94.3165 -, juris Rn. 36;… a.A. Hamb. OVG, Urt. v. 22.03.2000 - 5 Bf 22/96 -, Rn. 62: überwiegende Wahrscheinlichkeit in einem 30-jährigen Zeitraum erforderlich).Denn auch wenn derartige Ereignisse nicht bereits als "höhere Gewalt" angesehen werden können (so aber OVG S.-Anh., Urt. v. 20.12.2022 - 2 K 139/19 -, juris Rn. 236 und Bay. VGH, Urt. v. 07.05.2001 - 22 B 94.3165 -, juris Rn. 36), hat der Gesetzgeber den Orientierungswert eines Hochwassers mit mittlerer Wahrscheinlichkeit - d.h. einem voraussichtlichen Wiederkehrintervall von mindestens 100 Jahren - vorgegeben, die z.B. im Rahmen der Erstellung von Risikomanagementplänen (vgl. § 75 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 WHG), der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten (vgl. § 76 Abs. 2 Satz Nr. 1 WHG) und z.B. der Bauleitplanung (§ 78 WHG) jedenfalls zu berücksichtigen sind.
- VG Augsburg, 05.11.2012 - Au 7 K 11.951
Wasserrecht
Sie hat ohne ihr Verschulden, d.h. bei gehöriger Sorgfalt, nachteilige Wirkungen im Zeitpunkt des Bescheids des Beklagten vom 26. November 1975 nicht vorhersehen können (Sieder/Zeitler/Dahme, Kommentar zum WHG, § 10 WHG a.F., RdNrn 13, 14.; BayVGH vom 7.5.2001 - 22 B 94.3165, BayVBl. 2003, 17).Es darf nur berücksichtigt werden, was auch bei Kenntnis aller Umstände im wasserrechtlichen Verfahren hätte berücksichtigt werden dürfen; der Betroffene soll demgegenüber durch § 10 Abs. 2 WHG a.F. bzw. § 14 Abs. 6 WHG n.F. nicht besser gestellt werden (BVerwG vom 2.8.1996, Buchholz 445.3, Nr. 5 zu § 10 WHG; BayVGH vom 7.5.2001 - a.a.O.;… Sieder/Zeitler/Dahme, a.a.O., § 10 WHG a.F., RdNr. 12).
- VG Augsburg, 29.06.2010 - Au 3 K 09.293
Anlagengenehmigung; Klagebefugnis; Drittschutz; Abwägungsentscheidung; …
Insoweit kann er nur verlangen, dass die ohnehin bestehende Gefahrenlage durch das zu genehmigende Vorhaben nicht zu seinem Nachteil verschärft wird (vgl. BayVGH vom 7.5.2001, Az. 22 B 94.3165 - juris). - VG Regensburg, 25.05.2009 - RO 8 K 09.274
Hochwasserschutz Sinzing
Nachteilige Wirkungen sind zu erwarten, wenn die Möglichkeiten ihres Eintritts nach den gegebenen Umständen und im Rahmen einer sachlich vertretbaren, auf konkreten Feststellung beruhenden Prognose nicht von der Hand zu weisen sind, insbesondere also, wenn sie hinreichend wahrscheinlich sind (vgl. BayVGH vom 7.5.2001 Az. 22 B 94.3165). - VG Regensburg, 25.05.2009 - RO 8 K 09.306
Hochwasserschutz Sinzing
Nachteilige Wirkungen sind zu erwarten, wenn die Möglichkeiten ihres Eintritts nach den gegebenen Umständen und im Rahmen einer sachlich vertretbaren, auf konkreten Feststellung beruhenden Prognose nicht von der Hand zu weisen sind, insbesondere also, wenn sie hinreichend wahrscheinlich sind (vgl. BayVGH vom 7.5.2001 Az. 22 B 94.3165). - VG Augsburg, 17.05.2010 - Au 7 K 09.1447
Wasserrecht
Rn. 73 Bei Hochwassergefahren kann insofern nur auf ein 100-jährliches Hochwasser abgestellt werden, nämlich auf ein Hochwasserereignis, das statistisch im Verlauf von 100 Jahren einmal eintritt (BayVGH, Urteil vom 7.5.2001, Az. 22 B 94.3165; vom 16.1.1997, BayVBl. 1997, 280/281). - VG Regensburg, 25.05.2009 - RO 8 K 09.307
Hochwasserschutz Sinzing
Nachteilige Wirkungen sind zu erwarten, wenn die Möglichkeiten ihres Eintritts nach den gegebenen Umständen und im Rahmen einer sachlich vertretbaren, auf konkreten Feststellung beruhenden Prognose nicht von der Hand zu weisen sind, insbesondere also, wenn sie hinreichend wahrscheinlich sind (vgl. BayVGH vom 7.5.2001 Az. 22 B 94.3165). - VG Regensburg, 25.05.2009 - RO 8 K 09.309
Hochwasserschutz Sinzing
Nachteilige Wirkungen sind zu erwarten, wenn die Möglichkeiten ihres Eintritts nach den gegebenen Umständen und im Rahmen einer sachlich vertretbaren, auf konkreten Feststellung beruhenden Prognose nicht von der Hand zu weisen sind, insbesondere also, wenn sie hinreichend wahrscheinlich sind (vgl. BayVGH vom 7.5.2001 Az. 22 B 94.3165). - VG Regensburg, 25.05.2009 - RO 8 K 09.308
Hochwasserschutz Sinzing
Nachteilige Wirkungen sind zu erwarten, wenn die Möglichkeiten ihres Eintritts nach den gegebenen Umständen und im Rahmen einer sachlich vertretbaren, auf konkreten Feststellung beruhenden Prognose nicht von der Hand zu weisen sind, insbesondere also, wenn sie hinreichend wahrscheinlich sind (vgl. BayVGH vom 7.5.2001 Az. 22 B 94.3165).
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