Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 07.05.2001 - 22 B 94.3165   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,46070
VGH Bayern, 07.05.2001 - 22 B 94.3165 (https://dejure.org/2001,46070)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.05.2001 - 22 B 94.3165 (https://dejure.org/2001,46070)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Mai 2001 - 22 B 94.3165 (https://dejure.org/2001,46070)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,46070) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.12.2022 - 2 K 139/19

    Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses für eine Hochwasserschutzanlage; …

    Bei Hochwassergefahren ist insoweit auf ein 100-jährliches Hochwasser (HQ100) abzustellen, also auf ein Hochwasserereignis, das statistisch im Verlauf von 100 Jahren einmal eintritt (BayVGH, Urteil vom 7. Mai 2001 - 22 B 94.3165 - juris Rn. 36; a.A. HmbOVG…, Urteil vom 22. März 2000 - 5 Bf 22/96 - a.a.O. Rn. 62: überwiegende Wahrscheinlichkeit in einem 30-jährigen Zeitraum erforderlich).

    Ein derartiges katastrophenartiges Unwetter kann nur als "höhere Gewalt" betrachtet werden (BayVGH, Urteil vom 7. Mai 2001 - 22 B 94.3165 - a.a.O. Rn. 36).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.08.2025 - 3 S 831/23

    Gewässerausbau; Hochwasserschutz; Umweltverträglichkeitsprüfung; Abwägungsgebot; …

    Bei Hochwassergefahren ist hierbei grundsätzlich auf ein 100-jährliches Hochwasser (HQ100) abzustellen, also auf ein Hochwasserereignis, das statistisch im Verlauf von 100 Jahren einmal eintritt (…vgl. OVG S.-Anh., Urt. v. 20.12.2022 - 2 K 139/19 -, juris Rn. 236;… Nds. OVG, Urt. v. 22.04.2016 - 7 KS 35/12 -, juris Rn. 317; Bay. VGH, Urt. v. 07.05.2001 - 22 B 94.3165 -, juris Rn. 36;… a.A. Hamb. OVG, Urt. v. 22.03.2000 - 5 Bf 22/96 -, Rn. 62: überwiegende Wahrscheinlichkeit in einem 30-jährigen Zeitraum erforderlich).

    Denn auch wenn derartige Ereignisse nicht bereits als "höhere Gewalt" angesehen werden können (so aber OVG S.-Anh., Urt. v. 20.12.2022 - 2 K 139/19 -, juris Rn. 236 und Bay. VGH, Urt. v. 07.05.2001 - 22 B 94.3165 -, juris Rn. 36), hat der Gesetzgeber den Orientierungswert eines Hochwassers mit mittlerer Wahrscheinlichkeit - d.h. einem voraussichtlichen Wiederkehrintervall von mindestens 100 Jahren - vorgegeben, die z.B. im Rahmen der Erstellung von Risikomanagementplänen (vgl. § 75 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 WHG), der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten (vgl. § 76 Abs. 2 Satz Nr. 1 WHG) und z.B. der Bauleitplanung (§ 78 WHG) jedenfalls zu berücksichtigen sind.

  • VG Augsburg, 05.11.2012 - Au 7 K 11.951

    Wasserrecht

    Sie hat ohne ihr Verschulden, d.h. bei gehöriger Sorgfalt, nachteilige Wirkungen im Zeitpunkt des Bescheids des Beklagten vom 26. November 1975 nicht vorhersehen können (Sieder/Zeitler/Dahme, Kommentar zum WHG, § 10 WHG a.F., RdNrn 13, 14.; BayVGH vom 7.5.2001 - 22 B 94.3165, BayVBl. 2003, 17).

    Es darf nur berücksichtigt werden, was auch bei Kenntnis aller Umstände im wasserrechtlichen Verfahren hätte berücksichtigt werden dürfen; der Betroffene soll demgegenüber durch § 10 Abs. 2 WHG a.F. bzw. § 14 Abs. 6 WHG n.F. nicht besser gestellt werden (BVerwG vom 2.8.1996, Buchholz 445.3, Nr. 5 zu § 10 WHG; BayVGH vom 7.5.2001 - a.a.O.;… Sieder/Zeitler/Dahme, a.a.O., § 10 WHG a.F., RdNr. 12).

  • VG Augsburg, 29.06.2010 - Au 3 K 09.293

    Anlagengenehmigung; Klagebefugnis; Drittschutz; Abwägungsentscheidung; …

    Insoweit kann er nur verlangen, dass die ohnehin bestehende Gefahrenlage durch das zu genehmigende Vorhaben nicht zu seinem Nachteil verschärft wird (vgl. BayVGH vom 7.5.2001, Az. 22 B 94.3165 - juris).
  • VG Regensburg, 25.05.2009 - RO 8 K 09.274

    Hochwasserschutz Sinzing

    Nachteilige Wirkungen sind zu erwarten, wenn die Möglichkeiten ihres Eintritts nach den gegebenen Umständen und im Rahmen einer sachlich vertretbaren, auf konkreten Feststellung beruhenden Prognose nicht von der Hand zu weisen sind, insbesondere also, wenn sie hinreichend wahrscheinlich sind (vgl. BayVGH vom 7.5.2001 Az. 22 B 94.3165).
  • VG Regensburg, 25.05.2009 - RO 8 K 09.306

    Hochwasserschutz Sinzing

    Nachteilige Wirkungen sind zu erwarten, wenn die Möglichkeiten ihres Eintritts nach den gegebenen Umständen und im Rahmen einer sachlich vertretbaren, auf konkreten Feststellung beruhenden Prognose nicht von der Hand zu weisen sind, insbesondere also, wenn sie hinreichend wahrscheinlich sind (vgl. BayVGH vom 7.5.2001 Az. 22 B 94.3165).
  • VG Augsburg, 17.05.2010 - Au 7 K 09.1447

    Wasserrecht

    Rn. 73 Bei Hochwassergefahren kann insofern nur auf ein 100-jährliches Hochwasser abgestellt werden, nämlich auf ein Hochwasserereignis, das statistisch im Verlauf von 100 Jahren einmal eintritt (BayVGH, Urteil vom 7.5.2001, Az. 22 B 94.3165; vom 16.1.1997, BayVBl. 1997, 280/281).
  • VG Regensburg, 25.05.2009 - RO 8 K 09.307

    Hochwasserschutz Sinzing

    Nachteilige Wirkungen sind zu erwarten, wenn die Möglichkeiten ihres Eintritts nach den gegebenen Umständen und im Rahmen einer sachlich vertretbaren, auf konkreten Feststellung beruhenden Prognose nicht von der Hand zu weisen sind, insbesondere also, wenn sie hinreichend wahrscheinlich sind (vgl. BayVGH vom 7.5.2001 Az. 22 B 94.3165).
  • VG Regensburg, 25.05.2009 - RO 8 K 09.309

    Hochwasserschutz Sinzing

    Nachteilige Wirkungen sind zu erwarten, wenn die Möglichkeiten ihres Eintritts nach den gegebenen Umständen und im Rahmen einer sachlich vertretbaren, auf konkreten Feststellung beruhenden Prognose nicht von der Hand zu weisen sind, insbesondere also, wenn sie hinreichend wahrscheinlich sind (vgl. BayVGH vom 7.5.2001 Az. 22 B 94.3165).
  • VG Regensburg, 25.05.2009 - RO 8 K 09.308

    Hochwasserschutz Sinzing

    Nachteilige Wirkungen sind zu erwarten, wenn die Möglichkeiten ihres Eintritts nach den gegebenen Umständen und im Rahmen einer sachlich vertretbaren, auf konkreten Feststellung beruhenden Prognose nicht von der Hand zu weisen sind, insbesondere also, wenn sie hinreichend wahrscheinlich sind (vgl. BayVGH vom 7.5.2001 Az. 22 B 94.3165).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Bayern
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht