Rechtsprechung
| VGH Bayern, 06.12.2006 - 22 BV 06.2631 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 06.12.2006 - 22 BV 06.2631
- BVerwG, 22.05.2007 - 6 B 18.07
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Baden-Württemberg, 06.06.2007 - 6 S 1590/06
Entgegennahmepflicht der Gemeinde für Gewerbeanzeige; Sportwettenvermittlung
Ein rechtlich schützenswertes Interesse an der Ausstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Bescheinigung fehlt nicht etwa deshalb, weil bereits das Schreiben der Beklagten vom 12.10.2005, in dem auf das Verbotensein der angezeigten Tätigkeit hingewiesen und eine Bestätigung der Anzeige ausdrücklich verweigert wurde, bzw. die zurückgegebene, mit einem Eingangsstempel versehene Originalanzeige als Bestätigung ihres Eingangs ausgelegt werden könnte (a.A. Bay VGH, Urt. v. 06.12.2006, GewArch 2007, 117;… vgl. auch Urt. v. 16.02.2007 - 22 B 06.1806 -).Der in § 15 Abs. 1 GewO begründeten Verpflichtung, die nach § 14 Abs. 1 GewO erstattete Anzeige der Klägerin zu bescheinigen, ist die Beklagte bisher nicht nachgekommen, so dass der dahingehende Anspruch der Klägerin auch nicht durch Erfüllung (vgl. § 362 Abs. 2 BGB; hierzu BayVGH, Urt. v. 16.02.2007 - 22 B 06.1806 - Urt. v. 06.12.2006 - 22 BV 06.2631 -, GewArch 2007, 117) erloschen ist.
- VG München, 25.04.2023 - M 16 K 20.1784
Anforderungen an Gewerbeanmeldung
Die Behörde kann den Gewerbetreibenden zur Erfüllung der Anzeigepflicht auffordern und/oder die Unterlassung der (ordnungsgemäßen) Anzeige als Ordnungswidrigkeit verfolgen (…vgl. zum Ganzen: BVerwG, U.v. 27.2.2013 - 8 C 8.12 - juris Rn. 10, 21, 24; BVerwG, B.v. 20.6.1972 - I CB 16.72 - beck-online;… BVerwG, U.v. 8.6.1971 - I C 40.70 - juris Rn. 8;… BayVGH, U.v. 4.4.2008 - 22 B 06.3312 - juris Rn. 19; BayVGH, U.v. 6.12.2006 - 22 BV 06.2631 - juris Rn. 19;… Marcks in Landmann/Rohmer, GewO, 90. EL Dezember 2022, § 14 Rn. 7 ff.).Rn. 38 Der Anspruch auf Erteilung einer Empfangsbescheinigung nach § 15 Abs. 1 GewO ist zwar grundsätzlich einklagbar (…vgl. hierzu schon BVerwG, U.v. 9.4.2014 - 8 C 23.12 - juris Rn. 26 sowie BayVGH, U.v. 4.4.2008 - 22 B 06.3312 - juris Rn. 12; BayVGH, U.v. 6.12.2006 - 22 BV 06.2631 - juris Rn. 12), die Klägerin hat vorliegend jedoch keinen Anspruch auf Erteilung der begehrten Bescheinigung.
Sollte der Eingang der Anzeige nicht aus dem Gewerberegister der zuständigen Behörde ersichtlich sein, könnte der betroffene Gewerbetreibende in einem etwaigen Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund von § 146 Abs. 2 Nr. 2 GewO oder in einem etwaigen Verwaltungsverfahren zur Erzwingung der Anzeige durch die Bescheinigung nachweisen, dass er tatsächlich eine formal nicht zu beanstandende Anzeige erstattet hat (…vgl. BVerwG, U.v. 8.6.1971 - I C 40.70 - juris Rn. 8;… BayVGH, U.v. 4.4.2008 - 22 B 06.3312 - juris Rn. 14; BayVGH, U.v. 6.12.2006 - 22 BV 06.2631 - juris Rn. 12;… VGH BW, U.v. 6.6.2007 - 6 S 1590/06 - juris Rn. 20; jeweils m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 06.06.2007 - 6 S 1503/06
Verhandlungstermin in Sachen "Sportwetten"
Ein rechtlich schützenswertes Interesse der Klägerin an der Ausstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Bescheinigung ist vorliegend nicht etwa deshalb entfallen, weil das Antwortschreiben der Beklagten vom 15.07.2005, in dem diese auf die rechtliche Unzulässigkeit der Gewerbeausübung hingewiesen und die Erteilung einer Bescheinigung hierfür ausdrücklich verweigert hat, als Bestätigung des Eingangs der Gewerbeanzeige gedeutet werden könnte (a.A. Bay VGH, Urteil vom 06.12.2006, GewArch 2007, 117; vgl. auch Urteil vom 16.02.2007 - 22 B 06.1806 -).Der in § 15 Abs. 1 GewO begründeten Verpflichtung, die nach § 14 Abs. 1 GewO erstattete Anzeige der Klägerin zu bescheinigen, ist die Beklagte bisher nicht nachgekommen, so dass der dahingehende Anspruch der Klägerin bisher auch nicht durch Erfüllung (vgl. § 362 Abs. 2 BGB und hierzu BayVGH, Urteil vom 16.02.2007 - 22 B 06.1806 - Urteil vom 06.12.2006 - 22 BV 06.2631 -, GewArch 2007, 117) erloschen ist.
- VG Berlin, 12.01.2023 - 4 K 386.21
Gewerbeanzeige: Klage auf Erteilung einer weiteren Empfangsbescheinigung bei …
Es genügt daher, wenn schriftlich auf eine für einen objektiven Empfänger verständliche Weise zum Ausdruck gebracht wird, dass die vom Gewerbetreibenden beabsichtigte Gewerbeanmeldung bei der Behörde eingegangen ist (VGH München, Urteil vom 6. Dezember 2006 - 22 BV 06.2631 - juris, Rn. 14ff).
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