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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 01.10.2013 - 22 BV 12.2580   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,27639
VGH Bayern, 01.10.2013 - 22 BV 12.2580 (https://dejure.org/2013,27639)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.10.2013 - 22 BV 12.2580 (https://dejure.org/2013,27639)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Oktober 2013 - 22 BV 12.2580 (https://dejure.org/2013,27639)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" gem. Art. 2a Abs. 1 Nr. 1 IngG durch Abschluss einer Ausbildung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 20.09.2011 - 22 B 10.2360

    Eintragung in die Architektenliste; Österreichischer Planender Baumeister …

    Auszug aus VGH Bayern, 01.10.2013 - 22 BV 12.2580
    In Abänderung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 11. Oktober 2012 wird der Streitwert für beide Instanzen auf je 5.000 Euro festgesetzt (§ 47 Abs. 1, § 52 Abs. 1, § 63 Abs. 3 GKG; st. Rspr. des VGH, vgl. zuletzt BayVGH v. 20.9.2011 - 22 B 10.2360 - Rn. 41 m.w.N.).
  • VG München, 11.10.2016 - M 16 K 15.659

    Mehrfache Gleichwertigkeitsanerkennung von Berufsqualifikationen

    Es dürfte sich bei der "Bestätigung des Qualifikationsniveaus gemäß Art. 11 Buchst. e der Richtlinie 2005/36/EG betreffend die Berufsbezeichnung als Psychotherapeut" des österreichischen Bundesministeriums für Gesundheit vom 28. März 2012 - abgesehen davon, dass die Richtlinie auf den vorliegenden Sachverhalt bereits nicht anwendbar ist - auch nicht um einen Ausbildungsnachweis im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Buchst. c Richtlinie 2005/36/EG handeln, da diese nicht für den Abschluss einer überwiegend in der Gemeinschaft absolvierten Berufsausbildung ausgestellt wurde, sondern im Zusammenhang mit der Anerkennung der in Deutschland erworbenen Berufsqualifikation durch den Aufnahmemitgliedstaat Österreich (…offen gelassen Hessisches LSG, U. v. 26.8.2009 - L 4 KA 6/07 - juris Rn. 31; vgl. aber auch BayVGH, U. v. 1.10.2013 - 22 BV 12.2580 - juris Rn. 19 ff.).
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