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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 07.04.2011 - 22 C 10.1854   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,19527
VGH Bayern, 07.04.2011 - 22 C 10.1854 (https://dejure.org/2011,19527)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.04.2011 - 22 C 10.1854 (https://dejure.org/2011,19527)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. April 2011 - 22 C 10.1854 (https://dejure.org/2011,19527)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für Hart- und Weichweizenmühle;Erstattungsfähigkeit von Privatgutachten (hier bejaht)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit eines Privatgutachtens im Fall des Vorliegens einer entscheidungserheblichen und schwierigen Fachfrage; Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für eine Hart- und Weichweizenmühle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Notwendigkeit eines Privatgutachtens ist im Fall des Vorliegens einer entscheidungserheblichen und schwierigen Fachfrage gegeben; Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für eine Hartweizenmühle und eine Weichweizenmühle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 15.12.2008 - 22 B 07.143

    Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für Betrieb im …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2011 - 22 C 10.1854
    Mit Urteil vom 15. Dezember 2008 wies der Verwaltungsgerichtshof die Berufung der Klägerin zurück und legte dieser die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen auf (Az. 22 B 07.143).

    Auch im Hinblick auf die von der Beigeladenen als nötig erachtete baldige Neustrukturierung ihres Betriebs (vgl. BayVGH vom 15.12.2008 Az. 22 B 07.143 RdNr. 42) entsprach es einer vernünftigen Prozessführung, die durch das Verfahren aufgeworfenen Fachfragen mit Hilfe von Sachverstand möglichst schnell zu klären, um einen zügigen Verfahrensablauf zu ermöglichen, statt erst in der mündlichen Verhandlung entsprechende Beweisanträge zu stellen (vgl. BVerwG vom 8.10.2008 Az. 4 KSt 2000/08 u.a. RdNr. 12).

    Sie waren - auch aus der damaligen Sicht bei den Auftragsvergaben, die sämtlich erst im Berufungsverfahren erfolgten - entscheidungserheblich und haben dem Verwaltungsgerichtshof bei der Beantwortung der entscheidungserheblichen Frage, ob eine Verkürzung der Abstandsflächen gemäß Art. 63 BayBO a.F. wegen überwiegender schutzwürdiger Interessen der Klägerin abwägungsfehlerhaft ist, die erforderliche Tatsachenkenntnis verschafft (vgl. BayVGH vom 15.12.2008, a.a.O., RdNr. 46).

  • VGH Bayern, 26.07.2000 - 22 C 00.1767
    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2011 - 22 C 10.1854
    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs gelten die Stundensätze, die für Zeugen und gerichtliche Sachverständige gemäß dem (nunmehrigen) Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) für private Sachverständige nicht (vgl. BayVGH vom 26.7.2000 NVwZ-RR 2001, 69).

    Die für ein notwendiges Privatgutachten entstandenen Kosten sind vielmehr in der Regel in vollem Umfang zu ersetzen, wenn die Überschreitung der Stundensätze des genannten Gesetzes nicht offensichtlich unangemessen ist (BayVGH vom 26.7.2000, a.a.O.; Olbertz in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, RdNr. 29 zu § 162).

  • VGH Bayern, 18.04.1996 - 2 C 94.1431
    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2011 - 22 C 10.1854
    Zu den Aufwendungen für Privatgutachten hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 21. November 1996 (Az. 22 A 94.40014) grundsätzliche Ausführungen gemacht und sie nur ausnahmsweise und unter eng zu begrenzenden Voraussetzungen als erstattungsfähig angesehen (so auch BayVGH vom 18.4.1996 NVwZ-RR 1997, 499; BVerwG vom 11.4.2001 NVwZ 2001, 919).

    Dabei kommt auch dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit Bedeutung zu, wenn nämlich eine Partei, die selbst fachunkundig ist, einer Partei gegenübersteht, die ihrerseits die den Rechtsstreit entscheidenden Fragen sachverständig zu beurteilen vermag (vgl. BayVGH vom 18.4.1996, a.a.O.).

  • BGH, 25.01.2007 - VII ZB 74/06

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines prozessbegleitend eingeholten …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2011 - 22 C 10.1854
    In § 162 Abs. 1 VwGO ist jedoch abschließend festgelegt, dass die unterliegende Partei die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Kosten zu erstatten hat (vgl. zur inhaltsgleichen Regelung des § 91 ZPO BGH vom 25.1.2007 NJW 2007, 1532).
  • BVerwG, 11.04.2001 - 9 KSt 2.01

    Erstattungsfähige Kosten; zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2011 - 22 C 10.1854
    Zu den Aufwendungen für Privatgutachten hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 21. November 1996 (Az. 22 A 94.40014) grundsätzliche Ausführungen gemacht und sie nur ausnahmsweise und unter eng zu begrenzenden Voraussetzungen als erstattungsfähig angesehen (so auch BayVGH vom 18.4.1996 NVwZ-RR 1997, 499; BVerwG vom 11.4.2001 NVwZ 2001, 919).
  • BVerfG, 01.07.2009 - 2 BvR 498/07

    Missbrauchsgebühr bei wahrheitswidrigem Vortrag im asylrechtlichen …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2011 - 22 C 10.1854
    Zudem ist der jeweilige Verfahrensstand zu berücksichtigen; die Prozesssituation muss das Gutachten herausfordern, sein Inhalt muss auf die Verfahrensförderung zugeschnitten sein (vgl. BayVGH vom 13.11.2008 BayVBl 2009, 738; BVerwG vom 20.4.2010 Az. 9 KSt 19/09 u.a. ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2008 - 8 E 1152/07

    Verwaltungsgericht: Kostenerstattung für Privatgutachten?

    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2011 - 22 C 10.1854
    Dementsprechend kann nicht nur für einen Kläger, sondern auch für einen Beigeladenen, insbesondere wenn dieser als Privatperson nicht über eigenes Fachpersonal verfügt, um die durch das Verfahren aufgeworfenen Fachfragen sachgerecht beantworten zu können, in besonderen Ausnahmefällen die Erstattung von Privatgutachten in Betracht kommen (vgl. BayVGH vom 29.10.2002 NVwZ-RR 2003, 603; OVG NRW vom 4.1.2008 NVwZ-RR 2008, 503;… Neumann in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, RdNr. 40 zu § 162).
  • VGH Bayern, 21.11.1996 - 22 A 94.40014

    CSU gewatscht

    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2011 - 22 C 10.1854
    Zu den Aufwendungen für Privatgutachten hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 21. November 1996 (Az. 22 A 94.40014) grundsätzliche Ausführungen gemacht und sie nur ausnahmsweise und unter eng zu begrenzenden Voraussetzungen als erstattungsfähig angesehen (so auch BayVGH vom 18.4.1996 NVwZ-RR 1997, 499; BVerwG vom 11.4.2001 NVwZ 2001, 919).
  • OLG Schleswig, 25.08.2008 - 9 W 52/08

    Privatgutachterkosten bei Gericht mit 140 €/h erstattungsfähig

    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2011 - 22 C 10.1854
    Vor dem Hintergrund, dass in der freien Wirtschaft für einen freiberuflich tätigen Gutachter häufig höhere Kosten aufgewendet werden müssen als für einen gerichtlich bestellten Gutachter, erscheint es nicht (offensichtlich) unangemessen, wenn sich die Vergütung des Prof. Dr. … nach einem Stundensatz in Höhe von 130 Euro bemisst (vgl. hierzu auch OLG SH vom 25.8.2008 Az. 9 W 52/08 ).
  • VGH Bayern, 29.03.2011 - 22 M 11.300

    Notwendige Aufwendungen des beigeladenen Trägers öffentlicher Wasserversorgung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2011 - 22 C 10.1854
    Insoweit war es auch nicht in erster Linie Aufgabe des Beklagten, die von ihm erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung zu verteidigen (Abgrenzung zur Rechtsstellung von Trägern einer öffentlichen Wasserversorgung, vgl. BayVGH vom 29.3.2011 Az. 22 M 11.300).
  • VGH Bayern, 29.10.2002 - 20 C 01.2951

    Ersatzfähigkeit von Aufwendungen für die Beauftragung von Sachbeiständen; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2020 - 2 E 917/19

    Anforderungen an die Kostenfestsetzung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; …

    Rn. 10 Vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 7. April 2011 - 22 C 10.1854 - juris; BVerwG, Beschluss vom 20. April 2010 - 9 KSt 19.09 -, juris.

    Rn. 12 Vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 4 KSt 1008.07, 4 A 1073.04 -, juris Rn. 9; OVG NRW, Beschluss vom 25. Juni 2001 - 7 E 747/99 -, juris Rn. 10; Bay. VGH, Beschluss vom 7. April 2011 - 22 C 10.1854 - juris.

    Rn. 21 Vgl. zu diesem Aspekt auch Bay. VGH, Beschluss vom 7. April 2011 - 22 C 10.1854 -, juris Rn. 13.

    Rn. 31 OVG NRW, Beschluss vom 25. Juni 2001 - 7 E 747/99 -, juris Rn. 13; Bay. VGH, Beschluss vom 7. April 2011 - 22 C 10.1854 -, juris Rn. 16.

  • VG München, 11.02.2019 - M 8 M 18.3067

    Privatgutachten als notwendige Aufwendungen

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass in dem gemäß § 87 VwGO von der Untersuchungsmaxime beherrschten verwaltungsgerichtlichen Verfahren von Amts wegen der Sachverhalt zu erforschen und der Umfang der Beweisaufnahme zu bestimmen ist (vgl. BayVGH, B. v. 7.4.2011 - 22 C 10.1854 - juris Rn.11).

    Es liegt auf der Hand, dass diesbezüglich weder die Antragsgegnerin (Klägerin) noch ihre juristischen Bevollmächtigen über die erforderliche Sachkunde verfügten, um den Aussagen der Unteren Denkmalschutzbehörde fundiert entgegentreten zu können und zugleich darzulegen, dass die ursprünglichen Aussagen des Landesamtes für Denkmalpflege entgegen der zwischenzeitlich eingetretenen Umstände dennoch sachlich und fachlich zutreffend sind (vgl. BayVGH, B. v. 7.4.2011 - 22 C 10.1854 - juris Rn. 12).

    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs gelten die Stundensätze für Zeugen und gerichtliche Sachverständige gemäß dem Justizvergütungs- und -Entschädigungsgesetz (JVEG) für private Sachverständige nicht (vgl. BGH, B. v. 7.4.2011 - 22 C 10.1854 - juris Rn. 16 m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 15.01.2014 - 7 OA 112/13

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens in Verfahren des …

    Die Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein von einem Prozessbeteiligten eingeholtes Privatgutachten richtet sich nicht nach den Vergütungssätzen des JVEG (BGH, Beschl. v. 25.01.2007 - VII ZB 74/06 -, NJW 2007, 1532f.; BayVGH, Beschl. v. 07.04.2011 - 22 C 10.1854 -, juris).

    Die für ein notwendiges Privatgutachten entstandenen Kosten sind vielmehr in der Regel in vollem Umfang zu erstatten, wenn die Überschreitung der Stundensätze des genannten Gesetzes nicht offensichtlich unangemessen ist (BayVGH, Beschl. v. 07.04.2011, aaO, u. Beschl. v. 26.7.2000, aaO).

  • VGH Bayern, 23.04.2025 - 22 M 24.40025

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für private Gutachter, die auf gerichtlichen …

    Demgegenüber kommt die Erstattungsfähigkeit in Bezug auf Kosten in Betracht, die sich aus der prozessualen Lage eines Vorhabenträgers (vorliegend also der Beklagten als Ergebnisverpflichtete bzgl. der Luftreinhalteplanung) rechtfertigen, einen nachvollziehbaren Bezug zum Vorbringen eines Prozessbeteiligten besitzen und dazu bestimmt sind, vorgetragene Tatsachen zu widerlegen oder zu erschüttern (…so zu einem Vorhabenträger BayVGH, B.v. 15.9.2023 - 22 M 23.40003 - juris Rn. 9;… B.v. 3.5.2021 - 22 M 21.40010 - juris Rn. 6; B.v. 7.4.2011 - 22 C 10.1854 - juris Rn. 11 f.;… OVG NW, B.v. 13.4.2015 - 8 E 109/15 - juris Rn. 6).
  • VG München, 04.09.2026 - M 1 M 26.3761

    Kostenerinnerung (begründet), Gutachterkosten, Privatgutachten, …

    Dementsprechend kann für einen Antragsteller, insbesondere, wenn dieser als Privatperson nicht über eigenes Fachpersonal verfügt, um die durch das Verfahren aufgeworfenen Fachfragen sachgerecht beantworten bzw. vorgetragene Schlussfolgerungen widerlegen und substantiiert erschüttern zu können, in besonderen Ausnahmefällen die Erstattung von Privatgutachten in Betracht kommen (…BVerwG, B.v. 15.6.2011 - 4 KSt 1002.10 - juris Rn. 8 ff.; BayVGH, B.v. 7.4.2011 - 22 C 10.1854 - juris Rn. 10 ff. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.05.2021 - 22 M 21.40011

    Zur Kostenerstattung für die Beiziehung eines privaten Sachverständigen

    Demgegenüber kommt die Erstattungsfähigkeit in Bezug auf Kosten in Betracht, die sich aus der prozessualen Lage des Vorhabenträgers rechtfertigen, einen nachvollziehbaren Bezug zum Vorbringen eines Prozessbeteiligten besitzen und dazu bestimmt sind, vorgetragene Tatsachen zu widerlegen oder zu erschüttern (…OVG NW, B.v. 13.4.2015 - 8 E 109/15 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 7.4.2011 - 22 C 10.1854 - juris Rn. 11 f.).
  • VGH Bayern, 15.09.2023 - 22 M 23.40003

    Zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Aufwendungen, …

    Demgegenüber kommt die Erstattungsfähigkeit in Bezug auf Kosten in Betracht, die sich aus der prozessualen Lage des Vorhabenträgers rechtfertigen, einen nachvollziehbaren Bezug zum Vorbringen eines Prozessbeteiligten besitzen und dazu bestimmt sind, vorgetragene Tatsachen zu widerlegen oder zu erschüttern (…BayVGH, B.v. 3.5.2021 - 22 M 21.40010 - juris Rn. 6;… OVG NW, B.v. 13.4.2015 - 8 E 109/15 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 7.4.2011 - 22 C 10.1854 - juris Rn. 11 f.).
  • OVG Hamburg, 17.02.2020 - 3 So 12/19

    Denkmalrechtliche Streitigkeit; prozessuale Notlage; Erforderlichkeit der …

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass in dem gemäß § 87 VwGO von der Untersuchungsmaxime beherrschten verwaltungsgerichtlichen Verfahren von Amts wegen der Sachverhalt zu erforschen und der Umfang der Beweisaufnahme zu bestimmen ist (vgl. VGH München, Beschl. v. 7.4.2011, 22 C 10.1854, juris Rn.11).
  • VG Sigmaringen, 16.05.2026 - 8 K 1916/23

    Zur Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für Privatgutachten in …

    So kann ein Privatgutachten auch unter dem Gesichtspunkt der "Waffengleichheit" einer fachunkundigen Partei gegenüber einer sachverständig beratenen Partei (vgl. Bayer. VGH, Beschluss vom 07.04.2011 - 22 C 10.1854 -, juris Rn. 11) zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sein, wenn - typischerweise bei komplexen fachplanungsrechtlichen Großverfahren - komplizierte fachtechnische Fragen den fachunkundigen Beteiligten insoweit in eine "prozessuale Notlage" versetzen, als ihm Stellungnahmen hierzu abverlangt werden, die er ohne fachkundigen Rat, der über die Inanspruchnahme seines anwaltlichen Beistands hinausgeht, nicht abzugeben vermag (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.04.2001 - 9 KSt 2.01 -, juris;… OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 09.01.2012 - 8 E 11451/11 -, juris Rn. 4 f.).
  • VGH Bayern, 27.07.2011 - 22 M 10.2119

    Festsetzung eines Wasserschutzgebiets; Kosten für einen privaten Sachverständigen …

    Jedoch sind grundsätzlich der obsiegenden Partei die Kosten eines zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Privatgutachtens in voller Höhe zu ersetzen, wenn die Überschreitung der Stundensätze des genannten Gesetzes nicht offensichtlich unangemessen ist (vgl. BayVGH vom 7.4.2011 Az. 22 C 10.1854 m.w.N.).
  • VG Sigmaringen, 16.05.2024 - 8 K 1916/23

    Zur Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für Privatgutachten in …

  • VGH Bayern, 03.05.2021 - 22 M 21.40010

    Zur Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines Gutachters (hier: Lärm- und …

  • VG München, 27.05.2025 - M 9 M 24.3661

    Kostenerinnerung des Beigeladenen (begründet), Ausgangsverfahren baurechtliche …

  • VG Augsburg, 18.09.2014 - Au 4 M 14.1311

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Erstattungsfähigkeit Aufwendungen …

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